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4 sv-arbeit in der praxis - demokratisches sachsen

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4 SV-ARBEIT IN DER PRAXISEure Schulleitung möchte Schuluniformen e<strong>in</strong>führen. Ihr wollt Euch dasaber nicht gefallen lassen? Dafür gibt es SchülervertreterInnen - dafürund noch für viel mehr. Ihre täglichen Aufgaben s<strong>in</strong>d denkbar vielseitig.Von <strong>der</strong> Organisation von Schulfeten über geme<strong>in</strong>same Projekte mit Elternund LehrerInnen und das Verfassen e<strong>in</strong>er Geschäftsordnung bis zurSuche nach Sponsoren für e<strong>in</strong> Anti-Rassismus-Projekt o<strong>der</strong> das Gedankenmachenüber e<strong>in</strong>e kluge Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>. Ja, man kann sagen,SchülervertreterInnen haben e<strong>in</strong>e ganze Menge zu tun. Ke<strong>in</strong>er weiß <strong>in</strong>allen Situationen e<strong>in</strong>en Rat. Dazu ist SV-Arbeit e<strong>in</strong>fach zu vielseitig. Dasnachfolgende Kapitel versucht Euch deshalb soviel wie möglich praktischeTipps für Eure tägliche Arbeit mit auf den Weg zu geben. Sie s<strong>in</strong>d vonSchülervertreterInnen für SchülervertreterInnen geschrieben.4.1 SV-WAHLENDas Wichtigste e<strong>in</strong>er guten SV-Arbeit s<strong>in</strong>d SchülervertreterInnen, dieetwas verän<strong>der</strong>n wollen. Ihr seid also <strong>in</strong> jedem Schuljahr gefragt, dieMitschülerInnen <strong>in</strong> Gremien zu wählen, denen Ihr aus verschiedenenGründen am meisten zutraut. Noch besser ist es, wenn Ihr Euch selberzur Wahl stellt. Wie so e<strong>in</strong>e Wahl funktioniert, zeigt <strong>der</strong> folgende Abschnitt.Wir haben uns entschieden, Euch das Wahlverfahren bei <strong>der</strong> SV amBeispiel e<strong>in</strong>er Klassenschülersprecherwahl zu demonstrieren. Das Verfahrenals solches ist auch auf höheren Ebenen (Kreis und Land) sehrähnlich, nur dass an<strong>der</strong>e Ämter und Posten zur Wahl stehenIn allen Fällen gilt: „Die Wahl <strong>der</strong> Schülervertreter muss den Grundsätzenentsprechen, die für demokratische Wahlen gelten.“ (§ 5 Abs. 1 SMVO).WahlleiterInZu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Wahl wird e<strong>in</strong>e Person bestimmt, die die Wahlleitungübernimmt. Dafür eignet sich bei Klassenschülersprecherwahlen z.B.<strong>der</strong> bzw. die KlassenlehrerIn, weil er o<strong>der</strong> sie gerade bei SV-Wahlen<strong>in</strong> unteren Jahrgangsstufen ohneh<strong>in</strong> anwesend se<strong>in</strong> muss. Theoretischkann aber natürlich je<strong>der</strong> Schüler und jede SchülerIn als WahlleiterInfungieren, vorausgesetzt er o<strong>der</strong> sie möchte nicht selbst für e<strong>in</strong> Amtkandidieren. WahlleiterInnen dürfen bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Wahlenbis zu zwei HelferInnen assistierend zur Seite stehen.31

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