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4 sv-arbeit in der praxis - demokratisches sachsen

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INHALT1 VORWORT UND EINLEITUNG...................................82 MITWIRKUNG......................................................112.1 Was ist Mitwirkung?.............................................................112.2 Zur Bedeutung von Mitwirkung <strong>in</strong> Gremien...........................112.3 Mitwirkung im Unterricht.....................................................122.4 Mitwirkung außerhalb des Unterrichts..................................133 MITWIRKUNGSGREMIEN.......................................143.1 SchülerInnengremien..........................................................153.1.1 Auf Schulebene.....................................................153.1.2 Auf Kreisebene......................................................213.1.3 Auf Landesebene...................................................233.2 LehrerInnengremien............................................................253.3 Elterngremien.....................................................................263.4 Geme<strong>in</strong>same Gremien.........................................................274 SV-ARBEIT IN DER PRAXIS....................................314.1 SV-Wahlen..........................................................................314.2 SV-Sitzungen.......................................................................344.3 Strukturierung von SV-Arbeit...............................................384.3.1 Geschäftsordnung.................................................384.3.2 Arbeitsprogramm an Beispielen.............................484.4 F<strong>in</strong>anzierung von SV-Arbeit..................................................504.5 Motivation von und für SV....................................................524.6 Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>...........................................................544.6.1 Schülerratsbüro.....................................................554.6.2 Schwarzes Brett.....................................................574.6.3 Homepage.............................................................574.7 Projektmanagement............................................................584.8 Nachhaltigkeit....................................................................614.8.1 Patenschaften.......................................................614.8.2 Amtsübergabe.......................................................614.9 Zusammen<strong>arbeit</strong> <strong>in</strong> und außerhalb <strong>der</strong> Schule......................624.9.1 Kooperation mit an<strong>der</strong>en Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften..................634.9.2 Das Schulprogramm...............................................654.9.3 Kooperation mit außerschulischen E<strong>in</strong>richtungen....69


5 RECHTE UND AUFGABEN.......................................705.1 Rechte................................................................................705.2 Aufgaben............................................................................726 ANHANG.............................................................756.1 Glossar...............................................................................756.2 Wichtige Literatur................................................................816.3 Wichtige Adressen und Internetseiten..................................836.4 Abkürzung<strong>sv</strong>erzeichnis........................................................846.5 Stichwortregister.................................................................85SYMBOLERKLÄRUNGFür e<strong>in</strong> verständlicheres Lesen gibt es e<strong>in</strong>ige Symbole, die Euch aufwichtige Textpassagen aufmerksam machen sollen o<strong>der</strong> Euch aufweitere Informationen verweisen.Hier wird direkt aus gesetzlichen Quellen zitiert.Wichtig!!Verweis auf das [Stichwortverzeichnis], wo <strong>der</strong> Begriff kurz erläutertwird.Verweis auf e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Stelle im Buch.Das Stichwortverzeichnis bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> Kapitel 6.1Im Kapitel 6.4 [S. 72 ff.] f<strong>in</strong>det Ihr außerdem e<strong>in</strong>Abkürzung<strong>sv</strong>erzeichnis.Sollten trotzdem noch Sachen unklar bleiben, könnt Ihr Euch gern anden Landesschülerrat Sachsen o<strong>der</strong> an das Projektbüro „Mitwirkungmit Wirkung“ wenden.


VORWORT UND EINLEITUNGEINE DEMOKRATISCHE GESELLSCHAFT IST SO GUT,WIE SIE JUNGE MENSCHEN AUF IHR SPÄTERES LEBENIN IHR VORBEREITET.Aber was ist das eigentlich, e<strong>in</strong>e demokratische Gesellschaft? Demokratieheißt, dass alle die Chance haben als aktive BürgerInnen an <strong>der</strong> Gestaltung<strong>der</strong> Gesellschaft im Allgeme<strong>in</strong>en und ihres direkten Umfeldesim Beson<strong>der</strong>en teilzuhaben. Demokratie heißt Mitwirken, Mitentscheidenund dadurch im Idealfall Verän<strong>der</strong>n.Der für Euch wahrsche<strong>in</strong>lich bedeutendste Ort zur Anwendung undAuse<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit demokratischen Strukturen ist die Schule. Dortf<strong>in</strong>det Ihr vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung e<strong>in</strong>en formalen, d.h. gesetzlichdef<strong>in</strong>ierten Rahmen, um Eure Interessen zu vertreten und aktiv dasSchulleben mitzugestalten. Schule gestalten - das geht natürlich auchaußerhalb von Gremien. Euer Engagement braucht es aber <strong>in</strong> jedemFall!Genau dazu - zum sich E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen - wollen wir Euch hiermit ermunternund Euch auch gleich das passende Werkzeug mit zur Hand geben:nämlich diese Fibel. Mitwirkung braucht neben dem Willen, sich zu beteiligenauch das notwendige Wissen dafür. Die „SchülerInnenfibel - DasBuch mit Wirkung“ enthält <strong>in</strong> kompakter Form alle für Euch wichtigenD<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> puncto Mitwirkungsgremien und Schülervertretungs<strong>arbeit</strong>. Siezeigt Euch Eure Rechte und Pflichten auf, basierend auf für SchülerInnenund Schülervertretung wesentlichen gesetzlichen Grundlagen wie demSächsischen Schulgesetz (SchulG) und <strong>der</strong> Schülermitwirkung<strong>sv</strong>erordnung(SMVO).Das kl<strong>in</strong>gt nach langweiliger Gesetzeslektüre, ist es aber nicht! Denndieses Buch wurde von SchülerInnen für SchülerInnen geschrieben undist damit auch sprachlich sicher verständlich.8Manche von Euch werden wissen, dass diese Fibel nicht ganz neu ist.Sie erschien im Jahr 2003 zum ersten Mal und wurde jetzt für Euch über<strong>arbeit</strong>et.Wir hoffen, dass sie so zu e<strong>in</strong>em noch nützlicheren Instrumentfür Eure Arbeit wird.Was genau ist aber neu? Nun, zum e<strong>in</strong>en gab es <strong>in</strong> den letzten Jahrenim Schulgesetz und den Verordnungen e<strong>in</strong>ige Verän<strong>der</strong>ungen, die sichdirekt auf Eure Möglichkeiten zur [Partizipation] auswirken und SV-Arbeitzum Teil auf neue Grundlagen stellen. Zum an<strong>der</strong>en haben wir ver-


sucht, das vierte Kapitel erheblich zu erweitern, um Euch möglichst vieleTipps und Tricks für die tägliche Arbeit mit auf den Weg zu geben. Diesezweite, völlig neu über<strong>arbeit</strong>ete Auflage ist also zweierlei: aktueller und<strong>praxis</strong>orientierter!Vielleicht fragt ihr Euch ja, wer eigentlich auf die Idee kommt, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>erFreizeit an <strong>der</strong>art wichtiger Lektüre zu schreiben. Dann lohnt e<strong>in</strong> Blickauf das Impressum ganz zu Anfang des Buches. Denn Herausgeber <strong>der</strong>SchülerInnenfibel s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Landesschülerrat Sachsen und das Projekt„Mitwirkung mit Wirkung“.Der Landesschülerrat (LSR) ist die Interessenvertretung <strong>der</strong> sächsischenSchülerInnen. Er vertritt Eure Positionen, Wünsche und Ziele gegenüberdem Landtag, Verbänden und dem Kultusm<strong>in</strong>isterium. Und <strong>der</strong> LSR stehtnicht alle<strong>in</strong>. Se<strong>in</strong>e Basis seid Ihr - die SchülerInnen und ihre gewähltenVertreterI nnen auf Schul- und Kreisebene. Unser Wunsch ist es, dasses an allen Schulen e<strong>in</strong>en aktiven Schülerrat gibt, <strong>der</strong> etwas an se<strong>in</strong>erSchule bewegt und möglichst viele SchülerInnen motiviert, sich für e<strong>in</strong>elern- und lebenswerte Schule e<strong>in</strong>zusetzen. Immer das Neueste vom LSRerfahrt Ihr unter www.lsr-<strong>sachsen</strong>.de.Das Projekt „Mitwirkung mit Wirkung“ bietet Sem<strong>in</strong>are an SachsensSchulen an, <strong>in</strong> denen SchülervertreterInnen und <strong>in</strong>teressierte SchülerInnenihre Partizipationsmöglichkeiten kennen lernen können. DasBeson<strong>der</strong>e ist, dass die Sem<strong>in</strong>arleiterInnen, wir nennen sie [Mitwirkungsmo<strong>der</strong>atorInnen],selbst noch zur Schule gehen. Nach e<strong>in</strong>ermehrtägigen Ausbildung und auf <strong>der</strong> Basis eigener Erfahrungen s<strong>in</strong>d sieauf ihre Sem<strong>in</strong>are<strong>in</strong>sätze gut vorbereitet. Unter www.schuelermitwirkung.de erfahrt Ihr alles zum Projekt und könnt auch für Eure Schule e<strong>in</strong>[Mitwirkungssem<strong>in</strong>ar] bestellen - natürlich kostenfrei.Diese Fibel ist e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftswerk von vielen jungen AutorInnen, beidenen wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken möchten. Wir dankenKay Dramert, Bernd Kosmella, Vicky Mann, Marie-Theres Merrem, SteffenRichter, Franziska Riedel, Antonie Rietzschel, Perry Rudolf, Marco Schubert,L<strong>in</strong>da Schuchardt, Stephan Schumann und Florian Woitek. EuchLeserInnen wird vielleicht auffallen, dass das nicht nur e<strong>in</strong>e ganze MengeLeute s<strong>in</strong>d, son<strong>der</strong>n dass man ihre unterschiedlichen Schreibstileteilweise auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fibel bemerken kann. Aber gerade das, f<strong>in</strong>den wir,macht die Vielseitigkeit und den Reichtum dieses Buches aus. Es wurdegeschrieben von e<strong>in</strong>er großen Gruppe für e<strong>in</strong>e noch viel größere Gruppe,nämlich Euch SchülerInnen.M<strong>in</strong>destens genau so wichtig wie kreative AutorInnen ist e<strong>in</strong>e engagierteund koord<strong>in</strong>ierende Redaktion. Hier möchten wir uns ganz beson<strong>der</strong>s9


ei Mirco Günther bedanken, <strong>der</strong> <strong>in</strong> früheren Jahren als Landesschülersprecherselbst aktiver Schülervertreter <strong>in</strong> Sachsen war und unsereArbeit an <strong>der</strong> Fibel maßgeblich unterstützt hat. Antonie Rietzschel sagenwir danke für ihr kritisches Auge und ihre guten H<strong>in</strong>weise bezüglich <strong>der</strong>Stilistik <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Texte. Auf ke<strong>in</strong>en Fall unerwähnt bleiben sollenzudem die Menschen, die sich des Buches als Lektoren und Korrektorenangenommen und durch ihre konstruktive Kritik verbessert haben. Dafürdanken wir <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Herrn Christoph An<strong>der</strong>s, Frau Gisela Grüneisen,Bernd Kosmella, Frau Angela Tausch, Frau Lioba Triquart sowie JensWalter.Für die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung bei Herstellung und Druck <strong>der</strong> Fibeldanken wir dem Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus sowie <strong>der</strong>Deutschen K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendstiftung.Wir wünschen Euch mit dieser Fibel viel Freude und hoffen, unsere Tippskönnen Euch als Anregung dienen!Landesschülerrat SachsenProjekt Mitwirkung mit Wirkung10


Alternative UnterrichtsformenSchlagt doch vor, zu bestimmten Thematiken e<strong>in</strong>en Ausflug zu machen.Ausstellungen o<strong>der</strong> K<strong>in</strong>obesuche beispielsweise können viele <strong>in</strong>teressanteE<strong>in</strong>drücke liefern. O<strong>der</strong> Ihr versucht es e<strong>in</strong>mal mit e<strong>in</strong>er Gruppen<strong>arbeit</strong>,Plan- o<strong>der</strong> Rollenspielen, um weg vom herkömmlichen Frontalunterrichtzu kommen.Schüler bewerten UnterrichtDemokratie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule bedeutet auch, dass jedeR SchülerIn dieMöglichkeit haben muss, se<strong>in</strong>e/ihre Me<strong>in</strong>ung äußern zu dürfen ohnenegative Konsequenzen befürchten zu müssen. Und wie könnte dasbesser geschehen, als durch e<strong>in</strong>e anonyme Bewertung des Unterrichtsdurch die SchülerInnen? Dafür hat das Kultusm<strong>in</strong>isterium jetzt e<strong>in</strong>e Möglichkeitgeschaffen. Im Rahmen des Projektes „Schüler als Experten fürUnterricht“ können <strong>in</strong>teressierte LehrerInnen auf freiwilliger Basis e<strong>in</strong>enOnl<strong>in</strong>e-Fragebogen <strong>in</strong> Anspruch nehmen, den sie ihren SchülerInnen zurVerfügung stellen. Die 35 Fragen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> circa 20 M<strong>in</strong>uten beantwortetund das Ergebnis <strong>in</strong> jedem Fall für beide Seiten optimal: die Me<strong>in</strong>ungenvon SchülerInnen werden durch diese Befragung ernster genommenund die LehrerInnen erhalten nützliche Rückmeldungen zur Qualitätihres Unterrichts. Alle wichtigen Informationen dazu gibt es unter http://www.<strong>sachsen</strong>-macht-schule.de/unterrichtsbeurteilung/.Ihr könnt den Fragebogen natürlich auch ausdrucken, ausfüllen und ihndamit nutzen, um (ohne Anmeldung) Eurem LehrerIn e<strong>in</strong>e Rückmeldungzu geben. Man muss ja nicht alles neu erf<strong>in</strong>den!2.4 MITWIRKUNG AUßERHALB DES UNTERRICHTSIn <strong>der</strong> neuesten Ausgabe Eurer Schülerzeitung lest Ihr wer auf KlassenfahrtHändchen gehalten hat. In <strong>der</strong> Schulcafeteria werdet ihr mit Kuchenversorgt, während ihr über den Schulfunk die neuesten Kreationen eurerSchülerband belauschen dürft. Auch das ist Mitwirkung. Und mal ehrlich:Ohne diese netten Pausenfüller wäre Schule doch st<strong>in</strong>klangweilig. Auchnach <strong>der</strong> Schule geht es weiter: Das Angebot reicht von Schülerfirmenund Streitschlichtergruppen über den Debattierclub bis zum Schulchorund an<strong>der</strong>en Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften.Dass Schule von Beidem lebt, von <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>in</strong>- und außerhalb vonGremien, betont auch <strong>der</strong> Gesetzgeber, <strong>in</strong>dem er festhält:§ 1 Abs. 1 SMVO: „Die Schülermitwirkung ist, unbeschadet <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>enAufgaben <strong>der</strong> Schülervertreter, Angelegenheit aller Schüler <strong>der</strong>gesamten Schule.“13


3 MITWIRKUNGSGREMIENDieses Kapitel verschafft Euch e<strong>in</strong>en Überblick über alle für Euch wichtigen[Gremien]. Dazu gehören natürlich zuerst die SchülerInnengremienan <strong>der</strong> Schule. Ihr f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> diesem Abschnitt aber auch mehr Informationenzu den Gremien <strong>der</strong> LehrerInnen und Eltern sowie zu sog. geme<strong>in</strong>samenGremien wie die Schulkonferenz o<strong>der</strong> den Landesbildungsrat.Warum Gremien wichtig s<strong>in</strong>d und welchen Zwecken sie dienen, konntestDu bereits lesen [Kapitel 2.2]. Sie treten auf <strong>der</strong> Basis von Gesetzen undVerordnungen zusammen.„Gesetz“ und [„Verordnung“] s<strong>in</strong>d Begriffe, die Dir <strong>in</strong> diesem Buch immerwie<strong>der</strong> begegnen werden. Deshalb wollen wir, bevor wir uns demkonkreten rechtlichen Rahmen für SV <strong>in</strong> Sachsen widmen, e<strong>in</strong>mal genauerschauen, was es mit diesen Worten eigentlich auf sich hat und <strong>in</strong>welchem Verhältnis sie zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong> stehen. Dazu soll das folgende kle<strong>in</strong>eSchaubild dienen: 1Grundgesetz <strong>der</strong>Bundesrepublik DeutschlandVerfassungdes Freistaates SachsenSchulgesetz desFreistaates SachsenVerordnungen des SächsischenStaatsm<strong>in</strong>isteriums für KultusGeschäftsordnungen(z.B. <strong>der</strong> Schüler- und Kreisschülerräteo<strong>der</strong> des Landesschülerrates)141 Übernommen aus Woitek, Florian 2002: Jugend und Demokratie – Schülervertretung <strong>in</strong> Sachsen: Theorieund Praxis im kritischen Vergleich. Beson<strong>der</strong>e Lernleistung am Gymnasium Brandis, S. 9.


Wie Ihr sehen könnt, s<strong>in</strong>d Gesetze und Verordnungen Teil e<strong>in</strong>es konkretenrechtlichen Netzwerkes. Auf Grundlage des über allem <strong>in</strong> Deutschlandstehenden Grundgesetzes, hat sich <strong>der</strong> Freistaat Sachen e<strong>in</strong>e Verfassunggegeben. Bereits sie hält fest, dass SchülerInnen das Recht haben,an <strong>der</strong> Gestaltung von Schule mitzuwirken (Art. 104). Das SächsischeSchulgesetz präzisiert die Verfassung und enthält wichtige Regelungenfür Eure Mitwirkung (§§ 51 bis 57) und zur Schulkonferenz (§ 43). DasSchulgesetz wurde vom Landtag beschlossen, was es von Verordnungenunterscheidet. Denn die für Euch wichtigste Verordnung - die Schülermitwirkung<strong>sv</strong>erordnung(SMVO) - hat das Kultusm<strong>in</strong>isterium erlassen.Die SMVO ist das Dokument, <strong>in</strong> dem sich für SV-Arbeit die meisten undkonkretesten rechtlichen Vorschriften bef<strong>in</strong>den. Um Euer Wirken nachEuren eigenen Vorstellungen strukturieren zu können, könnt Ihr Euchschließlich auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Schülermitwirkung<strong>sv</strong>erordnung e<strong>in</strong>eGeschäftsordnung geben. Was das ist und was da so dr<strong>in</strong> stehen kann,dazu später mehr [Kapitel 4.3.1].Art. 104 Sächsische Verfassung: „Eltern und Schüler haben das Recht,durch gewählte Vertreter an <strong>der</strong> Gestaltung des Lebens und <strong>der</strong> Arbeit<strong>der</strong> Schule mitzuwirken.“Nach dieser kurzen grundlegenden E<strong>in</strong>führung bahnen wir uns nun denWeg <strong>in</strong>s „rechtliche Gewühl“, zu den für euch wichtigen SchülerInnengremien.3.1 SCHÜLERINNENGREMIEN3.1.1 AUF SCHULEBENEKlassenschülersprecherIn (§ 52 SchulG und § 7 SMVO)Gleich am Anfang des Schuljahres haben alle SchülerInnen ab <strong>der</strong> 5.Klasse e<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe: Die Wahl des Klassenschülersprechers unde<strong>in</strong>es Stellvertreters. Spätestens bis zum Ende <strong>der</strong> zweiten Woche nachden Sommerferien müsst Ihr wählen, schließlich soll Euer Klassenschülersprecherja nicht gleich die erste Sitzung des Schülerrates verpassen.Überlegt vor <strong>der</strong> Wahl genau, wer für dieses Amt <strong>in</strong> Frage kommen könnte,denn er o<strong>der</strong> sie wird für den Rest des Schuljahres dafür verantwortlichse<strong>in</strong>, Eure Interessen zu vertreten. Der- o<strong>der</strong> diejenige sollte also sowohlvon Euch SchülerInnen als auch von <strong>der</strong> Lehrerschaft akzeptiert se<strong>in</strong> undrhetorisch so fit se<strong>in</strong>, Eure Interessen zu formulieren und Eure Positionenzu argumentieren.Klassenschülersprecher vertreten Euch im Schülerrat und machen Rabatz,wenn es Stress mit LehrerInnen gibt. Sie s<strong>in</strong>d Eure Verb<strong>in</strong>dung zuden an<strong>der</strong>en Beteiligten im Schulleben, also zur Lehrerschaft, <strong>der</strong> Schulleitungund zu den Eltern! Den KlassenschülersprecherInnen und ihrer15


Klasse steht im Monat e<strong>in</strong>e Stunde zur Verfügung, um alle nur denkbarenAngelegenheiten zu besprechen, die Mitwirkung betreffen. Dabei ist esganz egal, ob es sich bei dieser Stunde um Mathe, Kunst, Französischo<strong>der</strong> Biologie handelt. Als Klassenschülersprecher kann man sich dieStunde aber auch aufteilen. Werden e<strong>in</strong>mal zum Beispiel nur zehn M<strong>in</strong>utengebraucht, kann die restliche Zeit an e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Tag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>eran<strong>der</strong>en Woche genutzt werden. Allerd<strong>in</strong>gs solltet Ihr <strong>in</strong> dieser Zeit nichtüber den neusten Modeschrei, son<strong>der</strong>n über schulische Angelegenheitenreden. Auch Aktionen <strong>der</strong> Klasse könnt Ihr <strong>in</strong> dieser Zeit planen undvorbereiten.§ 2 Abs. 1 SMVO: „Den Schülern <strong>der</strong> Klassen- o<strong>der</strong> Jahrgangsstufen 5 bis13 ist während <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Unterrichtszeit e<strong>in</strong>e Stunde im Monat,den Schülern im Teilzeitunterricht e<strong>in</strong>e Stunde im Quartal, für Angelegenheiten<strong>der</strong> Schülermitwirkung zur Verfügung zu stellen.“Schülerrat (§ 53 SchulG und § 8 SMVO)Im Schülerrat treffen sich die KlassenschülersprecherInnen aller KlassenEurer Schule, um schulische Probleme zu lösen und über Ideen zu diskutieren.Auch die StellvertreterInnen dürfen an den Sitzungen des Schülerratesteilnehmen. Sie haben allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> Stimmrecht und werdengenerell nur im Vertretungsfall vom Unterricht freigestellt.Aufgaben:Die Aufgaben des Schülerrates s<strong>in</strong>d vielfältig und umfassen unter an<strong>der</strong>emdie folgenden D<strong>in</strong>ge:die Wahl des Schülersprechers und e<strong>in</strong>es Stellvertretersdie Wahl <strong>der</strong> Schulkonferenzmitglie<strong>der</strong> [Kap. 3.4] und <strong>der</strong>enStellvertreterInnendie Wahl e<strong>in</strong>es Vertrauenslehrers [dieses Kapitel; Abs. Vertrauenslehrer]die Wahl e<strong>in</strong>es Delegierten zum Kreisschülerrat(sofern die Vertretung im KSR nicht vom Schülersprecherselbst wahrgenommen wird, [Kap.3.1.2]).die Diskussion schul<strong>in</strong>terner Probleme die Repräsentation <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Schülerschaft gegenber<strong>der</strong> Schulleitung, den LehrerInnen und den Elterndie Beratung über neue Projekte an <strong>der</strong> Schule, die im Interesse<strong>der</strong> SchülerInnen stehen16


Sitzungen:Kennt Ihr diese mysteriösen Zettel, die etwa e<strong>in</strong>mal im Monat am[Schwarzen Brett] [Kap. 4.6.2] hängen? Meistens handelt es sich dabeium E<strong>in</strong>ladungen zur nächsten Schülerratssitzung. Denn <strong>der</strong> Schülerrathat zwei Stunden im Monat Zeit, um sich zu versammeln. Weil die Sitzungenmeist während <strong>der</strong> Unterrichtszeit stattf<strong>in</strong>den, müssen Sitzungsterm<strong>in</strong>und Ort mit <strong>der</strong> Schulleitung abgesprochen werden. Sobald sie dasOK gibt, taucht wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e dieser E<strong>in</strong>ladungen am Schwarzen Brett auf.Am besten ist es, wenn schon <strong>in</strong> dem E<strong>in</strong>ladungsschreiben die Tagesordnung(TO) für die jeweilige Sitzung aufgelistet ist. Dann könnt Ihr schonvor dem Treffen des Schülerrates <strong>in</strong> Euren Klassen über die e<strong>in</strong>zelnenThemen <strong>der</strong> Sitzung diskutieren und Eurem Klassenschülersprecher dieMe<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Klasse mit auf den Weg geben, die dieser dann im Schülerratvertritt. Schaden kann es jedenfalls nie, mal öfters am SchwarzenBrett vorbeizuschauen!Dem Schülerrat ist nicht vorgeschrieben, wie oft er tagen muss. Allerd<strong>in</strong>gslegen die Ausführungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> SMVO <strong>in</strong>direkt nahe, dass <strong>der</strong> Schülerratetwa e<strong>in</strong>mal im Monat zusammentreten sollte.Nach § 2 Abs. 2 SMVO muss <strong>der</strong> Stundenplan so gestaltet se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>eUnterrichtsstunde pro Woche zur Durchführung von Veranstaltungen desSchülerrates <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Schulzeit von Unterricht<strong>sv</strong>eranstaltungenfreigehalten wird.Den erwähnten zeitlichen Rahmen für die Sitzungen des Schülerrates begründet§ 2 Abs. 4: „Schülervertreter können während <strong>der</strong> Unterrichtszeitbis zu zwei Unterrichtsstunden im Monat zusammentreten.“Wahlen:Amt Schülersprecher Schulkonferenzmitglie<strong>der</strong>Wer kann sichzur Wahl stellen?jede Schüler<strong>in</strong> undje<strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong>Schulejede Schüler<strong>in</strong>und je<strong>der</strong> Schüler(Voraussetzung: er o<strong>der</strong> sie istm<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> <strong>der</strong> 7. Klasse)Wann erfolgtdie Wahl?ersteSchülerratssitzungersteSchülerratssitzungWie viele Personenwerden gewählt?e<strong>in</strong> Schülersprecherund e<strong>in</strong> Stellvertreterdrei SchülerInnen(<strong>der</strong> Schülersprecher ist automatischMitglied <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz)17


Es ist e<strong>in</strong> weit verbreitetes Mis<strong>sv</strong>erständnis, dass nur Mitglie<strong>der</strong> desSchülerrates, also Klassenschülersprecher, zum Schülersprecher gewähltwerden können. Das ist ausdrücklich nicht <strong>der</strong> Fall. § 53 Abs. 3SchulG hält e<strong>in</strong>deutig fest, dass <strong>der</strong> Schülersprecher aus <strong>der</strong> „Mitte <strong>der</strong>Schüler“ gewählt wird. Auf diese Art und Weise versucht <strong>der</strong> Gesetzgeberbereits auf <strong>der</strong> Schulebene e<strong>in</strong>e Möglichkeit zu schaffen, die für SV typischeMehrfachbelastung durch die Ämterhäufung e<strong>in</strong>zelner Personen zuverh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.F<strong>in</strong>anzierung:Die Geme<strong>in</strong>den, Landkreise und kreisfreien Städte (<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen auch<strong>der</strong> Freistaat Sachen) s<strong>in</strong>d die [Schulträger] <strong>der</strong> staatlichen Schulen.Deshalb s<strong>in</strong>d sie für die materielle Ausstattung <strong>der</strong> Schulen verantwortlich.Wer also glaubt, dass SchülervertreterInnen alles selbst bezahlenmüssen, was sie für ihre Arbeit brauchen, <strong>der</strong> irrt. Der Schülerrat hat e<strong>in</strong>Recht auf den für se<strong>in</strong> Wirken notwendigen Geschäftsbedarf, zum Beispielauf Papier o<strong>der</strong> Briefmarken. Auch e<strong>in</strong> eigener Raum sollte <strong>der</strong> SVgestellt werden. Euer Ansprechpartner, um dieses Recht e<strong>in</strong>zuklagen, ist<strong>der</strong> Schulleiter.Die SMVO bleibt allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> dieser Frage sehr vage, denn sie hält fest,dass <strong>der</strong> Schulleiter „im Rahmen se<strong>in</strong>er Möglichkeiten“ Geschäftsbedarfund Raum zur Verfügung stellt (§ 2 Abs. 3 SMVO). Nicht selten kommt es<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis - gerade bei <strong>der</strong> Raumfrage - vor, dass <strong>der</strong> Schulleiter ke<strong>in</strong>e„Möglichkeit“ für e<strong>in</strong> SV-Büro sieht. In diesem Fall solltet Ihr selbst aktivwerden. Erwartet nicht, dass Euch <strong>der</strong> Schulleiter e<strong>in</strong>en Raum für dieSV vorschlägt, son<strong>der</strong>n zieht e<strong>in</strong>mal selbst durch Euer Schulhaus undschaut, welche Räume - vom Keller bis zum Dachboden - leer stehen o<strong>der</strong>ungenutzt s<strong>in</strong>d. Mit e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Liste gesammelter Vorschläge für Euerneues SV-Büro ist die Diskussion mit Eurem Schulleiter um e<strong>in</strong>en möglichenRaum dann sicher leichter!§ 2 Abs. 3 SMVO: „Der Schulleiter sorgt im Rahmen se<strong>in</strong>er Möglichkeitendafür, dass dem Schülerrat die zur Wahrnehmung se<strong>in</strong>er Aufgaben erfor<strong>der</strong>lichenRäume und E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> Schule sowie <strong>der</strong> notwendigeGeschäftsbedarf zur Verfügung stehen.“18Schülersprecher (§ 53 SchulG und § 8 SMVO)Der Schülersprecher ist <strong>der</strong> Vorsitzende des Schülerrates. Er wird <strong>in</strong> <strong>der</strong>ersten Schülerratssitzung des neuen Schuljahres gewählt. Diese erste sogenannte „konstituierende“ Sitzung des Schülerrates sollte b<strong>in</strong>nen dreiWochen nach <strong>der</strong> Wahl se<strong>in</strong>er Mitglie<strong>der</strong>, spätestens jedoch bis zum Ablauf<strong>der</strong> fünften Unterrichtswoche erfolgen. Zum Schülersprecher könnensowohl Klassenschülersprecher als auch „ganz normale“ SchülerInnen<strong>der</strong> Schule gewählt werden.Se<strong>in</strong>e Aufgabe ist es vor allem, den Schülerrat zu repräsentieren, dasheißt er ist <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> SchülerInnen gegenüber


Schulleitung, LehrerInnen und Eltern. Der Schülersprecher ist oftmalsauch <strong>der</strong> organisatorische Kopf des Schülerrates, <strong>in</strong>dem er die Schülerratssitzungene<strong>in</strong>beruft und leitet. Zusammen mit drei weiteren VertreterInnen<strong>der</strong> Schülerschaft ist er Mitglied <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz. In dieserbespricht er Eure Ziele und Vorhaben mit den Lehrer- und ElternvertreterInnen.E<strong>in</strong> Schülersprecher ist außerdem Mitglied im Kreisschülerrat.Verzichtet er allerd<strong>in</strong>gs auf diese Mitgliedschaft, kann auch e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>esSchülerratsmitglied entsandt werden. Der- o<strong>der</strong> diejenige müsste allerd<strong>in</strong>gsebenfalls <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Schülerratsitzung gewählt werden.Vertrauenslehrer (§ 57 Nr. 5 SchulG; §§ 17 und 18 SMVO)Der Vertrauenslehrer ist das B<strong>in</strong>deglied zwischen Euch, <strong>der</strong> Schulleitungund <strong>der</strong> Lehrerschaft. Er berät und unterstützt die SV bei ihren Tätigkeiten.Se<strong>in</strong>e Wahl ist ke<strong>in</strong> Muss, vielmehr könnt Ihr selbst entscheiden, ob Ihre<strong>in</strong>en Vertrauenslehrer wählen wollt. Wenn ihr das wollt, solltet ihr das<strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Schülerratssitzung des Jahres entscheiden und möglicheKandidatInnen benennen. Ihr könnt niemanden „zw<strong>in</strong>gen“ dieses Amt zuübernehmen, da <strong>der</strong> Posten des Vertrauenslehrers auf freiwilliger Basisberuht. Deshalb müsst ihr das E<strong>in</strong>verständnis des Kandidaten vor <strong>der</strong>Wahl e<strong>in</strong>holen.S<strong>in</strong>nvoll ist es, wenn Ihr den Vertrauenslehrer zu den Schülerratssitzungene<strong>in</strong>ladet, damit er über Eure Arbeit im Bilde ist, denn nur so kann erEuch gegebenenfalls helfen. Er hat allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> Recht auf die Teilnahmean Euren Sitzungen. Wenn Ihr also mal „unter Euch“ se<strong>in</strong> wollt, um„nicht öffentliche“ Themen zu besprechen, ke<strong>in</strong> Problem.Damit <strong>der</strong> Vertrauenslehrer se<strong>in</strong>er Vermittlerrolle auch gerecht werdenkann und Ihr zudem <strong>in</strong> regelmäßigem Dialog mit dem Schulleiter steht,schreibt die SMVO vor, dass wenigstens zweimal im Schulhalbjahr geme<strong>in</strong>sameSitzungen von Schülerrat (meist vertreten durch den Schülersprecher),Schulleiter und Vertrauenslehrer stattf<strong>in</strong>den sollten (§ 8 Abs.4 SMWO).Die Erfahrung zeigt, dass es oft Irritationen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Begriffe[Beratungslehrer](§ 17 Abs. 2 SchulG) und Vertrauenslehrer gibt.Deshalb hier für Euch noch e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Übersicht, was die beidenvone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> unterscheidet:19


BeratungslehrerVertrauenslehrerWahl/BeauftragungSchulleiter wähltaus <strong>der</strong> Lehrerschafte<strong>in</strong>en geeignetenBewerber aus,Bestätigung durchSchulkonferenz,Beauftragung durchSchulleiter nachZustimmung RSA,nach erfolgreichemAbschluss <strong>der</strong> QualifizierungBerufung alsBeratungslehrerwird vomSchülerrat gewähltAufgabenist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>iefür die Beratung <strong>in</strong>Fragen <strong>der</strong> Schullaufbahnzuständig (z.B.Berufs- und Studienberatung),<strong>in</strong>dividuelle Beratungbei Lern-, LeistungsundVerhaltensstörungen,Prävention und Ereignisbewältigungunterstützt und berätprimär den Schülerratund vermittelt beiKonflikten mitSchulleitung und/o<strong>der</strong> LehrerInnen20Pflicht zumStillschweigenist zum Schweigengegenüber an<strong>der</strong>enPersonen verpflichtet,was die Probleme e<strong>in</strong>zelnerSchülerInnenangeht, sofern diesenke<strong>in</strong>e strafrechtlicheRelevanz zukommto<strong>der</strong> sie durch beson<strong>der</strong>eBestimmungen(§ 50a SchulG) zurAuskunft verpflichtets<strong>in</strong>dgenießt zwar EuerVertrauen und ist„moralisch“ gesehenzum Schweigenverpflichtet, ob er allerd<strong>in</strong>gsstillschweigtobliegt se<strong>in</strong>er eigenenE<strong>in</strong>schätzung


Schülerversammlungen (§ 14 SMVO)Schülerversammlungen s<strong>in</strong>d Veranstaltungen, an denen alle SchülerInnen<strong>der</strong> Schule teilnehmen dürfen. Sie s<strong>in</strong>d vor Entscheidungen desSchülerrates mit beson<strong>der</strong>er Tragweite für die SchülerInnen abzuhalten.E<strong>in</strong>berufen und geleitet werden sie vom Schülersprecher.Ordentliche Schülerversammlungen können vom Schülersprecher <strong>in</strong> Absprachemit dem Schulleiter zweimal im Schuljahr während <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>enUnterrichtszeit e<strong>in</strong>berufen werden. Themen für so e<strong>in</strong>e Versammlungkönnen zum Beispiel die Pausenregelungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unterrichtsbeg<strong>in</strong>nse<strong>in</strong>. Sollte es aus thematischen Gründen s<strong>in</strong>nvoll ersche<strong>in</strong>en, etwa weiles um e<strong>in</strong>en Beschluss geht <strong>der</strong> nur die SchülerInnen <strong>der</strong> Klassen 11 und12 betrifft, können auch sog. Schülerteilversammlungen durchgeführtwerden. Hier habt ihr allerd<strong>in</strong>gs nicht das Recht „unter euch“ zu bleiben,denn sowohl dem Schulleiter als auch den Lehrern, ist es freigestellt, anSchülerversammlungen teil zu nehmen.Wenn Ihr mehr Schülerversammlungen als die gesetzlich vorgesehenenzwei benötigt, dann bedarf es zur E<strong>in</strong>berufung e<strong>in</strong>er sog. außerordentlichenSchülerversammlung e<strong>in</strong>es Mehrheitsbeschlusses des Schülerrateso<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Antrags von m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Drittel <strong>der</strong> Schülerschaft.ZusammenfassungKlassenschülersprecher, Schülersprecher, Schülerrat, Vertrauenslehrerund Schülerversammlungen - viele Begriffe rund um SV an Eurer Schule.Wie diese ganzen Personen und Organe mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> <strong>in</strong> Beziehung stehen,soll Euch abschließend noch e<strong>in</strong>mal dieses Organigramm verdeutlichen:2 ( ABBILDUNG NÄCHSTE SEITE )3.1.2 AUF KREISEBENEKreisschülerrat (§ 54 SchulG und § 9 SMVO)Die Grenzen Eurer schul<strong>in</strong>ternen Schülervertretung sche<strong>in</strong>en erschöpft?Ihr erhaltet mysteriöse Briefe, unterzeichnet von Vertretern des Kreisschülerrates,die Euch zu Kreisschülerratssitzungen e<strong>in</strong>laden? - Dannwillkommen bei <strong>der</strong> SV auf Kreisebene!Aufgaben:Auch <strong>der</strong> Kreisschülerrat (KSR) hat, ebenso wie <strong>der</strong> Schülerrat, e<strong>in</strong>iges zutun. Zu se<strong>in</strong>en Aufgaben gehören unter an<strong>der</strong>em:die Wahl des Kreisschülersprechers und e<strong>in</strong>es Stellvertretersdie Wahl <strong>der</strong> Delegierten zum Landesschülerrat [Kap. 3.1.3]die Vertretung <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> gesamten Schülerschaft e<strong>in</strong>es Kreiseso<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er kreisfreien Stadt, zum Beispiel gegenüber dem Regionalschulamtund <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Zuge <strong>der</strong> Schulnetzplanung21


kann e<strong>in</strong>berufenSchülerversammlungSchülersprecherstellv. Schülersprecherwählen aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> SchülerInnenSchulkonferenzSchülerrat <strong>der</strong> SchuleVertrauenslehrerwählt dreiweitereMitglie<strong>der</strong>bildenkann wählenKlassenschülersprecherwählenAlle SchülerInnene<strong>in</strong>er SchuleWahl/ Zusammensetzung:Mitglie<strong>der</strong> des Kreisschülerrates s<strong>in</strong>d die Schülersprecher <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnenSchulen (o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en gewählte VertreterInnen) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Landkreis o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>er kreisfreien Stadt (die Kreisschülerräte <strong>in</strong> den kreisfreien Städtenwerden oftmals auch Stadtschülerräte genannt). Der Kreisschülerratsollte spätestens bis zum Ablauf <strong>der</strong> achten Unterrichtswoche zu se<strong>in</strong>erersten Sitzung zusammentreten.F<strong>in</strong>anzierung:Je<strong>der</strong> Kreisschülerrat wird von dem jeweiligen Landkreis bzw. <strong>der</strong> kreisfreienStadt f<strong>in</strong>anziert (§ 19 Abs. 1 und 2 SMVO). Er ist dafür zuständig,dem KSR das für die Arbeit notwendige Büromaterial zur Verfügung zustellen und die Fahrt- und Telefonkosten von KreisschülervertreterInnenzu erstatten, die ihnen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen.22Kreisschülersprecher und Kreisschülerrat<strong>sv</strong>orstandAls „Kreisschülersprecher“ bezeichnet man den Vorsitzenden des KSR.Er wird aus <strong>der</strong> Mitte des Kreisschülerrates gewählt, repräsentiert denKSR nach außen und ist für die E<strong>in</strong>berufung, Leitung und Organisation<strong>der</strong> Kreisschülerratsitzung zuständig. Wenn Ihr wollt, könnt Ihr auf Kreisebeneauch noch e<strong>in</strong>en Kreisschülerrat<strong>sv</strong>orstand wählen, <strong>der</strong> aus nicht2 Entnommen aus Günther, Mirco 2004: Ansprüche, Möglichkeiten, Realität und Grenzen – Schülervertretungim Freistaat Sachsen. Beson<strong>der</strong>e Lernleistung am Städtischen Goethe-Gymnasium Bischofswerda, 2., völligüber<strong>arbeit</strong>ete und aktualisierte Auflage, S. 142.


mehr als fünf weiteren Mitglie<strong>der</strong>n bestehen sollte (neben dem Vorsitzendenund e<strong>in</strong>em Stellvertreter). Aus Gründen <strong>der</strong> besseren Verteilung<strong>der</strong> zu bewältigenden Arbeit, kann so e<strong>in</strong> Vorstand sehr s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>. DerVorstand kann sich die Verantwortlichkeiten für die e<strong>in</strong>zelnen Zuständigkeitsbereicheuntere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> aufteilen. Wenn sich zum Beispiel e<strong>in</strong>er sichum die Homepage des KSR kümmert, e<strong>in</strong> weiterer die Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>organisiert und wie<strong>der</strong>um e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er die Kreisschülerratssitzungenvorbereitet, wird SV-Arbeit auf breitere Schultern verteilt und ist letztlicheffizienter.Auch auf Kreisebene sieht die SMVO e<strong>in</strong>en regelmäßigen Dialog zwischenden KreisschülervertreterInnen und <strong>der</strong> zuständigen Schulbehörde vor.So heißt es <strong>in</strong> § 9 Abs. 5 SMVO: „In regelmäßigen Abständen, m<strong>in</strong>destensjedoch zweimal im Schuljahr, f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Sitzung desKreisschülerrates und des zuständigen [Regionalschulamtes] statt.“Schülervertretung auf Kreisebene - e<strong>in</strong> Überblick 3KreisschülersprecherStellvertreterInVorstandwähltwähltKreisschülerratkann wählenbildenSchülersprecher aller Schulen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> vomSchülerrat gewählter Vertreter pro Schule im Gebiete<strong>in</strong>es Landkreises o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er kreisfreien Stadt3.1.3 AUF LANDESEBENELandesschülerrat (§ 55 SchulG und § 10 SMVO)AufgabenEr ist das oberste Schülermitwirkungsgremium im Freistaat Sachsen undhat demzufolge entsprechend viel zu tun. Hier e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Auswahl se<strong>in</strong>erTätigkeiten:Wahl des Landesschülersprechers und des stellvertretenden Landeschülersprechers233 Günther 2004: 143.


Wahl des Landesschülerrat<strong>sv</strong>orstandesWahl <strong>der</strong> VertreterInnen für den Landesbildungsrat [Kap. 3.4]Wahl <strong>der</strong> VertreterInnen für die BundesschülerkonferenzVertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> sächsischen SchülerInnen gegenüberdem [Kultusm<strong>in</strong>isterium], dem Landtag, Gewerkschaften, Verbändenu.v.a.m.Zusammensetzung/ Sitzungen:Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vollversammlung des Landesschülerrates (LSR), die oftals Landesdelegiertenkonferenz bezeichnet wird, s<strong>in</strong>d die gewähltenVertreterInnen <strong>der</strong> Kreisschülerräte. Wie viele Delegierte e<strong>in</strong> bestimmterKreis <strong>in</strong> den LSR entsenden darf, wird nach e<strong>in</strong>em spezifischen Schlüsselberechnet, <strong>der</strong> sich an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohnerzahl des Kreises orientiert. Je<strong>der</strong>Kreisschülerrat hat jedoch m<strong>in</strong>destens zwei und höchstens fünf VertreterInnenim Landesschülerrat.Die Delegierten treffen sich mehrmals im Schuljahr zu Landesdelegiertenkonferenzen.Hier werden wichtige Entscheidungen für die zukünftigeArbeit des Lande<strong>sv</strong>orstandes und des Landesschülerrates an sich getroffen.Zum Beispiel werden Arbeitsaufträge beschlossen und <strong>in</strong> Abstimmungenfestgelegt, wie <strong>der</strong> Landesschülerrat <strong>in</strong> nächster Zeit zu aktuellenThemen Position bezieht. Wenn Ihr mehr über die <strong>der</strong>zeitigen Projekte undPositionen des Landesschülerrates erfahren wollt, besucht doch e<strong>in</strong>fachmal die Homepage des Landesschülerrates unter www.lsr-<strong>sachsen</strong>.de.F<strong>in</strong>anzierung:Die durch die Arbeit des LSR anfallenden Kosten für Transport, Büromaterialien,Raummiete usw. f<strong>in</strong>anziert <strong>der</strong> Freistaat Sachsen <strong>in</strong> Gestalt desSächsischen Kultusm<strong>in</strong>isteriums (§ 19 Abs. 1 und 2 SMVO).Landesschülersprecher und Landeschülerrat<strong>sv</strong>orstandDer Vorsitzende des Landesschülerrates wird auch als Landeschülersprecherbezeichnet. Da man als Landesschülersprecher denkbar viel zu tunhat, wählt <strong>der</strong> Landesschülerrat zudem e<strong>in</strong>en Landesschülerrat<strong>sv</strong>orstand- bestehend aus bis zu fünf weiteren Mitglie<strong>der</strong>n neben dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Vorsitzenden und dessen bzw. <strong>der</strong>en StellvertreterIn. Der Vorstand koord<strong>in</strong>iertdie Arbeit des LSR zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Landesdelegiertenkonferenzen.Zum Beispiel beantwortet er Anfragen von SchülerInnen aus ganzSachsen, nimmt an bildungspolitischen Diskussion<strong>sv</strong>eranstaltungen teilo<strong>der</strong> organisiert Weiterbildungssem<strong>in</strong>are.Ob es auch auf Landesebene e<strong>in</strong>en von <strong>der</strong> SMVO vorgeschriebenen Dialogzwischen SchülervertreterInnen und <strong>der</strong> [Schulaufsichtsbehörde], <strong>in</strong>diesem Fall dem Kultusm<strong>in</strong>isterium, gibt? Selbstverständlich:24§ 10 Abs. 5 SMVO: „In regelmäßigen Abständen, m<strong>in</strong>destens jedoch zweimalim Schuljahr, f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Sitzung des Landesschülerratesund des Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus statt.“3 Günther 2004: 144.


Schülervertretung auf Landesebene im Überblick 4Landesschülersprecherund StellvertreterInLande<strong>sv</strong>orstandLandesbildungsratwähltwähltLandesschülerratwählt fünfDelegiertebildenDelegierte <strong>der</strong> Kreisschülerräte(Anzahl <strong>der</strong> Delegierten = E<strong>in</strong>wohnerzahl des Kreises bzw. <strong>der</strong> kreisfreien Stadt durch 60.000;m<strong>in</strong>destens zwei und höchstens fünf VertreterInnen e<strong>in</strong>es Kreisschülerrates)3.2 LEHRERINNENGREMIENIst Euch schon mal aufgefallen, dass e<strong>in</strong>mal im Monat alle LehrerInnenzur gleichen Zeit verschw<strong>in</strong>den? Wenn nicht, könnte es daran liegen,dass dies immer nach dem Unterricht geschieht. Fest steht, es passiert.Doch es hat nichts mit übernatürlichen, unerklärlichen Phänomenen zutun, son<strong>der</strong>n es geht um die Lehrerkonferenzen (§ 44 SchulG und Lehrerkonferenzverordnung,kurz LKonfVO).Lehrerkonferenzen lassen sich aufteilen: zum e<strong>in</strong>en gibt es die Gesamtlehrerkonferenzund zum an<strong>der</strong>en Teilkonferenzen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die[Fachkonferenz] und die [Klassenkonferenz]).Die Gesamtlehrerkonferenz ist die Versammlung aller LehrerInnen <strong>der</strong>Schule. Sie f<strong>in</strong>det m<strong>in</strong>destens vier Mal im Schuljahr statt. In dieser Konferenzwerden Entscheidungen zur Erziehungs- und Unterrichts<strong>arbeit</strong>für die Schule getroffen und Anträge zur Beratung und Entscheidung <strong>in</strong><strong>der</strong> Schulkonferenz er<strong>arbeit</strong>et. Den Vorsitz <strong>der</strong> Gesamtlehrerkonferenzhat <strong>der</strong> Schulleiter. Für jeden Lehrer und jede LehrerIn besteht e<strong>in</strong>eTeilnahmepflicht an den Konferenzen se<strong>in</strong>es bzw. ihres Wirkungsbereiches.Zusätzlich zu den regulären Mitglie<strong>der</strong>n können auch VertreterInnen<strong>der</strong> Schülerschaft <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen zur Beratung h<strong>in</strong>zugezogen werden,sofern dies gewünscht ist (§ 8 Abs. 3 LKonfVO). Selbstverständlichhat <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die VertreterIn <strong>der</strong> Schülerschaft ke<strong>in</strong> Stimmrecht auf <strong>der</strong>Konferenz. Trotzdem ist se<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> ihre Teilnahme e<strong>in</strong>e Chance, gleichwährend <strong>der</strong> Zusammenkünfte <strong>der</strong> LehrerInnen Eure Me<strong>in</strong>ungen e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>genund zu vertreten.25


Landeselternrat (LER) (§ 49 SchulG und §§ 21 bis 30 EMVO)Der Landeselternrat vertritt die Interessen <strong>der</strong> gesamtsächsischen Elternschaftund hat die Aufgabe, das Kultusm<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>enFragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens zu beraten (§ 49 Abs.2 SchulG). Im Rahmen dieses Mitwirkungsrechtes kann <strong>der</strong> LER Vorschlägeund Anregungen e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen. Auch e<strong>in</strong> Informationsrecht durchdas SMK wird dem LER zugestanden, sodass <strong>der</strong> Landeselternrat überalle grundsätzlichen Sachen, welche die Schulen <strong>in</strong> Sachsen betreffen,<strong>in</strong>formiert wird. Der Landeselternrat wählt e<strong>in</strong>en Vorsitzenden - denLandeselternsprecher - und entsendet VertreterInnen <strong>in</strong> den Landesbildungsrat[Kap. 3.4].Mehr zur Arbeit des Landeselternrates erfahrt Ihr unterwww.ler-<strong>sachsen</strong>.de.3.4 GEMEINSAME GREMIENSchulkonferenz (§ 43 SchulG und SchulKonfVO)Neben den SchülerInnen-, LehrerInnen- und Elterngremien gibt es nochdie Gremien, <strong>in</strong> denen VertreterInnen aus allen drei Gruppen geme<strong>in</strong>samsitzen.In Eurer Schule gibt es die Schulkonferenz. Sie ist genau <strong>der</strong> richtige Ortum Eure Ideen und Projekte durchzusetzen, mit denen die Schulleitungvielleicht nicht e<strong>in</strong>verstanden ist. In diesem Fall kann es s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>,wenn Ihr im Vorfeld versucht, für Euer Anliegen Eltern und Lehrern zugew<strong>in</strong>nen bzw. durch Vor<strong>in</strong>formationen ausreichend auf den Stand zubr<strong>in</strong>gen. Denn die Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremiuman <strong>der</strong> Schule.Wie ist die Schulkonferenz zusammengesetzt?Der Schulkonferenz sitzt <strong>der</strong> Schulleiter vor. Allerd<strong>in</strong>gs hat er ke<strong>in</strong>Stimmrecht. Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz vier LehrerInnen vertreten.Der Elternsprecher ist als stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> ebensostimmberechtigt wie die weiteren drei ElternvertreterInnen. Der Schülersprecherund drei weitere SchülerInnen br<strong>in</strong>gen die Interessen <strong>der</strong>Schüler <strong>in</strong> das Gremium e<strong>in</strong>. Die somit aus zwölf Personen (plus demSchulleiter als Vorsitzendem) bestehende Schulkonferenz ist folglichdrittelparitätisch besetzt.Mit beraten<strong>der</strong> Stimme kann an den Schulkonferenzsitzungen e<strong>in</strong> Vertretero<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Vertreter<strong>in</strong> des Schulträgers, meist <strong>der</strong> Stadt o<strong>der</strong> desLandkreises, teilnehmen.Solltet Ihr an e<strong>in</strong>er Berufsschule lernen, können noch zwei VertreterInnen<strong>der</strong> Arbeitgeber und zwei VertreterInnen von Arbeitnehmerorganisationen(z.B. Gewerkschaften) als BeraterInnen anwesend se<strong>in</strong>.27


Bei <strong>der</strong> Wahl Eurer VertreterInnen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz müsst Ihr daraufachten, dass sie m<strong>in</strong>destens aus <strong>der</strong> 7. Klassenstufe kommen. FürElternvertreterInnen gibt es noch bestimmte Ausnahmeregelungen, dieIhr <strong>in</strong> § 3 <strong>der</strong> Schulkonferenzverordnung (SchulKonfVO) f<strong>in</strong>den könnt.Was macht die Schulkonferenz?Wenn die Gesamtlehrerkonferenz Beschlüsse gefasst hat, dann hat dieSchulkonferenz bei den folgenden Themen das letzte Wort:Schulprogramm und weitere wichtige Maßnahmen für die ErziehungsundUnterrichts<strong>arbeit</strong> <strong>der</strong> Schule, z.B. Unterricht <strong>in</strong> DoppelstundenErlass und Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> [Hausordnung]Haushaltsplan <strong>der</strong> Schule - welche f<strong>in</strong>anziellen Mittel werden wieverwendetStellungnahme zu Beschwerden, <strong>der</strong>en Bedeutung über e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelfall h<strong>in</strong>ausgehenAngebot von Unterrichts- und Schulveranstaltungen,die ke<strong>in</strong>e Pflicht s<strong>in</strong>dGrundsätze über Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts,wie z.B. Klassenfahrten und Wan<strong>der</strong>tageBeschlüsse zur e<strong>in</strong>heitlichen Durchführung von Rechts- undVerwaltung<strong>sv</strong>orschriftenSchulpartnerschaftenWeiterh<strong>in</strong> ist es Aufgabe <strong>der</strong> Schulkonferenz, Stellungnahmenabzugeben, und zwar u.a. zu diesen Themen: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> SchulartTeilung, Zusammenlegung o<strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> SchuleDurchführung von SchulversuchenNamensgebung <strong>der</strong> Schulewissenschaftliche Forschungen an <strong>der</strong> SchuleAnfor<strong>der</strong>ung f<strong>in</strong>anzieller MittelSollte die Schulkonferenz e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Me<strong>in</strong>ung als die Lehrerkonferenzvertreten und hält die Lehrerkonferenz an ihrem Beschluss fest, musssich die Schulkonferenz e<strong>in</strong> zweites Mal mit <strong>der</strong> Thematik befassen.Bleibt sie bei ihrer Position, dann kann <strong>der</strong> Schulleiter zur Entscheidungsf<strong>in</strong>dungdas Regionalschulamt kontaktieren.28Wie oft tritt die Schulkonferenz zusammen?Laut Gesetz tritt die Schulkonferenz m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Schulhalbjahrzusammen (§ 43 Abs. 6 SchulG). Außerdem s<strong>in</strong>d Sitzungen<strong>der</strong> Schulkonferenz unverzüglich e<strong>in</strong>zuberufen, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>


Viertel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz, also drei, das schriftlich beantragen.Ihr könnt somit als SchülerInnen je<strong>der</strong>zeit e<strong>in</strong>e Sitzung <strong>der</strong>Schulkonferenz e<strong>in</strong>for<strong>der</strong>n. Allerd<strong>in</strong>gs müsst Ihr für die Tagesordnunge<strong>in</strong>en Verhandlungsgegenstand benennen, <strong>der</strong> zum Aufgabengebiet <strong>der</strong>Schulkonferenz gehört.Wie läuft e<strong>in</strong>e Sitzung ab?Der Schulleiter legt e<strong>in</strong>e Tagesordnung fest, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e Wochevor <strong>der</strong> Sitzung den Mitglie<strong>der</strong>n bekannt gegeben werden sollte. In dr<strong>in</strong>gendenFällen reicht es, wenn die Tagesordnung e<strong>in</strong>en Unterrichtstagvorher zugestellt wird. Bis drei Tage vor <strong>der</strong> Sitzung könnt Ihr schriftliche<strong>in</strong>en Antrag beim Schulleiter e<strong>in</strong>reichen. Dann muss Euer Antrag zurSitzung behandelt werden.Generell werden alle Abstimmungen offen durchgeführt. Wenn aber zweiMitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e geheime Abstimmung beantragen, so wird schriftlichabgestimmt. Es gibt auch die Möglichkeit, dass bei e<strong>in</strong>fachen Verhandlungsgegenständene<strong>in</strong>e Entscheidung über den Schriftweg getroffenwird, also ohne extra e<strong>in</strong>e Sitzung e<strong>in</strong>zuberufen. Dazu wird den Mitglie<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Beschlus<strong>sv</strong>orschlag übermittelt und es reicht e<strong>in</strong>e schriftlicheAbstimmung. Dieses Entscheidung<strong>sv</strong>erfahren auf dem Schriftweg darfnur dann angewendet werden, wenn dem ke<strong>in</strong> Schulkonferenzmitgliedwi<strong>der</strong>spricht.Von je<strong>der</strong> Sitzung muss e<strong>in</strong> schriftliches Protokoll angefertigt werden,sodass Ihr im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> immer den Ablauf <strong>der</strong> Sitzung nachvollziehenkönnt und auch nach längerer Zeit noch wisst worüber gesprochen undentschieden wurde.Landesbildungsrat (§ 63 SchulG; §10 Ab. 2 SMVO und LBRVO)Der Landesbildungsrat (LBR) berät das sächsische Kultusm<strong>in</strong>isteriumbei Angelegenheiten von grundlegen<strong>der</strong> Bedeutung für die Gestaltungdes Bildungswesens. D.h. <strong>der</strong> Landesbildungsrat wird vor dem Erlas<strong>sv</strong>on Gesetzesentwürfe und Recht<strong>sv</strong>erordnungen, die mit <strong>der</strong> Schuleim Zusammenhang stehen, konsultiert. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungwerden dann dem Kultusm<strong>in</strong>isterium mit dem Vorschlag übermittelt,die Vorschriften zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> so zu belassen. Vor jedem Beschlusse<strong>in</strong>es Gesetzes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Vorschrift muss <strong>der</strong> LBR gehört werden. DasKultusm<strong>in</strong>isterium ist jedoch nicht verpflichtet, dem Rat des LBR <strong>in</strong> e<strong>in</strong>erbestimmten Sache zu folgen.Für die sächsischen SchülerInnen sitzen fünf VertreterInnen im LBR. Siewerden vom Landesschülerrat durch Wahl vorschlagen und vom Kultusm<strong>in</strong>isteriumfür zwei Jahre berufen (<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel werden die Vorschlägedes LSR angenommen) und entstammen den unterschiedlichen Schulartenim Freistaat. Bestenfalls gehören <strong>der</strong> SchülerInnendelegation imLBR also jeweils e<strong>in</strong> Delegierter bzw. e<strong>in</strong>e Delegierte aus den Bereichen29


Gymnasien, Mittelschulen, Berufsschulen, berufsbildende Vollzeitschulenund allgeme<strong>in</strong>bildende För<strong>der</strong>schulen an.Neben den SchülerInnen s<strong>in</strong>d auch Eltern, LehrerInnen, VertreterInnenvon Hochschulen, Gewerkschaften, Kirchen, <strong>der</strong> Industrie- und Handelskammerund u.v.a. Mitglie<strong>der</strong> des Landesbildungsrates.Schulische Mitentscheidungs- undMitwirkungsgremien im Freistaat SachsenLandesbildungsrat5 SchülerInnen 6 LehrerInnen 6 Eltern An<strong>der</strong>eVertreterInnenLandesschülerrat LehrervertreterInnen LandeselternratSchulkonferenz4 SchülervertreterInnen 4 LehrervertreterInnen 4 ElternvertreterInnenSchülervertretungGesamtlehrerkonferenzElternratKlassenschülersprecherFach-, Klassen- undTeilkonferenzensprecherKlassenelternsprecher30KlassenLehrerInnenEltern <strong>der</strong> Klasse


4 SV-ARBEIT IN DER PRAXISEure Schulleitung möchte Schuluniformen e<strong>in</strong>führen. Ihr wollt Euch dasaber nicht gefallen lassen? Dafür gibt es SchülervertreterInnen - dafürund noch für viel mehr. Ihre täglichen Aufgaben s<strong>in</strong>d denkbar vielseitig.Von <strong>der</strong> Organisation von Schulfeten über geme<strong>in</strong>same Projekte mit Elternund LehrerInnen und das Verfassen e<strong>in</strong>er Geschäftsordnung bis zurSuche nach Sponsoren für e<strong>in</strong> Anti-Rassismus-Projekt o<strong>der</strong> das Gedankenmachenüber e<strong>in</strong>e kluge Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>. Ja, man kann sagen,SchülervertreterInnen haben e<strong>in</strong>e ganze Menge zu tun. Ke<strong>in</strong>er weiß <strong>in</strong>allen Situationen e<strong>in</strong>en Rat. Dazu ist SV-Arbeit e<strong>in</strong>fach zu vielseitig. Dasnachfolgende Kapitel versucht Euch deshalb soviel wie möglich praktischeTipps für Eure tägliche Arbeit mit auf den Weg zu geben. Sie s<strong>in</strong>d vonSchülervertreterInnen für SchülervertreterInnen geschrieben.4.1 SV-WAHLENDas Wichtigste e<strong>in</strong>er guten SV-Arbeit s<strong>in</strong>d SchülervertreterInnen, dieetwas verän<strong>der</strong>n wollen. Ihr seid also <strong>in</strong> jedem Schuljahr gefragt, dieMitschülerInnen <strong>in</strong> Gremien zu wählen, denen Ihr aus verschiedenenGründen am meisten zutraut. Noch besser ist es, wenn Ihr Euch selberzur Wahl stellt. Wie so e<strong>in</strong>e Wahl funktioniert, zeigt <strong>der</strong> folgende Abschnitt.Wir haben uns entschieden, Euch das Wahlverfahren bei <strong>der</strong> SV amBeispiel e<strong>in</strong>er Klassenschülersprecherwahl zu demonstrieren. Das Verfahrenals solches ist auch auf höheren Ebenen (Kreis und Land) sehrähnlich, nur dass an<strong>der</strong>e Ämter und Posten zur Wahl stehenIn allen Fällen gilt: „Die Wahl <strong>der</strong> Schülervertreter muss den Grundsätzenentsprechen, die für demokratische Wahlen gelten.“ (§ 5 Abs. 1 SMVO).WahlleiterInZu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Wahl wird e<strong>in</strong>e Person bestimmt, die die Wahlleitungübernimmt. Dafür eignet sich bei Klassenschülersprecherwahlen z.B.<strong>der</strong> bzw. die KlassenlehrerIn, weil er o<strong>der</strong> sie gerade bei SV-Wahlen<strong>in</strong> unteren Jahrgangsstufen ohneh<strong>in</strong> anwesend se<strong>in</strong> muss. Theoretischkann aber natürlich je<strong>der</strong> Schüler und jede SchülerIn als WahlleiterInfungieren, vorausgesetzt er o<strong>der</strong> sie möchte nicht selbst für e<strong>in</strong> Amtkandidieren. WahlleiterInnen dürfen bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Wahlenbis zu zwei HelferInnen assistierend zur Seite stehen.31


Wahlvorschläge - KandidatInnen f<strong>in</strong>denIst e<strong>in</strong>e Wahlleitung gefunden, bittet <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die WahlleiterIn um KandidatInnenvorschlägefür das zu besetzende Amt, <strong>in</strong> diesem Fall dasdes Klassenschülersprechers und e<strong>in</strong>es Stellvertreters. Ihr dürft sowohlMitschülerInnen als auch Euch selbst vorschlagen. Die Namen <strong>der</strong>vorgeschlagenen KandidatInnen solltet Ihr, vorausgesetzt sie stimmene<strong>in</strong>er Kandidatur zu, <strong>der</strong> Übersichtlichkeit halber an die Tafel schreiben.F<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> zu wenige KandidatInnen kann das Amt nicht besetztwerden. E<strong>in</strong>e Verpflichtung von SchülerInnen zur Amtsübernahmeund Amtsausübung ist nicht gestattet. Ke<strong>in</strong>en Klassenschülersprecherzu wählen bedeutet aber, sich selbst <strong>der</strong> Möglichkeit zu berauben, aktivam Schulleben mitzuwirken! Das wäre sehr schade!Habt Ihr KandidatInnen gefunden, dürft Ihr diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vorstellungsrundebefragen, z.B. mit Fragen wie „Warum möchtest Du unser Klassenschülersprecherse<strong>in</strong>?“ o<strong>der</strong> „Was willst Du als Klassenschülersprechererreichen o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n?“Die Durchführung <strong>der</strong> WahlEs wird <strong>in</strong> zwei Wahldurchgängen gewählt. Zuerst wird das Amt desKlassenschülersprechers vergeben, dann das des Stellvertreters. DiesesVorgehen hat den Vorteil, dass jemand, <strong>der</strong> für den Klassenschülersprecherpostenkandidiert hat aber nicht gewählt wurde, sich noch e<strong>in</strong>malzur Wahl als StellvertreterIn stellen kann.Die Wahlen sollen geheim durchgeführt werden. Für die geheime Wahlwerden Zettel ausgeteilt. Diese s<strong>in</strong>d entwe<strong>der</strong> a) leer o<strong>der</strong> b) schon mitden Namen <strong>der</strong> KandidatInnen beschrieben. Hierzu ist es günstig, wenn<strong>der</strong> o<strong>der</strong> die WahlleiterIn auf e<strong>in</strong>ige Wahlzettel die Namen aller KandidatInnenschreibt und diese dann kopiert.Je<strong>der</strong> Schüler und jede Schüler<strong>in</strong> erhält pro Durchgang e<strong>in</strong>en Stimmzettel,auf dem er bzw. sie a) den Namen se<strong>in</strong>es Wunschkandidateno<strong>der</strong> se<strong>in</strong>er Wunschkandidat<strong>in</strong> notiert o<strong>der</strong> b) nur noch e<strong>in</strong> Kreuz an <strong>der</strong>entsprechenden Stelle macht. Falls Du De<strong>in</strong> Kreuz aus Versehen an <strong>der</strong>falschen Stelle machst, ist das überhaupt ke<strong>in</strong> Problem solange Du denStimmzettel noch nicht abgegeben hast. Streiche das Kreuz e<strong>in</strong>fach sauberdurch und setze es an e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Stelle. Eventuell (bei Vorgehen a)musst Du noch e<strong>in</strong>en Namen h<strong>in</strong>zuschreiben. Anschließend werden dieStimmzettel e<strong>in</strong>gesammelt, wofür sich z.B. e<strong>in</strong> Schuhkarton prima alsWahlurne eignet.32


Auszählung <strong>der</strong> StimmenNun zählt <strong>der</strong> Wahlleiter o<strong>der</strong> die WahlleiterIndie Stimmen aus und notiertdie Gesamtzahl <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen,die Gesamtzahl <strong>der</strong> gültigen Stimmen,die Gesamtzahl <strong>der</strong> ungültigen Stimmen,die Zahl <strong>der</strong> Enthaltungen (wenn ke<strong>in</strong> Name angekreuzt wurde) unddie Zahl <strong>der</strong> Stimmen, die für jeden Kandidat bzw. jede Kandidat<strong>in</strong>abgegeben wurden.Gültigkeit <strong>der</strong> StimmenDie Stimmzettel s<strong>in</strong>d ungültig, wenn:die Entscheidung nicht klar und deutlich zu erkennen ist (etwa wegene<strong>in</strong>er unleserlichen Schrift),mehr als e<strong>in</strong> Kandidat o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kandidat<strong>in</strong> angekreuzt wurde o<strong>der</strong>auf den Stimmzetteln Vorbehalte o<strong>der</strong> Beleidigungen stehen.And the w<strong>in</strong>ner is … das Ende <strong>der</strong> WahlDer o<strong>der</strong> die SchülerIn, die im ersten Wahlgang die meisten <strong>der</strong> gültigenStimmen erhalten hat, ist neuer Klassenschülersprecher. Der- o<strong>der</strong> diejenige,welche(r) im zweiten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen aufsich vere<strong>in</strong>en konnte, besetzt das Stellvertreteramt. Mitgeteilt wird <strong>der</strong>Klasse das Ergebnis durch die Wahlleitung. Diese fragt üblicherweise deno<strong>der</strong> die KandidatIn mit den meisten Stimmen, ob er bzw. sie die Wahlannimmt.Noch e<strong>in</strong>e Antwort auf e<strong>in</strong>e oft gestellte Frage:Was ist, wenn ich am Tag <strong>der</strong> Wahlen gar nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule b<strong>in</strong>? - Dannkannst Du Dich trotzdem wählen lassen! Der Term<strong>in</strong> für die Klassenschülersprecherwahlsteht meist schon im Voraus fest. Wenn Du also merkst,dass Du am Wahltag nicht anwesend se<strong>in</strong> wirst, erzähl es dem Klassenlehrer,sodass Du bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> KandidatInnenliste Berücksichtigungf<strong>in</strong>dest. Auch bei persönlicher Abwesenheit kannst Du so gewähltwerden!Solltest du am Tag <strong>der</strong> Wahl beispielsweise durch e<strong>in</strong>e Krankheit kurzfristigverh<strong>in</strong><strong>der</strong>t se<strong>in</strong>, möchtest jedoch unbed<strong>in</strong>gt kandidieren, ist es unterUmständen möglich, die Wahl zu wie<strong>der</strong>holen. Dazu solltest du jedochdas E<strong>in</strong>verständnis des Klassenlehrers und des gewählten Klassenschülersprecherse<strong>in</strong>holen.33


4.2 SV-SITZUNGENDie wichtigste und bekannteste SV-Sitzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule ist die Schülerratssitzung.Des Weiteren gibt es auf Kreisebene die Kreisschülerratssitzungund auf Landesebene die Landesschülerratssitzung, auch Landesdelegiertenkonferenz(LDK) genannt.In e<strong>in</strong>er SV-Sitzung f<strong>in</strong>den sich alle Mitglie<strong>der</strong> des jeweiligen Gremiumszusammen, um über Probleme, Ideen, Projekte, bildungspolitische undgremien<strong>in</strong>terne Themen zu diskutieren, zu beratschlagen und darüberBeschlüsse zu fassen.Organisation e<strong>in</strong>er SV-SitzungDie Organisation e<strong>in</strong>er SV-Sitzung kann <strong>in</strong> drei Phasen unterteilt werden.1. PlanungInhalte sammelnTagesordnungspunkte (TOPs) festlegenTerm<strong>in</strong> und Ort f<strong>in</strong>den TeilnehmerInnen erfassen (KlassenschülersprecherInnen, Mitglie<strong>der</strong><strong>der</strong> Schulkonferenz, Vertrauenslehrer, Schulleiter, ReferentInnen usw.)E<strong>in</strong>ladungen verteilen und verschickennötige Materialien und Equipments besorgen (z.B. e<strong>in</strong>e P<strong>in</strong>nwand o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>en Polylux)2. E<strong>in</strong>ladungenDie E<strong>in</strong>ladungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e sehr wichtige Voraussetzung für e<strong>in</strong> gutesGel<strong>in</strong>gen Eurer Sitzungen. Denn nur wer weiß wann, wo und zu welcherZeit e<strong>in</strong>e Sitzung stattf<strong>in</strong>det, kann zu dieser auch anwesend se<strong>in</strong>. S<strong>in</strong>nvollist es, die E<strong>in</strong>ladungen <strong>in</strong> Plakatform anzufertigen. Achtet dabei auffolgende D<strong>in</strong>ge:34die E<strong>in</strong>ladungen m<strong>in</strong>destens vier bis fünf Tage vor <strong>der</strong> Sitzungaushängensie sollten gut sichtbar und an mehreren Stellen im Schulhausangebracht se<strong>in</strong>sie sollten e<strong>in</strong> übersichtliches Layout habenbeschränkt den E<strong>in</strong>ladungstext auf grundlegende Informationen (wann,wo, was, wer) - Mitteilungen, die auch gelesen werden, s<strong>in</strong>d knapp undhaben e<strong>in</strong>e klare Botschaftdie (vorläufige) Tagesordnung auf <strong>der</strong> E<strong>in</strong>ladung sollte immer e<strong>in</strong>enPunkt „Sonstiges“ enthalten


Beispiel: E<strong>in</strong>berufung zur SchülerratssitzungAlexandra Neill Plauen, 06.01.2006Schülersprecher<strong>in</strong>E<strong>in</strong>ladungZur Schülerratssitzung unserer „Summerhill-Schule“lade ichhiermit alle Klassenschülersprecher herzlich e<strong>in</strong>,am Montag, den 20.01.2006,<strong>in</strong> <strong>der</strong> 3. und 4. Unterrichtsstunde,d.h. um 11.00 Uhr, <strong>in</strong> die Aula zu kommen.Tagesordnung wird se<strong>in</strong>:1. Bericht über die letzte SV-Demo „Bildung jetzt“2. Planung und Bestellung e<strong>in</strong>es „Mitwirkungssem<strong>in</strong>ars“3. Diskussion über die Beteiligung unserer Schule am StreitschlichterInnenprojekt4. Diskussion unserer Anträge für die Schulkonferenz5. Planung des nächstens SV-Projektes6. SonstigesMit herzlichen Grüßen35


Speziell für Kreisschülerräte:> E<strong>in</strong>ladungen sollten m<strong>in</strong>destens zwei bis drei Wochen vor <strong>der</strong> jeweiligenSitzung verschickt werden> sehr s<strong>in</strong>nvoll ist es, e<strong>in</strong>en Rückmeldebogen beizufügen (die Rückmeldungenkönnt Ihr auch <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fachheit halber per Email entgegennehmen) – so wisst Ihr schon vorher, mit wie vielen TeilnehmerInnen Ihrrechnen könnt und habt die Möglichkeit, die anzurufen, die sich nichtzurückgemeldet haben3. Sitzung und ProtokollWährend Eurer Sitzungen ist es wichtig, Protokolle sowie Anwesenheitslistenanzufertigen. Dazu ist es hilfreich, e<strong>in</strong>en Protokollanten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>eProtokollant<strong>in</strong> zu wählen. E<strong>in</strong> Protokoll sollte sich aus folgenden Inhaltenzusammensetzen:Bezeichnung <strong>der</strong> VeranstaltungOrt, Beg<strong>in</strong>n und Ende <strong>der</strong> VeranstaltungAnwesenheit (Anwesenheitsliste beifügen)wesentliche Gesichtspunkte <strong>der</strong> Beratung zu den verschiedenen TOPsAnträge und Beschlüsse im WortlautStimmenverhältnisse bei Abstimmungenausdrücklich zur Nie<strong>der</strong>schrift abgegebene ErklärungenUnterschriften (ProtokollantIn und Schülersprecher/ SitzungsleiterIn)H<strong>in</strong>weis:Es ist s<strong>in</strong>nvoll, die Protokolle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er SV-Akte abzuheften. Diese Aktesolltet Ihr dann an Eure NachfolgerInnen weitergeben. So kann mandurch das Lesen alter Protokolle aus Erfahrungen und ggf. auch Fehlern,welche die SV-Generation vor e<strong>in</strong>em gemacht hat, lernen und man hataußerdem e<strong>in</strong>en schönen Überblick über alles, was <strong>in</strong> dem jeweiligenSchülerrat o<strong>der</strong> Kreisschülerrat schon gemacht wurde. In dieser Aktekönnen auch s<strong>in</strong>nvolle H<strong>in</strong>weis-Blätter e<strong>in</strong>geheftet werden o<strong>der</strong> Vorlagenfür E<strong>in</strong>berufungen, Anwesenheitslisten und Protokolle. Somit erspart IhrEuren NachfolgerInnen e<strong>in</strong>e Menge Arbeit.Mögliche TagesordnungspunkteUnabhängig von den zu besprechenden Themen sollten stets die folgendenPunkte auf Eurer TO zu f<strong>in</strong>den se<strong>in</strong>:36BegrüßungFeststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit> Kontrolle des letzten Protokolls


Beschluss <strong>der</strong> TagesordnungSonstigesVerabschiedungWelche TOPs noch Gegenstand Eurer Sitzungen se<strong>in</strong> können, kann im Kapitelzu den möglichen Themen und Projekten von SV-Arbeit nachgelesenwerden [Kap. 4.3.2].Tipps und H<strong>in</strong>weise für SV-SitzungenSitzordnung:Hebt Eure Sitzungen ruhig vom Stil des normalen Schulunterrichts ab.Probiert es zum Beispiel mal mit e<strong>in</strong>em Stuhlkreis. Das gibt allen dasGefühl gleichberechtigt und mit e<strong>in</strong>bezogen zu se<strong>in</strong>. Ihr könnt auchgern verschiedene Sitzordnungen ausprobieren und am Ende alle Anwesendenfragen, wie sie es fanden und welche Sitzordnung sie weshalbbevorzugen.Anwesenheitspflicht:Obwohl Klassenschülersprecher genauso wie die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreisschülerrätee<strong>in</strong>e Anwesenheitspflicht für Schülerratssitzungen bzw.Kreisschülerratssitzungen haben, zeigt die Realität lei<strong>der</strong> manchmal,dass e<strong>in</strong>ige ihrer Pflicht nicht nachkommen. Seid also darauf vorbereitet!In <strong>der</strong> Regel hat <strong>der</strong> Schulleiter e<strong>in</strong>e Übersicht mit allen KlassenlehrerInnenund allen KlassenschülersprecherInnen. Diese könntet ihr euch fürden Schülerrat kopieren um die fehlenden Personen schneller ausf<strong>in</strong>digzu machen. Sprecht diese e<strong>in</strong>fach darauf an, warum sie nicht bei denSitzungen waren. Solltet ihr diese durch die Größe eurer Schule nurschwer f<strong>in</strong>den, könnt ihr auch den Klassenlehrer über das Fehlen ihresSchützl<strong>in</strong>gs unterrichten. Bei ganz „schwerwiegenden Fällen“ ist es auchlegitim, mal die betreffende Klasse zu besuchen und ihnen mitzuteilen,dass ihr Klassenschülersprecher den Schülerratssitzungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regelfern bleibt und ihnen damit wichtige Informationen über das Wirken <strong>der</strong>SV vorenthalten bleiben. Ihr könnt <strong>der</strong> Klasse dann auch den H<strong>in</strong>weisgeben, dass sie, wenn sie mit ihrem Klassenschülersprecher nicht zufriedenist, ihm per demokratischer Mehrheitsentscheidung das Misstrauenaussprechen und e<strong>in</strong>en neuen Klassenschülersprecher wählen kann.37


4.3 STRUKTURIERUNG VON SV-ARBEIT4.3.1 GESCHÄFTSORDNUNG (§§ 3, 11 UND 12 SMVO)E<strong>in</strong>e Geschäftsordnung (GO) - was ist das denn? Nun, sie kann e<strong>in</strong> sehrs<strong>in</strong>nvolles Mittel zur Aufgabenverteilung und Regelung <strong>der</strong> ArbeitsweiseEurer SV vor Ort se<strong>in</strong>. Mit <strong>der</strong> GO dürft Ihr Euch selbst Regeln aufstellen,die Eure Arbeit erleichtern und strukturieren. Diese Regeln dürfen sichallerd<strong>in</strong>gs nur im Rahmen des bestehenden Rechts bewegen, d.h. dieSV kann sich nicht mehr Rechte (und auch ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>en) geben, als <strong>in</strong>Schulgesetz und Schülermitwirkung<strong>sv</strong>erordnung ohneh<strong>in</strong> vorgesehens<strong>in</strong>d. Ihr habt allerd<strong>in</strong>gs mit e<strong>in</strong>er GO die Möglichkeit, das Gesetz unddie Verordnung so auszulegen, dass für Euch <strong>der</strong> größtmögliche Nutzendaraus entsteht. Die SV-GO bedarf ke<strong>in</strong>er Genehmigung, muss aber vorihrem In-Kraft-Treten den jeweils übergeordneten Stellen zur Stellungnahmevorgelegt werden - beim Schülerrat also <strong>der</strong> Schulleitung, beimKreisschülerrat dem Regionalschulamt und beim Landesschülerrat demKultusm<strong>in</strong>isterium.Inhalte e<strong>in</strong>er Geschäftsordnung können zum e<strong>in</strong>en ergänzende Wahlordnung<strong>sv</strong>orschriftense<strong>in</strong>. Das wären z.B. Regelungen zu Form und Frist <strong>der</strong>E<strong>in</strong>ladungen zur Wahl, zum Wahlmodus, zu Neuwahlen und dem Nachrückenvon StellvertreterInnen bzw. dem Ausscheiden aus dem Amt o<strong>der</strong>zum Verfahren bei E<strong>in</strong>sprüchen gegen die Wahl.Zum an<strong>der</strong>en können so genannte „ergänzende Geschäftsordnung<strong>sv</strong>orschriften“Inhalt e<strong>in</strong>er GO se<strong>in</strong>, z.B. Bestimmungen über den Ablauf vonSV-Sitzungen, die Bildung von Teilschülervertretungen und Ausschüsseno<strong>der</strong> die Form und Häufigkeit <strong>der</strong> Berichterstattung.Die Vorgaben im Gesetzes- bzw. Verordnungstext, was <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geschäftsordnungenthalten se<strong>in</strong> kann, s<strong>in</strong>d relativ mo<strong>der</strong>at formuliert, sodass <strong>der</strong>Spielraum für die Ausgestaltung Eurer GO recht groß ist.Vielleicht werden sich e<strong>in</strong>ige von Euch gerade denken: „Nanu, unsere SVhat aber e<strong>in</strong>e Satzung und überhaupt, e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung - ist dasnicht etwas ganz an<strong>der</strong>es?“ Dann liegt Ihr <strong>in</strong>st<strong>in</strong>ktiv auch sehr richtig mitEurer Vermutung. Nur gab es e<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schülermitwirkung<strong>sv</strong>erordnung.„Satzungen“ s<strong>in</strong>d Grundordnungen für Zusammenschlüsse,die sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich begründet se<strong>in</strong>können. Rechtsgrund für e<strong>in</strong>e Satzung ist das Selbstverwaltungsrecht<strong>der</strong> entsprechenden Körperschaften (Universitäten, Geme<strong>in</strong>den, usw.),das auch Satzungsautonomie genannt wird. Dieses ist für Schülervertretungenaber nicht zutreffend. Deshalb geben sich SVen ke<strong>in</strong>e Satzungson<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung.38In <strong>der</strong> vorhergehenden Verordnung des Kultusm<strong>in</strong>isteriums war nochfestgehalten, dass sich Schülerräte e<strong>in</strong>e Satzung geben können. Das wur-


I. - Aufgaben -§ 1 Allgeme<strong>in</strong>e Aufgaben(1)Die Schülervertretung <strong>in</strong>formiert die Schülerschaft durch ihre Mitglie<strong>der</strong>über die SchülerInnen betreffende Entscheidungen und Entwicklungstendenzen.(2) Die SV will die Schüler zu e<strong>in</strong>er engagierten, kreativen und demokratischausgerichteten Mit<strong>arbeit</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Schule und <strong>der</strong>en Organisationenbewegen.(3)Die SV hält Kontakt zu Schülervertretungen an<strong>der</strong>er Schulen und wirktaktiv als Mitglied im Kreisschülerrat mit.§ 2 NamensgebungDie Schülervertretung <strong>der</strong> Summerhill-Schule trägt als demokratischeInteressenvertretung den Namen „Schülervertretung <strong>der</strong> Summerhill-Schule“.II. - Organe <strong>der</strong> SV -§ 3 Organe(1) Organe <strong>der</strong> Schülervertretung s<strong>in</strong>d:die Vollversammlung <strong>der</strong> Klassenschülersprecher - <strong>der</strong> Schülerrat<strong>der</strong> Schülerratsausschussdie Schülervollversammlungdie Delegierten zur Schulkonferenz<strong>der</strong> Schülersprecher und <strong>der</strong> stellvertretende Schülersprecher§ 4 Klassenschülersprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter40(1) Die Wahl <strong>der</strong> Klassenschülersprecher und <strong>der</strong>en StellvertreterInnenerfolgt bis spätestens zum Ablauf <strong>der</strong> zweiten Unterrichtswoche nachSchuljahresbeg<strong>in</strong>n.(2) Der Klassenschülersprecher ist als Mitglied des Schülerrates verpflichtet,an den Sitzungen teilzunehmen o<strong>der</strong> se<strong>in</strong> Fehlen rechtzeitig zu entschuldigen,<strong>in</strong>dem er e<strong>in</strong>en Zettel <strong>in</strong> das Fach <strong>der</strong> Schülervertretung im Sekretariatlegen lässt o<strong>der</strong> sich im SV-Büro meldet.


(3) Er ist stimmberechtigtes Mitglied im Schülerrat. StellvertreterInnen habennur bei Abwesenheit <strong>der</strong> jeweiligen Klassenschülersprecher Stimmrecht.(4) Die Klassenschülersprecher s<strong>in</strong>d ihren Klassen zur regelmäßigen Berichterstattungüber ihre Tätigkeit im Schülerrat verpflichtet.(5)Darüber h<strong>in</strong>aus ist <strong>der</strong> Klassenschülersprecher nicht nur dafür verantwortlich,Informationen weiterzugeben, son<strong>der</strong>n sich am SV-Kasten überdie Aktivitäten <strong>der</strong> SV zwischen den Vollversammlungen zu <strong>in</strong>formieren.In diesem Kasten bef<strong>in</strong>den sich auch (zwei Wochen vorab) die Tagesordnungenfür die nächste Schülerratssitzung. Der Klassenschülersprechersollte relevante Tagesordnungspunkte vorab mit se<strong>in</strong>er Klasse diskutieren.§ 5 Der Schülerrat(1) Der Schülerrat ist das höchste beschlussfassende Gremium <strong>der</strong> Schülervertretung<strong>der</strong> Summerhill-Schule.(2) Er ist <strong>in</strong> allen schulischen Angelegenheiten, die das Interesse <strong>der</strong> SchülerInnenberühren, zu hören. Dies schließt die Vertretung <strong>der</strong> SchülerInnen<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz und Aussprachen mit LehrerInnen und Eltern zubestimmten Themen e<strong>in</strong> und kann auch die Teilnahme von Beauftragtendes Schülerrates an den Lehrerkonferenzen im Rahmen <strong>der</strong> Konferenzordnungumfassen.(3) Der Schülerrat wählt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er ersten Sitzung (spätestens bis zum Ablauf<strong>der</strong> fünften Unterrichtswoche nach Schuljahresbeg<strong>in</strong>n) für die Dauer e<strong>in</strong>esSchuljahres folgende Personen bzw. Organe:- den Schülersprecher und dessen Stellvertreter,- die drei weiteren Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz und<strong>der</strong>en VertreterInnen,- den Schülerratsausschuss (maximal weitere fünf Mitglie<strong>der</strong>),- und den Vertrauenslehrer.(4) Weiterh<strong>in</strong> wählt <strong>der</strong> Schülerrat für die Dauer e<strong>in</strong>es Schuljahres e<strong>in</strong>enProtokollanten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Protokollant<strong>in</strong>. Er o<strong>der</strong> sie ist verpflichtet, <strong>in</strong>je<strong>der</strong> Sitzung des Schuljahres anwesend zu se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> rechtzeitig e<strong>in</strong>e(n)StellvertreterIn zu benennen. Der Protokollant/ die Protokollant<strong>in</strong> istverantwortlich für die „ordentliche“ Führung des Protokolls und hängtdieses nach je<strong>der</strong> Schülerratssitzung im SV-Kasten aus.41


(5) Schülerratssitzungen f<strong>in</strong>den m<strong>in</strong>destens dreimal im Schulhalbjahr fürjeweils zwei Unterrichtsstunden statt.(6) Zweimal im Schulhalbjahr tagen zudem die Klassenschülersprecher <strong>der</strong>Orientierungsstufe (Klassenstufe fünf und sechs) alle<strong>in</strong>. Sie wählen ausihrer Mitte den/ die OrientierungsstufensprecherIn. Er o<strong>der</strong> sie leitet geme<strong>in</strong>sammit dem Schülersprecher diese Sitzungen und ist beratendesMitglied im Schülerratsausschuss.§ 6 Der Schülersprecher und <strong>der</strong> stellvertretende Schülersprecher42(1) Der Schülersprecher ist <strong>der</strong> Vorsitzende des Schülerrates. Er repräsentiertdie SV nach <strong>in</strong>nen und nach außen.(2) Schülersprecher und StellvertreterIn leiten geme<strong>in</strong>sam sowohl die Schülerratssitzungenals auch die Schülerratsausschusssitzungen. Sie s<strong>in</strong>dberechtigt, die Sitzungen des Schülerrates aus zw<strong>in</strong>genden Gründen zuvertagen. In diesem Falle s<strong>in</strong>d die Klassenschülersprecher rechtzeitig zu<strong>in</strong>formieren.(3)Beide treffen sich <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen, m<strong>in</strong>destens jedoch allevier Wochen, zu Gesprächen mit dem Schulleiter. Dies dient dem Zwecke<strong>der</strong> gegenseitigen Information und Kommunikation.(4) Schülersprecher und StellvertreterIn s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Zusammen<strong>arbeit</strong> mit demSchülerratsausschuss für die rechtmäßige Durchführung von Beschlüssendes Schülerrates zuständig und verantwortlich.(5) Der Schülersprecher ist berechtigt, Arbeitsgruppen für e<strong>in</strong>zelne Themenbzw. Probleme zusammenzustellen und e<strong>in</strong>en Klassenschülersprechermit <strong>der</strong> Leitung e<strong>in</strong>er solchen Gruppe zu betrauen. Dieser Klassenschülersprecherist verpflichtet, die Ergebnisse dieser Arbeit dem Schülerratvorzutragen bzw. auszuwerten.(6) Der Schülersprecher sowie drei weitere Delegierte des Schülerrates nehmenan den Sitzungen <strong>der</strong> Schulkonferenz teil.(7) Der Schülersprecher ist gleichzeitig Mitglied im Kreisschülerrat und damitverpflichtet, bei E<strong>in</strong>berufung an den Sitzungen des Kreisschülerrates teilzunehmenund/ o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Ausschussmitglied mit <strong>der</strong> Teilnahmezu beauftragen, welches durch e<strong>in</strong>e Wahl bei e<strong>in</strong>er beschlussfähigenSchülerratssitzung delegiert werden kann.(8) Der Schülersprecher kann bei Bedarf weitere Personen zur Schülerratssitzunge<strong>in</strong>laden. Das können beispielsweise an<strong>der</strong>e SchülerInnen, VertreterInnen<strong>der</strong> Schulleitung, Vertrauens- und Beratungslehrer o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Elternsprecher se<strong>in</strong>.


(9) Der Schülersprecher kann mit Hilfe des Ausschusses, und <strong>in</strong> Absprachemit <strong>der</strong> Schulleitung, Sem<strong>in</strong>are zur Weiterbildung o<strong>der</strong> Information zuschulpolitischen Themen organisieren.(10)Der Schülersprecher ist verpflichtet, e<strong>in</strong>mal im Schulhalbjahr e<strong>in</strong>en „Info-Letter“ für die Eltern zu formulieren, <strong>der</strong> über die Arbeit <strong>der</strong> Schülervertretungim vergangenen Schulhalbjahr <strong>in</strong>formieren soll.(11)Der stellvertretende Schülersprecher formuliert drei- bis viermal imSchulhalbjahr e<strong>in</strong>en solchen Info-Letter für die Schülerschaft.(12) Beide, Schülersprecher und Stellvertreter, s<strong>in</strong>d dafür verantwortlich,dass die Info-Letter ihre entsprechenden Adressaten erreichen.§ 7 Der Schülerratsausschuss(1) Der Schülerratsausschuss führt die Geschäfte <strong>der</strong> SV zwischen den Schülerratssitzungen.(2) Der Ausschuss bereitet die Sitzungen des Schülerrates <strong>in</strong>haltlich undlogistisch vor.(3) Auf je<strong>der</strong> Schülerratssitzung muss <strong>der</strong> Schülerratsausschuss Rechenschaftüber se<strong>in</strong>e Arbeit ablegen.(4)Mehrheitlich gefasste Beschlüsse des Schülerrates s<strong>in</strong>d für den Schülerratsausschus<strong>sv</strong>erb<strong>in</strong>dlich und müssen angenommen bzw. umgesetztwerden.(5) Nach se<strong>in</strong>er Wahl gibt sich <strong>der</strong> Ausschuss e<strong>in</strong> Arbeitsprogramm, mitwelchem er sich zu bestimmten Zielen und Projekten <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>esSchuljahres verpflichtet. Am Ende des Schuljahres kann anhand <strong>der</strong>Verwirklichung des selbstgesteckten Arbeitsprogramms die Arbeit desSchülerratsausschusses e<strong>in</strong>geschätzt werden. Das Papier bedarf <strong>der</strong>Ratifikation durch den Schülerrat.(6) Der Ausschuss steht <strong>in</strong> Kontakt mit dem Beratungslehrer sowie dem Vertrauenslehrer<strong>der</strong> Schule. Er bemüht sich Ebenen zu f<strong>in</strong>den, auf denenbeide zusammenwirken können. E<strong>in</strong> Mitglied des Ausschusses und <strong>der</strong>Vorsitzende treffen sich <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen zu Gesprächen mitdem Beratungs- und dem Vertrauenslehrer.(7) Der Schülerratsausschuss muss sich m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Monat treffen.Für die Vorbereitung und die E<strong>in</strong>ladungen zu den Sitzungen ist <strong>der</strong>Schülersprecher zuständig.43


(8) Wie <strong>der</strong> Schülerrat unterstützt und prüft er die Arbeit des Schülersprechers.(9) Dem Schülersprecher und dem Ausschuss wird empfohlen, an Sem<strong>in</strong>arenund überregionalen Veranstaltungen zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustauschteilzunehmen.(10) Dem Schülerratsausschuss wird weiterh<strong>in</strong> aus Gründen <strong>der</strong> Effizienzempfohlen, e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terne Ressortverteilung vorzunehmen. Solche Ressortskönnen beispielsweise Protokolle, Homepage, Kassenwart, Zusammen<strong>arbeit</strong>mit an<strong>der</strong>en SchülerInnengruppen o<strong>der</strong> Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>se<strong>in</strong>.(11)Der Ausschuss legt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er ersten Sitzung die Term<strong>in</strong>e für die Schülerratssitzungenfest und meldet diese umgehend <strong>der</strong> Schulleitung, damitdiese im Monatsplan <strong>der</strong> Schule festgehalten werden können.(12) Weiterh<strong>in</strong> sorgt <strong>der</strong> Schülerratsausschuss <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es „Schichtsystems“für die regelmäßige Besetzung des SV-Büros. Es ist von Montagbis Freitag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Frühstückspause (9.40 - 10.00 Uhr) geöffnet.(13) Das zuständige Mitglied des Ausschusses für Presse- und Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>ist verantwortlich für die Aktualität <strong>der</strong> Aushänge im SV-Kasten. Mit ihm s<strong>in</strong>d sämtliche Aushänge und Publikationen <strong>der</strong> SVbezüglich ihres Layouts abzusprechen. Er ist dafür zuständig, dass diesePublikationen (Info-Letter, E<strong>in</strong>ladungen zu Schülerratssitzungen) dasLogo <strong>der</strong> SV tragen.§ 8 Die Schülerversammlung (S-V)44(1) Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülerversammlung s<strong>in</strong>d alle Schüler <strong>der</strong> Summerhill-Schule.(2) Die Schülerversammlung tagt zweimal jährlich für die Dauer e<strong>in</strong>er Unterrichtsstunde<strong>in</strong> <strong>der</strong> Aula. E<strong>in</strong>e erste Schülerversammlung f<strong>in</strong>det zu Beg<strong>in</strong>ne<strong>in</strong>es Schuljahres statt und die zweite zum Ende des ersten Halbjahres.Die Term<strong>in</strong>e werden <strong>in</strong> Zusammen<strong>arbeit</strong> mit <strong>der</strong> Schulleitung vere<strong>in</strong>bart.Sie dienen dem Zweck e<strong>in</strong>er unmittelbaren Kommunikation mit <strong>der</strong> Basisfür die Arbeit <strong>der</strong> SV - <strong>der</strong> Schülerschaft. In den Versammlungen kann sichdie SV den Schülern direkt präsentieren und auf Fragen und Problemee<strong>in</strong>gehen.(3)Der Schülersprecher leitet die Schülerversammlungen.(4) hre Vorbereitung obliegt dem Schülerratsausschuss <strong>in</strong> Absprache mitdem Schülerrat.


§ 9 Vertrauenslehrer(1) In <strong>der</strong> ersten Schülerratssitzung des Schuljahres erfolgt die Wahl desVertrauenslehrers.(2)LehrerInnen, <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>verständnis zur Kandidatur nicht vorliegt, könnennur provisorisch gewählt werden und müssen b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Woche gefragtwerden, ob sie die Wahl annehmen. Sollte dies nicht <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, sowird auf <strong>der</strong> nächsten Sitzung e<strong>in</strong>e Neuwahl durch den Schülerrat durchgeführt.(3)Bei gegebenem E<strong>in</strong>verständnis von Seiten <strong>der</strong> entsprechenden LehrerInnenist die Wahl von maximal zwei Vertrauenslehrern möglich.(4) Vertrauenslehrer werden für die Dauer e<strong>in</strong>es Schuljahres gewählt. DieWie<strong>der</strong>wahl ist zulässig.§ 10 Beratende Mitglie<strong>der</strong>(1)Beratende Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d solche, die dem Schülerratsausschuss ohneStimmrecht angehören.(2)Der/ die OrientierungsstufensprecherIn und die drei vom Schülerratgewählten Vertreter für die Schulkonferenz s<strong>in</strong>d automatisch beratendeMitglie<strong>der</strong> des Schülerratsausschusses, d.h. ihre Anwesenheit ist aufje<strong>der</strong> Sitzung erlaubt bzw. erwünscht.III. - Arbeitsrichtl<strong>in</strong>ien -§ 11 Unvere<strong>in</strong>barkeit(1) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SV dürfen ke<strong>in</strong>e Ämter o<strong>der</strong> Mandate <strong>in</strong> konkurrierendenVerbänden begleiten.(2)Bei nachweislicher Unvere<strong>in</strong>barkeit s<strong>in</strong>d die Amtsträger vom Schülerratabzuberufen.§ 12 Misstrauen<strong>sv</strong>otum(1)Bei Zweifeln an <strong>der</strong> Arbeit e<strong>in</strong>zelner AmtsträgerInnen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> SVkönnen diese vom Schülerrat mit e<strong>in</strong>em konstruktiven Misstrauen<strong>sv</strong>otumvon ihrem Amt entbunden werden.45


(2)Für e<strong>in</strong> konstruktives Misstrauen<strong>sv</strong>otum ist e<strong>in</strong>e ¾ Mehrheit <strong>in</strong>nerhalbdes Schülerrates nötig.(3) Nachwahlen für den frei gewordenen Posten s<strong>in</strong>d unmittelbar anschließenddurchzuführen.§ 13 WahlenWahlen und Abstimmungen s<strong>in</strong>d Grundbestandteile <strong>der</strong> Demokratie, siedienen dazu, den Willen <strong>der</strong> Beteiligten darzulegen.(1) Wahlen zu den verschiedenen Ämtern und Entscheidungen über Misstrauen<strong>sv</strong>otenerfolgen grundsätzlich geheim und direkt. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>facheMehrheit ist, bis auf das Misstrauen<strong>sv</strong>otum, ausreichend. Für alle sonstigenAbstimmungen ist e<strong>in</strong>e offene Wahl zulässig. Auch hier gilt e<strong>in</strong>ee<strong>in</strong>fache Mehrheit als ausreichend.(2) Das Wahlverfahren be<strong>in</strong>haltet bei <strong>in</strong>haltlichen Anträgen und Misstrauen<strong>sv</strong>otengrundsätzlich immer das Fragen nach `Fürstimmen`, `Gegenstimmen`und `Enthaltungen`.IV. - Abschließende Regelungen -§ 14 Auslegung <strong>der</strong> Geschäftsordnung(1)Bei Streit über die Auslegung <strong>der</strong> Geschäftsordnung entscheidet <strong>der</strong>Schülerrat.§ 15 Inkrafttreten <strong>der</strong> Geschäftsordnung(1)Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach ihrer Beschlussfassungdurch den Schülerrat <strong>in</strong> Kraft.Diese Geschäftsordnung wurde vom Schülerrat am 13.11.2005 mit 45Stimmen beschlossen. Es gab ke<strong>in</strong>e Gegenstimmen und ke<strong>in</strong>e Enthaltungen.Somit ist diese Satzung ab dem 13.11.2005 gültig.Bei <strong>der</strong> Ausführung unserer Aufgaben weisen wir ausdrücklich auf §§ 51,52, 53 und 57 des SchulG und die SMVO des SMK h<strong>in</strong>.46Plauen, 13.11.2005gez. Alexandra Neill(Vorsitzende des Schülerrates)


Der SchülerratsausschussWie Ihr an dieser Beispielgeschäftsordnung sehen könnt, kann Eure SVauch zusätzliche Ausschüsse bilden (§ 12 Nr. 4 SMVO), welche zu e<strong>in</strong>erbesseren Strukturierung <strong>der</strong> Arbeit beitragen.Der Schülerratsausschuss fungiert als SV zwischen den Schülerratssitzungen.Er sollte sich demzufolge wesentlich öfter zusammensetzen als<strong>der</strong> Schülerrat. Vorbereitet und geleitet werden dessen Sitzungen vomSchülersprecher. E<strong>in</strong> Ausschuss stellt die SV-Arbeit auf e<strong>in</strong>e wesentlichbreitere Basis und unterstützt bzw. prüft die Arbeit des Schülersprechers.Er gewährleistet vor allem e<strong>in</strong>e effiziente Arbeitsteilung und e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierlichereArbeit. Der Schülerratsausschuss ist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Arbeit demSchülerrat gegenüber rechenschaftspflichtig und verpflichtet, Beschlüssedes Schülerrates (wenn möglich) schnellstmöglich umzusetzen.Wie schon erwähnt, ist e<strong>in</strong>e Arbeitsteilung <strong>in</strong>nerhalb des Ausschusses- e<strong>in</strong>e so genannte Ressortverteilung - sehr s<strong>in</strong>nvoll, weil sie nicht zuletztdie Last von den Schultern E<strong>in</strong>zelner nimmt und <strong>der</strong> SV e<strong>in</strong> breiteresHandlungsfeld eröffnet. Hier e<strong>in</strong> Beispiel, wie e<strong>in</strong>e solche Ressortverteilungaussehen könnte:Ressortverteilung im Schülerratsausschuss <strong>der</strong> Summerhill-Schulefür das Schuljahr 2005/06AlexandraPeterDorisJudithKar<strong>in</strong>StefanKonradMarleneVorsitz, Kontakt zum Kreisschülerrat und zurSchulleitung, Schulkonferenzmitgliedstellv. Vorsitz, Kontakt zum VertrauenslehrerPresse- und Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>Schulkonferenzmitglied, F<strong>in</strong>anzreferent<strong>in</strong>Kontakt zur Schülerzeitung und zur SchülerfirmaSchulkonferenzmitglied, ProtokollantSV-Homepage, Verwaltung des SV-BürosKontakt zur Unterstufe und zum ElternratKle<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> großer Schülerratsausschuss? - Beides hat VorteileKle<strong>in</strong>er Ausschuss:schnellere Aktionsbereitschaftnicht so viele Streitigkeitenweniger Term<strong>in</strong>koord<strong>in</strong>ierungsprobleme bei TreffenVerantwortlichkeiten können nicht so leicht zwischen den e<strong>in</strong>zelnenMitglie<strong>der</strong>n h<strong>in</strong>- und hergeschoben werden47


Großer Ausschuss:Geme<strong>in</strong>schaft ist stärkergenügend Leute für viele Projekte und Aktionenviel mehr Standpunkte - Kreativität ist größerwenn mal jemand abspr<strong>in</strong>gt ist <strong>der</strong> Ausschuss trotzdem <strong>arbeit</strong>sfähig4.3.2 ARBEITSPROGRAMM (MÖGLICHE THEMEN UND PROJEKTE)In diesem Abschnitt wollen wir Euch e<strong>in</strong>ige Ideen für Themen und Projekte<strong>in</strong> <strong>der</strong> SV-Arbeit mit auf den Weg geben und zeigen, wie Ihr diese angehenkönnt. Das kann helfen, die anfangs oft vorhandene Orientierungslosigkeitzu überw<strong>in</strong>den, die e<strong>in</strong>en ereilt, wenn man <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Amt neu ist.Dann sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Und das obwohl esdoch unzählig viele Aktivitäten gäbe, denen sich die SV widmen könnte.Hier e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Auswahl, natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit:Klassen<strong>in</strong>ternes:Klassenfahrten und ExkursionenKlassenfeste und -ausflügeSportveranstaltungenIntegration von MitschülerInnen durch geme<strong>in</strong>same UnternehmungenArbeiten an klassen<strong>in</strong>ternen Konflikten (Mobb<strong>in</strong>g, schlechte Kommunikation)mit Hilfe des Vertrauenslehrers und/ o<strong>der</strong> von För<strong>der</strong>programmenund Initiativen, die Euch helfen können(z.B. Peertra<strong>in</strong><strong>in</strong>g - www.peer-tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g.de)Mitreden WAS im Unterricht passiert und WIEKlassenraumgestaltungMitgestaltung <strong>der</strong> Schule:48Schulfeste, Fasch<strong>in</strong>g, Frühl<strong>in</strong>gsball, Abschlussfeiern, ...Kulturabende, bei denen SchülerInnen etwas für SchülerInnen bieten(Theater, Musik, Ausstellungseröffnungen, Diskussionsforen, ...)an<strong>der</strong>e Events, z.B.: SpendenläufeVorstellen von Vere<strong>in</strong>en und FreizeitmöglichkeitenInfoveranstaltungen zur Berufs- und StudienwahlBesuch von Geme<strong>in</strong>de-/ Stadtratssitzungen o.ä.AusflügeKuchenbasareFahrrad-TÜVVideoabende


Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften, z.B.:Schülerfirma [Kap. 4.9.1]Schülerzeitung [Kap. 4.9.1]Schülercafé [Kap. 4.9.1]SchülerradioSchulhomepageFoto, FilmSportSchulgartenStreitschlichterInnen [Kap. 4.9.1]SchülerbandSchülerInnen helfen SchülerInnen (Hausaufgabenbetreuung o.ä.)Schulclub für den NachmittagE<strong>in</strong>satz für SchulbibliothekSchul-T-ShirtsAusgestaltung <strong>der</strong> Schuleschul<strong>in</strong>terne Wettbewerbe organisierenProjektwochengestaltungHelfen bei Aufsicht, Ordnung, Sauberkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule(SchülerInnenpausenaufsicht)Mit<strong>arbeit</strong> bei Entwicklung und Umsetzung desSchulprogramms [Kap. 4.9.2]Gespräche zwischen Schulleitung und SchülerInnen organisierenVerbesserung <strong>der</strong> Zusammen<strong>arbeit</strong> mit den LehrerInnenArbeitskreise zu aktuellen Themen(z.B. Schulschließungen, PISA, Drogen an Schule)E<strong>in</strong>laden von fachkompetenten ReferentInnen zu Vorträgen undDiskussionsrundenAnsprechen von Initiativen, die Euch beim Arbeiten an Problemen an<strong>der</strong> Schule helfen können (Rechtsextremismus, Gewalt, Drogen, ...)Partnerschaften mit Vere<strong>in</strong>en o.ä., gerade auch für AGs(z.B. Ru<strong>der</strong>riege)SchulpartnerschaftenBeteiligung an Wettbewerben als SchuleSchülerratsfahrt, Aus- und Weiterbildung für den Schülerrat([Mitwirkungssem<strong>in</strong>ar], Rhetorik- o<strong>der</strong> Projektmanagementsem<strong>in</strong>are)Kooperation mit SchülervertreterInnen an<strong>der</strong>er Schulen (z.B. geme<strong>in</strong>sameFeste und Veranstaltungen, Erfahrungsaustausch)Gestalten e<strong>in</strong>es -> [Schwarzen Brettes] - Infos über die Schülerrats<strong>arbeit</strong>,damit alle auf dem Laufenden s<strong>in</strong>d [Kap. 4.6.2]Präsentation <strong>der</strong> Schüleraktivitäten zum Tag <strong>der</strong> offenen TürSchülerInnenumfrage (Feedback zur Schülerrats<strong>arbeit</strong>)49


Wie anfangen?1) Am besten Ihr stellt Eure Idee erst e<strong>in</strong>mal im Schülerrat vor bzw. sammeltVorschläge, um MitstreiterInnen zu gew<strong>in</strong>nen. Praktisch ist esimmer, sofort <strong>in</strong> den Klassen rückfragen zu lassen, ob a) Interesse daist und b) wer mitmachen will. Sammelt gleich Namen von Freiwilligen,das macht die nächsten Schritte e<strong>in</strong>facher.2) Sucht die Unterstützung von den LehrerInnen und überzeugt sie vonEuren Ideen. Das kann Euch im weiteren Verlauf vor vielen Problemenbewahren. F<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> zwei LehrerInnen, die Euch wirklich zurSeite stehen. Wichtig ist dabei, dass Ihr selbst gut <strong>in</strong>formiert seid. DerVertrauenslehrer kann Euch dabei auch sehr behilflich se<strong>in</strong>, schon alle<strong>in</strong>eum Misstrauen bei den LehrerInnen entgegenzuwirken.3) Stellt e<strong>in</strong> Organisationsteam auf und <strong>arbeit</strong>et so an <strong>der</strong> Umsetzung.Setzt Euch Ziele und Meilenste<strong>in</strong>e. Weiteres hierzu f<strong>in</strong>det Ihr im Kapitelzum Projektmanagement [Kap. 4.7].4.4 FINANZIERUNG VON SV-ARBEIT (§19 SMVO)Dass zum<strong>in</strong>dest für die F<strong>in</strong>anzierung bzw. Bereitstellung des notwendigenGeschäftsbedarfs für SV-Arbeit die Schulleitung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflicht ist,darüber haben wir bereits gesprochen. Auch dass für die materielleAusstattung <strong>der</strong> Schulen im Allgeme<strong>in</strong>en die Schulträger - <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regeldie Geme<strong>in</strong>den, Landkreise und kreisfreien Städte - verantwortlich s<strong>in</strong>d,wurde schon erläutert [Kap.3.1].Auf Kreis- und Landesebene ist die F<strong>in</strong>anzierung genauso festgelegt.Der Kreisschülerrat erhält die notwendigen Mittel von den Landkreisenbzw. kreisfreien Städten [Kap. 3.1.2] und <strong>der</strong> Landesschülerrat vom LandSachsen [Kap. 3.1.3]Trotzdem - und obwohl es natürlich Euer gutes Recht ist, e<strong>in</strong>e materielleGrundausstattung für die SV-Arbeit e<strong>in</strong>zufor<strong>der</strong>n - gilt gerade bei <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung:Selbst ist <strong>der</strong> Mann bzw. die Frau!Als SV seid Ihr auch berechtigt, Euch weitere E<strong>in</strong>nahmequellen zuerschließen. Alle Mittel dürfen nur für Zwecke <strong>der</strong> Schülermitwirkungund <strong>der</strong> Schülerschaft verwendet werden. E<strong>in</strong>nahmequellen s<strong>in</strong>d zumBeispiel:SV-Beiträge50Die SV ist berechtigt, freiwillige Beiträge <strong>der</strong> SchülerInnen e<strong>in</strong>zusammeln.Allerd<strong>in</strong>gs müsst Ihr Euch zuvor mit dem Elternrat <strong>der</strong> Schule abstimmen.Die Beiträge können auch gestaffelt se<strong>in</strong> (z.B. nach Klassenstufen).


SpendenIhr seid berechtigt, so genannte „Zuwendungen durch Dritte“ (Spenden)anzunehmen. Die Zuwendungen können <strong>in</strong> Form von Geld, aber auchgrundsätzlich als Sach- und Dienstleistungen aller Art <strong>der</strong> Schülervertretungzugute kommen.Geld darf allerd<strong>in</strong>gs nur entgegengenommen werden, wenn die Zweckbestimmung<strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> Schülervertretung nicht wi<strong>der</strong>spricht. DieAnnahme von Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Sparkassen,Universitäten) und <strong>der</strong> Elternschaft <strong>der</strong> Schule ist ohne weiteresmöglich. Sonstige Zuwendungen dürfen nur nach Anhörung des Vertrauenslehrers[Kap. 3.1] angenommen werden. In Zweifelsfällen entscheidet<strong>der</strong> o<strong>der</strong> die SchulleiterIn.E<strong>in</strong>nahmen aus eigenen VeranstaltungenAuch Überschüsse aus selbst organisierten Veranstaltungen, z.B. demSchulfest, <strong>der</strong> Schuldisco o<strong>der</strong> dem klassischen Kuchenbasar, könnt IhrEurer SV-Kasse zuführen.F<strong>in</strong>anzierung über BildungswerkeBei vielen Veranstaltungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e mehrtägigen Sem<strong>in</strong>aren,bietet sich die Kooperation mit „TrägerInnen <strong>der</strong> Weiterbildung“ (alsoBildungswerken) an. Für Großprojekte, etwa e<strong>in</strong>e Veranstaltungsreihegegen Rassismus, ist es durchaus möglich, e<strong>in</strong>en För<strong>der</strong>ungsantrag z.B.bei politischen Stiftungen.Schulför<strong>der</strong>vere<strong>in</strong>Viele Schulen, bestimmt auch Eure, verfügen über e<strong>in</strong>en [För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong>].Er setzt sich meist aus engagierten Eltern aber auch Personen des öffentlichenLebens <strong>in</strong> Eurer Geme<strong>in</strong>de o<strong>der</strong> Stadt zusammen und ist bemüht,die Schulentwicklung im Rahmen se<strong>in</strong>er Möglichkeiten auch f<strong>in</strong>anziellzu unterstützen. Oft kann <strong>der</strong> För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong> e<strong>in</strong> guter Partner für größereVeranstaltungen <strong>der</strong> SV, wie e<strong>in</strong> Schulfest o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Frühl<strong>in</strong>gsball, se<strong>in</strong>.Für Euch jedenfalls lohnt es sich immer, bei größeren Projekten, die <strong>der</strong>gesamten Schule gut tun, den För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong> um Hilfe bei <strong>der</strong>en F<strong>in</strong>anzierungzu bitten.H<strong>in</strong>weise zum Führen <strong>der</strong> Klassen- und Schülerratskasse (§ 20 SMVO):zur Verwaltung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben <strong>der</strong> Klassen- o<strong>der</strong> Schülerratskasse wird auf die Dauer von e<strong>in</strong>em Schuljahr e<strong>in</strong> Kassenverwalter gewählt51


zwei Kassenprüfer, ebenfalls gewählt für die Dauer e<strong>in</strong>es Schuljahre<strong>sv</strong>on Klasse o<strong>der</strong> Schülerrat, überprüfen die Arbeit des Kassenverwaltersm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Schulhalbjahr; die beiden PrüferInnen dürfen<strong>der</strong> Schülervertretung nicht angehören und e<strong>in</strong>er von ihnen mus<strong>sv</strong>oll geschäftsfähig se<strong>in</strong>die Kontoführung für Schülerratskassen erfolgt bei e<strong>in</strong>er Bank o<strong>der</strong>Sparkasse über e<strong>in</strong>e volljährige Person, die für dieses Konto haftbaristüber alle E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben ist e<strong>in</strong> Nachweis zu führen (dieBelege und Quittungen aufheben!)4.5 MOTIVATION VON UND FÜR SV-ARBEITKaum gewählt, werdet Ihr oft feststellen, dass sich die Arbeit lei<strong>der</strong> aufwenige Schultern verteilt. Das sollte nicht so se<strong>in</strong>, denn auch Ihr habt janeben <strong>der</strong> Schülervertretung noch e<strong>in</strong>en Schulalltag zu bewältigen. Möglichstviele SchülerInnen, ob <strong>in</strong> die SV gewählt o<strong>der</strong> nicht, sollten sich anden SV-Aktivitäten beteiligen und sie unterstützen. Hier e<strong>in</strong> paar Tipps,wie man das erreichen kann:Das Allerwichtigste: Spaß haben! Es br<strong>in</strong>gt nichts, wenn Ihr allzu verkrampftund genervt seid. Das begeistert ke<strong>in</strong>en. Macht auch das, wasEuch Spaß macht und Euch ausfüllt. E<strong>in</strong>e gute Arbeitsteilung kann helfen,dass je<strong>der</strong> das tut, was ihm am nächsten liegt - <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e ist vielleichte<strong>in</strong> brennen<strong>der</strong> Redner, die an<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e selbstbewusste Verhandlungsführer<strong>in</strong>für Sitzungen <strong>der</strong> Schulkonferenz und wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er e<strong>in</strong>kreativer Organisator für Partys und die Homepagegestaltung. Wer Spaßhat, motiviert sich selbst und an<strong>der</strong>e!52Erste Devise: Nur e<strong>in</strong> aktiver Schülerrat ist e<strong>in</strong> guter Schülerrat! DasLeichteste (und gleichzeitig auch das Schwerste), um Eure MitschülerInnenund Euch selbst von und für SV zu motivieren, ist e<strong>in</strong>e gute <strong>in</strong>haltlichewie strukturelle Arbeit. Zeigt <strong>der</strong> Schülerschaft, dass Ihr mehr könntals „nur“ Feten organisieren, dass SV wichtig für ihren Schulalltag ist.Wenn Eure Mitschüler merken, dass es Projekte und Aktionen <strong>der</strong> SVgibt, an denen man sich beteiligen kann, s<strong>in</strong>d sie sicher auch dabei.Also nicht im Kämmerchen sitzen und unter <strong>der</strong> Last des Amtes leiden,son<strong>der</strong>n raus auf den Schulhof und Angebote machen. Nehmt Ideen aus<strong>der</strong> Schülerschaft auf und setzt diese um. Wenn alle sehen können, dassIhr etwas bewegen könnt, haben sie sicher auch mehr Lust - das fängtbei <strong>der</strong> Schulhausgestaltung an und hört bei <strong>der</strong> Party für alle auf. Es gibtnichts, was nicht geht. Seid auch Plattform für Projekte an<strong>der</strong>er SchülerInnen.Unterstützt diese Initiativen (Schülerband, Schülerfirma o<strong>der</strong>Streitschlichtergruppen etc.), denn auch Ihr könnt von ihren Erfahrungenprofitieren und bestimmte Aufgaben mit ihnen teilen.


Zweite Devise: Nicht unterkriegen lassen! Nicht alles klappt auf Anhieb,nicht alles klappt so gut, wie man es sich wünscht. Macht nichts! Übungmacht den Meister! Aus Fehlern lernen wir am meisten! Seid kritisch mit<strong>der</strong> Organisation und <strong>der</strong> Vorbereitung und beugt Fehlern vor. Am Endeklappt es bestimmt. Und <strong>der</strong> Erfolg motiviert.Dritte Devise: Tue Gutes und rede darüber - Transparenz! Ihr könnt nurbegeistern, wenn Eure MitschülerInnen auch sehen, was Ihr tut. Ihr könntetwas bewegen. E<strong>in</strong> aussagekräftiges [Schwarzes Brett], e<strong>in</strong>e gut gepflegteund aktuelle Homepage und regelmäßige Sitzungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> guterAnfang. Informiert über die letzte Sitzung <strong>der</strong> Schulkonferenz ebensowie über das Gespräch mit dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> SchulleiterIn, gern auch über dieletzte Sitzung des Kreisschülerrates. Nicht jedes Detail ist wichtig, aberdie grundsätzlichen Entwicklungen und Pläne sollten jedem klar se<strong>in</strong>.Vierte Devise: Seid ansprechbar! E<strong>in</strong> Forum auf <strong>der</strong> Homepage, e<strong>in</strong>eEmailadresse, e<strong>in</strong> Kummerkasten/ Postfach o<strong>der</strong> auch feste Sprechzeitens<strong>in</strong>d gute Wege, für Eure MitschülerInnen da zu se<strong>in</strong>. Macht auch vonEurem Vermittlungsrecht ( Kap..5.1) Gebrauch - mischt Euch e<strong>in</strong>. Nebenregelmäßigen Sitzungen des Schülerrates könnt Ihr so auf Probleme <strong>der</strong>SchülerInnen reagieren und Ideen und Wünsche sammeln, die Ihr dannwie<strong>der</strong> gegenüber <strong>der</strong> Schulleitung anbr<strong>in</strong>gen und <strong>in</strong> Eure Projekte e<strong>in</strong>fließenlassen könnt.Fünfte Devise: Seid selbstbewusst! Versteckt Euch nicht - Ihr tut etwaswirklich Gutes. Lasst Euch Euer Engagement im Zeugnis besche<strong>in</strong>igenund nutzt die Chance, Euch auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln.Workshops für Methoden wie Rhetorik, Mo<strong>der</strong>ation o<strong>der</strong> Projektmanagement[Kap. 4.7] können Eure Arbeit verbessern und Eure persönlichenKenntnisse erweitern. Ihr seid Experten für Euch selbst, zeigt das!Ke<strong>in</strong>er kann besser über Euren Alltag und Eure Wünsche sprechen, alsihr. Ob auf Sitzungen des Elternrates, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz o<strong>der</strong> auchgegenüber den Medien - vertretet die Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Schülerschaft. DiesesRecht kann Euch ke<strong>in</strong>er nehmen und im Team seid Ihr stark.Sechste und letzte Devise: Hört auf Eure Basis! Die Basis für SV-Arbeit,das s<strong>in</strong>d Eure MitschülerInnen. Und um die gut zu vertreten, ist es wichtigzu wissen, was sie über bestimmte Probleme und Themen denken.Das könnt Ihr heraus bekommen, <strong>in</strong>dem Ihr sie regelmäßig <strong>in</strong> Form vonFragebögen befragt.Ihr könnt aber auch e<strong>in</strong> Basissem<strong>in</strong>ar mit ihnen veranstalten. Auf so e<strong>in</strong>emSem<strong>in</strong>ar kommen für e<strong>in</strong>en Tag, manchmal auch für e<strong>in</strong> ganzes Wochenende,SV und <strong>in</strong>teressierte SchülerInnen zusammen und denken geme<strong>in</strong>samüber ihre Schule nach. In verschiedenen Arbeitsgruppen könntIhr Euch e<strong>in</strong>zelnen Themen <strong>in</strong> Bezug auf Eure Schule widmen - z.B. <strong>der</strong>53


Schulhofgestaltung, dem Schulfest, <strong>der</strong> Unterrichtsgestaltung, den Pausenregelungenu.v.a.m. Überlegt geme<strong>in</strong>sam, was Euch an Eurer Schulegefällt und was nicht. Die Liste <strong>der</strong> „Mängel“ an Eurer Schule bekommtdann die SV mit auf den Weg für Ihre Arbeit und so wissen sie gleich fürdas nächste Schuljahr, mit welchen Themen und Projekten sie wirklichnah an ihrem Klientel - den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern dran s<strong>in</strong>d.Als Veranstaltungsort für e<strong>in</strong> Basissem<strong>in</strong>ar eignen sich große Klassenräume,die Turnhalle o<strong>der</strong> auch die Aula, und nach e<strong>in</strong>em Tag voller Nachdenkenüber Schule kann am Abend die Schulband aufspielen o<strong>der</strong> beie<strong>in</strong>er Disco ausgelassen getanzt werden.4.6 ÖFFENTLICHKEITSARBEITJe<strong>der</strong> Schülerrat braucht e<strong>in</strong> wenig Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>, um über se<strong>in</strong>eErfolge und Aktionen zu berichten. Damit Ihr auch wahrgenommen werdet,sollte die Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong> genau geplant se<strong>in</strong>.Grundsätzlich gilt, dass je<strong>der</strong> Schülerrat über folgende D<strong>in</strong>ge verfügensollte:e<strong>in</strong> eigener e<strong>in</strong>heitlicher Briefkopfe<strong>in</strong> Schwarzes Brett/ Info-Wand für Mitteilungene<strong>in</strong> für alle KlassenschülersprecherInnen zugänglicher Info-Ordnere<strong>in</strong>e Kontaktliste für und von allen SchülervertreterInnene<strong>in</strong>e eigene Rubrik <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schul-Homepage und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schülerzeitunge<strong>in</strong> eigener Raum als Anlaufstelle für SchülerInnen und für Treffenregelmäßige Sprechzeitene<strong>in</strong>en Schülerratskasten, wo SchülerInnen - auch anonym - Zettel e<strong>in</strong>werfenkönnen, auf denen sie Probleme schil<strong>der</strong>nZudem könnt Ihr natürlich auch e<strong>in</strong> Logo entwerfen, Flyer erstellen undan<strong>der</strong>e Werbeartikel unter die Schülerschaft br<strong>in</strong>gen.Wie machen wir auf uns aufmerksam?Als Schülerrat könnt Ihr so e<strong>in</strong>iges unternehmen, um auf Eure Arbeit aufmerksamzu machen:1. Medien nutzen54- PressevertreterInnen zu Veranstaltungen und Aktionen e<strong>in</strong>laden- Pressemitteilungen schreiben- Homepage auf- bzw. ausbauen- Flyer verteilen, Infoblätter herausgeben- über „Mundpropaganda“ für Euch werben


2. Veranstaltungen durchführen- Diskussionsrunden/ Diskussionsabende- Wettbewerbe für Schüler- Wandgemälde mit SchülerInnen anlegen- Schulfest organisieren3. Partner und Unterstützer e<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den- Zusammen<strong>arbeit</strong>/ geme<strong>in</strong>same Aktionen mit an<strong>der</strong>en Schülerräten- För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule <strong>in</strong> die SV-Arbeit e<strong>in</strong>beziehen- LehrerInnen, die Schulleitung und Eltern als Unterstützung heranziehenWas ist bei <strong>der</strong> Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong> zu beachten?Erstens:Ihr müsst Ziele festlegen! Die Erstellung e<strong>in</strong>es Flyers ist ke<strong>in</strong> Ziel, son<strong>der</strong>ne<strong>in</strong>e Maßnahme. Überlegt Euch, was Ihr mit verschiedenen Aktionenbezwecken wollt - z.B. die Bekanntheit <strong>der</strong> SV erhöhen, das Imagebei Schüler- und Lehrerschaft verbessern o<strong>der</strong> SchülerInnen <strong>in</strong> Projektee<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den.Zweitens:Ihr solltet e<strong>in</strong>e Zielgruppe def<strong>in</strong>ieren! Für wen macht Ihr das eigentlich?LehrerInnen benötigen e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Ansprache <strong>in</strong> Flyern und Briefen alsSchülerInnen.Drittens:Sodann solltet Ihr Maßnahmen auswählen! Ist es e<strong>in</strong> Flyer, <strong>der</strong> uns hilft,unser Imageproblem zu lösen, o<strong>der</strong> wäre e<strong>in</strong>e Veranstaltung s<strong>in</strong>nvoller?4.6.1 SCHÜLERRATSBÜROE<strong>in</strong> Schülerratsbüro kann für Eure Arbeit e<strong>in</strong>e gute Unterstützung se<strong>in</strong>.Solch e<strong>in</strong> Büro kann als Anlaufpunkt für SchülerInnen dienen. Außerdembekommt Ihr die Möglichkeit Eure Post zu be<strong>arbeit</strong>en, kle<strong>in</strong>e Sitzungendurchzuführen o<strong>der</strong> Eure Projekte zu planen.Das Schülerratsbüro bietet Euch die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en Raum zu schaffen,den Ihr nach Euren Ideen e<strong>in</strong>richten und somit e<strong>in</strong> angenehmesArbeitsklima schaffen könnt.Allerd<strong>in</strong>gs ist e<strong>in</strong> Büro nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben. Vorgeschriebenist, dass <strong>der</strong> Schulleiter Euch, soweit möglich, mit Räume undE<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> Schule unterstützen soll. Das schreibt aber die E<strong>in</strong>richtunge<strong>in</strong>es Büros nicht zw<strong>in</strong>gend vor. [Kap. 3.1].55


Wie kommt Ihr an e<strong>in</strong> solches Büro?Es nützt nicht immer, wenn Ihr Euren Schulleiter o<strong>der</strong> Eure Schulleiter<strong>in</strong>darauf drängt, dass sie Euch e<strong>in</strong>en Raum für Euer Büro zur Verfügungstellt. Gute und konstruktive Vorschläge führen meist eher zum Erfolg.Schaut Euch die Zimmer <strong>in</strong> Eurer Schule an. Gibt es Räume, die nichto<strong>der</strong> nur sehr selten genutzt werden? Eignet sich e<strong>in</strong>es von ihnen fürEure Arbeit?Wenn Ihr glaubt, e<strong>in</strong> Zimmer gefunden zu haben, ist es ratsam, demSchulleiter den Vorschlag zu machen, dass Ihr dieses Zimmer benutzenmöchtet. Wenn dort vielleicht nur e<strong>in</strong>e Klasse o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Kurs Unterrichthat, lässt sich für den Unterricht vielleicht e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Zimmer f<strong>in</strong>den.Vielleicht habt Ihr sogar die Möglichkeit, das Zimmer anschließendselbst (neu) e<strong>in</strong>zurichten - mit e<strong>in</strong>em Sofa, e<strong>in</strong>em Regal o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>emBesprechungstisch. Vorrichten und das Re<strong>in</strong>igen des Zimmers <strong>in</strong> eigenerRegie könnte <strong>der</strong> Schulleitung zeigen, dass Ihr verantwortlich mit e<strong>in</strong>ersolchen Möglichkeit umgehen könnt. E<strong>in</strong> behutsames und nicht so forschesArgumentieren <strong>in</strong> dieser Richtung ist ratsam.Was sollte e<strong>in</strong> Büro be<strong>in</strong>halten?Wichtig ist, dass ihr nicht nur e<strong>in</strong>en Tisch und e<strong>in</strong>en Stuhl habt. Die E<strong>in</strong>richtunge<strong>in</strong>es Computers mit Internetanschluss ist auch wünschenswert.Veranstaltungen wie Sem<strong>in</strong>are und Workshops werden oft nur noch überdas Internet angeboten. Auch e<strong>in</strong> großer Teil <strong>der</strong> Kommunikation zwischenGremien f<strong>in</strong>det heute über das Internet statt. Ihr wisst selbst aber am besten,welche Mittel Ihr benötigt. Nehmt Euch am Anfang nicht zuviel vor. Esmuss nicht gleich <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nste Computer se<strong>in</strong>!Macht Euch bewusst, dass das E<strong>in</strong>richten e<strong>in</strong>es Internetzugangs e<strong>in</strong> hohesMaß an Vertrauen <strong>in</strong> Euch erfor<strong>der</strong>t. Deshalb kann es e<strong>in</strong>ige Zeit dauern,bis Ihr Euren Wunsch erfüllt bekommt. Also nicht gleich aufgeben.Das Zimmer muss nicht so groß se<strong>in</strong>, das Ihr Eure Schülerratssitzungendar<strong>in</strong> machen könnt. Dafür gibt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule genügend große Räume.Wichtig ist, dass Euer Büro Euch selbst gefällt. Denn nur dann habt Ihrauch richtig Lust, dar<strong>in</strong> zu <strong>arbeit</strong>en.56Was, wenn Ihr ke<strong>in</strong> Büro bekommt?Nicht verzagen, dranbleiben! Es dauert manchmal e<strong>in</strong>e Weile, Eure Schulleitungzu überzeugen. Aber letztlich wird Euer Engagement sicher belohntwerden. In <strong>der</strong> Zwischenzeit müsst Ihr Euch überlegen, wie Ihr <strong>arbeit</strong>enmöchtet.Ihr müsst nicht Eure Handyrechnung <strong>in</strong> die Höhe treiben! Nutzt das Telefon<strong>der</strong> Schule. Es muss Euch möglich gemacht werden, dass Ihr kostenfrei dasTelefon für die Schülervertretung benutzen könnt. Ähnlich verhält es sichbeim Faxgerät. E<strong>in</strong>en Zugang zum Internet könnt Ihr im InformatikraumEurer Schule f<strong>in</strong>den. Sprecht mit <strong>der</strong> Schulleitung o<strong>der</strong> dem bzw. <strong>der</strong>InformatiklehrerIn und schil<strong>der</strong>t ihnen, warum Ihr den Computer und dasInternet außerhalb des Unterrichts für Eure Arbeit nutzen wollt.


Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Schülerratsbüros auf Kreis- o<strong>der</strong> Stadtebene ist natürlichanalog auch möglich. Hier müsst Ihr mit dem Schulverwaltungsamtsprechen. Die Nutzung e<strong>in</strong>es Raumes im Landratsamt o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Stadtverwaltungsollte möglich se<strong>in</strong>. Teilt den Verantwortlichen Eure Wünschemit und sprecht mit Ihnen über die Möglichkeiten.4.6.2 SCHWARZES BRETT (§ 16 SMVO)Als Schülerrat ist es auch Eure Aufgabe, Eure MitschülerInnen zu <strong>in</strong>formieren.Das ist beispielsweise durch e<strong>in</strong>en Aushang möglich. Die dafürnotwendige Anschlagtafel wird häufig als Schwarzes Brett bezeichnet.Die Schulleitung ist verpflichtet, euch dieses zur Verfügung zu stellen.Ihr braucht ke<strong>in</strong>e Genehmigung des Schulleiters o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong>zum Aushängen bestimmter Ankündigungen. Allerd<strong>in</strong>gs kann er o<strong>der</strong> sieEure Bekanntmachungen entfernen, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßeno<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Schule entgegenstehen. Dazuist allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e Begründung des Schulleiters bzw. <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong>notwendig (§ 16 Abs. 2 SMVO).Solltet Ihr noch ke<strong>in</strong> Schwarzes Brett haben, empfiehlt es sich auch hierwie<strong>der</strong> mit Eurer Schulleitung <strong>in</strong>s Gespräch zu kommen. Sprecht geme<strong>in</strong>same<strong>in</strong>e Stelle ab, wo Ihr Eure Informationen h<strong>in</strong>hängen wollt. Das solltee<strong>in</strong>e Stelle se<strong>in</strong>, wo auch möglichst viele SchülerInnen vorbeikommen.Natürlich könnt ihr euren MitschülerInnen auch die Möglichkeit geben,euer Brett mitzubenutzen. Ihr solltet allerd<strong>in</strong>gs auf e<strong>in</strong>en verantwortung<strong>sv</strong>ollenUmgang achten.Bekanntmachungen außerhalb des Schwarzen Bretts bedürfen <strong>der</strong>Genehmigung <strong>der</strong> Schulleitung. Gleiches gilt bei <strong>der</strong> Verbreitung vonFlugblättern o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Schriften auf dem Schulgelände. Wenn Ihr dieGenehmigung nicht bekommt, muss <strong>der</strong> Schulleiter das begründen (§ 16Abs. 3 SMVO).4.6.3 HOMEPAGEDas Erstellen e<strong>in</strong>er SV-Homepage ist Euch ebenfalls möglich. Sie kanndazu dienen, Euch selbst vorzustellen, über Eure Arbeit zu berichten undEuren MitschülerInnen e<strong>in</strong> Informations- und Kontaktforum zu bieten.E<strong>in</strong>e Homepage führt oft zu Kosten, die f<strong>in</strong>anziert se<strong>in</strong> wollen. So ist z.B.<strong>der</strong> Erwerb e<strong>in</strong>er Internetadresse, e<strong>in</strong>er so genannten Doma<strong>in</strong>, notwendig.Schon das kann Geld kosten. Ob Ihr das von <strong>der</strong> Schule, dem Schulträgero<strong>der</strong> dem Schulverwaltungsamt erstattet bekommt, sollte vorher mit denentsprechenden Stellen geklärt werden. Auch die Kosten für den Server,auf dem Eure Homepage h<strong>in</strong>terlegt wird, können monatlich o<strong>der</strong> jährlich57


anfallen. Auch das muss f<strong>in</strong>anziert se<strong>in</strong>. Aber vielleicht könnt Ihr mit demAdm<strong>in</strong>istrator Eurer Schulhomepage sprechen, ob Euch die Möglichkeitgegeben werden kann, auf <strong>der</strong> Schulhomepage e<strong>in</strong>en eigenen Bereich zubekommen.Das Erstellen e<strong>in</strong>er Homepage können kundige MitschülerInnen übernehmen.Fragt doch mal rum, wer schon Kenntnisse <strong>in</strong> <strong>der</strong> Homepageerstellunghat. E<strong>in</strong>e Bezahlung für das Erstellen <strong>der</strong> Homepage wird wohl ehernicht möglich se<strong>in</strong>. Das müsst Ihr ebenfalls im Vorfeld klären.Wenn Ihr dann e<strong>in</strong>e Homepage habt, solltet Ihr aber darauf achten, dassdie Homepage immer aktuell gehalten wird. Bitte beachtet: Es ist bessergar ke<strong>in</strong>e Homepage zu haben, als e<strong>in</strong>e unaktuelle.Ihr müsst aber unbed<strong>in</strong>gt rechtliche D<strong>in</strong>ge beachten. So dürfen ke<strong>in</strong>e Bil<strong>der</strong>o<strong>der</strong> Texte veröffentlicht werden, die Ihr nicht selbst gemacht o<strong>der</strong> geschriebenhabt. Ansonsten ist die Genehmigung des Urhebers notwendig.Wenn Ihr Gästebücher und Foren e<strong>in</strong>richtet, ist <strong>der</strong>en tägliche „Überwachung“notwendig. Rechtlich bedenkliche Inhalte sollten nicht auf EurerSeite zu f<strong>in</strong>den se<strong>in</strong>. Ansonsten können drastische Strafen drohen.Wenn Ihr e<strong>in</strong>e tolle Homepage onl<strong>in</strong>e habt, vergesst nicht, bei an<strong>der</strong>en(befreundeten) Homepagebesitzern anzufragen, ob Ihr verl<strong>in</strong>kt werdet.So könnt Ihr Eure Zugriffszahlen erhöhen. Der Landesschülerrat gibt euchzum Beispiel die Möglichkeit dazu.4.7 PROJEKTMANAGEMENTProjekte können sehr unterschiedlich se<strong>in</strong>: e<strong>in</strong>e Zeitung, e<strong>in</strong>e Podiumsdiskussion,e<strong>in</strong>e Papier-Sammelaktion, das Schulfest etc. Für EurenSchülerrat bietet es sich an, feststehende Tätigkeitsfel<strong>der</strong> <strong>in</strong> verschiedeneProjekte zu unterglie<strong>der</strong>n (z.B. F<strong>in</strong>anzen, Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>,Schulfest, …).Bei <strong>der</strong> Durchführung von Projekten versucht man <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em festgelegtenZeitraum bestimmte Ziele zu erreichen. Die Schwierigkeit dabei ist <strong>der</strong> effektiveE<strong>in</strong>satz, <strong>der</strong> Euch zur Verfügung stehenden Materialien, F<strong>in</strong>anzenund personellen Kapazitäten. Wie das klappt verraten wir Dir hier.Jedem Projekt geht e<strong>in</strong>e Idee voran. Damit Eure Schülerrats<strong>arbeit</strong> nichtan den Interessen <strong>der</strong> SchülerInnen vorbeigeht, solltet Ihr alle Vorschläge,die an Euch heran getragen werden, aufnehmen. So könnt Ihr e<strong>in</strong>eZukunftswerkstatt organisieren, Umfragen starten, e<strong>in</strong>en Meckerkastene<strong>in</strong>richten o<strong>der</strong> mögliche Themen <strong>in</strong> Podiumsdiskussionen, Klassentreffenund persönlichen Gesprächen sammeln.58Habt Ihr e<strong>in</strong>e Idee, kann das Projekt starten, welches sich <strong>in</strong> vier Phasenunterglie<strong>der</strong>t:


Idee(n)1) Die Planungsphase2) Die Vorbereitungsphase3) Die Durchführungsphase4) Die AuswertungsphaseDie PlanungsphaseIn dieser Phase wird die Projektidee konkretisiert und die Umsetzung geplant.Zuerst werden die Ziele geme<strong>in</strong>sam festgelegt, denn nur so kannsich je<strong>der</strong> damit identifizieren und je<strong>der</strong> im Team weiß, woh<strong>in</strong> es gehensoll. Für die Formulierung Eurer Ziele s<strong>in</strong>d die SMART-Kriterien am Bestengeeignet. „SMART“ ist Euer Ziel dann, wenn esS pecific, d.h. genau beschrieben,M easurable, d.h. messbar,A tta<strong>in</strong>able, d.h. erreichbar,R elevant, d.h. wichtig undT imed, d.h. zeitlich bestimmt ist.Hier e<strong>in</strong> Beispiel für e<strong>in</strong> „smartes“ Ziel: „Bis zum 31.12.2006 haben wir1500 Flyer für die SchülerInnen unserer Schule gedruckt und verteilt, umsie über unsere Arbeit und geplante Aktionen zu <strong>in</strong>formieren“.Habt Ihr Eure Ziele formuliert, liegt <strong>der</strong> schwerste Teil <strong>der</strong> Planungsphaseh<strong>in</strong>ter Euch. Nun leitet Ihr aus den Zielen alle möglichen Maßnahmenab, die zu den von Euch gesteckten Zielen führen können. So erhaltet Ihrvon Eurem Projekt e<strong>in</strong> konkretes Bild und müsst nun prüfen, ob die Zielerreichungmit den geplanten Maßnahmen umsetzbar ist und auf welcheRessourcen Ihr zurückgreifen könnt (Bestandsaufnahme).Schließlich fasst Ihr Eure Maßnahmen <strong>in</strong> Arbeitspakete zusammen, legtdafür die entsprechenden Verantwortlichkeiten und e<strong>in</strong>en Hauptverantwortlichenfür das gesamte Projekt fest. Dafür fertigt Ihr e<strong>in</strong>en Zeitplanan.Zeitplan:Euer Projekt hat e<strong>in</strong> festes Ende. An diesem Datum habt Ihr vor, EuerZiel erreicht zu haben. Ausgehend von diesem Datum erstellt Ihr EurenZeitplan rückwärts. Was muss zuletzt vor <strong>der</strong> Veranstaltung fertig se<strong>in</strong>?Bis wann? Und was muss vorher erledigt werden? So br<strong>in</strong>gt Ihr Eure Arbeitspakete<strong>in</strong> die richtige Form und könnt feststellen, ob Ihr noch etwa<strong>sv</strong>ergessen habt. Beachtet jedoch, dass viele Tätigkeiten vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong>abhängen. Der Flyer kann erst gedruckt werden, wenn Ihr wisst, wo undwann die Veranstaltung stattf<strong>in</strong>den kann. So verseht Ihr jede Eurer Maßnahmenmit e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> und die Arbeitspakete mit e<strong>in</strong>em Meilenste<strong>in</strong>.59


Die VorbereitungsphaseIn dieser Phase <strong>arbeit</strong>en alle <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Teams, um die e<strong>in</strong>zelnen Schrittevorzubereiten.Informationsmaterial wird gesammelt, Partner und Unterstützer werdene<strong>in</strong>gebunden und <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die Hauptverantwortliche muss den Überblicküber das Projekt behalten. Es gilt, die Verantwortlichen zu ihrenArbeitspaketen zu fragen, wie sie vorankommen und sie gegebenenfallszu unterstützen. Hierfür eignen sich regelmäßige Treffen, Brief<strong>in</strong>gs, Fortschrittsberichteund das Anlegen e<strong>in</strong>es Info-Ordners, damit nicht nur <strong>der</strong>Hauptverantwortliche son<strong>der</strong>n auch die Teilnehmer über den Projektstand<strong>in</strong>formiert s<strong>in</strong>d.Die DurchführungsphaseDiese Phase ist die anstrengendste Phase, da hier Probleme auftretenkönnen, die auch e<strong>in</strong>e perfekte Planung nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n kann. Es müssenspontan Entscheidungen getroffen werden, was durch vorherige Klärung<strong>der</strong> Verantwortlichkeiten und geme<strong>in</strong>same Zielformulierung ermöglichtwurde. E<strong>in</strong> klarer Arbeits- und Aufgabenplan regelt genau, wer wasbis wann erledigen muss. Dabei sollte die Arbeit gerecht verteilt werden.Der o<strong>der</strong> die Hauptverantwortliche für das Projekt übernimmt <strong>in</strong> dieserPhase zugleich e<strong>in</strong>e Kontrollfunktion, um die rechtzeitige Be<strong>arbeit</strong>ung<strong>der</strong> Aufgaben sicherzustellen. Der Projektstrukturplan unterstützt neben<strong>der</strong> Kontrolle auch die Teilnehmer, die den Stand des Projektes und ihreTerm<strong>in</strong>e so immer im Auge haben.Der Tabellenkopf e<strong>in</strong>es Projektstrukturplans kann etwa wie folgt aussehen:Was Bemerkungen Wer Unterstützung /PartnerBis wannNachbereitungsphase60E<strong>in</strong> Projekt ist wertlos, wenn sich dadurch nichts verän<strong>der</strong>t. Durch EureZiele habt Ihr bereits festgelegt, was Ihr verän<strong>der</strong>n wollt. Ob Ihr es letztlicherreicht habt, prüft Ihr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbereitungsphase durch e<strong>in</strong>e Evaluation(Auswertung) des Projektes. Dabei prüft Ihr anhand Eurer Zielformulierungen,ob Ihr Eure Ziele erreicht habt. Was hat das Projekt den TeilnehmerInnen,<strong>der</strong> Zielgruppe und/ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schule gebracht? Was würdet Ihr beimnächsten Mal an<strong>der</strong>s machen und weshalb? Für die Auswertung eignen sichFragebögen, die an alle TeilnehmerInnen und Betroffene des Projektes verteiltwerden. Ihr habt so e<strong>in</strong> umfassendes Bild davon, wie das Projekt auf


alle Betroffenen gewirkt hat.Die entstandenen Ergebnisse (Berichte, Feedback <strong>der</strong> TeilnehmerInnen,For<strong>der</strong>ungen, neue Ideen, etc.) werden dokumentiert und allen übergeben.Die Dokumentationen eignen sich hervorragend für die Öffentlichkeits<strong>arbeit</strong>und helfen bei <strong>der</strong> Planung neuer Projekte.4.8 NACHHALTIGKEIT4.8.1 PATENSCHAFTENVielleicht kennt Ihr diese Situation: Ihr kommt als Klassenschülersprechere<strong>in</strong>er jüngeren Jahrgansstufe zur Schülerratssitzung und traut Eucherst e<strong>in</strong>mal nicht, etwas zu sagen - oft weil es so sche<strong>in</strong>t, dass da vieleältere SchülerInnen sitzen, die ganz kluge D<strong>in</strong>ge sagen. Aber wie gesagt,das sche<strong>in</strong>t oft nur so. Eure Wortmeldungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schülerratssitzungnicht weniger wichtig als die <strong>der</strong> Älteren. Und weniger wertvoll o<strong>der</strong>unklug, s<strong>in</strong>d sie schon gar nicht. Habt ke<strong>in</strong>e Angst die Pfote zu heben undselbstbewusst Eure Me<strong>in</strong>ung zu vertreten. Ke<strong>in</strong>er wird über Euch lachen.Vielmehr wird man Euch zuhören und ernst nehmen.Dennoch ist es oft so, dass jüngere o<strong>der</strong> neue SchülervertreterInnennoch nicht so richtig wissen, was ihre Aufgaben s<strong>in</strong>d und sich zunächste<strong>in</strong>mal orientieren müssen. Um dem entgegenzuwirken und den Jüngerendabei zu helfen sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> SV-Landschaft zu orientieren, gibt es e<strong>in</strong>egute Möglichkeit: (SchülerInnen)-Patenschaften. Das heißt, ältere SchülervertreterInnenübernehmen für jüngere e<strong>in</strong>e Art Begleitfunktion. Dahilft oft schon das e<strong>in</strong>fache Gespräch darüber, wie man als „älterer“ KlassenschülersprecherProbleme <strong>in</strong> den letzten Jahren wahrgenommen undgelöst hat. Wenn e<strong>in</strong> älterer Schülervertreter o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Schülervertreter<strong>in</strong>e<strong>in</strong>en jüngeren „an die Hand nimmt“, br<strong>in</strong>gt das oft beiden etwas. DemÄlteren mehr Erfahrungen im Umgang mit jüngeren MitschülerInnen unddem Jüngeren mehr Wissen und Tipps für se<strong>in</strong>e SV-Arbeit. Geme<strong>in</strong>samkann man so Projekte entwickeln und sich gegenseitig unterstützen.4.8.2 AMTSÜBERGABEIrgendwann endet sie immer: die wun<strong>der</strong>bare Zeit als SchülervertreterIn.Doch wie geht Schülervertretung dann weiter? Müssen Eure Nachfolgermit allem von vorn beg<strong>in</strong>nen? Bei e<strong>in</strong>er guten Amtsübergabe nicht!Schon von Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Amtszeit sollten aktive SchülervertreterInnenkünftige SchülervertreterInnen anwerben und sich Gedanken machen,wie zum Schluss die Geschäfte übergeben werden sollen. Er<strong>in</strong>nert Euchan die Situation, als Ihr Euer Amt übernommen habt. Was hat Euch nichtgefallen? Wo haben Euch Informationen gefehlt?61


Ordner und Unterlagen systematisierenKontakte s<strong>in</strong>d gute Möglichkeiten, se<strong>in</strong>e Ziele zu erreichen. So ist ess<strong>in</strong>nvoll, Visitenkarten und Kontaktadressen von Beg<strong>in</strong>n an zu sammeln.Denn wenn man weiß, mit wem man e<strong>in</strong> Problem lösen kann, wird dasProblem schneller behoben se<strong>in</strong>.Ordner und Unterlagen sollten ebenfalls gesammelt werden und soaufbereitet se<strong>in</strong>, dass auch e<strong>in</strong> Nachfolger o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Nachfolger<strong>in</strong> damitetwas anfangen kann. E<strong>in</strong> Register bzw. e<strong>in</strong>e Glie<strong>der</strong>ung erleichtern denNachfolgerInnen die E<strong>in</strong><strong>arbeit</strong>ung.Wer kann NachfolgerIn werden?Im Pr<strong>in</strong>zip natürlich je<strong>der</strong>. Da die Schülervertretung demokratischen Regelnfolgt, ist das nur schwer vorherzusehen. Allerd<strong>in</strong>gs gibt es im LaufeEurer Amtszeit sicher MitschülerInnen, bei denen Ihr Euch vorstellenkönntet, dass sie gute „Erben“ wären. Die könnt Ihr schon mit <strong>in</strong> EureArbeit e<strong>in</strong>beziehen. Auch hier bietet sich e<strong>in</strong>e Patenschaft an. GegenEnde Eurer Amtszeit könnt Ihr geme<strong>in</strong>sam Term<strong>in</strong>e wahrnehmen undgeme<strong>in</strong>same Projekte aus<strong>arbeit</strong>en, die erst nach Eurer eigenen Amtszeitstattf<strong>in</strong>den.So könnte e<strong>in</strong>e gute Amtsübergabe im Idealfall aussehen. Es gibt allerd<strong>in</strong>gsauch die Situation, dass jemand ganz an<strong>der</strong>es für Eure Nachfolgegewählt wird. Auch dann solltet Ihr im Interesse e<strong>in</strong>er guten Schülervertretungmit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Gebt Euren NachfolgerInnenam besten das Gefühl, dass man sich immer mit Fragen und Problemenan Euch wenden kann und teilt Eure Erfahrung mit. Nur so kann man füre<strong>in</strong>e reibungslose Übergabe sorgen.4.9 ZUSAMMENARBEIT IN UND AUßERHALB DER SCHULEBekanntermaßen kann man geme<strong>in</strong>sam mehr erreichen. Daher s<strong>in</strong>d gewisseBeziehungen für e<strong>in</strong>e bessere Umsetzung Eurer gewünschten Projekteund Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Schule sehr nützlich. DieE<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Eltern und LehrerInnen stellt beispielsweise e<strong>in</strong>e solcheVerstärkung dar. Außerdem solltet Ihr auch zur Schulleitung e<strong>in</strong>en gutenDraht haben. Wenn dieser Rückhalt gegeben ist, habt Ihr ziemlich starkePartner an Eurer Seite.62Nehmt Euch also ruhig mal die Zeit, <strong>in</strong> regelmäßigen Rücksprachen EureSchulleitung über Ideen und den Stand Eurer Projekte zu <strong>in</strong>formieren. Inentspannter Atmosphäre lassen sich Konflikte auch viel besser beilegen.Ohneh<strong>in</strong> sieht die Mitwirkung<strong>sv</strong>erordnung, wie schon im dritten Kapitelzu den rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für SV-Arbeit erläutert, m<strong>in</strong>destenszweimal im Schulhalbjahr Treffen von Schülerrat, Schulleiter undVertrauenslehrer vor [Kap. 3.1.1].


Um Euch e<strong>in</strong>ige Ideen mit auf den Weg zu geben, wie so e<strong>in</strong>e Kooperationaussehen könnte, möchten wir Euch hier zwei Vorschläge machen: zume<strong>in</strong>en für die Zusammen<strong>arbeit</strong> zwischen SchülerInnen, also zwischenSchülerrat und an<strong>der</strong>en [Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften] an Eurer Schule, undzum an<strong>der</strong>en für das geme<strong>in</strong>same Wirken mit Schulleitung, Lehrerschaftund Eltern bei <strong>der</strong> Erstellung und Umsetzung e<strong>in</strong>es [Schulprogramms].4.9.1 KOOPERATION MIT ANDEREN ARBEITSGEMEINSCHAFTENSchülerzeitungDie Schülerzeitung br<strong>in</strong>gt Euch immer auf den neuesten Stand. DieSchreiberl<strong>in</strong>ge dürfen alles: berichten, kritisieren und belustigen - vorausgesetztIhr berichtet wahrheitsgetreu, argumentiert sachlich undsetzt nicht auf das Verletzen von Personen.Schülerzeitungen können grundsätzlich regelmäßig herausgegeben,aber nur auf dem Schulgrundstück vertrieben werden. Bevor Ihr e<strong>in</strong>eSchülerzeitung herausgebt, müsst Ihr Eure Schulleitung <strong>in</strong>formieren.Wenn das geschehen ist, bedarf es ke<strong>in</strong>er weiteren Genehmigung <strong>der</strong>Schulleitung für den Vertrieb <strong>der</strong> Zeitung. Auch dürfen Eure Texte nichtzensiert werden! Denn Schülerzeitungen stehen pr<strong>in</strong>zipiell unter demSchutz <strong>der</strong> Pressefreiheit und beruhen auf dem Recht auf freie Me<strong>in</strong>ungsäußerung(Art. 5 Grundgesetz).Die Schulleitung hat aber das Recht, <strong>in</strong> Absprache mit dem Vertrauenslehrerden Vertrieb <strong>der</strong> Schülerzeitung auf dem Schulgelände e<strong>in</strong>zuschränkeno<strong>der</strong> zu verbieten, wenn <strong>der</strong> Inhalt dieser die Schule an<strong>der</strong> Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages h<strong>in</strong><strong>der</strong>t, gegen diefreiheitlich-demokratische Grundordnung o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Art und Weisegegen die Rechtsordnung verstößt.Solltet Ihr mit so e<strong>in</strong>em Verbot nicht e<strong>in</strong>verstanden se<strong>in</strong>, z.B. weil Ihr <strong>der</strong>Me<strong>in</strong>ung seid, dass die Schulleitung mit ihrer Argumentation falsch liegt,dann wendet Ihr Euch am besten ans Regionalschulamt und tragt dortden Fall vor.Und noch zwei Sachen solltet Ihr bei <strong>der</strong> Herausgabe e<strong>in</strong>er Schülerzeitungbeachten. Zum e<strong>in</strong>en, dass <strong>in</strong> Schülerzeitungen Werbung und Anzeigenvon parteipolitischen Organisationen und Interessenverbändenke<strong>in</strong>en Platz haben. Das ist schlicht und e<strong>in</strong>fach verboten. Und das istauch gut so, denn Presse muss immer unabhängig se<strong>in</strong>!Zum an<strong>der</strong>en ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Eure MitschülerInnennicht verpflichten dürft, Euer Blatt zu erwerben und es zu lesen. Das istselbstverständlich freiwillig.63


E<strong>in</strong>e Schülerzeitung an <strong>der</strong> Schule zu haben, ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zigartige Chance- nicht nur für die Auflockerung des oft grauen Schulalltages, son<strong>der</strong>nauch für Euch als SchülervertreterInnen. Denn SV und Schülerzeitungsollten eng zusammen<strong>arbeit</strong>en. E<strong>in</strong>e Schülerzeitung, die über die neuestenProjekte <strong>der</strong> SV - mit <strong>der</strong> notwendigen kritischen Sichtweise vonjungen JournalistInnen - berichtet, kann von großem Wert se<strong>in</strong>. Nichtzuletzt kann auch die SV die Schülerzeitung nutzen, um Veranstaltungenu.v.a. anzukündigen. Wenn SV und Schülerzeitung eng kooperieren,dann trägt das dazu bei, dass die Schülerzeitung zu e<strong>in</strong>em Forum zurAuse<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit schulischen, kulturellen, wissenschaftlichen,gesellschaftlichen und politischen Problemen wird. Und das br<strong>in</strong>gt allenBeteiligten etwas!SchülerfirmaDie Leitung e<strong>in</strong>es Schülercafés, Webdesign-Studios o<strong>der</strong> Reisebüros, e<strong>in</strong>erKeramikwerkstatt o<strong>der</strong> sogar e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Kosmetikfirma: Wer würdeda schon auf die Idee kommen, dass sich dah<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong>itiativeverbirgt?!Ihr habt auch Bock auf so etwas? Dann seid Ihr für e<strong>in</strong> eigenes Schülerunternehmenperfekt geschaffen! E<strong>in</strong>e von SchülerInnen an Eurer Schulegegründete Schülerfirma kann wun<strong>der</strong>bar mit Eurer Schülervertretungzusammen<strong>arbeit</strong>en. Für die Planung e<strong>in</strong>es Schulfestes beispielsweisewäre die Zusammen<strong>arbeit</strong> mit e<strong>in</strong>er schul<strong>in</strong>ternen Webdesignfirma zurLayoutgestaltung von Plakaten ziemlich nützlich. Ihr erspart Euch zume<strong>in</strong>en unnötigen Stress durch die ewige Suche nach e<strong>in</strong>em passendenAnbieter. Zudem freuen sich Eure Mitschüler über e<strong>in</strong>en Auftrag und verdienenselber noch dabei.Mit e<strong>in</strong>er kreativen Geschäftsidee, e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Initiative und e<strong>in</strong>kle<strong>in</strong> bisschen Unterstützung könnt Ihr ruckzuck e<strong>in</strong>e schuleigene Firmagründen! Hilfe und Anleitung f<strong>in</strong>det ihr ganz e<strong>in</strong>fach bei <strong>der</strong> DeutschenK<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendstiftung (DKJS) [Kontakt Kap. 6.3]. Die DKJS hat <strong>in</strong>vielen Bundeslän<strong>der</strong>n so genannte SchülerfirmenberaterInnen - auch <strong>in</strong>Sachsen. Dort könnt Ihr Euch zur Gründung e<strong>in</strong>es Schülerunternehmensberaten, Euch Kontakte zu an<strong>der</strong>en Schülerfirmen geben lassen und könntsogar e<strong>in</strong>e Anschubf<strong>in</strong>anzierung für Eure Schülerfirma beantragen. MehrInformationen erhaltet Ihr unter www.schuelerunternehmenwas.de.StreitschlichterInnengruppen64Die Prügelei auf dem Schulhof o<strong>der</strong> auch die Beschimpfung im Klassenzimmergehören lei<strong>der</strong> oft zum Alltag. Oft bleibt die Frage offen, wie dieseKonflikte gelöst werden können.In <strong>der</strong> Regel werden solche Situationen schnell durch die Hofaufsicht,also durch LehrerInnen entschieden. Dann ist die Situation zwar schnellgeklärt, <strong>der</strong> Konflikt schwelt aber oft weiter - und schon am nächsten Taggeht‘s weiter.


E<strong>in</strong> Schiedsspruch ist zwar die schnellste, aber nicht die beste Lösunge<strong>in</strong>es Konflikts. E<strong>in</strong>e Alternative dazu stellt die Streitschlichtung dar, dieauch Mediation genannt wird. An vielen Schulen gibt es ausgebildeteJugendliche für solche Konfliktsituationen - die StreitschlichterInnen. IhrVorteil ist, dass sie selbst noch SchülerInnen s<strong>in</strong>d, also e<strong>in</strong>en ähnlichenH<strong>in</strong>tergrund wie die Konfliktparteien haben. Das macht Sie als Vermittlerglaubwürdiger und auch akzeptabler als wenn sich Erwachsene des Konfliktsannehmen. StreitschlichterInnen wirken so, dass beide Konfliktparteienan <strong>der</strong> Problemlösung beteiligt werden. Es gilt die Regel: E<strong>in</strong>egeme<strong>in</strong>sam gefundene Lösung wird eher e<strong>in</strong>gehalten und hält länger.Voraussetzung für die Streitschlichtung s<strong>in</strong>d natürlich zuerst gut ausgebildeteStreitschlichterInnen, man nennt sie auch MediatorInnen,und die Freiwilligkeit <strong>der</strong> Konfliktparteien. Im Idealfall haben die MediatorInnenauch e<strong>in</strong> eigenes Zimmer, <strong>in</strong> dem sie zwischen den Parteienvermitteln können.Da die Konfliktparteien <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> reden, f<strong>in</strong>det zuerstmit je<strong>der</strong> e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelgespräch statt. Im weiteren Gespräch, das vonden StreitschlichterInnen mo<strong>der</strong>iert wird, sollen dann die Standpunkteausgetauscht werden. Wichtig: vorher sollten Gesprächsregeln festgelegtwerden; die Schlichter bleiben stets neutral/ unparteiisch.Geme<strong>in</strong>sam mit den Konfliktparteien können dann Lösungen gesuchtwerden, die dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schlichtung<strong>sv</strong>ertrag festgehalten werden. Erwird vom Schlichter und den Konfliktparteien unterschrieben. In e<strong>in</strong>emNachtreffen kann später die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Abmachungen überprüftwerden. Auch wenn die Streitschlichtung Zeit und Mühe kostet, kann siehelfen, Konflikte an Eurer Schule dauerhaft zu lösen und das Schulklimaspürbar zu verbessern.Oft wird auch <strong>der</strong> Schülerrat mit Konflikten zwischen SchülerInnenkonfrontiert. Die zeitlichen und personellen Möglichkeiten von SV s<strong>in</strong>daber lei<strong>der</strong> nicht unbegrenzt. Wenn es also e<strong>in</strong>e Schlichtergruppe anEurer Schule gibt, solltet Ihr diese aktiv unterstützen und den Kontaktvermitteln. Gibt es noch ke<strong>in</strong>e MediatorInnen an Eurer Schule, dann gehtmit <strong>der</strong> Idee zum Vertrauens- o<strong>der</strong> auch zum Geme<strong>in</strong>schaftskundelehrer.Und wer weiß, vielleicht gibt es ja schon morgen e<strong>in</strong>e neue AG an EurerSchule.4.9.2 DAS SCHULPROGRAMMNeben den klassischen Formen <strong>der</strong> Schülermitwirkung an sächsischenSchulen - Schülervertretung, Schülerzeitung o<strong>der</strong> Schulkonferenz - wan<strong>der</strong>t<strong>der</strong> Begriff des Schulprogramms immer mehr umher. Mittlerweile istes für e<strong>in</strong>e Schule sogar verpflichtend, sich e<strong>in</strong> Schulprogramm zu gebenund es unter Mitwirkung von Schulleitung, SchülerInnen, LehrerInnenund Eltern geme<strong>in</strong>sam mit Leben zu erfüllen.65


§ 1 Abs. 3 SchulG: „In Verwirklichung ihres Erziehungs- und Bildungsauftragesentwickelt die Schule ihr eigenes pädagogisches Konzeptund plant und gestaltet den Unterricht und se<strong>in</strong>e Organisation auf <strong>der</strong>Grundlage <strong>der</strong> Lehrpläne <strong>in</strong> eigener Verantwortung. Die pädagogischen,didaktischen und schulorganisatorischen Grundsätze zur Erfüllung desBildungsauftrages im Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Ressourcenlegt die Schule <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schulprogramm fest. …“Aber was ist eigentlich e<strong>in</strong> Schulprogramm? Warum ist es s<strong>in</strong>nvoll, sichdaran zu beteiligen und worauf sollte man achten? Fragen, die wir Euch imfolgenden Abschnitt beantworten wollen.Was ist e<strong>in</strong> Schulprogramm?Das Schulprogramm be<strong>in</strong>haltet Grundsätze, die Eure Schule beim Vermittelnvon Unterrichtsstoff und Werten befolgen möchte. Den Rahmenbildet natürlich die f<strong>in</strong>anzielle, räumliche und personelle Ausstattung <strong>der</strong>Schule.Aber e<strong>in</strong> Schulprogramm ist oft mehr. Es ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> wenigen Gelegenheitenim Schulalltag, an denen LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen gleichermaßenmitwirken. Geme<strong>in</strong>sam könnt Ihr e<strong>in</strong> Schulprofil entwickeln,durch das Ihr Eure Schule besser beschreiben könnt als jedes Gesetzo<strong>der</strong> Verordnung. Ja man könnte fast sagen, dass Ihr geme<strong>in</strong>sam mit e<strong>in</strong>emSchulprogramm Eurer Schule e<strong>in</strong> unverwechselbares Gesicht gebt.Ihr habt die Chance e<strong>in</strong>e Schule zu gestalten wie sie Euch gefällt. Zudemkönnt Ihr zusammen mit <strong>der</strong> Lehrerschaft und den Eltern eigene Schwerpunktefür die Bildung setzen und so Euer Mitspracherecht nutzen.Warum e<strong>in</strong> Schulprogramm?Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es e<strong>in</strong>e Reihe guter Gründe,warum e<strong>in</strong> Schulprogramm auch an Eurer Schule s<strong>in</strong>nvoll ist. Es bildet<strong>in</strong> Ergänzung zu den e<strong>in</strong>zelnen Beschlüssen <strong>der</strong> Schulkonferenz, die dasZusammenleben an <strong>der</strong> Schule regeln, e<strong>in</strong>e umfassende Grundlage. DasSchulprogramm deckt im Idealfall alle Bereiche des Lebens an Eurer Schuleab. Also ist e<strong>in</strong>e starke SchülerInnenbeteiligung umso wichtiger.E<strong>in</strong>zelbeschlüsse <strong>der</strong> Konferenzen müssen im Rahmen des Schulprogrammsbleiben. Das Schulprogramm beachtet festgelegte Standards fürden Unterricht, legt Schwerpunkte für die künftige Unterrichtsentwicklungund Schulentwicklung fest. Mit e<strong>in</strong>em Schulprogramm kann man zur Herausbildunge<strong>in</strong>es eigenen Profils für die Schule beitragen- mit Stärkenund Entwicklungspotentialen. So können alle mitbestimmen, <strong>in</strong> welcheRichtung die Schulentwicklung gehen soll.Wie kann ich mich <strong>in</strong> das Schulprogramm e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen?66Weil sich viele Entscheidungen und Entwicklungen an Eurer Schule auchnach dem Schulprogramm richten, ist Euer E<strong>in</strong>satz hier wichtig.Selbst wenn an Eurer Schule bereits e<strong>in</strong> Schulprogramm besteht, wirddieses immer fortgeschrieben und weiterentwickelt.


EntwicklungsprozessWird e<strong>in</strong> Schulprogramm erstellt, ist es wichtig, dass je<strong>der</strong> die Möglichkeithat, sich zu beteiligen. Das kann durch e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Tagunggewährleistet werden, bei <strong>der</strong> ihr nicht unvorbereitet se<strong>in</strong> solltet! Es gehtdarum, die Me<strong>in</strong>ungen und Ideen <strong>der</strong> SchülerInnen bestmöglich e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.Das geht aber nur, wenn aus je<strong>der</strong> Jahrgangsstufe Vertreter anwesends<strong>in</strong>d. Noch e<strong>in</strong> Tipp: E<strong>in</strong> Fragebogen kann euch helfen, die Kritikund die Wünsche <strong>der</strong> Schülerschaft zu bündeln.ZukunftskonferenzAuf e<strong>in</strong>er Konferenz kommen dann SchülerInnen, LehrerInnen und oftauch die Eltern zusammen, um sich Gedanken über das, was man <strong>in</strong><strong>der</strong> Schule erreichen will, zu machen und dann e<strong>in</strong> Schulprogramm zuentwickeln. Häufig wird so e<strong>in</strong>e Zusammenkunft als Zukunftskonferenzorganisiert. Sie glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> drei Phasen, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Verlauf e<strong>in</strong>e Vision<strong>der</strong> Schule entwickelt wird, die im Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehendenMittel umgesetzt werden soll. Dazu kann von Schulhausumgestaltungüber neue Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften bis h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er neuen Unterrichtsgestaltungnahezu alles gehören, was Euren Schulalltag betrifft.Für diesen Arbeitsprozess empfehlen wir, Mo<strong>der</strong>atorInnen von außene<strong>in</strong>zuladen, die diese Zukunftskonferenz koord<strong>in</strong>ieren. Neutrale Mo<strong>der</strong>atorInnenkönnen helfen, dass die Vorschläge aller gleichwertig behandeltwerden und bessere Ergebnisse entstehen.Der klassische Ablauf e<strong>in</strong>er solchen Konferenz hat drei Phasen:KritikphaseHier sollen alle Beteiligten loswerden, was sie an <strong>der</strong> jetzigen Situationstört (IST-Stand). Dabei sollen alle zu Wort kommen und die Ergebnissesollten immer festgehalten werden. (Wie sieht <strong>der</strong> Unterricht aus? Waspassiert am Nachmittag? Wie seht Ihr die Schule? Wie wird sie von außengesehen? Welche Probleme gibt es?)VisionsphaseHier soll e<strong>in</strong>e Vision <strong>der</strong> Schule von morgen entstehen, wie Ihr sie Euchwünscht. Wo wollt Ihr h<strong>in</strong>? Was soll die Schule haben?Aus dieser Vision sollen Leitsätze abgeleitet werden, die sich auf die e<strong>in</strong>zelnenBereiche (Unterricht, außerunterrichtliche Angebote, AGs, Lehrer-Schüler-Verhältnis, Schulhausgestaltung, etc.) beziehen.RealisierungsphaseIn dieser dritten Phase nimmt man sich nun die e<strong>in</strong>zelnen Leitsätzevor. Hier werden Maßnahmen und Konzepte entwickelt, wie sich dieseauch im Rahmen <strong>der</strong> Mittel (personell, f<strong>in</strong>anziell) umsetzen lassen. E<strong>in</strong>realistischer Zeitplan ist ebenso wichtig. Zudem sollten sich hier die Arbeitsgruppenbilden, die auch <strong>in</strong> Zukunft an <strong>der</strong> Umsetzung mit<strong>arbeit</strong>enwollen. Diese können auch danach noch zusätzlich von MitschülerInnenund an<strong>der</strong>en Interessierten besetzt werden.Ganz grundsätzlich gilt: Soll die Vision Wirklichkeit werden, müssen aber67


alle mit anpacken. Das schönste Schulprogramm nützt nichts, wenn Ihres nicht mit Leben erfüllt. Ihr könnt sogar Eltern und LehrerInnen mit <strong>in</strong>die Pflicht nehmen!E<strong>in</strong> Schulprogramm entwickeln heißt, dass e<strong>in</strong>e Vision <strong>der</strong> zukünftigenSchule entworfen wird, dass Leitsätze für die Entwicklung <strong>der</strong> Schuleformuliert werden und dass schließlich konkrete Aufgaben mit Term<strong>in</strong>enund Verantwortlichkeiten fixiert werden. Ist das Schulprogramm fertig,wird es <strong>der</strong> Schulkonferenz zum Beschluss vorgelegt.Es ist nicht nur die Aufgabe <strong>der</strong> LehrerInnen, son<strong>der</strong>n auch Eure dafür zusorgen, dass alle SchülerInnen das Schulprogramm <strong>der</strong> Schule kennen.So kann das Schulprogramm, ganz o<strong>der</strong> teilweise <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>iger Leitsätze<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule ausgehängt werden.Steuerungsgruppe und ArbeitsgruppenDa e<strong>in</strong>e so große Konferenz aber nicht alle Ideen sofort umsetzen kann,sollten sich bereits dort Arbeitsgruppen bilden, die sich mit <strong>der</strong> VerwirklichungEurer Ideen beschäftigen. Für die Schülerschaft ist es wichtig,möglichst <strong>in</strong> allen Arbeitsgruppen vertreten zu se<strong>in</strong>, um die SchülerInnen<strong>in</strong>teressenüberall vertreten zu können.Neben den Arbeitsgruppen, gibt es noch die Steuerungsgruppe, die sichidealerweise aus Vertretern aller Beteiligten, also aus SchülerInnen,LehrerInnen und Eltern zusammensetzt. Sie soll darauf achten, dass diegetroffenen Absprachen zeitgerecht durch die Arbeitsgruppen umgesetztwerden. Ihr solltet unbed<strong>in</strong>gt dabei bleiben, damit Eure Ideen auch Realitätwerden.Gerät die Umsetzung <strong>in</strong>s Stocken o<strong>der</strong> seht Ihr die Interessen <strong>der</strong> Schülerschaftnicht ausreichend berücksichtigt, dann solltet ihr das <strong>in</strong> <strong>der</strong>Schulkonferenz ansprechen. Hier könnt Ihr Druck ausüben und e<strong>in</strong>eÜber<strong>arbeit</strong>ung des Schulprogramms verlangen. Dabei s<strong>in</strong>d gute Argumentegefragt! Ihr solltet also vorher Informationen und Gegenvorschlägesammeln, bevor Ihr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz auftretet.In jedem Fall funktioniert e<strong>in</strong> Schulprogramm nur dann gut, wenn dieIdeen aller (LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen) enthalten s<strong>in</strong>d undauch umgesetzt werden. Es ist Eure Chance an e<strong>in</strong>er Vision für EureSchule mitzu<strong>arbeit</strong>en. Nutzt also die Möglichkeit, Euch im Prozess desSchulprogramms mit e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen - ob Konferenz, Steuerungs- o<strong>der</strong> Arbeitsgruppe.Hier könnt Ihr was bewegen!Welche Methoden s<strong>in</strong>d wichtig?68FragebögenSteht e<strong>in</strong>e Konferenz für e<strong>in</strong> Schulprogramm an o<strong>der</strong> soll es fortgeschriebenwerden, solltet Ihr unbed<strong>in</strong>gt möglichst viele Informationen <strong>in</strong> <strong>der</strong>Schülerschaft sammeln. Dazu ist e<strong>in</strong> Fragebogen s<strong>in</strong>nvoll. Plant vorher,was Ihr von Euren MitschülerInnen wissen wollt und formuliert dann Fragen.Achtet darauf, dass diese offen gestellt und nicht zu lang s<strong>in</strong>d. Auch<strong>der</strong> Fragebogen sollte <strong>in</strong>sgesamt nicht zu lang se<strong>in</strong>. Weniger ist oft mehr!


Fragen mit Antwortvorgaben („Ja“, „Ne<strong>in</strong>“ o<strong>der</strong> „sehr gut“, „gut“, „gehtso“, „schlecht“ und „sehr schlecht“) geben e<strong>in</strong>en guten Überblick un<strong>der</strong>leichtern Euch die Auswertung <strong>der</strong> Fragebögen. Ihr solltet Euren MitschülerInnenaber auch die Möglichkeit geben, selbst Ihre Me<strong>in</strong>ungloszuwerden.Im Ergebnis <strong>in</strong>teressiert für das Schulprogramm vor allem, was EurenMitschüler<strong>in</strong>nen nicht gefällt - ja, es darf gemault werden. Damit wisstIhr, was <strong>in</strong> Eurer Schule verbessert werden müsste. Ihr solltet aber auch<strong>in</strong> Erfahrung br<strong>in</strong>gen, wie sich die Schülerschaft ihre Schule wünscht.Daraus könnt Ihr Zielstellungen ableiten.Mit diesen Informationen seid Ihr gut gerüstet für die Diskussionen <strong>in</strong><strong>der</strong> Konferenz.AuswertungIhr wollt wissen, ob die Umsetzung des Schulprogramms etwas gebrachthat? Diese Auswertungsphase, auch Evaluation genannt, wird mit Hilfevon Fragebögen durchgeführt. Nehmt Euch e<strong>in</strong>fach die Zielformulierungenund Leitsätze des Schulprogramms und stellt Euren MitschülerInnenFragen dazu. Dabei könnt Ihr auch danach fragen, ob Eure MitschülerInnenAnregungen für die Weiterentwicklung des Schulprogramms haben.Diskussionsrunden, zu denen Ihr e<strong>in</strong>ladet, stellen e<strong>in</strong>e weitere Möglichkeitdar, um Rückmeldungen zu bekommen.In <strong>der</strong> Auswertung sollte dann <strong>der</strong> „neue IST-Stand“ mit den Zielen imSchulprogramm verglichen werden. Ist noch ke<strong>in</strong>e Übere<strong>in</strong>stimmung erreicht,sollten die Steuerungsgruppe bzw. e<strong>in</strong>zelne Arbeitsgruppen ihrenE<strong>in</strong>satz verstärken bzw. ihre bisherige Arbeit überdenken. Ziel muss esse<strong>in</strong>, dass alle Vere<strong>in</strong>barungen, die im Schulprogramm getroffen wurden,auch umgesetzt werden. In e<strong>in</strong>em zweiten Schritt können diese dannweiterentwickelt werden. E<strong>in</strong>e dauernde Evaluation ist ebenso wichtigwie e<strong>in</strong>e ständige Fortentwicklung des Programms!Geme<strong>in</strong>sam errungene Erfolge sollten auch unter den Schülern publikgemacht werden.4.9.3 KOOPERATION MIT AUßERSCHULISCHEN EINRICHTUNGENAls SV ist es immer hilfreich, nicht nur alle<strong>in</strong> aktiv zu werden, son<strong>der</strong>nsich mit an<strong>der</strong>en Institutionen und E<strong>in</strong>richtungen zusammenzutun, umgeme<strong>in</strong>sam Aktionen (z.B. Projekttage) zu planen. Der Vorteil solcherKooperationen liegt dar<strong>in</strong>, dass Ihr als SV e<strong>in</strong>en Blick über den Tellerrand<strong>der</strong> eigenen Schule bekommt und seht, welche Arbeit an<strong>der</strong>e E<strong>in</strong>richtungenmachen.Außerdem könnt Ihr mit fachkompetenten Menschen zu Themen, dieEuch <strong>in</strong>teressieren, zusammen<strong>arbeit</strong>en und möglicherweise auch e<strong>in</strong>eF<strong>in</strong>anzierung Eurer Kooperationsprojekte durch e<strong>in</strong>en Partner erreichen.Mögliche Kooperationspartner o<strong>der</strong> Interessenvertretungen für Euchwären zum Beispiel Verbände, Gewerkschaften, Netzwerke für demokratischeKultur, Stiftungen u.v.a.m. Die Adressen von e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Auswahldieser E<strong>in</strong>richtungen f<strong>in</strong>det Ihr im Anhang des Buches [Kap. 6.3].69


5 RECHTE UND AUFGABENIn diesem Abschnitt möchten wir Euch etwas über schulische Rechteund Pflichten erzählen. Dabei unterscheiden wir zwischen Rechten undPflichten für alle SchülerInnen und denen, die im Beson<strong>der</strong>en für dieSchülervertretung gelten.5.1 RECHTE (GG, § 51 SCHULG UND § 2 SMVO)Grundsätzlich stehen allen SchülerInnen die im Grundgesetz (GG) verankertenGrundrechte zu. Beson<strong>der</strong>s zu erwähnen aus dem umfangreichenGrundrechtskatalog ist das Recht aller BürgerInnen, und so auch SchülerInnen,auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Art. 2 GG) und freieMe<strong>in</strong>ungsäußerung (Art. 5 GG). Außerdem haben speziell SchülerInnennatürlich e<strong>in</strong> Recht auf Bildung (Art. 102 Sächsische Verfassung).Neben diesen allgeme<strong>in</strong>en, wenn auch zweifelsohne denkbar wichtigen,grundlegenden Rechten kommen SchülervertreterInnen fünf weitereRechte zu (§ 51 Abs. 1 SchulG):Informationsrecht und AuskunftsrechtDas heißt, dass Ihr e<strong>in</strong> Recht darauf habt, <strong>in</strong> allen, SchülerInnen und SVbetreffenden Angelegenheiten <strong>in</strong>formiert zu werden. Zum Beispiel müssenEuch Schulleitung und/ o<strong>der</strong> LehrerInnen über wichtige Än<strong>der</strong>ungeno<strong>der</strong> Regelungen den Schulalltag betreffend unterrichten. Auf Anfragenhabt Ihr zudem das Recht, Auskunft zu erhalten.Anhörungs- und VorschlagsrechtDieses Recht me<strong>in</strong>t, dass <strong>der</strong> SV auf jeden Fall Gehör geschenkt werdenmuss, wenn sie Wünsche, Anregungen und Probleme <strong>der</strong> Schülerschaftan den Schulleiter, die Lehrerschaft o<strong>der</strong> die Eltern herantragen möchte,und dass die SV Vorschläge zur Lösung e<strong>in</strong>es bestimmten Problems unterbreitenkann.70VermittlungsrechtDas Recht auf Vermittlung kommt vor allem dann <strong>in</strong>s Spiel, wenn z.B. e<strong>in</strong>Schüler o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung ist unfair behandelt worden zuse<strong>in</strong> von e<strong>in</strong>em Lehrer o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Lehrer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> aber es gilt, allgeme<strong>in</strong>eKonflikte zu lösen. SchülervertreterInnen dürfen, können und müssen <strong>in</strong>solchen Fällen e<strong>in</strong>e vermittelnde Funktion zwischen den Konfliktparteiene<strong>in</strong>nehmen und versuchen, zur Schlichtung beizutragen.


Beschwer<strong>der</strong>echtNicht nur die SV, son<strong>der</strong>n je<strong>der</strong> Schüler und jede Schüler<strong>in</strong> haben dasRecht auf Beschwerde. E<strong>in</strong>e von <strong>der</strong> SV o<strong>der</strong> SchülerInnen vorgetrageneBeschwerde muss von Schulleitung, LehrerInnen und/ o<strong>der</strong> Schulkonferenzzum<strong>in</strong>dest aufgenommen und be<strong>arbeit</strong>et werden.Probleme, Beschwerden - wir alle kennen sie! Ob unfaire Noten o<strong>der</strong>fummelnde LehrerInnen, die Frage ist oft, wie man sich dagegen wehrenkann. Ihr wisst nun, was es mit dem Beschwer<strong>der</strong>echt auf sich hat. Alsobeschwert Euch! Damit Ihr Euch dabei auch an die richtigen AnsprechpartnerInnenwendet und das <strong>in</strong> <strong>der</strong> richtigen Reihenfolge, soll Euchdiese kle<strong>in</strong>e Beschwerdehierarchie e<strong>in</strong>e Hilfe se<strong>in</strong>:ES BESTEHT EIN PROBLEMdas Problem wird an den Klassenschülersprecher herangetragenGespräch zwischen KlassenleiterIn, Klassenschülersprecher und SchülerInke<strong>in</strong> Ergebnis Lösung :Beratung mit dem Schülersprecher,anschließend Diskussion mit SchulleiterIn + betreffende LehrerIn+ Schülersprecher und Klassenschülersprecher + SchülerInKe<strong>in</strong> Ergebnis Lösung :eventuell Absprache mit dem Kreisschülerrat,Brief an Regionalschulamt(förmlich, sachlich, ausführlich)Regionalschulamt nimmt Kontakt zu(r)SchulleiterIn, dem Schülerrat und den betreffenden SchülerInnen aufKe<strong>in</strong>e Lösung o.Ä. Lösung :(!!unwahrsche<strong>in</strong>lich!!)Kontaktaufnahme mit dem LandesschülerratKe<strong>in</strong>e Ideekonstruktiver Lösung<strong>sv</strong>orschlagunter Absprache mit dem Landesschülerratsachlich und förmlich korrekter Briefan das Kultusm<strong>in</strong>isterium71


Bei diesem Beschwerdevorgang solltet Ihr ke<strong>in</strong> Gremium und ke<strong>in</strong>eEbene überspr<strong>in</strong>gen und Euch von unten nach oben (wenn nötig) vorantasten.Wichtig ist zudem, dass Ihr bei e<strong>in</strong>em Beschwerdegang immerauf die Art und Weise achtet, wie Ihr Euer Problem vortragt. Versucht imGespräch immer sachlich, konstruktiv und freundlich zu bleiben, damitkönnt Ihr mehr Glaubwürdigkeit erlangen! Und versucht dran zu bleiben.Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.Viel Glück!Allgeme<strong>in</strong>politisches MandatDie SV besitzt ke<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>politisches Mandat. Das heißt, dass sichSchülervertretungen ausschließlich zu schulischen Themen, nicht aberzu allgeme<strong>in</strong>politischen Themen wie Krieg und Frieden o<strong>der</strong> Umweltzerstörungäußern sollten. Oft wird diese Regelung <strong>in</strong>sofern mis<strong>sv</strong>erstanden,dass viele denken, dass SchülervertreterInnen zu nichts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weltaußer ihrer Schule e<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ung haben dürfen. Dem ist natürlich nichtso! Es bedeutet nur, dass SchülervertreterInnen ke<strong>in</strong> Recht haben, ihreMitschülerInnen <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>politischen Fragen zu vertreten, also <strong>in</strong>ihrem Namen zu sprechen. Dennoch dürfen sie Diskussionen zu allgeme<strong>in</strong>politischenFragen anregen!Post <strong>der</strong> SVDas Postgeheimnis ist e<strong>in</strong> Grundrecht, das im Grundgesetz garantiert ist.Dies gilt auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule und darf von <strong>der</strong> Schulleitung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnenLehrkräften nicht verletzt werden. Bei Verletzung des Postgeheimnisseskann die SV von ihrem Beschwer<strong>der</strong>echt Gebrauch machen. Zum Postgeheimnisgehört auch, dass die SV niemandem berichten muss, wasdie abgeschickte und ankommende Post be<strong>in</strong>haltet. Gleiches gilt fürTelefongespräche, Faxe und Emails.Um sicherzustellen, dass die Post ungeöffnet bei <strong>der</strong> Schülervertretungankommt, sollte zusätzlich zum Wort „Schülersprecher“ im Adresskopfdas Wort „vertraulich“ o<strong>der</strong> „persönlich“ mit notiert werden. Bei Post,die diesen Zusatz nicht trägt, ist <strong>der</strong> Schulleiter dazu verpflichtet, diePost zu öffnen und sie erst dann weiterzuleiten.5.2 AUFGABENSchulpflicht (Art. 102 Sächsische Verfassung, §§ 27 bis 29 SchulG)72Erst e<strong>in</strong>mal besteht für alle SchülerInnen Schulpflicht. Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>, dievor dem 30. Juni sechs Jahre alt geworden s<strong>in</strong>d, müssen - wenn es nichtaus beson<strong>der</strong>nden Gründen e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung gibt - auf alle Fälle


mit Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres ihre Schulzeit antreten. Alle die zwischendem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können noch<strong>in</strong> demselben Jahr e<strong>in</strong>geschult werden, allerd<strong>in</strong>gs nur auf Antrag (§ 27SchulG).Jetzt glie<strong>der</strong>t sich die Schulpflicht <strong>in</strong> die Vollzeitschulpflicht und dieBerufsschulpflicht. Vollzeitschulpflicht heißt, jedes K<strong>in</strong>d muss e<strong>in</strong>eGrundschule (vier Jahre) bzw. die Klassenstufen 1 bis 4 <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>bildenden För<strong>der</strong>schule und e<strong>in</strong>e weiterführende allgeme<strong>in</strong>bildendeSchule (fünf Jahre) besuchen. Die Vollzeitschulpflicht dauert also <strong>in</strong>sgesamtneun Jahre (§. 28 SchulG).Die Berufsschulpflicht bedeutet, dass die (<strong>in</strong>zwischen) Jugendlichene<strong>in</strong>e Berufsschule o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende För<strong>der</strong>schule besuchenmüssen. Die Berufsschulpflicht dauert <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel drei Jahre (§ 28SchulG).Wer e<strong>in</strong> Gymnasium besucht, deckt die Vollzeit- und die Berufsschulpflicht(neun + drei Jahre) ab.Die Schulpflicht kann aber auch unterbrochen werden, das nennt mandann „Ruhen“ <strong>der</strong> Schulpflicht (§ 29 SchulG).Hausaufgaben, Klassen<strong>arbeit</strong>en & Co. (Schulrechtskunde)Zur allgeme<strong>in</strong>en Pflicht, die Schule zu besuchen, kommen e<strong>in</strong>ige „Spielregeln“,die für alle SchülerInnen während dieses „Besuchs“ gelten.Zum Beispiel haben SchülerInnen die Verpflichtung, am Unterricht mitzuwirkenund sich an die Haus- bzw. Schulordnung zu halten.Die für Euch sicher wichtigste, weil oft genug nicht nur Spaß br<strong>in</strong>gendePflicht, ist die zur Erledigung gestellter Hausaufgaben. Der S<strong>in</strong>n vonHausaufgaben besteht nämlich im E<strong>in</strong>üben und Festigen <strong>der</strong> im Unterrichtvermittelten Kenntnisse und zur Erziehung zum selbstständigenLernen. Hausaufgaben sollten stets dem Leistungsstand <strong>der</strong> SchülerInnenangemessen und ohne außerschulische Hilfe <strong>in</strong> angemessener Zeitzu bewältigen se<strong>in</strong> se<strong>in</strong>.Zur Frage, ob es erlaubt ist, über das Wochenende Hausaufgaben aufzugeben,gibt es ke<strong>in</strong>e direkten Regelungen. Das heißt, dass es LehrerInnennicht verboten ist, das zu tun.Bezüglich <strong>der</strong> Vergabe von Hausaufgaben über die Ferien, gibt es e<strong>in</strong>enUnterschied zwischen Mittelschulen und Gymnasien. In den Mittelschulens<strong>in</strong>d die Ferien <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel von Hausaufgaben freizuhalten.Bei GymnasiastInnen s<strong>in</strong>d Hausaufgaben über die Ferien schon e<strong>in</strong>malmöglich. Sie sollten aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen zeitlichen Rahmen zubewältigen se<strong>in</strong>. Bei SchülerInnen <strong>der</strong> beruflichen Gymnasien s<strong>in</strong>d dieFerien allerd<strong>in</strong>gs von Hausaufgaben freizuhalten.73


Gesetzestext für Mittelschulen:§ 22 SOMIAP:(1) Hausaufgaben s<strong>in</strong>d so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schülersie ohne außerschulische Hilfe <strong>in</strong> angemessener Zeit bewältigen können.Umfang und Schwierigkeitsgrad <strong>der</strong> Hausaufgaben s<strong>in</strong>d dem Alterund dem Leistung<strong>sv</strong>ermögen <strong>der</strong> Schüler anzupassen. Die Lehrer s<strong>in</strong>dverpflichtet, die tägliche Gesamtbelastung des Schülers angemessenzu berücksichtigen.(2) Hausaufgaben werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel im Unterricht besprochen undzum<strong>in</strong>dest stichprobenweise überprüft.(3) Ferien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel von Hausaufgaben freizuhalten.Gesetzestext für Gymnasien:§ 24 SOGY:(1) Hausaufgaben müssen im <strong>in</strong>neren Zusammenhang mit dem Unterrichtstehen und s<strong>in</strong>d so zu stellen, dass sie von den Schülern selbstständigund <strong>in</strong> angemessener Zeit bewältigt werden können. Das giltauch für die Erteilung von Hausaufgaben über die Ferien.(2) Hausaufgaben werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel im Unterricht besprochen undzum<strong>in</strong>dest stichprobenweise überprüft.Gesetzestext für berufliche Gymnasien:§ 19 BGySO:Hausaufgaben s<strong>in</strong>d so vorzubereiten und zu stellen, dass <strong>der</strong> Schülersie ohne außerschulische Hilfe <strong>in</strong> angemessener Zeit bewältigen kann.Der Lehrer ist verpflichtet, die tägliche Gesamtbelastung des Schülersangemessen zu berücksichtigen. Hausaufgaben werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel imUnterricht besprochen und zum<strong>in</strong>dest stichprobenweise überprüft. DieFerien s<strong>in</strong>d von den Hausaufgaben freizuhalten.Klassen<strong>arbeit</strong>enAuch das Schreiben dieser ungeliebten Tests ist e<strong>in</strong>e Pflicht, <strong>der</strong> Ihr alsSchülerInnen nicht entkommen könnt. Bezüglich <strong>der</strong> Häufigkeit solcherArbeiten gilt, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Woche <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht mehr als drei[Klassen<strong>arbeit</strong>en] und am Tag maximal e<strong>in</strong>e Klassen<strong>arbeit</strong> geschriebenwerden darf.74


4 ANHANG6.1 GLOSSARArbeitsgeme<strong>in</strong>schaftenJe<strong>der</strong> Schülerrat, aber auch jede Klasse und je<strong>der</strong> Schüler bzw. jedeSchülerIn, kann Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften e<strong>in</strong>richten. Hier kann die SV <strong>in</strong>unterschiedlichen Bereichen tätig werden. So könnten z.B. Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftenfür bestimmte Sportarten, künstlerische o<strong>der</strong> musikalischeAktivitäten, Umweltschutz o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Themen e<strong>in</strong>gerichtet werden.Über die Gründung e<strong>in</strong>er Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft sollte die Schulleitung<strong>in</strong>formiert werden. In <strong>der</strong> Regel ist es auch möglich, dass Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftenRäume und Materialien <strong>der</strong> Schule nutzen.Beratungslehrer (§ 17 SchulG)Alle Schulen und alle LehrerInnen haben die Aufgabe, die Erziehungsberechtigtenund die SchülerInnen <strong>in</strong> Fragen <strong>der</strong> Schullaufbahn zu beratenund ihnen bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Bildungsmöglichkeiten entsprechend denAnlagen und Fähigkeiten des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelnen zu helfen.Zur Unterstützung <strong>der</strong> Erziehung und Hilfe bei <strong>der</strong> Lebensbewältigung <strong>der</strong>SchülerInnen durch die Eltern und LehrerInnen wird e<strong>in</strong>e schulpsychologischeBeratung ermöglicht, die schulartübergreifend durch Schulpsychologenmit Hilfe von Beratungslehrern erfolgt.An je<strong>der</strong> Schule sollte es e<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> mehrere Beratungslehrer gebenund an die könnt Ihr Euch auch je<strong>der</strong>zeit wenden, egal bei welchen Problemen,denn genau dazu s<strong>in</strong>d sie da. Beratungslehrer unterliegen <strong>der</strong>Schweigepflicht. Es sei denn, gesetzliche Regelungen verpflichten denBeratungslehrer zur Offenbarung. Das wäre z.B. bei drohen<strong>der</strong> Gefahre<strong>in</strong>er Straftat, wenn Ihr etwa Mordgedanken hegen solltet, <strong>der</strong> Fall. Insolchen Situationen ist <strong>der</strong> Beratungslehrer dazu verpflichtet, die Polizeizu verständigen.Bildungsauftrag (§ 1 SchulG) Erziehungs- und Bildungsauftrag <strong>der</strong>Schule(1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag <strong>der</strong> Schule wird bestimmt durchdas Recht e<strong>in</strong>es jeden jungen Menschen auf e<strong>in</strong>e se<strong>in</strong>en Fähigkeiten undNeigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht aufHerkunft o<strong>der</strong> wirtschaftliche Lage.(2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung <strong>der</strong> Persönlichkeit <strong>der</strong>Schüler <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule,<strong>in</strong>dem sie den Schülern, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e anknüpfend an die christliche75


Tradition im europäischen Kulturkreis, Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen,Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung <strong>der</strong> Umwelt, Heimatliebe,sittliches und politisches Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong>, Gerechtigkeitund Achtung vor <strong>der</strong> Überzeugung des an<strong>der</strong>en, berufliches Können,soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt,die zur Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung s<strong>in</strong>nstiftendbeitragen, und sie zur selbstbestimmten und verantwortungsbewusstenAnwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten führt und dieFreude an e<strong>in</strong>em lebenslangen Lernen weckt. Bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong>Lernprozesse werden die unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeiten<strong>der</strong> Schüler <strong>in</strong>haltlich und didaktisch-methodisch berücksichtigtsowie geschlechtsspezifische Unterschiede beachtet. Das Grundgesetzfür die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des FreistaatesSachsen bilden hierfür die Grundlage.(3) In Verwirklichung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages entwickeltdie Schule ihr eigenes pädagogisches Konzept und plant und gestaltetden Unterricht und se<strong>in</strong>e Organisation auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Lehrpläne<strong>in</strong> eigener Verantwortung. Die pädagogischen, didaktischen und schulorganisatorischenGrundsätze zur Erfüllung des Bildungsauftrages im Rahmen<strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Ressourcen legt die Schule <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emSchulprogramm fest. Auf <strong>der</strong> Grundlage des Schulprogramms bewertendie Schule und die Schulaufsichtsbehörde <strong>in</strong> regelmäßigen Abständendas Ergebnis <strong>der</strong> pädagogischen Arbeit. Die Bewertung ist Bestandteildes Schulportraits.“Drittelparität(Parität [lat.]: Gleichstellung, Gleichberechtigung)Drittelparität heißt, dass bei e<strong>in</strong>er Schulkonferenz alle „Parteien“ (SchülerInnen,Eltern und LehrerInnen) je zu e<strong>in</strong>em Drittel vertreten s<strong>in</strong>d. InSachsen besteht die Schulkonferenz aus vier LehrerInnen, vier SchülerInnenund vier ElternvertreterInnen. Der Schulleiter fungiert als Vorsitzen<strong>der</strong><strong>der</strong> Schulkonferenz und leitet diese, hat aber ke<strong>in</strong> Stimmrecht.ElternvertretungEltern haben wie die SchülerInnen auf Schul-, Kreis- und LandesebeneVertretungsorgane, <strong>in</strong> denen sie ihre Me<strong>in</strong>ung äußern und Interessen vertretenkönnen. Der Aufbau <strong>der</strong> Elternvertretung (Klassenelternsprecher,Elternrat, Elternsprecher) ähnelt dem <strong>der</strong> Schülervertretung. Beson<strong>der</strong>swichtig für Euch ist die Elternvertretung für geme<strong>in</strong>same Projekte o<strong>der</strong>bei Abstimmungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz. Gerade die Eltern stellen e<strong>in</strong>enwichtigen Bündnispartner <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulpolitik dar, weil ihnen die Interessenihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> sehr am Herzen liegen76FachkonferenzDie FachlehrerInnen jedes Faches bilden an je<strong>der</strong> Schule e<strong>in</strong>e eigeneFachkonferenz, z.B. Fachkonferenz Deutsch o<strong>der</strong> Biologie. In diesem Gremiumwerden Angelegenheiten besprochen, die für das jeweilige Fach


von Bedeutung s<strong>in</strong>d, z.B. die Verwendung von Lehr- und Lernmitteln,die Umsetzung <strong>der</strong> Lehrpläne, Fragen <strong>der</strong> Leistungsbewertung, fachlicheWeiterbildungen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Formen des Lernens. Neben den entsprechendenFachlehrerInnen gibt es ke<strong>in</strong>e weiteren Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>Fachkonferenz. SchülerInnen sowie Eltern haben ke<strong>in</strong>e Möglichkeit <strong>der</strong>Teilnahme!För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong>Viele Schulen haben e<strong>in</strong>en För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong> <strong>in</strong> dem Eltern, LehrerInnen undPersonen des lokalen öffentlichen Lebens Mitglied s<strong>in</strong>d. Dieser Vere<strong>in</strong>hat vor allem das Ziel, zusätzliche f<strong>in</strong>anzielle Mittel für die Schule zubeschaffen und damit beson<strong>der</strong>e Aktionen zu f<strong>in</strong>anzieren, für welchedie Schulverwaltung ke<strong>in</strong> Geld bereitstellt. Der För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong> Eurer Schulekann also e<strong>in</strong> wichtiger Kooperationspartner Eurer Arbeit se<strong>in</strong>.FortbildungFortbildung zur Schülermitwirkung ist für Euch e<strong>in</strong> Recht, das Ihr nutzenkönnt, um Euch als SchülervertreterIn fit zu machen. Wissen hilft Euch,sicher und selbstbewusst aufzutreten und besser für das, was Ihr tunwollt, argumentieren zu können. Dafür gibt es Mitwirkungssem<strong>in</strong>are.Gremium ([lat.] Ausschuss, Körperschaft)An e<strong>in</strong>er Schule gibt es Gremien, die Interessengruppen vertreten unddamit sicherstellen, dass alle Interessengruppen an <strong>der</strong> Gestaltung desSchullebens und des Unterrichts beteiligt werden. In e<strong>in</strong> Gremium wirdman gewählt. Das wahrsche<strong>in</strong>lich wichtigste Gremium für SchülerInnenist die Schülervertretung, kurz SV o<strong>der</strong> auch Schülerrat genannt. WeitereGremien s<strong>in</strong>d z.B. Lehrerkonferenzen, die Schulkonferenz o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Elternrat.Gremien s<strong>in</strong>d die formale Ebene für aktive Mitwirkung.HausordnungDie Hausordnung ist das unterste „Gesetz“ <strong>in</strong>nerhalb des Schulsystems.In ihr können D<strong>in</strong>ge wie Unterrichtsbeg<strong>in</strong>n, Unterrichtsende, Pausen- undRaucherregelungen, Verhaltensregeln u.v.a.m. enthalten se<strong>in</strong>. Jede Schulebeschließt ihre eigene Hausordnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz. Da <strong>in</strong> <strong>der</strong>Konferenz auch SchülervertreterInnen Mitglied s<strong>in</strong>d, habt auch Ihr dieMöglichkeit die Hausordnung mitzugestalten.Klassen<strong>arbeit</strong>enKlassen<strong>arbeit</strong>en werden <strong>in</strong> den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch(Mittelschule) und <strong>in</strong> sechs weiteren Fächern (Gymnasium) geschrieben.Ihre Anzahl ist für jede Jahrgangsstufe und für jedes Fach verschieden.Ingesamt dürfen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Woche <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel maximal drei Klassen<strong>arbeit</strong>en,an e<strong>in</strong>em Tag maximal e<strong>in</strong>e Klassen<strong>arbeit</strong> geschrieben werden. ZurRückgabe von Klassen<strong>arbeit</strong>en haben die LehrerInnen maximal 14 TageZeit (§ 21 SOMIAP, § 22 SOGY)77


KlassenkonferenzDie Klassenkonferenz besteht aus allen <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Klasse unterrichtendenLehrkräften. Diese treffen sich, um Angelegenheiten <strong>der</strong> Klassemite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu besprechen. Mögliche Inhalte s<strong>in</strong>d: Zusammen<strong>arbeit</strong><strong>der</strong> LehrerInnen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Klasse, Information über den Leistungsstand<strong>der</strong> SchülerInnen, Zeugnisnoten, Versetzungsentscheidungen, Koord<strong>in</strong>ierungvon Hausaufgaben und Klassen<strong>arbeit</strong>en o<strong>der</strong> die Unterstützung<strong>der</strong> Schülermitwirkung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klasse.Kultusm<strong>in</strong>isterium/ Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für KultusDas Kultusm<strong>in</strong>isterium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und istdeshalb verantwortlich für die Aufsicht, Gestaltung und die Leitung alleröffentlichen Schulen. LeiterIn des Kultusm<strong>in</strong>isteriums ist <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dieKultusm<strong>in</strong>isterIn. Als Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung trägt er/ sie Verantwortungfür alle Entscheidungen bezüglich <strong>der</strong> Schulen.Die „Konferenz <strong>der</strong> Kultusm<strong>in</strong>ister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BundesrepublikDeutschland“ (Kultusm<strong>in</strong>isterkonferenz, kurz KMK) ist ferner e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung,zu <strong>der</strong> sich die Kultusm<strong>in</strong>isterInnen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> aus eigener Initiativezusammengeschlossen haben, um Angelegenheiten <strong>der</strong> Bildungspolitikvon überregionaler Bedeutung zu behandeln. Ziel <strong>der</strong> KMK ist es,die Vere<strong>in</strong>heitlichung <strong>in</strong> vielen zentralen Bereichen <strong>der</strong> Kulturpolitik (z.B.Abschlüsse und Prüfungen) zu erreichen. Für weitere Informationen siehewww.kultusm<strong>in</strong>isterkonferenz.de.Mitwirkung:Mitwirkung heißt, dass SchülerInnen die Möglichkeit haben, das Lebenund den Unterricht an ihrer Schule mitzugestalten (§ 51 SchulG). Dazugehört <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Interessenwahrnehmung <strong>der</strong> SchülerInnen,aber auch die Mithilfe bei <strong>der</strong> Lösung von Konflikten. In <strong>der</strong> SMVO, <strong>der</strong>„Verordnung des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus über dieMitwirkung <strong>der</strong> Schüler <strong>in</strong> den Schulen im Freistaat Sachsen“, werdendie E<strong>in</strong>zelheiten <strong>der</strong> Schülermitwirkung geregelt. Dort f<strong>in</strong>det Ihr die gesetzlichenVorschriften zu Grundsätzen, Organen, Aufgaben und F<strong>in</strong>anzierung<strong>der</strong> Schülermitwirkung.Um SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen die Mitgestaltung des Unterrichtsund <strong>der</strong> Schule im Allgeme<strong>in</strong>en zu erleichtern, wurden vom GesetzgeberMitwirkungsgremien geschaffen. Neben diesen gesetzlichgeregelten Formen <strong>der</strong> Beteiligung gibt es auch <strong>in</strong>formelle Formen <strong>der</strong>Partizipation, wie z.B. Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften, Mitwirkung im Unterrichto<strong>der</strong> Projekt<strong>arbeit</strong>.78Die aktuellen Versionen des SchulG und <strong>der</strong> SMVO könnt Ihr Euch auf denSeiten des Sächsischen Bildungsservers herunterladen, unter http://www.<strong>sachsen</strong>-macht-schule.de/recht


Mitwirkungssem<strong>in</strong>arDas Schulgesetz sieht vor, dass Fortbildungen für SchülervertreterInnenangeboten werden, um sie für e<strong>in</strong>e aktive und wirkung<strong>sv</strong>olle Beteiligungvorzubereiten bzw. sie dabei zu unterstützen (§ 51 Abs. (2)). Die Fortbildungenheißen Mitwirkungssem<strong>in</strong>are und werden für Euch kostenfreivom Projekt „Mitwirkung mit Wirkung“ <strong>der</strong> Deutschen K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendstiftungangeboten. In diesen Sem<strong>in</strong>aren vermitteln Mitwirkungsmo<strong>der</strong>atorInnen,die selbst SchülerInnen s<strong>in</strong>d, an<strong>der</strong>en SchülerInnenihre Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Schullebens. Die zentralenInhalte s<strong>in</strong>d Rechte und Pflichten von SchülerInnen, schulische Mitwirkungsgremienund <strong>der</strong> Weg zur Lösung von schulischen Konflikten. Vonje<strong>der</strong> Schule können Mitwirkungssem<strong>in</strong>are angefragt und durchgeführtwerden. Informationen dazu gibt es beim Projekt „Mitwirkung mit Wirkung“,www.schuelermitwirkung.de.Mitwirkungsmo<strong>der</strong>atorInMitwirkungsmo<strong>der</strong>atorInnen s<strong>in</strong>d speziell ausgebildete SchülerInnen, die <strong>in</strong>Mitwirkungssem<strong>in</strong>aren an sächsischen Schulen ihr Wissen zur Schülermitwirkungan Gleichaltrige weitergeben.Auch Du kannst Mitwirkungsmo<strong>der</strong>atorIn werden! In <strong>der</strong> Ausbildung bekommstDu E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong>s Schulrecht, <strong>in</strong>s Projektmanagement, <strong>in</strong> Rhetorik,Kommunikation und Mo<strong>der</strong>ation. Zusammen mit an<strong>der</strong>en Mo<strong>der</strong>atorInnenführst Du anschließend selbst Sem<strong>in</strong>are durch. www.schuelermitwirkung.dePartizipation:Partizipation ist die Teilhabe bzw. Teilnahme von BürgerInnen am politischenLeben. Wenn <strong>der</strong> Begriff <strong>in</strong> Bezug auf die Schule verwendet wird,dann me<strong>in</strong>t man damit die Mitbestimmung von SchülerInnen, Eltern undLehrerInnen an <strong>der</strong> Gestaltung des schulischen Alltags.Plenum ([lat.] Gesamtheit, Versammlung e<strong>in</strong>es Kollegiums)Im Gegensatz zum Gremium ist hier die Versammlung geme<strong>in</strong>t, die dasGremium abhält. Plenum kann man eigentlich alle Versammlungen nennen,bei denen sich Menschen treffen, um etwas zu entscheiden, zu diskutiereno<strong>der</strong> zu än<strong>der</strong>n. Das Wort Plenum wird benutzt, wenn man sagenwill, dass alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Versammlung angesprochen werden.RegionalschulamtIn Sachsen gibt es fünf Regionalschulämter, die <strong>in</strong> den Städten Bautzen,Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau ihren Sitz haben. Die Regionalschulämterhaben die Aufgabe, den Lehrerbedarf <strong>der</strong> entsprechendenRegion für jede Schule zu koord<strong>in</strong>ieren und die Schulaufsicht (untereSchulaufsicht) für die Schulen des Schulbezirkes zu übernehmen, d.h.sie müssen kontrollieren, ob die Arbeit <strong>der</strong> SchulleiterInnen, LehrerInnenund des weiteren Personals ordnungsgemäß ist und die Schulen ihrenErziehungs- und Bildungsauftrag erfüllen.79


Schulaufsicht / SchulaufsichtsbehördenDie staatliche Schulaufsicht be<strong>in</strong>haltet die Gestaltung des Schulwesensals auch die Beratung, För<strong>der</strong>ung und Beaufsichtigung <strong>der</strong> Schulen (§58 SchulG). Die Schulaufsichtsbehörden s<strong>in</strong>d das Kultusm<strong>in</strong>isteriumals oberste Behörde und das jeweilige Regionalschulamt als unmittelbarnachgeordnete Behörde.SchulprogrammZur <strong>in</strong>dividuellen Profilierung und Spezialisierung s<strong>in</strong>d Schulen dazuverpfichtet, sich Schulprogramme zu geben. In diesen sollen e<strong>in</strong>erseits<strong>der</strong> aktuelle Bestand schulischer Aktivitäten (Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften,Projekte) aufgelistet sowie Zielvorstellungen formuliert werden. Schulprogrammewerden mit SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen er<strong>arbeit</strong>etund auch geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz verabschiedet.Schulträger (§ 22 SchulG)Bei staatlichen Schulen trägt <strong>der</strong> Schulträger die Verantwortung für Sachmittelund technisches Personal (Re<strong>in</strong>igungspersonal etc.). Schulträgers<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Geme<strong>in</strong>den, kreisfreie Städte o<strong>der</strong> Landkreise, <strong>in</strong> denenSchulverwaltungsämter für die genannten Aufgaben Sorge tragen.Schulveranstaltungen (§ 15 SMVO)... s<strong>in</strong>d „alle Veranstaltungen des Schülerrates, die im E<strong>in</strong>vernehmen mitdem Schulleiter (...) stattf<strong>in</strong>den.“ Unter diesen Sammelbegriff fallen alleVeranstaltungen, die mittelbar und unmittelbar an <strong>der</strong> Schule stattf<strong>in</strong>den(z.B. Schülerkonzerte, Theateraufführungen, Schulfahrten, Wan<strong>der</strong>tage,Schülerratssitzungen). Sie ergänzen als wichtiges Element das Schullebenund müssen, sofern es ke<strong>in</strong> Unterricht ist, angemeldet werden.Wenn e<strong>in</strong>e Veranstaltung als Schulveranstaltung deklariert ist, unterliegtsie auch dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.SchulverwaltungsamtDas Schulverwaltungsamt ist e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung des jeweiligen Schulträgers(z.B. des Landkreises o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kreisfreien Stadt), die mitverantwortlichfür den Schulbetrieb ist. Das Schulverwaltungsamt regelt und kontrolliertdie Angelegenheiten, die mit Schulbau, Schulrenovierung, <strong>der</strong>materiellen Ausstattung <strong>der</strong> Schulen und gegebenenfalls mit Schulnetzplanungzu tun haben. Wenn Probleme <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Schule bestehen,weil zu alte o<strong>der</strong> zu schlechte Lehrmaterialien vorhanden s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> weildas Schulhaus sehr renovierungsbedürftig ist, dann ist das Schulverwaltungsamt<strong>der</strong> zuständige Ansprechpartner.80Schwarzes Brett (§ 16 SMVO)Das „Schwarze Brett“ ist e<strong>in</strong>e Publikationsfläche im Schulhaus, dieausschließlich für Zwecke <strong>der</strong> Schülervertretungs<strong>arbeit</strong> genutzt werdenkann. An diesem SV-Brett können alle Informationen, welche die SV


veröffentlichen möchte, dargestellt werden. Die Schulleitung muss dieseVeröffentlichungen vorher nicht genehmigen und darf sie auch nicht verbieten,wenn sie ke<strong>in</strong>em Gesetz wi<strong>der</strong>sprechen. Alle Veröffentlichungenaußerhalb des Schwarzen Bretts müssen von <strong>der</strong> Schulleitung genehmigtwerden.VerordnungE<strong>in</strong>e Verordnung ist e<strong>in</strong>e Recht<strong>sv</strong>orschrift, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rangfolge nach demGesetz kommt. Die Beson<strong>der</strong>heit bei Verordnungen besteht dar<strong>in</strong>, dasske<strong>in</strong> Parlament über Verordnungen abstimmt, son<strong>der</strong>n die M<strong>in</strong>isterienselbst die Verordnungen erlassen können. Beispiele für sächsische Verordnungens<strong>in</strong>d auch die Schülermitwirkung<strong>sv</strong>erordnung, die Schulbesuch<strong>sv</strong>erordnungo<strong>der</strong> die Schulkonferenzverordnung.6.2 WICHTIGE LITERATURBildungskommission NRW(1995): Zukunft <strong>der</strong> Bildung - Schule <strong>der</strong> Zukunft.Böhme / Kramer(2001): Partizipation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule.Deutscher Bildungsrat (1973):Zur Reform von Organisation und Verwaltung im Bildungswesen. Teil 1.Verstärkte Selbständigkeit <strong>der</strong> Schule und Partizipation <strong>der</strong> Lehrer, Schülerund Eltern.Gordon (1989):Lehrer-Schüler-Konferenz. Wie man Konflikte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule löst.Günther (2004):Ansprüche, Möglichkeiten, Realität und Grenzen - Schülervertretung imFreistaat Sachsen. 2., völlig über<strong>arbeit</strong>ete und aktualisierte Auflage.Kultusm<strong>in</strong>isterkonferenz (1973):„Zur Stellung des Schülers <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule“ (25.05.1973)Meyer / Schmidt (2000):Schülermitbeteiligung im Fachunterricht.Runck / Geißler / Ihlenfeld (2004):Sächsisches Schulgesetz. Praxiskommentar.81


Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus (Hrsg./ 2004):Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG). Neufassung nach Annahmedes „Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des besseren Schulkonzeptes“durch den Sächsischen Landtag am 15. Januar 2004, rechtlichmaßgebliche Fassung im Sächsischen Gesetzes- und Verordnungsblattvom 8. März 2004.Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus (2001):Verordnung des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus über allgeme<strong>in</strong>bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (SOGY).Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus (1991):Verordnung des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus über Mittelschulenim Freistaat Sachsen (SOMIAP).Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus (1992):Verordnung des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus über Schülerzeitschriftenim Freistaat Sachsen.Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus (1994):Verordnung des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus über Schulkonferenzen(SchuKO).Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus (1992):Verordnung über die Mitwirkung <strong>der</strong> Schüler <strong>in</strong> den Schulen im FreistaatSachsen (SMVO). Stand vom 4. Januar 2005.Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus (1994):Verwaltung<strong>sv</strong>orschrift des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus zurDurchführung von Schulwan<strong>der</strong>ungen und Schulfahrten.Sächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus (2001):Verwaltung<strong>sv</strong>orschrift des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Kultus zuKlassen<strong>arbeit</strong>en und komplexen Leistungen an Mittelschulen (VwV).Schulz von Thun (1981):Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> Reden, Teil 1 -3.Woitek (2002):Jugend und Demokratie - Schülervertretung <strong>in</strong> Sachsen: Theorie und Praxisim kritischen Vergleich.82


6.3 WICHTIGE ADRESSEN UND INTERNETSEITENSCHÜLERINNENLandesschülerrat Sachsen:www.lsr-<strong>sachsen</strong>.deHoyerswerdaer Straße 101099 DresdenTelefon: 0351/563 47 35Mail: <strong>in</strong>fo@lsr-<strong>sachsen</strong>.deBundesschülerkonferenz:www.bundesschuelerkonferenz.dec/o LStV-HessenPostfach 11072735352 GießenTelefon: 0641/480 91 68Telefon: 0170/215 23 00bskportal@gmx.deELTERNLandeselternrat-Sachsen:www.ler-<strong>sachsen</strong>.de(Diese Internetseite ist für alle SchülerInnen <strong>in</strong>teressant! Sie enthälte<strong>in</strong>e umfassende Materialsammlung und die <strong>in</strong> Sachsen wahrsche<strong>in</strong>lichausführlichste Sammlung aller wichtigen Vorschriften zum Thema Schulezum downloaden!)FORTBILDUNG SCHÜLERVERTRETERProjekt „Mitwirkung mit Wirkung“:www.schuelermitwirkung.deDeutsche K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und JugendstiftungRegionalstelle SachsenBautzener Straße 22 HH01099 DresdenTelefon: 0351/320 156 18Fax: 0351/320 156 99sem<strong>in</strong>ar@schuelermitwirkung.de(Dort gibt es alle Infos zum Projekt „Mitwirkung mit Wirkung“ sowie dieMöglichkeit, e<strong>in</strong> kostenloses Mitwirkungssem<strong>in</strong>ar zu bestellen. Falls IhrEuch für e<strong>in</strong>e Ausbildung zum Mitwirkungsmo<strong>der</strong>ator <strong>in</strong>teressiert, seidIhr hier ebenfalls richtig.)83


STAATLICHE INSTITUTIONENSächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultuswww.<strong>sachsen</strong>-macht-schule.de(Auf <strong>der</strong> Internetseite f<strong>in</strong>det Ihr auch die sächsische Schuldatenbank,e<strong>in</strong>e Schulrechtssammlung, Lehrpläne, den Kontakt zu Eurem Regionalschulamtund viele aktuelle Informationen zur Bildungs- und Schulpolitik.)Sächsische Landeszentrale für politische Bildungwww.slpb.de(Hier kann man kostenlos Bücher bestellen, die mit politischer Bildungzu tun haben. Die SLpB bietet auch Sem<strong>in</strong>are und Projekttage zu verschiedenenThemen rund um Demokratie an.)6.4 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS84§ 51 Paragraf 51§§ 21 ff. Paragrafen 21 und folgendeAGArbeitsgeme<strong>in</strong>schaftAbs.AbsatzArt.ArtikelBGySOSchulordnung berufliche Gymnasienbzw.beziehungsweised.h.das heißtDKJSDeutsche K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und JugendstiftungEMVOVerordnung über die Mitwirkung <strong>der</strong> Eltern <strong>in</strong> denSchulen im Freistaat Sachsenetc.et cetera (und so weiter)ff.fortfolgendeGGGrundgesetz <strong>der</strong> Bundesrepublik DeutschlandGOGeschäftsordnungggf.gegebenenfallsgen.genannte/r/si.d.R.<strong>in</strong> <strong>der</strong> RegelKMKKultusm<strong>in</strong>isterkonferenzKSRKreisschülerratLBRLandesbildungsratLBRVOLandesbildungsrat<strong>sv</strong>erordnungLDKLandesdelegiertenkonferenzLERLandeselternratLKonfVO LehrerkonferenzverordnungLSRLandesschülerrato.ä.o<strong>der</strong> ähnliche/r/sSchulkonfVO Schulkonferenzverordnung


SchulG Schulgesetz für den Freistaates SachsenSMKSächsisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Kultus, auch Kultusm<strong>in</strong>isteriumSMVOVerordnung über die Mitwirkung <strong>der</strong> Schüler <strong>in</strong> denSchulen im Freistaat Sachsensog.so genannte/r/sSOGYVerordnung über allgeme<strong>in</strong>bildende Gymnasien imFreistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien)SOMIAP Verordnung über Mittelschulen im Freistaat Sachsenund <strong>der</strong>en Abschlussprüfungen (Schulordnung MittelschulenAbschlussprüfungen)SVSchülervertretung, me<strong>in</strong>t alle sich im Schülerrat engagierendenSchülerInnenTOTagesordnungTOPTagesordnungspunktu.a.unter an<strong>der</strong>enusw.und so weiteru.v.a.m. und vieles an<strong>der</strong>e mehrvgl.vergleicheVwVVerwaltung<strong>sv</strong>orschriftz. B. zum Beispiel6.5 REGISTERAllgeme<strong>in</strong>politisches Mandat 72Anhörungsrecht 70Beschwerdehierarchie 71Beschwer<strong>der</strong>echt 26, 71, 72Bildungsauftrag 75, 76, 79, 63, 66Demokratie 8, 11, 13, 46, 83, 84Drittelparität(-ische Schulkonferenz) 27,76Elternrat 26, 30, 47, 50, 53, 76, 77Fachkonferenz 25, 76, 77,Gesamtlehrerkonferenz 25, 28Gremien 11, 14, 15, 25, 26, 27, 31, 57, 77, 78Geschäftsordnung 38 ffHausaufgaben 49, 73, 74, 78,Informationsrecht 26,27,70,Kassenprüfung 52Kassenverwalter 5285


KlassenelternsprecherIn 26Klassenelternversammlung 26Klassenkasse 51 ffKlassenkonferenz 25KlassenschülersprecherIn 12, 15, 16, 34, 37, 39, 54Kreiselternrat 26Kreisschülerrat 16, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 34, 36ff, 42, 51, 53, 71Kreisschülersprecher/<strong>in</strong> 21, 22Landeselternrat 26, 27, 30Landesbildungsrat 14, 24, 25, 27, 29, 30Landesschülerrat 9, 14, 21, 23, 24, 29, 30, 34, 38, 39, 50, 58, 71Mitwirkung mit Wirkung (Projekt) 9, 79, 83Mitwirkungsgremien 14, 31, 78Regionalschulamt 21, 23, 28, 38, 63, 71, 79, 80Satzungen 38Schülerfirma 47, 52, 64Schülergremien 15 ffSchülermitwirkung 13, 15, 17, 23, 38, 50, 65, 76, 77, 78, 81Schülerpflichten 72 ffSchülerrechte 70 ffSchülerrat 16ff ,75, 77SchülersprecherIn 15, 16, 34, 37, 39, 55Schülerversammlungen 21, 44Schülerzeitungen 63Schulkonferenz 11, 12, 14, 16 20, 25, 26, 30, 34, 40, 42, 45, 52, 64,66, 68,76, 77, 80Schulleitung/SchulleiterIn 11, 12, 15, 16, 19, 20, 26, 27, 38 , 42, 43,44, 47, 49, 50, 53, 55, 56, 62, 75, 81,Schulpflicht 72 fStadtschülerrat siehe KreisschülerratSV (Schülervertretung) 76, 80SV-Kasse 51SV-Sitzungen (Durchführung, E<strong>in</strong>ladungen, Planung, Protokoll,Tagesordnungspunkte) 31SV-Wahl 31 ffVertrauenslehrerIn 16, 19, 21, 22, 34, 41, 43, 45, 47, 48, 50, 62, 63Vorschlagsrecht 7086


KOSTENLOSESMITWIRKUNGSSEMINARBESTELLEN!IM INTERNET:www.schuelermitwirkung.dePER TELEFON:0351/320 156 18PER FAX:0351/320 156 99PER MAIL:sem<strong>in</strong>ar@schuelermitwirkung.de

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