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4 sv-arbeit in der praxis - demokratisches sachsen

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(2)Für e<strong>in</strong> konstruktives Misstrauen<strong>sv</strong>otum ist e<strong>in</strong>e ¾ Mehrheit <strong>in</strong>nerhalbdes Schülerrates nötig.(3) Nachwahlen für den frei gewordenen Posten s<strong>in</strong>d unmittelbar anschließenddurchzuführen.§ 13 WahlenWahlen und Abstimmungen s<strong>in</strong>d Grundbestandteile <strong>der</strong> Demokratie, siedienen dazu, den Willen <strong>der</strong> Beteiligten darzulegen.(1) Wahlen zu den verschiedenen Ämtern und Entscheidungen über Misstrauen<strong>sv</strong>otenerfolgen grundsätzlich geheim und direkt. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>facheMehrheit ist, bis auf das Misstrauen<strong>sv</strong>otum, ausreichend. Für alle sonstigenAbstimmungen ist e<strong>in</strong>e offene Wahl zulässig. Auch hier gilt e<strong>in</strong>ee<strong>in</strong>fache Mehrheit als ausreichend.(2) Das Wahlverfahren be<strong>in</strong>haltet bei <strong>in</strong>haltlichen Anträgen und Misstrauen<strong>sv</strong>otengrundsätzlich immer das Fragen nach `Fürstimmen`, `Gegenstimmen`und `Enthaltungen`.IV. - Abschließende Regelungen -§ 14 Auslegung <strong>der</strong> Geschäftsordnung(1)Bei Streit über die Auslegung <strong>der</strong> Geschäftsordnung entscheidet <strong>der</strong>Schülerrat.§ 15 Inkrafttreten <strong>der</strong> Geschäftsordnung(1)Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach ihrer Beschlussfassungdurch den Schülerrat <strong>in</strong> Kraft.Diese Geschäftsordnung wurde vom Schülerrat am 13.11.2005 mit 45Stimmen beschlossen. Es gab ke<strong>in</strong>e Gegenstimmen und ke<strong>in</strong>e Enthaltungen.Somit ist diese Satzung ab dem 13.11.2005 gültig.Bei <strong>der</strong> Ausführung unserer Aufgaben weisen wir ausdrücklich auf §§ 51,52, 53 und 57 des SchulG und die SMVO des SMK h<strong>in</strong>.46Plauen, 13.11.2005gez. Alexandra Neill(Vorsitzende des Schülerrates)

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