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4 sv-arbeit in der praxis - demokratisches sachsen

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(5) Schülerratssitzungen f<strong>in</strong>den m<strong>in</strong>destens dreimal im Schulhalbjahr fürjeweils zwei Unterrichtsstunden statt.(6) Zweimal im Schulhalbjahr tagen zudem die Klassenschülersprecher <strong>der</strong>Orientierungsstufe (Klassenstufe fünf und sechs) alle<strong>in</strong>. Sie wählen ausihrer Mitte den/ die OrientierungsstufensprecherIn. Er o<strong>der</strong> sie leitet geme<strong>in</strong>sammit dem Schülersprecher diese Sitzungen und ist beratendesMitglied im Schülerratsausschuss.§ 6 Der Schülersprecher und <strong>der</strong> stellvertretende Schülersprecher42(1) Der Schülersprecher ist <strong>der</strong> Vorsitzende des Schülerrates. Er repräsentiertdie SV nach <strong>in</strong>nen und nach außen.(2) Schülersprecher und StellvertreterIn leiten geme<strong>in</strong>sam sowohl die Schülerratssitzungenals auch die Schülerratsausschusssitzungen. Sie s<strong>in</strong>dberechtigt, die Sitzungen des Schülerrates aus zw<strong>in</strong>genden Gründen zuvertagen. In diesem Falle s<strong>in</strong>d die Klassenschülersprecher rechtzeitig zu<strong>in</strong>formieren.(3)Beide treffen sich <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen, m<strong>in</strong>destens jedoch allevier Wochen, zu Gesprächen mit dem Schulleiter. Dies dient dem Zwecke<strong>der</strong> gegenseitigen Information und Kommunikation.(4) Schülersprecher und StellvertreterIn s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Zusammen<strong>arbeit</strong> mit demSchülerratsausschuss für die rechtmäßige Durchführung von Beschlüssendes Schülerrates zuständig und verantwortlich.(5) Der Schülersprecher ist berechtigt, Arbeitsgruppen für e<strong>in</strong>zelne Themenbzw. Probleme zusammenzustellen und e<strong>in</strong>en Klassenschülersprechermit <strong>der</strong> Leitung e<strong>in</strong>er solchen Gruppe zu betrauen. Dieser Klassenschülersprecherist verpflichtet, die Ergebnisse dieser Arbeit dem Schülerratvorzutragen bzw. auszuwerten.(6) Der Schülersprecher sowie drei weitere Delegierte des Schülerrates nehmenan den Sitzungen <strong>der</strong> Schulkonferenz teil.(7) Der Schülersprecher ist gleichzeitig Mitglied im Kreisschülerrat und damitverpflichtet, bei E<strong>in</strong>berufung an den Sitzungen des Kreisschülerrates teilzunehmenund/ o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Ausschussmitglied mit <strong>der</strong> Teilnahmezu beauftragen, welches durch e<strong>in</strong>e Wahl bei e<strong>in</strong>er beschlussfähigenSchülerratssitzung delegiert werden kann.(8) Der Schülersprecher kann bei Bedarf weitere Personen zur Schülerratssitzunge<strong>in</strong>laden. Das können beispielsweise an<strong>der</strong>e SchülerInnen, VertreterInnen<strong>der</strong> Schulleitung, Vertrauens- und Beratungslehrer o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Elternsprecher se<strong>in</strong>.

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