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Rahmenvertrag über die Einrichtung eines Virtual Private Networks ...

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Zwischen..., ..., ...– im Folgenden Provider genannt –und, , , , ,– im Folgenden genannt –wird folgendergeschlossen:<strong>Rahmenvertrag</strong> über <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Virtual</strong> <strong>Private</strong> <strong>Networks</strong> (VPN)PräambelDer Provider stellt mit <strong>die</strong>sem <strong>Rahmenvertrag</strong> eine standortübergreifendeKommunikationsmöglichkeit innerhalb des Unternehmens des Kunden zur Verfügung.Ziel <strong>die</strong>ses <strong>Rahmenvertrag</strong>s ist es, dass dem Unternehmen des Kunden in einem geschlossenenBenutzerkreis Dienste und Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, <strong>die</strong> vergleichbar einemeigenen Firmennetzwerk sind. Hierbei wird den Zweigstellen, Niederlassungen, Mitarbeitern etc.des Unternehmens unabhängig von ihrem jeweiligen Standort der Zugang zu <strong>die</strong>sem Netzwerkermöglicht ("VPN").Das Service Level Agreement, das Auftragsformular und <strong>die</strong> Standortliste als Anlagen zu <strong>die</strong>semVertrag werden zu Bestandteilen <strong>die</strong>ses Vertrags.§ 1 VertragsgegenstandDer Provider wird <strong>die</strong> Unternehmensstandorte des Kunden im Sinne <strong>eines</strong> VPN miteinanderverbinden und den jeweiligen Standortzugang zu dem VPN bereitstellen.Der Provider wird an den Standorten Router installieren, regelmäßig konfigurieren undfortlaufend überwachen. Soweit der Kunde <strong>die</strong>s wünscht, wird der Provider mit Abschlusseiner entsprechenden Zusatzvereinbarung zu <strong>die</strong>sem Vertrag gegen gesondertes Entgelt einzusätzliches Verschlüsselungsverfahren (IPSec) bereitstellen sowie für <strong>die</strong> Bereitstellungund Funktionstüchtigkeit einer Firewall Sorge tragen.Der Provider und der Kunde werden hinsichtlich der einzelnen Standorte für <strong>die</strong> Dauerderen Anbindung jeweils einen Ansprechpartner benennen sowie zur Durchführung desVertragsverhältnisses erforderliche Unterlagen, Informationen, Daten etc. unentgeltlichzur Verfügung stellen.


Der Provider darf während der Vertragslaufzeit Leistungsinhalte ändern und Entgelteerhöhen. Dies gilt insbesondere, sofern der Dienst verbessert und/oder ergänzt wird undhierdurch eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik erreicht wird.Der Provider wird <strong>die</strong>se geänderten Bedingungen dem Kunden mindestens 4 Wochen vorderen In-Kraft-Treten mitteilen. Dem Kunden steht in <strong>die</strong>sem Fall ein außerordentlichesKündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung für jeden einzelnen Standort zu, soweit derjeweilige Standort von den geänderten Bedingungen betroffen ist (§ 12).§ 2 BestellprozessDer Kunde wird dem Provider eine Standortliste zur Verfügung stellen. In <strong>die</strong>ser wird der Kundeangeben, ob er zwischen seinen Unternehmensstandorten leitungsvermittelte Lösungen, wieWählverbindungen oder Standardfestverbindungen, oder aber eine Internet basierte Lösung, wiebeispielsweise DSL, wünscht. Die gewünschten Bandbreiten sind ebenfalls in der Standortlisteanzuführen.Der Provider wird <strong>die</strong> Realisierungsmöglichkeit der gewünschten Anbindungen undBandbreiten prüfen und dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang derStandortliste mitteilen, ob und an welchen Standorten <strong>die</strong> gewünschten Verbindungen vonihm selbst oder durch Dritte, denen er sich im Rahmen der Vertragserfüllung be<strong>die</strong>nt, zurVerfügung gestellt werden können. Der Kunden wird dem Provider auf Anforderungunverzüglich erforderliche Informationen mitteilen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sem hinsichtlich Anbindung,Bandbreite und Standort gegebenenfalls fehlen.Die Übertragungsgeschwindigkeiten hinsichtlich der einzelnen Standorte sind abhängig vonder von dem Provider ermittelten und von <strong>die</strong>sem durchführbaren Anbindungsmöglichkeit.Bei der Anbindung von Standorten über Wählleitungen ist der Kunde für <strong>die</strong> Bereitstellungund Funktionstauglichkeit des analogen oder ISDN-Anschlusses sowie der entsprechendenVerbindungssoftware verantwortlich.Anhand der Prüfung sowie der ermittelten Bandbreiten gibt der Provider ein Angebot ab.Der Kunde wird innerhalb von 7 Werktagen mitteilen, ob er <strong>die</strong>ses Angebot annimmt. Sofernder Kunde <strong>die</strong>se Frist überschreitet, ist der Provider nicht mehr an sein Angebot gebunden.Sobald der Kunde das Angebot des Providers angenommen hat, gibt <strong>die</strong>ser dem Kunden für<strong>die</strong> jeweiligen Standorte verbindliche Bereitstellungsdaten an. Soweit der Provider lediglichein unverbindliches Bereitstellungsdatum angibt und <strong>die</strong>ses um mehr als 6 Wochenüberschritten wird, hat der Kunde das Recht, dem Provider eine angemessene Frist zurBereitstellung zu setzen. Nach deren Ablauf ist der Kunde zur Ablehnung der Leistungberechtigt.§ 3 BedarfsplanungDie Parteien werden, soweit der Kunden <strong>die</strong>s wünscht, zu Vertragsbeginn eineBedarfsplanung erstellen, <strong>die</strong> jederzeit anhand des aktuellen Bedarfs seitens des Kundenangepasst werden kann.Ziel <strong>die</strong>ser Bedarfsplanung ist <strong>die</strong> Sicherstellung, dass <strong>die</strong> Anbindung neuer Standorte desKunden und/oder <strong>die</strong> Anpassung von Bandbreiten im Hinblick auf bereits angebundene


Standorte seitens des Providers vorgehalten werden kann, deren Realisierbarkeit zumindestüberprüft werden kann.Anhand <strong>die</strong>ser Bedarfsplanung hat der Kunde <strong>die</strong> Möglichkeit, während der Laufzeit <strong>die</strong>sesVertrags weitere Standorte in das VPN integrieren zu lassen. Hierzu werden zwischen denParteien gesonderte Einzelverträge abgeschlossen, deren Laufzeit sich aus § 12 <strong>die</strong>sesVertrags ergibt.§ 4 AbnahmeNach Abschluss seiner Arbeiten erklärt der Provider unverzüglich <strong>die</strong> Fertigstellung derAnbindung des einzelnen Standorts an das VPN sowie der Routerkonfiguration. Der Kundehat <strong>die</strong> Möglichkeit, <strong>die</strong> Funktionstüchtigkeit der Anbindung zu überprüfen. Sofern derKunde nicht innerhalb von 14 Werktagen dem Provider in schriftlicher Form Mängel derAnbindung mitteilt, gilt <strong>die</strong> Leistung seitens des Providers als bereitgestellt.§ 5 Pflichten des KundenDer Kunde verpflichtet sich, den jeweiligen Dienst des Providers nicht inrechtsmissbräuchlicher Weise zu nutzen.Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte über das zur Verfügung gestellte Netzeinzubringen oder auf sie hinzuweisen, durch <strong>die</strong> gegen gesetzliche Bestimmungen, <strong>die</strong>Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen <strong>die</strong> guten Sitten verstoßenwird. Er wird insbesondere keine Daten weiterleiten, <strong>die</strong> gegen das Urheberrecht verstoßenund/oder jugendgefährdende Inhalte und/oder sonstige strafbare Inhalte aufweisen.Der Kunde verpflichtet sich, keine Viren zu verbreiten sowie eine übermäßige Belastung desInternet durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten, insbesondere "Mail-Spamming", "Junk-E-Mail" oder "Cross-Posting", zu unterlassen.Der Kunde verpflichtet sich, eventuelle persönliche Informationen zur Nutzung desDienstes, wie beispielsweise Zugangsdaten, Passwörter etc. geheim zu halten und vor demZugriff unbefugter Personen zu schützen.Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider unverzüglich mitzuteilen, wenn- eine Änderung in der Person des Kunden (Erbfall oder sonstigeGesamtrechtsnachfolge),- eine Änderung der Anschrift, des Namen, der Rechtsform oder der Firma,- eine Änderung der Gesellschaftereintritt.Der Kunde wird Eingriffe und/oder Veränderungen an dem Netz des Providers und/oder andessen Zugangseinrichtungen nur mit vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis des Providersvornehmen.Der Kunde verpflichtet sich, ab Kenntnis von einer Störung des beauftragten Diensts <strong>die</strong>sdem Provider unverzüglich anzuzeigen.§ 6 Hotline


Der Provider richtet für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit <strong>die</strong>sem Vertrag oderProblemen im Zusammenhang mit einzelnen Standorten eine Hotline ein. Diese Hotline soll 7Tage <strong>die</strong> Woche (Montag bis Montag) erreichbar sein. Näheres hierzu ist in dem ServiceLevel Agreement als Anlage zu <strong>die</strong>sem Vertrag geregelt.§ 7 Weiterentwicklungen und Stand der TechnikDer Provider hat auf Änderungen in den Rahmenbedingungen des Vertrags, insbesondereneue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung, angemessen Rücksicht zu nehmen. Ererbringt seine Leistungen jedenfalls nach dem Stand der Technik.§ 8 Service-Arbeiten, Wartungsfenster und EntstörzeitenDer Provider wird gemäß des Service Level Agreements Wartungsarbeiten durchführen.Reaktionszeiten und Entstörzeiten sind ebenfalls in dem Service Level Agreement als Anlagezu <strong>die</strong>sem Vertrag geregelt.§ 9 GewährleistungDer Provider steht für <strong>die</strong> Mängelfreiheit seiner eigenen <strong>Einrichtung</strong>en ein sowie für <strong>die</strong>Mängelfreiheit von durch ihn installierter Hard- und/oder Software bei dem Kunden. Der Kundeist nicht berechtigt, Änderungen an der seitens des Providers installierten Hard- und/oderSoftware vorzunehmen; bei entsprechenden Änderungen entfällt <strong>die</strong> Gewährleistungspflicht desProviders. Etwas anderes gilt, sofern der Kunde nachweist, dass <strong>die</strong> vorgenommenen Änderungenkeinen Einfluss auf <strong>die</strong> Gewährleistungspflichten des Providers haben und/oder <strong>die</strong>se nichtwesentlich erschweren.§ 9 Verjährung von MängelansprüchenDie Frist für <strong>die</strong> Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr.§ 10 HaftungDer Provider haftet für Sachschäden- in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden seiner Organe und leitendenAngestellten,- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,- außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacherErfüllungsgehilfen, es sei denn, der Provider kann sich kraft Handelsbrauch davonfreizeichnen,- der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischenvorhersehbaren Schadens.Für Vermögensschäden im Rahmen der Erbringung der Telekommunikations<strong>die</strong>nstleistungen,<strong>die</strong> nicht vorsätzlich verursacht wurden, haftet der Provider bis zu einem Betrag in Höhevon 12 500 EUR pro Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist <strong>die</strong> Haftungdes Providers auf 10 Mio. EUR jeweils je schadensverursachendes Ereignis beschränkt.Übersteigen <strong>die</strong> Entschädigungen, <strong>die</strong> mehreren aufgrund des desselben Ereignisses zuleisten sind, <strong>die</strong>se Höchstgrenze, so wird der Schadensersatzanspruch in dem Verhältnisgekürzt, in dem <strong>die</strong> Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.


Der Provider darf während der in dem Service Level Agreement angegebenen ZeitenWartungsarbeiten sowie andere technisch notwendige Arbeiten an demTelekommunikationsnetz sowie an den technischen <strong>Einrichtung</strong>en (wie z.B. Router)vornehmen. Er wird dem Kunden <strong>die</strong> Aufnahme <strong>die</strong>ser Arbeiten mindestens 5 Werktage imVoraus bekannt geben. Außerplanmäßige (Wartungs-)Arbeiten wird der Provider mindestens10 Werktage im Voraus ankündigen. Soweit durch technisch notwendige Arbeiten derZugang zu dem Netz unterbrochen wird und der Provider <strong>die</strong>s dem Kunden nicht mindestens10 Tage im Voraus angekündigt hat, ist der Provider für <strong>die</strong>se Zugangsunterbrechung nurverantwortlich, soweit er <strong>die</strong>s gemäß der oben dargelegten Grundsätze zu vertreten hat.Ein Mitverschulden des Kunden ist <strong>die</strong>sem anzurechnen.Die Haftung wegen Vorsatzes, Garantie, Arglist und für Personenschäden bleibt hiervonunberührt.§ 11 SperreEine Sperre des Zugangs der einzelnen Standorte ist zum einen zulässig, wenn der Kunde mitder Zahlungsverpflichtung in Höhe von mindestens 80 EUR in Verzug sind und eine geleisteteSicherheit verbraucht ist, und zum anderen nach schriftlicher Androhung und einerWartefrist von mindestens zwei Wochen, es sei denn,- der Kunde hat Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnissesgegeben, oder- es droht eine Gefährdung der <strong>Einrichtung</strong>en des Providers, insbesondere des Netzes,durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichenSicherheit, oder- das Entgeltaufkommen steigt in sehr hohem Maße an und Tatsachen rechtfertigen <strong>die</strong>Annahme, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für inder Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitigentrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind, und <strong>die</strong> Sperre nichtunverhältnismäßig ist.Der Provider wird den Kunden im Einzelfall auf <strong>die</strong> Möglichkeit hinweisen, Rechtsschutz vorden ordentlichen Gerichten zu suchen.§ 12 Laufzeit und KündigungDieser <strong>Rahmenvertrag</strong> wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jederPartei mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals jedoch nach Ablauf von 12 Monaten nachUnterzeichnung des Vertrags gekündigt werden.Die Mindestlaufzeit jedes Standortvertrags beträgt ein Jahr ab Bereitstellung, es sei denn,<strong>die</strong> Parteien sehen in dem jeweiligen Einzelvertrag eine andere Regelung vor.Einzelverträge können von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsendegekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit.Der jeweilige Einzelvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um weitere 12Monate, wenn er nicht fristgerecht zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wurde.


Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den oben stehenden Regelungenunberührt. Dem Kunden steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere zu,wenn- das vereinbarte verbindliche Bereitstellungsdatum um mehr als 100 Tage überschrittenwird;- <strong>die</strong> maximale Entstörzeit oder <strong>die</strong> zulässige Nichtverfügbarkeit um mehr als 250%überschritten wird;- der Provider <strong>die</strong> Entgelte erhöht oder <strong>die</strong> Leistungsinhalte ändert (§ 1).Beide Vertragsparteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn- der Vertragspartner zahlungsunfähig wird, gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung desInsolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder <strong>die</strong>Durchführung <strong>eines</strong> Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;- wenn dem Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht für länger als 30 Tagedurch höhere Gewalt unmöglich ist.– wenn <strong>die</strong> andere Partei Vertragspflichten verletzt und <strong>die</strong>se Verletzung auf schriftlicheAufforderung des Vertragspartners nicht innerhalb einer angemessen Frist von zehnWerktagen beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern <strong>die</strong>Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes alsunzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unterAbwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint. Eine fristlose Kündigungkommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern <strong>die</strong>se Vertragspflichtverletzung unwesentlichist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessenerscheint.Die außerordentliche Kündigung kommt hierbei jeweils nur bezogen auf den einzelnen Standort inBetracht, bei welchem <strong>die</strong> oben genannten Kündigungsgründe vorliegen. Die außerordentlicheKündigung des Gesamtvertrags ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Kundenachweist, dass durch <strong>die</strong> außerordentliche Kündigung einzelner Standorte an derAufrechterhaltung des Gesamtvertrags kein Interesse mehr besteht.§ 13 ZahlungsbedingungenDer Kunde zahlt an den Provider eine monatliche Gesamtvergütung für sämtliche Standorte,wobei eventuelle Grundgebühren für <strong>die</strong> Einwahl in das Internet bereits von <strong>die</strong>ser Gebührumfasst sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich anhand der gemäß § 1 <strong>die</strong>ses Vertragsermittelten Anbindungsmöglichkeiten und ist insbesondere abhängig von den tatsächlichenBandbreiten der jeweiligen Standorte. Die Parteien werden gegebenenfalls gesondertvereinbaren, ob <strong>die</strong> Abrechnung des Datenverkehrs der Standorte volumenmäßig oder aberzu einem Festpreis erfolgen soll. Einzelheiten werden in der jeweiligen einzelvertraglichenRegelung der Standorte geregelt.Der Kunde kann einen Einzelverbindungsnachweis im Hinblick auf den Datenverkehr dereinzelnen Standorte verlangen. Der Kunde wird hierzu schriftlich erklären, dass seinederzeitigen Mitarbeiter hierüber informiert worden sind, dass er künftige Mitarbeiterhierüber unverzüglich informieren wird und dass der Betriebsrat oder <strong>die</strong>Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert worden sindoder dass eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist.Bei einer Abrechnung nach Volumen sind Einwendungen innerhalb von 8 Wochen nach Zugangder Rechnung an den Kunden von <strong>die</strong>sem geltend zu machen. Ansonsten gilt <strong>die</strong> Rechnung alsgenehmigt. Gesetzliche Einwendungen des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt.


Der Provider wird <strong>die</strong> Verbindungsdaten 8 Wochen nach Versendung der Rechnung löschen.Der Provider wird den Kunden auf der jeweiligen Rechnung sowohl auf <strong>die</strong> Einwendungsfristals auch auf seine Löschungspflicht gesondert hinweisen.§ 14 Höhere GewaltSofern dem Provider <strong>die</strong> Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophensowie Stromausfall, Streik, soweit Letztere nicht im Verantwortungsbereich des Providersliegen) unmöglich ist, ist er für ihre Dauer von seiner Leistungspflicht entbunden.Ist einer Partei aufgrund höherer Gewalt <strong>die</strong> Erbringung einer wesentlichen Vertragspflichtfür einen erheblichen Zeitraum nicht möglich, so hat <strong>die</strong> andere Partei das Recht zuraußerordentlichen Kündigung <strong>eines</strong> jeden Standorts, soweit <strong>die</strong>ser von dem Umstand derhöheren Gewalt unmittelbar betroffen ist.§ 15 DatenschutzDer Provider wird datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere <strong>die</strong> TDSV – soweitpersonenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung des VPN anfallen – beachten und befolgen.Er wird insoweit seinen Mitarbeitern <strong>die</strong> notwendigen Vorgaben geben und sie auf derenEinhaltung verpflichten.§ 16 SchlussbestimmungenDieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.Gerichtsstand ist der Sitz des Providers.Sollte eine Regelung <strong>die</strong>ses Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nichtdurchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen desVertrags hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel ist in <strong>die</strong>sem Fall durch eine wirksameund durchsetzbare Regelung zu ersetzen, <strong>die</strong> dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweckder unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einerVertragslücke.Änderungen oder Ergänzungen <strong>die</strong>ses Vertrags oder der Einzelaufträge bedürfen derSchriftform. Gleiches gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses.Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrags.(Ort des Vertragsschlusses), den (Datum)


___________________________Unterschrift des Providers___________________________Unterschrift des Kunden


Anlage 1 zum <strong>Rahmenvertrag</strong> vom ...:StandortlisteStandort 1Standort- und Installationsanschrift:Name bzw. Firma: ...Straße/Nr.: ...genaue Lage: ... (z.B. Erdgeschoss/Zimmer .../2. OG etc.)PLZ und Ort: ...Telefon: ...Mobilfunk: ...Fax: ...E-Mail: ...Ansprechpartner:Name/Vorname: ....Telefon: ...Fax: ...E-Mail-Adresse: ...Gewünschter Bereitstellungstermin: ...Anschlussvariante: DSL, Festverbindung, Einwahlmöglichkeit (analog oder über ISDN;Bandbreiten lediglich bis 64 kbit/s), ...Bandbreite: 64 kbit/s, 128 kbit/s, 256 kbit/s, 512 kbit/s, 1024 kbit/s, 2048 kbit/s, ...Preise:Einmalige Bereitstellungspauschale / Installationskosten für <strong>die</strong> Anschlussvariante "..." = ... EUREinmalige Bereitstellungspauschale / <strong>Einrichtung</strong> des Router = ... EURPreis pro Monat für <strong>die</strong> Anschlussvariante "X-DSL":Bandbreite 256 kbit/s = 100 EUR / Einwahlmöglichkeit (monatl. Grundgebühr) = 25 EUR /Minutenpreis (9 bis 21 Uhr / 21 bis 9 Uhr) = 0,03 EUR / 0,02 EURPreis pro Monat für <strong>die</strong> Anschlussvariante "Festverbindung":Bandbreite ... = ... EUR pro Kilometer EntfernungStandort 2...Standort 3...


Der Kunde erhält eine standortübergreifende Rechnung mit einer Auflistung allerKundenstandorte.Die Zahlungen erfolgen monatlich. Der Provider hat Anspruch auf Rechnungsstellung für deneinzelnen Kundenstandort mit der Servicebereitstellung. Der Service ist erfolgreichbereitgestellt, wenn zwischen Kundenstandort und Internet IP-Pakete übertragen werden.(Ausstellungsort), den (Datum)___________________________Unterschrift des Providers___________________________Unterschrift des Kunden

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