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Reglement - Unterseen

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Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> 101.1Artikel 56Grundsatz1 Der Gemeinderat betreibt eine zeitgemässe und weitsichtigePersonalpolitik.2 Die Einzelheiten werden im Personalreglement der Einwohnergemeinde<strong>Unterseen</strong> geregelt.III. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGENArtikel 57Strafbestimmungen Wer gegen Bestimmungen dieses <strong>Reglement</strong>s verstösst,wird mit Busse bis zu Fr. 5'000 bestraft, sofern nicht Strafvorschriftendes übergeordneten Rechts anwendbar sind.Artikel 58Revision der Gemeindeordnung1 Soll die Gemeindeordnung einer Totalrevision unterzogenwerden, wählt die Gemeindeversammlung eine nichtständigeKommission. Diese bereitet die Revision vor und unterbreitetder Versammlung einen Entwurf.2Soll die Gemeindeordnung einer Teilrevision unterzogenwerden, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlungeinen Entwurf. Die Versammlung kann beschliessen,auch in diesem Fall eine nichtständige Kommission mitder Vorbereitung zu beauftragen.Artikel 59Amtszeitbeschränkung/ bisherigeAmtsdauern1 Die unmittelbar vor Inkrafttreten dieser Gemeindeordnunggeleisteten Amtsdauern werden zur Bestimmung der Amtszeitbeschränkungunter Vorbehalt von Abs. 2 angerechnet.2 Die als Mitglied der Planungs- und der Volkswirtschaftskommissiongeleisteten Amtsdauern werden nicht angerechnet.- 18 -

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