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Reglement - Unterseen

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Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> 101.1Artikel 2Aufgaben1Die Gemeinde erfüllt die ihr von Bund und Kanton übertragenenAufgaben.2Sie kann darüber hinaus alle Aufgaben wahrnehmen, für dienicht ausschliesslich der Bund, der Kanton oder eine andereOrganisation zuständig ist.Artikel 3Grundsätze derAufgabenerfüllung1 Die Gemeindebehörden und die Verwaltung handeln imInteresse der Gemeinde und der Bevölkerung. Die Erfüllungder Gemeindeaufgaben erfolgt im Rahmen der zur Verfügungstehenden Mittel mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und dieWünsche der Bevölkerung.2 Die Gemeinde weist die Zuständigkeiten klar zu und sorgtdafür, dassa sich die politischen und ausführenden Organe gegenseitigachten, die eigenen Zuständigkeiten wahrnehmen und dieZuständigkeiten der anderen Organe respektieren,b die Verwaltung die ihr obliegenden Aufgaben im Interesseder Bevölkerung verantwortungsbewusst und selbständigerfüllt.MitteleinsatzArtikel 4Die Gemeinde setzt die ihr zur Verfügung stehenden Mittelwirkungsvoll ein unda definiert und misst ihre Leistungen und vergleicht diesemit denjenigen Dritter, soweit dies mit vertretbarem Aufwandmöglich ist,b weist die Art der Finanzierung, die Folgekosten und dieTragbarkeit der Leistungserbringung aus,c setzt zur Leistungs- und Wirkungsüberprüfung angemesseneFührungsinstrumente ein und stellt die zweckmässigeErfassung der Kosten sicher.Artikel 5Übertragung vonAufgaben an Dritte1 Die Zuständigkeit zur Übertragung von Aufgaben an Dritterichtet sich nach der damit verbundenen Ausgabe.- 2 -

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