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Reglement - Unterseen

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Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> 101.1Artikel 60Inkrafttreten1 Diese Gemeindeordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2und 3 auf den 1. Januar 2009 in Kraft.2 Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar2009 bis 31. Dezember 2012 werden nach den Bestimmungendieser Gemeindeordnung durchgeführt.3 Artikel 12 dieser Gemeindeordnung (Wählbarkeit) tritt aufden 1. Januar 2008 in Kraft.Artikel 61Aufhebung bisherigenRechts1Mit dem Inkrafttreten dieser Gemeindeordnung werden dasOrganisationsreglement der Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong>vom 24.4.1995 samt dessen bisherigen Änderungen, sowiealle weiteren widersprechenden Vorschriften aufgehoben.2 Artikel 21 des Organisationsreglements vom 24.4.1995(Wählbarkeit) wird auf den 31. Dezember 2007 aufgehoben.Artikel 62Änderung bisherigenRechtsMit dem Inkrafttreten dieser Gemeindeordnung werden folgendeErlasse geändert:In allen Erlassen der Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> wird derBegriff „Organisationsreglement“ durch „Gemeindeordnung“ersetzt.Datenschutzreglement vom 13.9.1999Art. 9Randtitel: „Aufsichtsstelle Datenschutz“1 Die Geschäftsprüfungskommission Das Rechnungsprüfungsorganist Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen gemässArt. 33 des Datenschutzgesetzes.2 Sie Es erfüllt die ihr in Artikel 34 Datenschutzgesetz zugewiesenenAufgaben. Sie Es ist ausserdem …3 Sie Es erstattet…- 19 -

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