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Reglement - Unterseen

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Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> 101.1lll. FinanzkommissionMitgliederzahlWahlorganMitgliedschaft undPräsidium vonAmtes wegenZuständigkeiten1 Die Finanzkommission besteht einschliesslich ihrer Präsidentinoder ihres Präsidenten aus sieben Mitgliedern.2 Der Gemeinderat wählt sechs Mitglieder der Finanzkommissionohne die Präsidentin oder den Präsidenten.3 Die Ressortvorsteherin oder der Ressortvorsteher gehört derFinanzkommission von Amtes wegen an und präsidiert diese.4Die Finanzkommission berät den Gemeinderat und überwachtin dessen Auftrag den gesamten Finanzhaushalt derGemeinde. Ihr obliegen namentlich die folgenden Zuständigkeiten:a Überwachung des Finanzhaushaltes und der Rechnungsablageder Gemeinde, erstellen des Voranschlages zuhandendes Gemeinderates mit Antragstellung über Steueranlagenund Gebührensätze,b Mittelfristige und „rollende“ Finanzplanung,c Prüfung aller Verpflichtungskredite der Gemeindeversammlungund Urnenabstimmung auf ihre finanzielle Tragbarkeit,d Beratung des Gemeinderates auf dessen Verlangen infinanziellen Belangen sowie Vorbereitung von AnleihensundDarlehensaufnahmen,e Überwachung des Versicherungswesens der Gemeinde,f Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Liegenschaften mitAusnahme der Schulanlagen,g Vorprüfung der ihr vom Gemeinderat überwiesenen Geschäftein Bezug auf ihre finanziellen Auswirkungen,h Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Steuerwesen gemässkantonaler Steuergesetzgebung und Gemeindesteuerreglement.- 24 -

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