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Reglement - Unterseen

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Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> 101.1VI. SicherheitskommissionMitgliederzahlWahlorganMitgliedschaft undPräsidium vonAmtes wegenZuständigkeitenVerfügungsbefugnisse1 Die Sicherheitskommission besteht einschliesslich ihrer Präsidentinoder ihres Präsidenten aus sieben Mitgliedern.2 Der Gemeinderat wählt sechs Mitglieder der Kommission.3 Die Ressortvorsteherin oder der Ressortvorsteher gehört derSicherheitskommission von Amtes wegen an und präsidiertdiese.4Die Sicherheitskommission ist Gemeindepolizeibehörde. Ihrobliegt im Rahmen der Vorgaben des Ortspolizeireglementsdie Behandlung aller Fragen der öffentlichen Sicherheit in derEinwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong>, namentlich aus den Bereichena gemeindepolizeiliche Aufgaben,b Einbürgerungen (Vorbereitung des gemeinderätlichen Entscheids),c Strassensignalisation,d Niederlassungs- und Fremdenpolizei,e Lebensmittel- und Gewerbepolizei,f Gesundheitspolizei,g Marktpolizei,h Campingwesen,i Feuerwehr,j Zivilschutz,k Ausserordentliche Lagen,l wirtschaftliche Landesversorgung.5 Im Rahmen ihrer Aufgaben ist die Sicherheitskommissionverfügungsbefugt. Sie kann den ihr untergeordneten Stellenmittels Verordnung Verfügungsbefugnisse einräumen.- 27 -

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