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Patientenverfügung - Dr. Thomas Wachter Notar | München

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13willigt oder nicht. Bei dieser Entscheidung darf die Vertreterin oder der Vertreterkeine eigenen Maßstäbe zugrunde legen, sondern muss Ihre Behandlungswünscheoder Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und auf dieser Grundlageentscheiden (§ 1901a Absatz 2 BGB). Dabei sind insbesondere Ihre früherenÄußerungen, Ihre Überzeugungen und Wertvorstellungen zu berücksichtigen.1.6 Warum sollte ich meiner Patientenverfügung auch eineBeschreibung meiner persönlichen Wertvorstellungenbeifügen?Wenn Sie persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Lebenund Sterben und religiöse Anschauungen schriftlich niederlegen, können sieals Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung dienen. Dies giltbesonders dann, wenn eine Patientenverfügung noch „in gesunden Tagen“erstellt wird.Die in einer Patientenverfügung festgelegten Anordnungen zum Ob und Wieärztlicher Maßnahmen in kritischen Krankheitssituationen beruhen meist aufpersönlichen Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, religiösen Anschauungen,Hoffnungen oder Ängsten. Um die Festlegungen in einer Patientenverfügungbesser nachvollziehen zu können, kann es für das medizinische Behandlungsteamebenso wie für Bevollmächtigte, Betreuerin oder Betreuer hilfreich sein,Ihre persönlichen Auffassungen dazu zu kennen. Das ist insbesondere dannwichtig, wenn es in Bezug auf den Patientenwillen Auslegungsprobleme gibtoder wenn die konkrete Situation nicht genau derjenigen entspricht, die Siein der Patientenverfügung beschrieben haben. Insofern kann die schriftlicheFestlegung eigener Wertvorstellungen eine wichtige Ergänzung einer Patientenverfügungsein.Folgende exemplarische Fragen sollen Sie dazu anregen, über die eigenen Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen nachzudenken. Sie beziehen sich auf:→das bisherige Leben (Was ist mir in meinem Leben bislang wertvoll gewesen?Bin ich mit meinem Leben zufrieden, so wie es war? Was hätte ich miranders gewünscht in meinem Leben? Würde ich mein Leben anders führen,wenn ich es von vorn anfangen könnte? ...),

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