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Patientenverfügung - Dr. Thomas Wachter Notar | München

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35Sollte ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieserPatientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eineanderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird.Von meinem Bevollmächtigten erwarte ich, dass er die weitere Behandlung soorganisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, istmein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln.Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Beiunterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassendeärztliche/-pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung meines Bevollmächtigtenbesondere Bedeutung zukommen.Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ichnicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meinesWillens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärzte oder das Behandlungsteamaufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen dieAuffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügungdoch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann istmöglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen inmeiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Auchin diesen Fällen soll bei unterschiedlichen Meinungen der Auffassung meinesBevollmächtigten besondere Bedeutung zukommen.Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheitenerteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügungmit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:Bevollmächtigter:Name: Max RührigAnschrift: Zum Rosenblick 12, 98765 MusterstadtTelefon: 0123 / 456789Telefax: 0123 / 987654Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich eine Darstellungmeiner allgemeinen Wertvorstellungen beigelegt.Soweit ich in dieser Verfügung bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne,verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.

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