Spezifische Qualitätsparameter und vorgesehene automatische Vergütungen für die Stromverteilunggemäß Beschluss 198/11 (TIQE)Höchstzulässige Zeitspanne abdem Zeitpunkt der Anfrage für dieErstellung eines KostenvoranschlagesArbeiten in Niederspannung (Art. 84)Höchstzulässige Zeitspanne für dieAusführung von einfachen Arbeiten inNiederspannung (Art. 86)Höchstzulässige Zeitspanne für die Aktivierungder Stromlieferung, wenn derZähler schon vorhanden ist (Art. 88)Höchstzulässige Zeitspanne für dieEinstellung der Stromlieferung aufAnfrage des Kunden (Art. 89)Höchstzulässige Zeitspanne für dieWiederherstellung der Stromlieferung,welche aufgrund von Säumigkeiteingestellt wurde (Art. 90)Höchstzulässige Zeitspanne für dieEinhaltung der Termine (Art. 97–98)Höchstzulässige Zeitspanne für dieWiederherstellung der Stromlieferungbei Defekt des Zählers (Art. 99)Höchstzulässige Zeitspanne für dieMitteilung des Ergebnisses der Überprüfungdes Zählers auf Anfrage desKunden (Art. 92)Höchstzulässige Zeitspanne für denTausch des defekten Zählers (Art. 93)Höchstzulässige Zeitspanne fürdie Mitteilung des Ergebnisses derKontrolle der Spannung, wenn dieseauf Anfrage des Kunden erfolgt ist(Art. 94)Höchstzulässige Zeitspanne für diekorrekte Wiederherstellung der Spannung(Art.95)Standard20Arbeitstage15Arbeitstage5Arbeitstage5Arbeitstage1Werktag (1)Entschädigung Entschädigungin € für die in € für dieAusführung in Ausführungeinem Zeitraum innerhalb deszwischen dem dreifachenStandard und Zeitraumes alsdem doppelten dem Standard2 Stunden 30,003 Std. (2)4 Std. (3)15Arbeitstage15Arbeitstage30Arbeitstage30ArbeitstageEntschädigungin € für dieAusführung inmehr als derdreifachen Zeitals standardmäßigvorgesehenErreichteQualitätsstandardsfür denStromverk. derSW <strong>Brixen</strong> AGim Jahr 2012.Durchschn. Beanwortungszeit35,00 70,00 105,00 7,8335,00 70,00 105,00 035,00 70,00 105,00 0,5335,00 70,00 105,00 0,6835,00 70,00 105,00 0,06NichtanwendbarNichtanwendbar35,00 70,00 105,0035,00 70,00 105,00 035,00 70,00 105,00 035,00 70,00 105,00 035,00 70,00 105,00 0(1) im Falle der Verringerung der verfügbaren Leistung bis zu einem Wert von nicht weniger als 15% der vertraglich festgelegten Leistung liegtder Standard bei einem Arbeitstag;(2) Anträge, welche an Arbeitstagen zwischen 8:00 und 18:00 Uhr eingegangen sind; im Falle von vom Kunden gleichzeitig mit der Störungsmeldungbeantragten und vereinbarten Eingriffen gilt eine höchstzulässige Zeitspanne von 2 Stunden;(3) Anträge, welche nicht an Arbeitstagen oder an Arbeitstagen zwischen 18:00 und 8:00 Uhr eingegangen sind: im Falle von vom Kundengleichzeitig mit der Störungsmeldung beantragten und vereinbarten Eingriffen gilt eine höchstzulässige Zeitspanne von 2 Stunden;010Generelle Qualitätsparameter für die Stromverteilung gemäß Beschluss 198/11 (TIQE)Mindestprozentsatz der innerhalb von 60 Arbeitstagen ausgeführten komplexen Arbeiten (Art. 87) 85%Mindestprozentsatz der schriftlichen Antworten auf schriftliche Anfragen und Beschwerden innerhalb von30 Kalendertagen (Art. 96) (1)90%(1) gilt auch für Produzenten
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Brixen</strong> AG/ASM Bressanone SpaI-39042 <strong>Brixen</strong>/Bressanone · Via Alfred-Ammon-Straße 24Tel. +39 0472 823 500 · Fax + 39 0472 823 666mail@asmb.it · www.asmb.itMitteilung an die Nicht-Haushaltskunden des freien Marktes in NiederspannungGemäß des integrierten Textes, betreffend Qualitätsstandards für den Strom- u. Gasverkauf (TIQV), und im Sinnedes integrierten Textes, betreffend Qualitätsstandards der Stromverteilung, -messung und des -verkaufs für denZeitraum 2012–2015 (TIQE), werden den Endkunden die spezifischen und generellen Qualitätsparameter und dievorgesehenen automatischen Entschädigungen bei Nichteinhaltung mitgeteilt.Tabelle A – Spezifische Qualitätsparameter für den StromverkaufMessgrößeHöchstzulässige Zeitspanne für dieBeantwortung von gerechtfertigtenschriftlichen ReklamationenHöchstzulässige Zeitspanne für Richtigstellungfalscher FakturierungHöchstzulässige Zeitspanne für Richtigstellungdoppelter FakturierungTIQVArt.QualitätsstandardErreichte Qualitätsstandards für denStromverkauf der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Brixen</strong> AGim Jahr 2012Durchschnittliche Beantwortungszeit4 40 Kalendertage 0 Kalendertage5 90 Kalendertage 0 Kalendertage6 20 Kalendertage 0 KalendertageTabelle B – Generelle Qualitätsparameter für den StromverkaufMessgrößeMindestprozentsatz der schriftlichenAntworten auf schriftliche Anfrageninnerhalb von 30 KalendertagenMindestprozentsatz der schriftlichenAntworten auf schriftliche Anfragen fürRichtigstellung der Rechnung innerhalbvon 40 KalendertagenTIQVArt.QualitätsstandardErreichte Qualitätsstandards für denStromverkauf der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Brixen</strong> AGim Jahr 2012effektive ZeitMittelwertProzentsatz derEinhaltung derHöchstfrist7 95% Kein Fall Nicht berechenbar8 95% Kein Fall Nicht berechenbarAutomatische Entschädigungen für die Nichtbeachtung der spezifischen QualitätsparameterIm Falle von Nichteinhaltung der spezifischen Qualitätsparameter laut Tabelle A bezahlt die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Brixen</strong>AG dem Kunden eine automatische Entschädigung, wie vom Beschluss Nr. 164/08 der Regulierungsbehörde fürelektrischen Strom und Gas festgelegt, in Höhe von 20,00 € aus. Der Betrag kann sich im Verhältnis zur verspätetenbegründeten Beantwortung der Anfrage verdoppeln bzw. verdreifachen.