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SERVICEKATALOG - Stadtwerke Brixen

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s ERDGASVERTEILUNGVERSORGUNGSGEBIETIndustriegebiet von <strong>Brixen</strong>, Gewerbezone von Vahrn zwischendem Löwenviertel und der Gemeindegrenze zu <strong>Brixen</strong>,Fernwärmezentralen.Grundlage der Erdgasverteilung bilden ein Dienstleistungsvertragmit der Gemeinde <strong>Brixen</strong> und eine Konzession mitder Gemeinde Vahrn. Die Gemeindeverwaltungen habendamit die Verteilung von Erdgas begrenzt. Es ist nur für Produktionszweckebzw. Prozesswärme verfügbar.REGELUNG IHRER RECHTE UND UNSERERPFLICHTENDie AEEG reguliert und kontrolliert die Gasverteilung. Siebestimmt die zulässigen Erlöse, die Parameter für Qualitätund Sicherheit und sie legt die Regeln für den Zugang zumNetz fest.Die <strong>Stadtwerke</strong> agieren als Verteiler und nicht als Verkäufer.Sie sind zuständig für die Wartung und Instandhaltung desNetzes; sie gewährleisten alle sicherheitstechnischen Belangesowie die Kontinuität der Dienste.ANSCHLÜSSEGrunddienste• Beratung/Information• Planung• MontageWie erhalte ich einen Erdgasanschluss?• Sie stellen das Ansuchen umeinen Anschluss über einenGashändler Ihrer Wahl. Diesermuss laut AEEG auf dem italienischenMarkt zugelassen sein.• Die <strong>Stadtwerke</strong> prüfen dasAnsuchen und übermitteln IhremHändler den Kostenvoranschlag· innerhalb von 15 Arbeitstagen,wenn kein Lokalaugenschein erforderlichist.INFORMATIONENzum Ansuchen umErdgasanschluss:Tel. 0472 823 500,mail@asmb.it· innerhalb von 40 Arbeitstagen, wenn ein Lokalaugenscheinerforderlich ist.• Ihr Händler bestätigt nach Rücksprache mit Ihnen den Kostenvoranschlagschriftlich oder begleicht den ausgewiesenenBetrag.• Die <strong>Stadtwerke</strong> vergeben für die neue Zählerstelle eineeindeutige Erkennungsnummer.• Sie beantragen beim Gashändler zwei Formulare: AnhangH und Anhang I.• Anhang H füllen Sie aus und schicken ihn dem Gashändlerzurück.• Anhang I füllt der Installateur aus; er übergibt Ihnen bzw.Ihrem Händler den Anhang, die Konformitätserklärung undweitere Dokumente (laut Gesetzesdekret Nr. 37 vom 22.01. 2008).• Ihr Händler übergibt eine Kopie von Anhang H und AnhangI sowie die Dokumentation des Installateurs den<strong>Stadtwerke</strong>n. ›20

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