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KAMMERNACHRICHTEN - Kammer der ZiviltechnikerInnen für ...

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0022KAMMERUMLAGENBESCHLUSS 2012Beschlossen in <strong>der</strong> <strong>Kammer</strong>vollversammlung vom 25.11.2011Die von den Mitglie<strong>der</strong>n zu leistenden Umlagen und sonstigen Beiträge werden <strong>für</strong> das Kalen<strong>der</strong>jahr 2012gem. § 52 Abs. 1 und Abs. 2 Ziviltechnikerkammergesetz wie folgt festgesetzt:1. <strong>Kammer</strong>umlage1.1. <strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong> mit ausgeübter Befugnis gemäß §§ 2und 3 Umlagenordnung1.1.1 <strong>Kammer</strong>-Mindestumlage <strong>für</strong> Umsätze des Jahres 2010bis € 72.673,00 gem. § 2 Umlagenordnung € 1.075,001.1.2 Zur <strong>Kammer</strong>-Mindestumlage wird die Umsatzumlage<strong>für</strong> Umsätze des Jahres 2010 ab € 72.673,00 gemäß § 3(1) <strong>der</strong> Umlagenordnung hinzugerechnet.⎡ ⎛UmsatzÄ−72.673 ⎞ ⎤⎢3⎜⎟ *72,67⎥* 0,88⎢⎣⎝ 72,67 ⎠ ⎥⎦1.1.3 <strong>Kammer</strong>höchstumlage gemäß § 3 (3) Umlagenordnungbei einem Umsatz über € 7.000.000,00 bzw. Nichtmeldungdes Umsatzes: € 3.996,29Startbonus:1.1.4 <strong>Kammer</strong>umlage <strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong>, die zwischen dem1.1.2012 und 30.6.2012 erstmalig die Befugnisaktivieren:50 % <strong>der</strong> gem. Punkt 1.1.1. errechneten Umlage,mindestens jedoch € 600,00.Dieser Betrag ist die Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> eineallfällige Aliquotierung gem. 1.4.1.1.5 <strong>Kammer</strong>umlage <strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong>, die zwischen dem1.7.2012 und 31.12.2012 erstmalig die Befugnisaktivieren:50 % <strong>der</strong> gem. Punkt 1.1.1. errechneten Umlage,mindestens jedoch € 300,00.Dieser Betrag ist die Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> eineallfällige Aliquotierung gem. 1.4.1.1.6 <strong>Kammer</strong>umlage <strong>für</strong> <strong>Kammer</strong>mitglie<strong>der</strong>, die ihre Befugnis erstmals zwischen dem 1.1.2011 und 30.06.2011aktiviert haben, und <strong>der</strong>en Befugnis seit diesem Zeitpunktununterbrochen aktiv ist: 75 % <strong>der</strong> sich gem.Punkt 1.1.1. errechneten Umlage, somit € 806,25.1.1.7 <strong>Kammer</strong>umlage <strong>für</strong> <strong>Kammer</strong>mitglie<strong>der</strong>, die ihre Befugniserstmals nach dem 1.7.2011 aktiviert haben,und <strong>der</strong>en Befugnis seit diesem Zeitpunkt ununterbrochenaktiv ist: 50 % <strong>der</strong> gem. Punkt 1.1.1. errech -neten Umlage <strong>für</strong> das 1. Halbjahr, mindestens jedoch€ 300,00, und 75 % <strong>der</strong> sich gem. Punkt 1.1.1. errechnetenUmlage <strong>für</strong> das 2. Halbjahr, somit € 403,13.1.1.8 <strong>Kammer</strong>umlage <strong>für</strong> <strong>Kammer</strong>mitglie<strong>der</strong>, die ihreBefugnis erstmals nach dem 1.7.2010 aktiviert haben,und <strong>der</strong>en Befugnis seit diesem Zeitpunkt ununterbrochenaktiv ist: 75 % <strong>der</strong> gem. Punkt 1.1.1. errechnetenUmlage aliquotiert <strong>für</strong> das 1. Halbjahr, somit€ 403,13, und 100 % <strong>der</strong> sich gem. Punkt 1.1.1.und 1.1.2. errechneten Umlage aliquotiert <strong>für</strong> das2. Halbjahr.1.2. <strong>für</strong> ZT-Gesellschaften mit eigener ZT-Befugnis gem.§§ 2 und 3 Umlagenordnung1.2.1 <strong>Kammer</strong>-Mindestumlage gem. § 2 UmlagenordnungZT-Gesellschaften bezahlen keine <strong>Kammer</strong>-Mindestumlage,da diese den EinzelziviltechnikerInnenvorgeschrieben wird..1.2.2 Umsatzumlage <strong>für</strong> Umsätze des Jahres 2010 ab€ 72.673,00 gemäß § 3 (2) <strong>der</strong> Umlagenordnung.⎡ ⎛UmsatzÄ−72.673⎞⎤⎢3⎜⎟ *72,67⎥*0,88⎢⎣⎝ 72,67 ⎠ ⎥⎦1.2.3 <strong>Kammer</strong>höchstumlage gemäß § 3 (3) Umlagenordnungbei einem Umsatz über € 7.000.000,00 bzw. Nichtmeldungdes Umsatzes: € 2.921,29.1.3. <strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong> mit ruhen<strong>der</strong> Befugnis gemäß § 2Umlagenordnung1.3.1 <strong>Kammer</strong>-Umlage gem. § 2 (2) Umlagenordnung:€ 600,001.3.2 WE-PensionsempfängerInnen mit ruhen<strong>der</strong> Befugnissowie Mitglie<strong>der</strong> mit ruhen<strong>der</strong> Befugnis über 70Jahre: € 0,001.4. AliquotierungBei Austritt, Übertritt, Erlöschen <strong>der</strong>Befugnis, bei erstmaligem Ruhen beiInanspruchnahme <strong>der</strong> WE Pensionsowie erstmaliger Aktivierung <strong>der</strong>Befugnis ist die <strong>Kammer</strong>umlage2012 (siehe Punkt 1.1. – 1.3.)monatsweise zu aliquotieren.Dabei wird ein begonnenerMonat als voller Monatgerechnet.

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