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Bildungsmesse 2010: Gemeinde Flieden: Steuer- und - IHK Fulda

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30<br />

Berichte<br />

Hohe Investitionen unabdingbar<br />

Der hessische Finanzminister zur <strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> Haushaltspolitik<br />

Herr Minister Weimar, zur Beschleunigung<br />

des Wirtschaftswachstums hat<br />

die neue B<strong>und</strong>esregierung Unternehmen<br />

steuerlich entlastet. Aus Sicht der<br />

Wirtschaft sind aber weitere Sofortmaßnahmen<br />

notwendig. Wie beurteilen<br />

Sie den Vorschlag, die Begrenzung<br />

beim Abzug von Zinsaufwand (Zinsschranke)<br />

<strong>und</strong> die gewerbesteuerlichen<br />

Hinzurechnungen unverzüglich für zwei<br />

Jahre auszusetzen?<br />

Ich halte die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

umgesetzten Maßnahmen<br />

bei der Zinsschranke, dem Mantelkauf,<br />

der Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer <strong>und</strong><br />

der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung<br />

für wichtig, um krisenverschärfende<br />

Wirkungen zu vermeiden. Gerade<br />

die Zinsschranke wird mit der<br />

dauerhaften Verdreifachung der Freigrenze<br />

<strong>und</strong> der Möglichkeit des Ebitda-Vortrags<br />

deutlich verbessert <strong>und</strong><br />

den krisenbedingten Gewinnrückgängen<br />

<strong>und</strong> steigenden Zinskosten<br />

angepasst. Die Aussetzung der Zinsschranke<br />

<strong>und</strong> der gewerbesteuerlichen<br />

Hinzurechnung für zwei Jahre ist deshalb<br />

keine Option, den Unternehmen<br />

schnell aus der Krise zu verhelfen. Die<br />

Unternehmen sind durch die Anpassung ihrer<br />

Finanzierungsstrukturen an die Vorgaben der<br />

Zinsschranke gestärkt in die Krise gegangen.<br />

Im Übrigen hat die Zinsschranke wegen der<br />

nunmehr dauerhaften Festschreibung der<br />

Freigrenze von drei Millionen Euro für die<br />

meisten kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen<br />

ohnehin keine Bedeutung. Die Zinsschranke<br />

über die beschlossenen Verbesserungen hinaus<br />

zeitweise aufzugeben, halte ich für falsch.<br />

Die Mehrwertsteuer steht in ihrer jetzigen<br />

Ausgestaltung für den Zustand unseres <strong>Steuer</strong>rechts:<br />

Eine Ausnahme führt zur nächsten,<br />

<strong>und</strong> am Ende fühlen sich doch alle benachteiligt.<br />

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für<br />

Beherbergungsleistungen ist eine weitere Ausnahmeregelung.<br />

Sollte das Mehrwertsteuer-<br />

Wirtschaft Region <strong>Fulda</strong> 03/<strong>2010</strong><br />

Finanzminister Karlheinz Weimar: Erklärtes Ziel der Landesregierung<br />

ist es, den Wirtschaftsstandort Hessen durch Investitionen<br />

weiter zu stärken<br />

system nicht überarbeitet <strong>und</strong> sollten die<br />

zahlreichen Ausnahmen nicht erheblich eingeschränkt<br />

werden?<br />

Da stimme ich zu. Die Überprüfung des Umsatzsteuersystems<br />

<strong>und</strong> der ermäßigten <strong>Steuer</strong>sätze<br />

ist Ziel der Koalition auf B<strong>und</strong>esebene.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung beabsichtigt, eine Kommission<br />

zur Reform der <strong>Gemeinde</strong>fi nanzen -<br />

insbesondere auch der Gewerbesteuer - einzuberufen.<br />

Welche Ratschläge geben Sie dem<br />

Gremium mit auf den Weg?<br />

Überlegungen zu einer gr<strong>und</strong>legenden Reform<br />

der <strong>Gemeinde</strong>fi nanzen, insbesondere der<br />

Gewerbesteuer, gab es zuletzt im Jahr 2003<br />

<strong>und</strong> im Vorfeld der Unternehmenssteuerreform<br />

2008. Hierbei sind mehrere Modelle untersucht<br />

<strong>und</strong> diskutiert worden, geändert hat<br />

sich nichts. Ich denke, dass eine neue<br />

Kommission als Ergebnis letztlich nur<br />

alten Wein in neuen Schläuchen präsentieren<br />

kann. Mein Ratschlag an<br />

eine künftige Kommission: Bedenken<br />

Sie insbesondere die administrativen<br />

Aspekte der Reformmodelle. Beispielsweise<br />

schafft ein kommunaler <strong>und</strong> hebesatzabhängiger<br />

Zuschlag auf alle<br />

Einkommensteuer- <strong>und</strong> Körperschaftsteuerzahler<br />

viele neue Komplizierungen<br />

<strong>und</strong> würde das Ziel der <strong>Steuer</strong>vereinfachung<br />

konterkarieren.<br />

Die Erbschaftsteuer ist auch nach der<br />

Reform äußerst komplex ausgestaltet<br />

<strong>und</strong> führt zu großen Unsicherheiten bei<br />

den Unternehmen. Unterstützen Sie<br />

unseren Vorschlag, bei der Erbschaftsteuer<br />

ein Niedrigtarifmodell umzusetzen<br />

beziehungsweise die <strong>Steuer</strong> im<br />

Idealfall ganz abzuschaffen?<br />

Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer<br />

mit adäquatem Aufkommensersatz an<br />

anderer Stelle wäre aus Sicht der Vereinfachung<br />

sicherlich der beste Weg, ist<br />

aber unter gesellschafts- <strong>und</strong> verteilungspolitischen<br />

Erwägungen schwierig,<br />

auch weil Erbschaftsteuern international<br />

üblich sind. Deutschland liegt<br />

gemessen am Anteil des Erbschaftsteueraufkommens<br />

am Bruttoinlandsprodukt von 0,18<br />

Prozent im Jahr 2005 im Durchschnitt der „alten“<br />

24 OECD-Staaten. Die USA, Großbritannien<br />

<strong>und</strong> unsere Nachbarn Frankreich, Niederlande,<br />

Belgien <strong>und</strong> Schweiz liegen da zum Teil<br />

erheblich höher. Die <strong>Steuer</strong>befreiung des Betriebsvermögens<br />

zu 85 oder gar 100 Prozent<br />

kann aber nicht zum Nulltarif erfolgen, weil<br />

das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht sie an sehr enge<br />

Voraussetzungen geknüpft hat. Die in der Kritik<br />

stehenden Behaltensfristen <strong>und</strong> Lohnsummengrenzen<br />

gewährleisten die verfassungsrechtliche<br />

Begründbarkeit dieser weitreichenden<br />

Begünstigung. Diese Bedingungen wurden<br />

aktuell durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

zugunsten der Wirtschaft entschärft.

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