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Stadtwerke Winterberg AöR - Rathaus Winterberg

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3. KanalbenutzungsgebührenFür die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage erhebt die Stadt nachden gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften Benutzungsgebühren zurDeckung der Kosten im Abwasserbereich.Die Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus:A) der verbrauchsunabhängigen Gebühr (Grundgebühr =0,34 € je Wohneinheitund Tag) für die Bereitstellung der Abwasseranlage undB) der verbrauchsabhängigen Arbeitsgebühr (Verbrauchsgebühr = 1,81 € je cbmSchmutzwasser) nach der Menge der angefallenen AbwässerC) der niederschlagsunabhängigen Gebühr (abflusswirksame Fläche in Quadratmeterx 0,63 €)Als Wohneinheit gilt:a) jede Wohnung, unabhängig von der Größe;b) jede selbstständige Wohneinheit (auch Einlieger-, Einraum­ undFerienwohnungen);c) jedes private Schwimmbad;d) bei ganz oder teilweise gewerblich oder anders genutzten Gebäudeneinschließlich öffentlichen Einrichtungen und Industrie je angefangene 200 qmgenutzte Fläche;e) bei Campingplätzen je 4 StellplätzeBeispiel: (4-Personen-Haushalt; 1 Wohnung; Abwasserverbrauch =160 m 3 ):a) Grundgebühr: 365 Tage x 0,34 € je Wohneinheit und Tag = 124,10€b) Verbrauchsgebühr: 160 m 3 x 1,81 € je cbm Abwasser = 289,60 €c) Niederschlagsgebühr: 150 m 2 x 0,63 € = 94,50 €Kanalbenutzungsgebühren gesamt 508,20 €Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Winterberg</strong> <strong>AöR</strong> -Abwasser­Lamfert 30 59955 <strong>Winterberg</strong> Tel.: 0 29 81 192872· 0 (Zentrale) Fax: 0 29 81 192872-29

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