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Stadtwerke Winterberg AöR - Rathaus Winterberg

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Das Grundstück ist auf Kosten des Anschlussnehmers gegen Rückstau zu sichern.Etwaige zur Zeit noch genutzte Kläranlage, Sammelgruben und sonstige Einrichtungen sindnach Anschluss an das zentrale Entsorgungsnetz unverzüglich außer Betrieb zu setzen und aufKosten der Anschlussteilnehmer stillzulegen. Das darin befindliche Abwasser sowie Faulschlammdarf unter keinen Umständen in das öffentliche Abwassernetz geleitet werden, dadadurch die Biologie in den Kläranlagen zerstört wird.Alle Regenwasserzuläufe sind aus dem Abwasseranschluss zu entfernen. Das Regenwasser istnach Möglichkeit auf dem Gnmdstück zu versickern. Andernfalls ist ein Anschluss an denRvV-Kanal vorzusehen.Bei Nichteinhaltung wird der Verursacher für alle daraus entstehenden Kosten schadenersatzpflichtiggemacht.6. Abnahme des Abwasseranschlusses:Die bauliche Ausführung des Anschlusses ist vor dem Verfüllen des Rohrgrabens durch die<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Winterberg</strong> <strong>AöR</strong> abnehmen zu lassen.Zur Abnahme müssen sämtliche Anschlussleitungen und -schächte freiliegend sein.Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Winterberg</strong> <strong>AöR</strong> unter derTelefonnummer 0 2981/3820 gern zur Verfugung.

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