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Stadtwerke Winterberg AöR - Rathaus Winterberg

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Abgaben/Kosten. die dem Bauherrn im Zugeder Realisierung seines Bauvorhaben im KanaIbaubereichentstehen können (Stand: Jan. 2011)<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Winterberg</strong> <strong>AöR</strong>Abt. Abwasser1. Kostenersatz für Haus- und GrundstücksanschlüsseDer Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigungsowie die Kosten für die Unterhaltung eines Grundsstücksanschlusses (Streckeder Anschlussleitung vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze ­einschließlich Prüfschacht) an die städtische Abwasseranlage sind der Stadt zuersetzen. Der Kostenersatz richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand(rd. 1.000 bis 2.000 Euro). In besonderen Einzelfällen kann dieser Betrag auchüberschritten werden.2. KanalanschlussbeitragZum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung undErweiterung der öffentlichen Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durchdie Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebtdie Stadt einen Anschlussbeitrag.Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die anangeschlossen werden können und für diedie Abwasseranlagea) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebautoder gewerblich genutzt werden dürfen,b) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sienach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordnetenbaulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.Maßstab für den Anschlussbeitrag sind die Nutzungsflächen. DieseGrundstücksfläche wird bei zwei- und mehrgeschossiger Bebauung bzw.Bebaubarkeit mit einem Vomhundertsatz erhöht, da bei einem mehrgeschossigenGebäude der wirtschaftliche Vorteil höher anzusetzen ist als bei einemeingeschossigen Gebäude.So wird bei zweigeschossiger Bebaubarkeit die Grundstücks'fläche mit 125 v.H.,bei dreigeschossiger Bebaubarkeit mit 150 v.H. usw. vervielfacht.Beispiel: - Grundstücksfläche 600 m 2- Geschosszahl II-geschossig600m 2 x 125 % =750 m 2 Nutzungsfläche x 1,64 € (Beitragsatz) = 1.230,00 € (Beitrag)Des Weiteren ist der Kanalanschlussbeitrag von der Art der Nutzung desGrundstücks abhängig. Bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe- undIndustriegebieten oder bei Grundstücken, die gewerblich oder industriell genutztwerden, sind die Vomhundertsätze um weitere 30 Prozentpunkte zu erhöhen.

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