11.07.2015 Aufrufe

Stadtwerke Winterberg AöR - Rathaus Winterberg

Stadtwerke Winterberg AöR - Rathaus Winterberg

Stadtwerke Winterberg AöR - Rathaus Winterberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 2 -Liegt das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes?Nein ( ) Ja ( ) Bezeichnung des Bebauungsplanes ________________________4.) Angaben zum GebäudeArt des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus): _______________________________________Mögliche Geschosszahl lt. Bebauungsplan: _______________________________________Tatsächliche Geschosszahl:_______________________________________Gewerbliche Nutzung beabsichtigt:Nein ( ) Ja ( ) welche _____________________________________________Öffentliche Nutzung beabsichtigt:Nein ( ) Ja ( ) welche _____________________________________________Einen amtlichen Lageplan des anzuschließenden Grundstücks (M = 1 : 500) mit eingezeichneterLage der geplanten Abwasserleitung/en habe/n ich/wir diesem Antrag beigefügt.5.) Angaben zur beabsichtigten EntwässerungVorbemerkung und Hinweise:Gemäß geltendem Landeswassergesetz (§ 51 a) für das Land Nordrhein-Westfalen ist dasanfallende Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut,befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zuverrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung desWohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweilsdafür in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen.Bei einer Versickerung durch die Bodenzonen (Mulden) braucht keine wasserrechtliche Erlaubnisbeantragt werden. Bei einer Verrieselung z. B. über Rigolen muss ein Antrag zur Einleitungin das Grundwasser bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises gestelltwerden.Sofern keine Versickerung, Verrieselung oder ortsnahe Ableitung möglich ist, ist das Grundstückgemäß geltender Entwässerungssatzung an die öffentliche Kanalisation der Stadt <strong>Winterberg</strong>anzuschließen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!