11.07.2015 Aufrufe

Institut für Sozialdienste (IfS) Vorarlberg Geschäftsführung An das ...

Institut für Sozialdienste (IfS) Vorarlberg Geschäftsführung An das ...

Institut für Sozialdienste (IfS) Vorarlberg Geschäftsführung An das ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verschwiegenheitspflicht aber jedenfalls nicht gegenüber der Landesregierungbesteht (ohne Interessensabwägung, vgl. § 38 Abs 1 und 2 neu).§ 17 Abs 5 iVm § 38 Abs 2 neu kann jedenfalls dergestalt ausgelegt werden, <strong>das</strong>szukünftig die Landesregierung durch ihre Fragestellung an den privaten Trägerdefiniert, was unter den erforderlichen Auskünften und der notwendigenDokumentation verstanden wird.Wenn sich auch die personelle Situation der Jugendwohlfahrtsträger zwischenzeitig –erfreulicherweise – gebessert hat, besteht dennoch die ernsthafte Gefahr, <strong>das</strong>s aufgrundfehlender Zeitressourcen und trotz der vorgesehenen Beteiligung der BetroffenenGefährdungsabklärungen vermehrt (auch) über dieses Instrument vorgenommenwerden, anstelle persönliche Gespräche mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen zuführen bzw. sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen. Der Kontakt zum betroffenenKind soll in diesem Sinne nicht nur als mögliche Erkenntnisquelle formuliert sein, sondernist als Muss-Bestimmung vorzusehen.Im Vertrauen darauf, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> „System“ funktioniert und sämtliche Beteiligten sich derVerantwortung in Bezug auf die Mitteilungspflichten, allenfalls auch im Zusammenhang mitoder anlässlich einer entsprechenden Gefährdungsabklärung bewusst sind, wird eineAuskunftspflicht der Mitteilungspflichtigen im Wissen, <strong>das</strong>s der Schutz desVertrauensverhältnisses Grundlage für eine insb. präventive Hilfeleistung ist,abgelehnt.Lediglich der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle angeführt, <strong>das</strong>s der Gesetzgebermit dem Entwurf auf präventive Unterstützung setzt und selbst definiert, <strong>das</strong>s dieCharakteristik der Dienste darin liegt, <strong>das</strong>s sie nach eigenem Ermessen der Betroffenen in<strong>An</strong>spruch genommen werden können und es keine Zuweisung durch fachliche Stellen,schon gar nicht eine Vereinbarung mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger braucht (vgl.Erläuternde Bemerkungen S. 27). Für die soziale Arbeit bzw. Therapie ist <strong>das</strong> Vertrauen,<strong>das</strong> der die Beratung suchende Klient demjenigen entgegen bringt, dem er sich anvertraut,von zentraler Bedeutung und Grundlage unserer Arbeit. In vielen Fällen wenden sichpsychisch belastete, hilfsbedürftige oder in einem Konflikt stehende Personen nurunter der Voraussetzung an eine Beratungs- oder Betreuungsstelle, <strong>das</strong>s ihre<strong>An</strong>gaben diskret behandelt werden. Klienten sollen nicht in die Zwangslage versetztwerden, Hilfe und Rat deshalb nicht in <strong>An</strong>spruch nehmen zu können, weil ansonsten dieGefahr bestünde, <strong>das</strong>s ein ihnen bedeutsames Geheimnis verraten würde. 4Die fachliche Beurteilung (und auch Verantwortung), wann Informationen an dieLandesregierung weitergegeben werden müssen oder auch im Rahmen derMitteilungsberechtigung sollen, muss aus diesen Gründen weiterhin in derVerantwortung der betreffenden Fachleute bleiben. Nur so wird die Beibehaltung desbislang erfolgreichen, abgestuften Hilfesystems ermöglicht, welches erforderlich ist, umbereits frühzeitig und angemessen auf Kindeswohlgefährdungen reagieren zu können. DieErfahrung zeigt weiters, <strong>das</strong>s der Großteil der hilfesuchenden Klienten ohnedies einemAustausch mit der Jugendwohlfahrt zustimmt und zu einer Kooperation motiviert werden4 Vgl. Jesionek, <strong>An</strong>zeige- und Aussageverhalten bei Kindesmißbrauch. In Fuchs/Brandstetter (Hg.):Festschrift für Winfried Platzgummer: zum 65. Geburtstag am 16. Oktober 1995 (369 ff), 371 - 372Seite 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!