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Das Kirchblättle - Evangelische Kirchengemeinde Neubulach

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KGRKirchenwahlen 2013Am Sonntag, 1. Dezember 2013, wirdin unserem Kirchspiel ein neuer <strong>Kirchengemeinde</strong>ratgewählt. An dieserStelle seien in aller Kürze ein paarInformationen zu der Wahl genannt:Rechtsgrundlage:Rechtsgrundlage der Wahl ist dieKirchliche Wahlordnung (KWO).Zusammensetzung:Der <strong>Kirchengemeinde</strong>rat setzt sichzusammen aus:• den gewählten <strong>Kirchengemeinde</strong>räten• den Mitgliedern kraft Amtes: Pfarrerund Kirchenpflege• möglichen zugewählte MitgliedernEine Wahlperiode dauert sechs Jahre.Wahlberechtigung:Alle Gemeindeglieder sind aktiv wahlberechtigt• die am Wahltag das 14. Lebensjahrvollendet haben• die ihre Hauptwohnung im Bereichder württembergischenLandeskirche haben oder diesersonst zugehörig sind und• die in die Wählerliste aufgenommensindWählerliste:Die Wählerliste, in die alle wahlberechtigtenMitglieder einer <strong>Kirchengemeinde</strong>aufgenommen sind, wird ausder Gemeindegliederdatei erstellt.Den Wahlberechtigten, die in die Listeaufgenommen wurden, werden dieWahlunterlagen zugesandt.Ortswahlausschüsse:In unserer Gesamtkirchengemeindefindet echte Teilortswahl statt. <strong>Das</strong>bedeudet, dass die vier Teilgemeinden<strong>Neubulach</strong>, Altbulach, Liebelsbergund Oberhaugstett jeweils die inihrem Teilort aufgestellten Kandidatenwählen. Zur Prüfung der Wahlvorschlägeund Durchführung der Wahlwird in jeder Teilgemeinde ein Ortswahlausschussgebildet, der aus dreiMitgliedern und ebenso vielen Stellvertreternbesteht.Wählbarkeit:<strong>Das</strong> passive Wahlrecht besitzen alleMitglieder der <strong>Kirchengemeinde</strong>, dieam 01.12.2013 das 18. Lebensjahrvollendet haben, wahlberechtigt sindund bereit sind, das Gelübde abzulegen,das für Mitglieder eines <strong>Kirchengemeinde</strong>ratsbestimmt ist.Wer kommt für eine Kandidatur in Frage?:Der <strong>Kirchengemeinde</strong>rat sollte dieVielfalt aller Gemeindeglieder mit ihrenunterschiedlichen geistlichen Prägungenwiderspiegeln.4

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