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20090218 Kundeninformation_de - Schmid Rhyner

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Lebensmittelverpackungen<br />

Geschätzte Geschäftspartner<br />

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Certified by: ISO 9001: 2000 / ISO 14001: 2004<br />

Adliswil, <strong>de</strong>n 20.2.09<br />

Der Einsatz von UV-Lacksystemen für die Vere<strong>de</strong>lung von Lebens- und Genussmittelverpackungen<br />

bietet in vielerlei Hinsicht enorme Vorteile und Möglichkeiten, stellt aber auch beson<strong>de</strong>re<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen. Aufgrund eines aktuellen Falls zum Thema Migration möchten wir Sie mit diesem<br />

Schreiben aktiv über <strong>de</strong>n Sachverhalt informieren und sie erneut im Hinblick auf diese Thematik<br />

sensibilisieren, da zu vermuten ist, dass sich die unten beschriebene Angelegenheit ausweitet und<br />

im Markt von Seiten <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n verstärkt Untersuchungen stattfin<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Wir bieten Ihnen<br />

gerne an, gemeinsam Lösungen im Bereich Lebens- und Genussmittelverpackungen zu entwickeln.<br />

Was hat sich ereignet?<br />

Nach einer Stichprobe im Rahmen einer Lebensmittelüberwachung hat ein <strong>de</strong>utsches Amt in einem<br />

verpackten Lebensmittel eine Konzentration eines Photoinitiators – 4-Methylbenzophenon –<br />

festgestellt, die nach seinem Dafürhalten nicht mit <strong>de</strong>m allgemeinen Sicherheitsgebot für<br />

Lebensmittelverpackungen gemäß Artikel 3 <strong>de</strong>r EU Verordnung 1935/2004 vereinbar ist. Zwar stellt<br />

das örtliche <strong>de</strong>utsche Lebensmittelüberwachungsamt richtigerweise fest, dass <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche<br />

zulässige Grenzwert 1 von 10 ppb (10 µg/kg Lebensmittel) für Plastikverpackungen gilt und daher<br />

nicht unmittelbar auf <strong>de</strong>n Fall anwendbar ist (Kartonverpackung), das Amt ist jedoch <strong>de</strong>r Auffassung<br />

dass dieser Grenzwert einen „Anhaltspunkt“ zur Sicherheitsbewertung biete.<br />

Das beanstan<strong>de</strong>te Lebensmittel wur<strong>de</strong> mit einer Innenverpackung aus Polyethylen (HDPE) und einer<br />

auf <strong>de</strong>r Aussenseite bedruckten und lackierten Kartonverpackung verpackt.<br />

Die verwen<strong>de</strong>te Polyethylenfolie stellt vermutlich bezüglich <strong>de</strong>r Migration dieses Stoffes (4-<br />

Methylbenzophenon), <strong>de</strong>r ein geringes Molekulargewicht aufweist, nach unseren Kenntnissen in <strong>de</strong>r<br />

Tat keine funktionelle Barriere dar. Deshalb konnte <strong>de</strong>r Photoinitiator 4-Methylbenzophenon von <strong>de</strong>r<br />

Aussenseite <strong>de</strong>r Umverpackung in das Lebensmittel migrieren.<br />

1 Es ist nach unserem Wissensstand zweifelhaft, ob die entsprechen<strong>de</strong> Vorschrift <strong>de</strong>s § 8 (1a)<br />

<strong>de</strong>r Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>verordnung überhaupt rechtsgültig angewandt wer<strong>de</strong>n kann, weil sie unter<br />

Umstän<strong>de</strong>n nicht vorschriftsmäßig an die Europäische Kommission in Brüssel notifiziert wur<strong>de</strong>.


Darum empfiehlt und zertifiziert <strong>Schmid</strong> <strong>Rhyner</strong> AG das im genannten Fall eingesetzte Produkt<br />

ausdrücklich nicht für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.<br />

Der Fall hat am 3.2.2009 zu einem RASFF-Eintrag (RAPID ALERT SYSTEM FOR FOOD AND FEED<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Kommission) geführt: „migration of 4-methylbenzophenone (798 µg/kg - ppb) from<br />

cardboard boxes produced in the Netherlands containing chocolate crunch muesli manufactured in<br />

Belgium“.<br />

Anwendung von UV- härten<strong>de</strong>n Materialien in <strong>de</strong>r Druckvere<strong>de</strong>lung<br />

Die UV-Härtung ist eine Metho<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>r Beschichtungsmittel, durch energiereiche UV-Strahlung<br />

angeregt, zu einer festen Schicht aushärten. Am weitesten verbreitet ist die Härtung mit UV-Strahlung<br />

unter normaler (Sauerstoff-)Atmosphäre. UV- härten<strong>de</strong> Systeme zeichnen sich durch eine schnelle<br />

Weiterverarbeitbarkeit aus weshalb sie für Anwendungen in <strong>de</strong>r Druckvere<strong>de</strong>lung („UV-Lacke“) und<br />

UV- härten<strong>de</strong>n Druckfarben vermehrt zum Einsatz kommen. Für die UV-Härtung sind im Lack<br />

Photoinitiatoren notwendig, die nach Anregung durch die UV-Strahlung die Härtungsreaktion<br />

initiieren.<br />

4-Methylbenzophenon kommt als gängiger Photoinitiator zum Einsatz. Es ist ein so genanntes<br />

Benzophenon-Derivat und zeichnet sich gegenüber <strong>de</strong>r Stammverbindung Benzophenon durch<br />

geringeren Eigengeruch und <strong>de</strong>utlich geringeres Migrationspotenzial aus.<br />

Deshalb wird neben an<strong>de</strong>ren Photoinitiatoren auch 4-Methylbenzophenon von <strong>Schmid</strong> <strong>Rhyner</strong><br />

in Standard-UV-Lacken, die in <strong>de</strong>r Druckvere<strong>de</strong>lung für Akzi<strong>de</strong>nzen wie für Verpackungen zum<br />

Einsatz kommen, verwen<strong>de</strong>t.<br />

Was ist Migration?<br />

Unter Migration im Bereich <strong>de</strong>r Lebens- und Genussmittelverpackungen versteht man das Übergehen<br />

von Substanzen aus <strong>de</strong>r Verpackung auf das Inhaltsgut. Die Migration führt zu Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Lebensmittels, kann unter Umstän<strong>de</strong>n gesundheitsschädlich sein, und ist daher unerwünscht.<br />

Potentiell migrationsfähige Substanzen können aus <strong>de</strong>r Beschichtung (Lack, Folienlaminat bestehend<br />

aus Folie und Klebstoff etc.), <strong>de</strong>r Druckfarbe und <strong>de</strong>m Druckträger (Papier, Karton, Folie etc.)<br />

stammen und durch unsachgemässe Verarbeitung im Herstellungsprozess auf das Lebensmittel<br />

übergehen. 4-Methylbenzophenon ist <strong>de</strong>mnach nur eine von vielen Verbindungen, die in ein<br />

Lebensmittel migrieren können.<br />

Des Weiteren können beim Verpackungsdruck Stoffe von <strong>de</strong>r Aussenseite <strong>de</strong>r Verpackung im Stapel<br />

auf die Innenseite und dann von dort auf das verpackte Inhaltsgut übergehen (sog. „Abklatsch“).<br />

Auch die Migration durch <strong>de</strong>n Druckträger hindurch auf das Lebensmittel ist möglich.<br />

Je<strong>de</strong> Verpackung, bei <strong>de</strong>r das Inhaltsgut selbst nicht durch eine innere Verpackung<br />

(„Primärverpackung“) als Barriereschicht vor <strong>de</strong>m Übergang von Substanzen geschützt ist, ist selbst<br />

als Primärverpackung anzusehen.<br />

Die Barrierewirkung <strong>de</strong>r inneren Verpackung kann entwe<strong>de</strong>r für alle Substanzen bestehen o<strong>de</strong>r nur<br />

für solche Substanzen wirksam sein, <strong>de</strong>ren Übergang auf das Lebensmittel verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n soll<br />

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(funktionelle Barriere). Die Barriereeigenschaften müssen laut EG-Gesetzgebung durch<br />

geeignete Migrationstests geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn die Barriereeigenschaften <strong>de</strong>r inneren Verpackung nicht gegeben sind, gelten auch für die<br />

äußeren Verpackungen die Vorschriften, die für alle Gegenstän<strong>de</strong> mit Lebensmittelkontakt gesetzlich<br />

in <strong>de</strong>r EU-Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>verordnung 1935/2004/EG geregelt sind.<br />

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass im Zuge seiner Sicherheitsprüfung <strong>de</strong>r Verpackungshersteller<br />

erklären muss, dass die von ihm gelieferte Verpackung <strong>de</strong>n rechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen entspricht. Er<br />

muss eine sogenannte Declaration of Compliance gemäß Artikel 16 <strong>de</strong>r Verordnung 1935/2004<br />

abgeben und auf Anfrage die entsprechen<strong>de</strong>n Prüfnachweise vorlegen.<br />

Rechtliche Anfor<strong>de</strong>rungen an Lebensmittelverpackungen – EU-<br />

Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>verordnung 1935/2004/EG<br />

Nach Artikel 1 Abs. 1 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 bezweckt die Verordnung, das wirksame<br />

Funktionieren <strong>de</strong>s EU Binnenmarktes in Bezug auf das Inverkehrbringen von Materialien und<br />

Gegenstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Gemeinschaft sicherzustellen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln<br />

unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar in Berührung zu kommen, und gleichzeitig die Grundlage für ein hohes<br />

Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Verbraucherinteressen zu schaffen.<br />

Gemäss Artikel 1 Abs. 2 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt die Verordnung für Materialien und<br />

Gegenstän<strong>de</strong>, die als Fertigerzeugnis:<br />

a) dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen o<strong>de</strong>r<br />

b) bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind und dazu bestimmt sind, o<strong>de</strong>r<br />

c) vernünftigerweise vorhersehen lassen, dass sie bei normaler o<strong>de</strong>r vorhersehbarer Verwendung<br />

mit Lebensmitteln in Berührung kommen o<strong>de</strong>r ihre Bestandteile an Lebensmittel abgeben.<br />

Artikel 3 Abs. 1 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 schreibt vor, dass Materialien und<br />

Gegenstän<strong>de</strong>, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen - und zwar unabhängig davon, ob sie<br />

bedruckt sind o<strong>de</strong>r nicht - nach guter Herstellungspraxis so herzustellen sind, dass sie unter <strong>de</strong>n<br />

normalen o<strong>de</strong>r vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in<br />

Mengen abgeben, die geeignet sind,<br />

a) die menschliche Gesundheit zu gefähr<strong>de</strong>n; o<strong>de</strong>r<br />

b) eine unvertretbare Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Zusammensetzung <strong>de</strong>r Lebensmittel herbeizuführen; o<strong>de</strong>r<br />

c) eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r organoleptischen Eigenschaften <strong>de</strong>r Lebensmittel herbeizuführen.<br />

Verantwortlichkeit<br />

Gemäss Gesetz ist <strong>de</strong>r Inverkehrbringer von Lebensmittelverpackungen, das heisst <strong>de</strong>r<br />

Verpackungs- und <strong>de</strong>r Lebensmittelhersteller, die die Verpackung in Umlauf bringen,<br />

verantwortlich für die Einhaltung <strong>de</strong>r Gesetzesnormen. Weiter sind sie dazu verpflichtet, unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r guten Herstellpraxis zu produzieren (Good Manufacturing Practice, GMP, siehe<br />

2023/2006/EG, Verordnung über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstän<strong>de</strong>, die dazu<br />

bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen). Darunter fallen die Sauberkeit <strong>de</strong>r<br />

Verarbeitungssysteme, <strong>de</strong>r Einsatz geeigneter Materialien und <strong>de</strong>ren fortwähren<strong>de</strong> Überprüfung, die<br />

ständige Überprüfung <strong>de</strong>r Qualität (Aushärtung, etc.), die permanente Funktionskontrolle <strong>de</strong>r<br />

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Verarbeitungssysteme (UV-Strahler, Reflektoren) und die regelmässige Entnahme, Prüfung und<br />

Lagerung von Rückmustern.<br />

In je<strong>de</strong>m Fall wird die Prüfung <strong>de</strong>r fertigen Verpackung auf <strong>de</strong>ren Eignung für <strong>de</strong>n geplanten Einsatz<br />

empfohlen.<br />

Ein an<strong>de</strong>rer Fall: ITX<br />

Ein bekanntes Beispiel ist <strong>de</strong>r vor einigen Jahren in Säuglingsmilch gefun<strong>de</strong>ne Photoinitiator ITX, <strong>de</strong>r<br />

aus <strong>de</strong>r Druckfarbe in das Lebensmittel gelangt ist. Hier wur<strong>de</strong> durch einseitige Berichterstattung in<br />

<strong>de</strong>n Medien die Lösung <strong>de</strong>s Problems (Vermeidung von Migration aus <strong>de</strong>r Verpackung in das<br />

Lebensmittel) auf ein Nebengleis gedrängt. Statt<strong>de</strong>ssen wur<strong>de</strong> mit grossem Aktivismus von Seiten<br />

<strong>de</strong>r betroffenen und im Markt beteiligten Unternehmen versucht, in allen bestehen<strong>de</strong>n Produkten das<br />

ITX zu ersetzen. Da man sich hierbei nicht an einer gemeinsamen Problemlösung orientiert hat,<br />

wur<strong>de</strong> zum Teil beim Ersatz von ITX nicht immer die bessere (d.h. das Lebensmittel weniger<br />

kontaminieren<strong>de</strong>) Lösung gefun<strong>de</strong>n.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>r Herstellung geeigneter Materialien für <strong>de</strong>n Einsatz im Verpackungsdruck hat dieser<br />

Vorfall jedoch zu einer Intensivierung <strong>de</strong>r Forschung geführt, so dass heutzutage migrationsarme<br />

Alternativen zu vielen Produkten existieren.<br />

Technische Beratung von <strong>Schmid</strong> <strong>Rhyner</strong><br />

Zunehmend kommen in <strong>de</strong>r Druckindustrie und damit auch im Verpackungsdruck UV- härten<strong>de</strong><br />

Materialien wegen ihrer schnelleren Weiterverarbeitbarkeit und <strong>de</strong>n optischen Eigenschaften zum<br />

Einsatz. In Verbindung mit <strong>de</strong>m anhalten<strong>de</strong>n Trend, Produkte über die Verpackung zu differenzieren<br />

und <strong>de</strong>shalb die Verpackung durch Druckveredlung zu gestalten und hervorzuheben, wer<strong>de</strong>n vom<br />

Verpackungshersteller immer fundiertere Kenntnisse im Bereich <strong>de</strong>r Wechselwirkung zwischen<br />

Inhaltsgut und Verpackung erwartet. Parallel dazu entwickelt sich die Analytik immer weiter. Die<br />

Nachweisgrenze von Stoffen verschiebt sich dadurch stetig nach unten. Unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

von Verbraucherschutz und Gesundheit wird die Gesetzgebung im Lebensmittelbereich ebenfalls<br />

konsequent ausgebaut und von behördlicher Seite entsprechend rigoros kontrolliert.<br />

In dieser Situation ist auf Seiten <strong>de</strong>r Lebensmittelverpackungsindustrie <strong>de</strong>shalb die Zusammenarbeit<br />

zwischen <strong>de</strong>n Material- und <strong>de</strong>n Verpackungsherstellern bzw. Abfüllern entlang <strong>de</strong>r Lieferkette<br />

absolut zentral..<br />

UV-Beschichtungen aus <strong>de</strong>m Hause <strong>Schmid</strong> <strong>Rhyner</strong> enthalten systembedingt, wie alle UV-<br />

härten<strong>de</strong>n Materialien, Photoinitiatoren. Gängige Photoinitiatoren sind z.B. Benzophenon, 4-<br />

Methylbenzophenon und ITX. Daneben gibt es jedoch eine ganze Reihe weiterer<br />

Verbindungen, die je nach Anwendung zum Einsatz kommen und, wie weiter oben ausgeführt,<br />

auch sehr migrationsarme Varianten beinhalten. Zu diesen migrationsarmen Varianten beraten<br />

wir Sie gerne.<br />

Mit <strong>de</strong>m Know-how auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r UV-Härtung und <strong>de</strong>s gesamten Produktionsprozesses ist die<br />

<strong>Schmid</strong> <strong>Rhyner</strong> AG ein kompetenter Partner für die Beratung und Lieferung von Spezialprodukten für<br />

Genuss- und Lebensmittelverpackungen. Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit allen beteiligten<br />

Partnern auch im Verpackungsmarkt zu sicheren und ansprechen<strong>de</strong>n Produkten beizutragen. Der<br />

schonen<strong>de</strong> Einsatz von Ressourcen und damit die Schonung von Umwelt und Natur sind dabei ein<br />

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wesentliches Augenmerk. Durch die Vermeidung von Migrationsereignissen <strong>de</strong>r oben ausgeführten<br />

Art ist dabei allen Beteiligten geholfen.<br />

<strong>Schmid</strong> <strong>Rhyner</strong> informiert seine Kun<strong>de</strong>n in technischen Datenblättern und Zertifikaten über die<br />

Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen ihrer Produkte. Grundsätzlich empfehlen wir für alle<br />

Lebensmittelverpackungen die fertige Verpackung vor <strong>de</strong>r Freigabe auf lebensmittelrechtliche<br />

Unbe<strong>de</strong>nklichkeit zu prüfen.<br />

Zusätzlich zu diesem Informationsschreiben haben wir für Sie bei Bedarf weitere Dokumente<br />

bereitgestellt.<br />

• Toxizitätsanalyse 4-Methylbenzophenon vom 15.2.2009<br />

• Informationsschreiben EuPIA vom 17.2.2009<br />

• Informationsschreiben EuPIA vom 26.2.2009<br />

• Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 <strong>de</strong>s europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 27.10.2004<br />

über Materialien und Gegenstän<strong>de</strong>, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu<br />

kommen.<br />

• Verordnung (EG) Nr. 178/2002 <strong>de</strong>s europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 28.1.2002 zur<br />

Festlegung <strong>de</strong>r allgemeinen Grundsätze und Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Lebensmittelrechts, zur<br />

Errichtung <strong>de</strong>r Europäischen Behör<strong>de</strong> für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von<br />

Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<br />

• Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 <strong>de</strong>r Kommission vom 22.12.2006 über gute Herstellungspraxis<br />

für Materialien und Gegenstän<strong>de</strong>, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu<br />

kommen<br />

• Richtlinie 2002/72/EG <strong>de</strong>r Kommission vom 6.8.2002 über Materialien und Gegenstän<strong>de</strong> aus<br />

Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen<br />

Studien <strong>de</strong>r Food Standards Agency UK zur Migration von Benzophenon und Derivaten von<br />

Verpackungen in Lebensmittel fin<strong>de</strong>n sich unter folgen<strong>de</strong>n Links:<br />

http://www.food.gov.uk/science/surveillance/fsisbranch2006/fsis1806<br />

http://www.foodstandards.gov.uk/science/surveillance/fsis2000/6benzo<br />

Bei Fragen mel<strong>de</strong>n Sie sich bitte unter <strong>de</strong>r E-Mail Adresse:<br />

foodpack@schmid-rhyner.ch<br />

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