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Strukturierter Qualitätsbericht - Helfenstein-Klinik Geislingen

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Teil C - Qualitätssicherung Teil C - Qualitätssicherung<br />

C-[4] Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />

<strong>Helfenstein</strong> <strong>Klinik</strong>:<br />

- Teilnahme an einem Benchmarking (3M-Benchmarking) nach Qualitätsindikatoren des Helioskonzernes<br />

- Teilnahme an einem Benchmarkingprojekt basierend auf 3M-Benchmardaten in Zusammenarbeit mit der AOK<br />

Medizinische <strong>Klinik</strong>:<br />

Teilnahme am „Deutschen Papillotomieregister“, initiiert von der „Arbeitsgemeinschaft Leitender Gastroenterologischer<br />

Krankenhausärzte e.V.“ in Zusammenarbeit mit der „Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten“<br />

zur Sicherung der Ergebnisqualität bei der endoskopischen Papilltomie (Durchtrennung des Schließmuskel der Vater-Papille)<br />

Teilnahme am Qualitätsbenchmark zur DPV - Diabetes Patientenversorgung - in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm.<br />

Dieses Qualitätssicherungsprogramm steht unter der Federführung von Herrn Prof. Holl und bezieht sich auf ambulante und<br />

stationäre Patienten.<br />

Es erfolgt eine jährliche Auswertung erfasster Daten zur Qualitätssicherung bei Diabetes.<br />

Frauenklinik:<br />

Teilnahme am Projekt BRENDA: „Quality of breast cancer care under evidence based guidelines“- Versorgungsforschung:<br />

Implementierung und Umsetzung der S3-Leitlinie-Mamma mit dem Ziel einer optimalen Therapie für Patientinnen mit<br />

Mammakarzinom. Ein Modellprojekt in Baden-Württemberg.<br />

<strong>Klinik</strong> für Anästhesie und Intensivmedizin:<br />

Teilnahme an der Notarzt-Qualitätssicherung der Ärztekammer „Nadok“. Die Qualität der Notarzteinsätze wird anhand von<br />

standardisierten Datensätzen mit dem Gesamtergebnis aller Notarztdienste Baden-Württembergs verglichen und bewertet.<br />

C-[5] Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 SGB V<br />

Leistungsbereich: Mindestmenge: Erbrachte<br />

Menge:<br />

Knie-TEP 50 133<br />

C-[6] Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung<br />

nach § 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V [neue Fassung] („Strukturqualitätsvereinbarung“)<br />

trifft nicht zu / entfällt<br />

Ausnahmetatbestand:<br />

Kommentar / Erläuterung<br />

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