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55. Sylter Woche - Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

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Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutzfür ZFA / ZahnarzthelferinnenPraxismitarbeiter, die im Bereich Röntgen tätig sind, müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben.Diese Kenntnisse müssen in der Regel vor Ablauf von 5 Jahren aktualisiert werden.Übersicht über die Kursmöglichkeiten für PraxismitarbeiterAktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz oder Erst- / Neuerwerb der Kenntnisse im StrahlenschutzZeile Kurs Personenkreis Was tun1 Regulärer Aktualisierungskurs2 Erweiterter Aktualisierungskurs„Wiedereinsteigerinnen“(Regulärer Aktualisierungskursmit zusätzlichempraktischenKursteil)3 Ersterwerb / Neuerwerbder Kenntnisseim Strahlenschutz Ausbildung abgeschlossen im Jahr2008. Aktualisierungskurs im Jahr 2008.Das Ministerium toleriert Überschreitungender Aktualisierungsfrist umweniger als ein Jahr (Datum desKenntniserwerbs oder des letztenAktualisierungskurses). 5-jährige Aktualisierungsfrist ummehr als 1 Jahr überschritten(z. B. Elternzeit) Keine Kenntnisse im Strahlenschutz Kenntnisse im Strahlenschutz verfallen.Zum Kurs anmelden.Das Ministerium trifft in diesen Fälleneine Einzelfallentscheidung:Entweder Erweiterter Aktualisierungskurs„Wiedereinsteigerinnen“ oder Neuerwerb der KenntnisseKontakt aufnehmen mitHerrn Stammerjohann.Telefon: 0431-98 85 52 6Eine Anmeldung zum ErweitertenAktualisierungskurs „Wiedereinsteigerinnen“ist erst nach positiver Entscheidungdes Ministeriums möglich.Neuerwerb der Kenntnisse imStrahlenschutz.Eine Liste mit Kursanbietern kann beiFrau Hagedorn angefordert werden.Telefon: 0431-26 09 26 9160 Heinrich-Hammer-Institut | Fortbildungsakademie der Zahnärztekammer <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> | Programm 1.2013

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