Donnerstag | 31. Mai 2012 | Nr. 22 - WAK-Marina-Niestetal.de
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9 | <strong>Niestetal</strong>er Nachrichten <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>/<strong>2012</strong><br />
Doch letztlich kann sich bei diesem Wettbewerb je<strong>de</strong>r als Sieger fühlen, <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Lauf erfolgreich absolviert. Entschei<strong>de</strong>nd ist nämlich weniger die persönliche<br />
Zeit als vielmehr die Tatsache als Einzelner sowie als Team die<br />
Strecke gemeistert zu haben! Das monatelange Training und die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Mühen haben sich gelohnt, das gemeinsame Ziel ist erreicht.<br />
Herzlichen Glückwunsch und auf Wie<strong>de</strong>rsehen beim nächsten Mini-<br />
Marathon am 11. <strong>Mai</strong> 2013!<br />
Peter-Joachim Focke<br />
Musikschule Söhre-Kaufunger Wald<br />
Einladung zum Kuchenkonzert<br />
Am Sonntag, <strong>de</strong>m 3.6.<strong>2012</strong> fin<strong>de</strong>t um 15.00 Uhr das zweite Kuchenkonzert<br />
<strong>de</strong>r Musikschule Söhre-Kaufunger Wald statt.<br />
Etwas 40 junge Geigerinnen und Geiger (zwischen 5 und 16 Jahren) <strong>de</strong>r<br />
Suzukiviolinklasse spielen, solistisch und im Ensemble, Tänze aus verschie<strong>de</strong>nen<br />
Epochen und Län<strong>de</strong>rn, sowie virtuose Geigenmusik.<br />
Im vergangenen Jahr wur<strong>de</strong>n die fortgeschrittenen Schüler am Flügel von Manuel<br />
Gehrke begleitet.<br />
Neben <strong>de</strong>m Genuss für die Ohren, wird in <strong>de</strong>r Pause auch <strong>de</strong>r Gaumen verwöhnt.<br />
In <strong>de</strong>r Pause wird es Kaffee und, von Schülereltern selbstgebackenen<br />
Kuchen geben. (Bitte eine Tasse mitbringen!)<br />
Im zweiten Teil wer<strong>de</strong>n auch die jüngsten Schülerinnen und Schüler <strong>de</strong>r<br />
Geigenklasse mitwirken und ihr Können zeigen.<br />
Zusammen macht es gleich noch viel mehr Spaß.Schon ganz früh können<br />
die jungen Geigerinnen und Geiger beim gemeinsamen Musizieren dabei<br />
sein.<br />
Am Flügel begleitet Anja Koop, die Gesamtleitung hat G.A. Mogalla.<br />
Wir la<strong>de</strong>n herzlich zu diesem Konzert ein, und freuen uns auf einen sonnigen,<br />
genussvollen und klangvollen Nachmittag mit Ihnen.<br />
Definieren Sie wichtige Aufgaben für<br />
die Woche und <strong>de</strong>n Tag ...<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan<br />
mit Anlagen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Niestetal</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> und<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>r Haushaltssatzung<br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Niestetal</strong>für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />
Aufgrund <strong>de</strong>r §§ 94 ff. <strong>de</strong>r vom 01.04.2005 an gelten<strong>de</strong>n Fassung <strong>de</strong>r Hessischen<br />
Gemein<strong>de</strong>ordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt<br />
geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), hat die Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Niestetal</strong> am 19.04.<strong>2012</strong> folgen<strong>de</strong> Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird<br />
im Ergebnishaushalt<br />
im or<strong>de</strong>ntlichen Ergebnis<br />
mit <strong>de</strong>m Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Erträge auf 26.462.000,00 EURO<br />
mit <strong>de</strong>m Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Aufwendungen 26.320.000,00 EURO<br />
im außeror<strong>de</strong>ntlichen Ergebnis<br />
mit <strong>de</strong>m Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Erträge auf 4<strong>31.</strong>500,00 EURO<br />
mit <strong>de</strong>m Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Aufwendungen 550.000,00 EURO<br />
mit einem Überschuss von 23.500,00 EURO<br />
im Finanzhaushalt<br />
mit <strong>de</strong>m Saldo aus <strong>de</strong>n Einzahlungen und Auszahlungen<br />
aus laufen<strong>de</strong>r Verwaltungstätigkeit auf -10.290.000,00 EURO<br />
und <strong>de</strong>m Gesamtbetrag <strong>de</strong>r<br />
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.353.250,00 EURO<br />
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.788.000,00 EURO<br />
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.000.000,00 EURO<br />
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 243.000,00 EURO<br />
mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 12.886.750,00 EURO<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Kredite, <strong>de</strong>ren Aufnahmen zur Finanzierung von Investitionen<br />
und Investitionsför<strong>de</strong>rungsmaßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich ist, wird<br />
auf 9.000.000 Euro festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen wer<strong>de</strong>n nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag <strong>de</strong>r Kassenkredite, die im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n dürfen,<br />
wird auf 800.000,00 EURO festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze für die Gemein<strong>de</strong>steuern wer<strong>de</strong>n für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2012</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( Grundsteuer A)<br />
auf 280 v.H.<br />
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 240 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 375 v.H.<br />
§ 6<br />
Es gilt <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung als Teil <strong>de</strong>s Haushaltsplans beschlossene<br />
Stellenplan.<br />
<strong>Niestetal</strong>, <strong>de</strong>n 20.04.<strong>2012</strong><br />
Der Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Niestetal</strong><br />
Andreas Siebert<br />
Bürgermeister (Siegel)<br />
2. Bekanntmachung <strong>de</strong>r Haushaltssatzung<br />
Die vorstehen<strong>de</strong> Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO (Hessische Gemein<strong>de</strong>ordnung)<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Genehmigung <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n<br />
Festsetzungen in <strong>de</strong>n §§ 2 und 4 <strong>de</strong>r Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat<br />
folgen<strong>de</strong>n Wortlaut: