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VPI-Rundschreiben - UIP

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3ZULASSUNG VON FRÜHER PROJEK-TIERTEN GÜTERWAGENGemäß § 5 TEIV können Neubauten oderUmbauten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichungeiner anzuwendenden TSI bereits„in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadiumoder Gegenstand eines in derDurchführung befindlichen Vertrages“ waren,von der Anwendung der TSI ausgenommenwerden und unter den in § 5TEIV näher bestimmten Voraussetzungeneine Inbetriebnahmegenehmigung erhalten.Die Inbetriebnahmegenehmigungmuss aber europaweit gelten und darfnicht – wie jüngst geschehen – auf denEinsatz des Güterwagens in Deutschlandbeschränkt sein. Aus aktuellem Anlass hatsich die <strong>VPI</strong> zu dieser Problematik daherjetzt schriftlich an das Bundesverkehrsministeriumgewandt. Außerdem soll dasThema beim nächsten EBA/<strong>VPI</strong>-Grundsatzgespräch behandelt werden.Halter, die Schwierigkeiten mit der Zulassungvon vor Inkrafttreten der TSI bereitsprojektierten Fahrzeugen haben, werdengebeten, die <strong>VPI</strong> darüber zu informieren.4 INSTANDHALTUNGSVERANTWOR-TUNG DES HALTERSDie EU will die Halter von Eisenbahnfahrzeugenals Hauptakteure neben den Eisenbahnverkehrsunternehmenund Infrastrukturbetreibernin ihre Richtlinie überdie Eisenbahnsicherheit aufnehmen. DerMinisterrat der EU hat vorgeschlagen, zusätzlicheine „für die Instandhaltung zuständigeEinheit“ in die Richtlinie einzufügen.Im Lichte der Instandhaltungsverantwortungdes Halters wäre ein solcher Zusatzaber eher verwirrend als hilfreich. Dieeuropäischen Verbände UIC, <strong>UIP</strong>, ERFAund CER haben sich daher in einer GemeinsamenErklärung öffentlich gegenden Vorschlag des Rates gewandt. Siewissen sich dabei in Übereinstimmung mitder Europäischen Kommission und demEuropäischen Parlament. Der Text des„Joint statement of UIC, <strong>UIP</strong>, ERFA andCER with regard to the keeper of railfreight wagons and his responsibility forwagon maintenance“ ist diesem <strong>Rundschreiben</strong>als Anlage 1 beigefügt.5 RADSATZINSTANDHALTUNGDas Thema „Radsatzinstandhaltung“ wirdderzeit in mehreren Gremien auf nationalerund internationaler Ebene behandelt.Die Technische Kommission und der neueSicherheitstechnische Arbeitskreis „Instandhaltungsregelwerk“der <strong>VPI</strong> werdensich in ihren Sitzungen noch in Monat mitdem Thema befassen und dabei insbesonderemit der Allgemeinverfügung desEisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom10.07.2007 auseinandersetzen. Das EBAhat die Widersprüche einiger Wagenhalterbereits zurückgewiesen. Über das Themasoll auch beim bevorstehenden EBA/<strong>VPI</strong>-Grundsatzgespräch am 13.12.2007 gesprochenwerden.Außerdem wird sich die <strong>VPI</strong> an einer neugebildeten Arbeitsgruppe der UIC beteiligen,die sich mit der Oberflächenbeschaffenheitvon Radsatzwellen befasst.6 <strong>VPI</strong>-INSTANDHALTUNGSLEITFADENAnfang nächsten Jahres wird die <strong>VPI</strong> inZusammenarbeit mit dem österreichischenund dem schweizerischen Privatgüterwagenverbandeine überarbeitete Fassungdes <strong>VPI</strong>-Instandhaltungsleitfadens herausgeben.Außerdem soll demnächsteine Fassung in französischer Sprachezur Verfügung stehen.7 GÜTERWAGENLÄRMSeite 3 von 6<strong>VPI</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> 11/2007Aufgrund der Vorgaben der TSI Lärmwerden neue Güterwagen mit Verbundstoffbremssohlen(K-Sohle) ausgerüstet.Ungeklärt ist, was mit dem vorhandenenWagenbestand geschieht. Das Bundesverkehrsministeriumhat ein Gutachter-Team damit beauftragt, technisch undwirtschaftlich umsetzbare Vorschläge zurUmrüstung der vorhandenen Wagen zuerarbeiten. Die Gutachter haben auch die<strong>VPI</strong> kontaktiert. Die <strong>VPI</strong> hat dringend empfohlen,die Entwicklung der LL-Sohledurch öffentliche Fördermittel voranzutreiben.Die Umrüstung der Güterwagenmit LL-Sohlen würde nach Schätzungen


von Fachleuten nur einen Bruchteil der füreine Umrüstung mit K-Sohlen erforderlichenKosten verursachen. Auch das vonder EU-Kommission erbetene und zu IhrerInformation als Anlage 2 beigefügte Positionspapierder europäischen Bahnverbändezu dieser Thematik („Rail noise a-batement measures addressing the exitingfleet“) weist auf die hohen Kosten einerUmrüstung mit K-Sohlen hin und warnt vordem Erlass von Umrüstungsvorschriften,bevor die LL-Sohle zur Verfügung stehtoder die Staaten die Kosten der Umrüstungübernehmen.8 NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNGGEMÄß AVVDie <strong>VPI</strong> hat mit <strong>Rundschreiben</strong> Nr. 6/2007ihren Mitgliedern empfohlen, der von RailionDeutschland gewünschten Änderungder AVV-Bestimmungen über die Nutzungsausfallentschädigungzu widersprechen.In erster Linie geht es bei dem Vorstoßder Railion um die Entschädigungwegen Lieferfristüberschreitung. Lieferfristenwerden aber üblicherweise zwischenden Parteien des Beförderungsvertragesvereinbart. Allen Haltern, die nichtselbst Auftraggeber des Last- oder Leerlaufssind, raten wir daher dringend davonab, mit der befördernden Bahn längere,letztlich zulasten des Absenders gehendeBeförderungsfristen für die Wagen zuvereinbaren.9 LEERLAUFFRACHTENZum 1. Januar 2008 erhöhen sich dieLeerlauffrachten sowohl im innerdeutschenals auch teilweise im grenzüberschreitendenGüterwagen-Verkehr. DieErhöhung der innerdeutschen Leerlauffrachtender Railion beträgt 0,58 %; sieergibt sich aus der zwischen Railion und<strong>VPI</strong> vereinbarten Kostenelemente-Klausel.Die Erhöhung betrifft auch die ermäßigtenLeerlauffrachten für Servicefahrten. Beiden Verbandstarifen für grenzüberschreitendeVerkehre wirken sich zusätzlich diePreisänderungen für den ausländischenStreckenabschnitt aus.Die geänderten Preise werden offiziell imTarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) bekanntgegeben.10 ZOLLRELEVANTE BEFÖRDERUNGLEERER GÜTERWAGENEine vom Internationalen EisenbahntransportkomiteeCIT auf Wunsch der <strong>UIP</strong> einberufeneExpertenrunde verständigte sichin der Frage der zollrechtlich relevantenBeförderung leerer Güterwagen auf folgendePunkte:1. Die zollrechtsrelevanten Fälle sollenauf den Kauf/Verkauf, den Umbau (fürden eine neue technische Zulassungerforderlich ist), die Langzeitvermietung(1 Jahr und länger) und die Verschrottungeines Wagens beschränktwerden. ZollgebietsüberschreitendeFahrten im Anschluss an Reparaturen,Revisionen und Reinigungen sollendemnach nicht mehr unter das Zollrechtfallen.2. Nach CIM muss für zollrechtsrelevanteVerkehre ein CIM-Frachtbrief verwendetwerden. Durch eine Ergänzung imCUV-Handbuch des CIT soll aberklargestellt werden, dass auch bei denLeerfahrten, die aus zollrechtlichenGründen der CIM unterliegen, für denWagen und die verwendungsvertraglicheBeziehung zwischen Halter undEVU der AVV gilt, soweit kein Widerspruchzur CIM besteht.3. Für die preisliche Gestaltung der zollrechtsrelevantenLeerläufe gibt es keinegrundsätzlichen Festlegungen; einLeerlauf unter CIM muss nicht zu einerhöheren Fracht im Vergleich zumLeerlauf unter CUV/AVV führen. Inkommerzieller Hinsicht sind die Parteienalso frei. So bleibt beispielsweisedie zwischen Railion und <strong>VPI</strong> vereinbarteLeerlauffrachten-Regelung vonder zollrechtlichen Behandlung derLeerläufe unberührt.Die Zollbehörden müssen den Vorschlägender Expertenrunde noch zustimmen.Seite 4 von 6<strong>VPI</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> 11/2007


11 EISENBAHN-GEFAHRGUTRECHTa) Zuständigkeit bei Anträgen aufBaumusterzulassung von TanksDas Eisenbahn-Bundesamt hat mitgeteilt,dass es ab 01.01.2008 seineVerwaltungspraxis ändert und Anträgeausländischer Hersteller/Betreiber aufBaumusterzulassung von Tanks nachRID mangels Zuständigkeit nicht mehrbearbeiten wird. Dies gilt nicht für ausländischeFirmen, deren deutsche Niederlassungeinen Antrag stellt.Die Zuständigkeitsfrage war Gegenstandeines im Bund/Länder-Fachausschuss(BLFA) Gefahrgut diskutiertenRechtsgutachtens, das zu obigemErgebnis führte. Die Entscheidung desEBA wird vom Bundesverkehrsministeriummitgetragen.Wegen der Auswirkungen auf die Zulassungspraxishat <strong>VPI</strong> das EBA umBehandlung des Themas beim bevorstehendenEBA/<strong>VPI</strong>-Grundsatzgesprächgebeten.b) Volumenberechnung bei TanksDas Eisenbahn-Bundesamt hat daraufhingewiesen, dass sowohl bei neuenBaumusterzulassungen von Tanks alsauch bei Nachbauten vorhandener Zulassungendie Definition des Fassungsraumesfür Tanks gemäß RIDKapitel 1.2 anzuwenden ist. Danach istmaßgeblich, welche Füllmenge derTank aufgrund seiner Form oder seinesBaus tatsächlich fassen kann.c) Umsetzung der TPED in PolenDie zuständigen polnischen Stellenhaben klargestellt, dass die vor Inkrafttretender europäischen Richtlinie1999/36/EG über ortsbeweglicheDruckgeräte (TPED) zugelassenen,RID-konformen Kesselwagen in Polenfreizügig eingesetzt werden können.Die Klarstellung war erforderlich geworden,weil untergeordnete Stellen inPolen für alle Druckgas-Kesselwageneine Neubewertung nach TPED verlangthatten. Die dagegen gerichtetenInterventionen von <strong>UIP</strong> und <strong>VPI</strong> (s.<strong>VPI</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> Nr. 1/2007 Punkt6) waren somit erfolgreich.12 FINANZIERUNG DER EISENBAHN-INFRASTRUKTURIn dem als Anlage 3 beigefügten Papierfordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen(VDV) eine gesetzliche Finanzierungsgrundlagefür die Infrastrukturder nichtbundeseigenen Eisenbahnen. DieForderung findet die volle Unterstützungder <strong>VPI</strong>. Wir bitten auch unsere Mitglieder,sich mit den ihnen zur Verfügung stehendenMöglichkeiten für den Vorschlag desVDV einzusetzen.13 TECHNISCHE KOMMISSION DER <strong>VPI</strong>Aufgrund der von der Jahresmitgliederversammlungbeschlossenen Satzungsänderunghat der Beirat der <strong>VPI</strong> auf Vorschlagdes Vorsitzenden der Technischen Kommission(TK) folgende fünf TK-Mitgliederfür eine Amtszeit von drei Jahren bestellt:• Frau Irmhild Saabel, Leiterin Technik,WASCOSA AG• Herr Karsten Elstner, TechnischerLeiter / Vertriebsleiter,Franz Kaminski Waggonbau GmbH• Herr Jochen Hahne, GeschäftsführerTechnik, TRANSWAGGON GmbH• Herr Rainer Kogelheide, GeschäftsführerTechnik, GATX Rail GermanyGmbH• Herr Holger Schmiers, stellv. Betriebsleiter,BASF AktiengesellschaftJoachim Wirtgen (VTG) wurde in seinemAmt als Vorsitzender der TK bestätigt.Seite 5 von 6<strong>VPI</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> 11/2007


14 VERANSTALTUNGSHINWEISEWir möchten Sie über folgende Veranstaltungenim Eisenbahnbereich informieren:• 8./9. Nov. 2007 in Sofia (Bulgarien)Balkans Intermodal & Logistics Conference2007Auskünfte unter:Telefon/fax: 0035/9/52601011E-Mail: shortseabg@jahoo.com• 12.-14. November 2007 in DortmundRailtec 2007Auskünfte unter:Telefax: 0049/231/1204-888E-Mail: railtec@cp-compartner.deInternet: www.railtec.de• 13./14. November 2007 in BerlinSchienengüterverkehr: Übernimmt dieSchiene eine neue Rolle in der strategischenLogistikplanung?Auskünfte unter:Telefax: 0049/69/30838-299E-Mail: info@bme.de• 13./14. November 2007 in LeipzigWeiterbildung EisenbahnbetriebsleiterAuskünfte unter:Telefax: 0049/341/2414299E-Mail: awv-verkehrsgewerbe.leipzig@t-online.deInternet: www.awv-leipzig.de• 14./15. Nov. 2007 in Utrecht (Holland)UIC-Tagung zum GüterwagenlärmAuskünfte unter:Telefax: 0031/20/4167900E-Mail: info@innovatieprogrammageluid.nlInternet: www.whisperingtrain.eu/workshop• 15. Nov. 2007 in Zürich (Schweiz)Forum Güterwagen – Herbsttagung VAPAuskünfte unter:Telefax: 0041/44/4912880E-Mail: furrer.vap@bluewin.chInternet: www.cargorail.ch• 21. November 2007 in ElmshornFachtagung „Die neuen Anforderungenan die Sicherheit von Eisenbahnen“Auskünfte unter:Telefax: 0049/4126/393628E-Mail: awv-verkehrsgewerbe.leipzig@t-online.de• 22.-24. November 2007 in Berlin10. Gefahrgut-Technik-Tage „Gefahrgut-Verpackungen“Auskünfte unter:Telefax: 0049/40/79713-101E-Mail: redaktion@storck-verlag.deInternet: www.storck-verlag.de• 23. November 2007 in BerlinDIN/FSF-Tagung „Sicherheit und Wirtschaftlichkeitder Bahnen in EuropaAuskünfte unter:Telefax: 0049/30/2601-42985E-Mail: martina.kielmann@din.deInternet: www.beuth.de• 26./27. November 2007 in BonnVDV-Tagung „Eisenbahnrecht & Wettbewerb“Auskünfte unter:Telefax: 0049/221/579798170E-Mail: akademie@vdv.deInternet: www.vdv-akademie.de• 26./27. Nov. 2007 in Brüssel (Belgien)Adam Smith Institute’s Conference„The future of rail freight in europe“Auskünfte unter:Telefax: 0044/20/74902296E-Mail: conferences@marketforce.eu.comInternet: www.marketforce.eu.com/railfreight• 28./29. November 2007 in DresdenSchreck-Mieves - 3. Eisenbahn ForumAuskünfte unter:Telefax: 0049/6502/9941-68E-Mail: christina.gruber@schreck-mieves.deInternet: www.schreck-mieves-seminare.de• 29./30. Nov. 2007 in Bern (Schweiz)CIT - Berner Tage zum internationalenEisenbahntransportrecht 2007Auskünfte unter:Telefax: 0041/31/3500199E-Mail: info@cit-rail.orgInternet: www.cit-rail.orgAlle oben genannten Veranstaltungenebenso wie dieses <strong>Rundschreiben</strong> findenSie auch auf der <strong>VPI</strong>-Homepagewww.vpihamburg.deSeite 6 von 6<strong>VPI</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> 11/2007

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