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Newsletter 23 / Juli 2012 - Buchalik Brömmekamp

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<strong>Newsletter</strong> 07/<strong>2012</strong>Für die Betrachtung der Marktposition – und damit für dieFrage, ob ein Unternehmen schützenswert ist – ist es zwingenderforderlich zu verstehen, auf welchem Markt, mit welchenProdukten und mit welchem Erfolg das Unternehmennachhaltig tätig ist. In einem nächsten Schritt gilt es zu erarbeiten,welche Erfolgsfaktoren beherrscht werden müssen.Dies muss sich nicht immer nur auf Qualität und Preisbeschränken, sondern kann auch Servicegrad, Innovationfähigkeitoder ähnliche Attribute betreffen. Gute Hinweiseliefern hier regelmäßig die Lieferantenbewertungen von Kunden,da diese naturgemäß die aus ihrer Sicht relevantenKriterien zur Bewertungsgrundlage machen.Auf der Basis der so ermittelten Anforderungen an die Leistungs-und Betriebswirtschaft des Unternehmens, müssendiese mit dem Ist-Zustand abgeglichen werden, um die Fragenach der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit zu beantworten.Unter Berücksichtigung der Stärken und Schwächen einerseitssowie der Chancen und Risiken andererseits gilt esletztlich ein realistisches Maßnahmenbündel zu schnürenund zu bewerten, ob es in der Sanierungsplanung aufgeht.Das Aufzeigen der wesentlichen Krisenursachen sowie realistischerMaßnahmen zu deren Beseitigung ist selbstverständlich.Ergänzend sei hinzugefügt, dass fehlendes Controllingnach wie vor als Hauptursache für Insolvenzen gilt.Neben der Darstellung, mit welchen Produkten auf welchenMärkten zukünftig Geld verdient werden soll, rundet die Umsetzungsorganisationein „aussichtsreiches“ Sanierungskonzeptab. Zumal die aktuellen Organe des Unternehmens inder Regel dasselbe in die Krise geführt haben, gilt es ferneraufzuzeigen, dass man mit einer klaren Maßnahmenorganisation,Sanierungstransparenz und Managementkompetenzdie Umsetzung des Konzeptes betreibt. In vielen Fällen wirddaher der Einsatz eines CRO, ein toolgestütztes Maßnahmencontrollingsowie eine für alle Stakeholder transparente Sanierungsorganisation(beispielsweise durch Lenkungsausschüsse)das „credere“ deutlich erhöhen.Nicht gefolgt werden kann auch der pauschalen Aussage desIDW, dass eine Befragung der Gläubiger per se nicht erforderlichsei. Ein Gespräch mit den wesentlichen Gläubigernwird insbesondere dann notwendig sein, wenn bereits vorwww.mbbconsult.de & www.bb-soz.deAusstellung der Bescheinigung zu erkennen ist, dass diewichtigsten Stakeholder ein wie auch immer geartetes Sanierungskonzeptprinzipiell nicht mittragen wollen. Lässt sichdieser Widerstand etwaiger Hauptgläubiger im Vorfeld derAntragstellung nicht ausräumen, ist in diesem Fall eine angestrebteSanierung von vornherein offensichtlich aussichtslos,auch wenn dem Bescheiniger vom Schuldner ein ansonstenin sich schlüssiges Sanierungskonzept vorgelegt wird.3. FazitDer vorgelegte Entwurf des IDW Standards „Bescheinigungnach § 270b InsO (IDW ES 9)“ enthält, wie gezeigt, eine Vielzahlvon Defiziten und Ungereimtheiten.Die Darlegung der Krisenursachen, deren Beseitigung, diemaßnahmenunterlegte Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeitsowie die daraus resultierende Sanierungsplanungnebst Umsetzungsorganisation sollten zwingende Muss-Bestandteile der Bescheinigungsprüfung sein.Die vom IDW vorgelegte Musterbescheinigung ähnelt einemergebnisorientierten Testat und enthält nicht einmal „Gründe“,wie sie der Wortlaut des § 270b Abs. 1 Satz 3 InsOzwingend vorschreibt. In der Bescheinigung wird auch nichtdeutlich, dass sich der Aussteller der Bescheinigung fundiertund tiefgehend mit dem schuldnerischen Unternehmen befassthat.Alfred KrausRechtsanwaltSchwerpunkte: Insolvenzrecht (insbesondereInsolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung),Handels- und GesellschaftsrechtTel. 0211 – 82 89 77 217alfred.kraus@bb-soz.de13

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