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Instandhaltung von Wasser- versorgungsnetzen - Nodig-Bau.de

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16 2.2 Organisationssicherheit bei <strong>Wasser</strong>versorgernDaneben sind erstellte Dokumente laufend zu aktualisieren, damit die Unterlagendas höchstmögliche Maß an Organisationssicherheit beinhalten.Aktualisierungen begrün<strong>de</strong>n sich dabei aus– neuen rechtlichen o<strong>de</strong>r technischen Regelungen, einschließlich <strong>de</strong>r Rechtsprechungund <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Fachverban<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r DVGUV– geän<strong>de</strong>rten rechtlichen o<strong>de</strong>r technischen Regelungen– geän<strong>de</strong>rten betrieblichen Aufgabenzuordnungen, <strong>de</strong>m Wechsel <strong>de</strong>r TechnischenFührungskraft, <strong>de</strong>r Aufgaben, <strong>de</strong>r Betriebsbereiche o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischenAnlagen.Für all diese Bereiche leisten heute meist internetgestützte Systeme wie z. B. dasspeziell für Versorgungs- bzw. Entsorgungsunternehmen bzw. Energiedienstleisterentwickelte System Doc-Link ®2 hilfreiche unterstützen<strong>de</strong> Tätigkeit bzgl. Planung,Verwaltung und Durchführung <strong>von</strong> Arbeiten und Tätigkeiten. Zu<strong>de</strong>m liefert esje<strong>de</strong>rzeit einen prüfsicheren aktuellen Stand <strong>de</strong>r Dokumentation.Neben dieser dv-technischen Umsetzung sollte jedoch <strong>de</strong>r fundierte inhaltlicheBeratungs-Input etablierter Dienstleister nicht vernachlässigt wer<strong>de</strong>n, die – inFolge <strong>de</strong>s fundierten, vernetzten und praxisorientierten Fachwissens – in <strong>de</strong>rLage sind, komplexe Sachverhalte umfassend zu vermitteln.Dadurch können <strong>Wasser</strong>versorger auch auf diesen notwendigen Unternehmensbereicheneffizient tätig sein, weil dann Ressourcen für an<strong>de</strong>re Aufgaben zur Verfügungstehen.2.2.4 „Gerichtsfest“ was umfasst das?Prinzipiell ist festzuhalten, dass es eine 100%ige „Gerichtsfestigkeit“ auch beieiner alles umfassen<strong>de</strong>n, aktuellen Dokumentation und <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Umsetzungim Unternehmen nicht geben kann. Dies liegt an <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>sSystems, aber auch an <strong>de</strong>r Rechtsprechung, die bekanntermaßen je<strong>de</strong>m Richterein individuelles Maß in <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Sachverhalte und sich <strong>de</strong>n möglicherweisedaraus ergeben<strong>de</strong>n Urteilen zubilligt. Hierdurch entsteht die durch Richterentwickelte Rechtskultur, das sog. Richterrecht. Daher sind die in diesem Artikelgebrauchten Begriffe „gerichtsfest“ 3 und rechtssicher nicht als absolut zu verstehen.Weiteres zum Thema sichere Organisation und „Gerichtsfestigkeit“ kann ausentsprechen<strong>de</strong>n Veröffentlichungen [2.2-5] entnommen wer<strong>de</strong>n.2 siehe www.doc-link.<strong>de</strong> – Entsprechen<strong>de</strong> Zugangsco<strong>de</strong>s können Sie <strong>von</strong> <strong>de</strong>m Verfasser erhalten.3 „Gerichtsfest“ ist eine Organisation, die eine festgelegte, regelwerkskonforme Aufbau- undAblauforganisation mit Nachweis aller Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten undklarer Delegation <strong>von</strong> Aufgaben, Kompetenz / Befugnis und Verantwortung sowie <strong>de</strong>r zugehörigenPersonal und Sachmittel sicherstellt, und dies über alle Hierarchieebenen hinweg und inallen Funktionen.

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