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Hans-Jürgen Papier ∗<br />

Die Zukunft des Sozialstaates in Deutschland und Europa<br />

Es waren und sind die soziale Marktwirtschaft und mit ihr auch die Sozialstaatlichkeit, die der<br />

Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte und bis zum heutigen Tag ein hohes Maß an<br />

Wohlstand für breite Kreise der Bevölkerung und sozialen Frieden gebracht haben. Der deutsche<br />

Sozialstaat kann dabei - von seinen Anfängen in der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung,<br />

über Weltkriege, staatliche und wirtschaftliche Zusammenbrüche und Währungsreformen<br />

hinweg - auf eine nahezu ungebrochene Kontinuität bis in das ausgehende 19. Jahrhundert<br />

zurückblicken. Ohne Übertreibung lässt sich deshalb feststellen, dass der Sozialstaat einen<br />

nicht unwesentlichen Teil der nationalen Identität Deutschlands ausmacht. Für den sozialen<br />

Zusammenhalt und für die innere Einheit Deutschlands ist er von nicht minder großer Bedeutung.<br />

Unübersehbar ist allerdings auch, dass sich Deutschland und der deutsche Sozialstaat in einer<br />

Zeit des Umbruchs befinden. Der größte und wichtigste Teil der in Deutschland in letzter Zeit<br />

angegangenen und der noch anstehenden Reformaufgaben betrifft dabei zentrale Fragen der<br />

Sozialpolitik und der sozialstaatlichen Gesetzgebung. Es geht noch immer um die Bekämpfung<br />

der hohen Arbeitslosigkeit; es geht um die Anpassung der Altersversorgungssysteme an<br />

veränderte Erwerbsbiographien und an die demographische Entwicklung; und es geht um Effizienz-<br />

und Finanzierungsprobleme in fast allen Zweigen der Sozialversicherung und im gesamten<br />

Bereich des Gesundheitswesens. Die ersten Reformschritte sind unternommen, aber<br />

ein großer Teil des Weges steht offenbar noch bevor.<br />

Nachfolgend werde ich zunächst (I.) etwas näher auf den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt<br />

der Sozialstaatlichkeit, aber auch (II.) auf die Grenzen der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit<br />

eingehen. Das wird mich (III.) zum schwierigen Thema der „Generationengerechtigkeit“<br />

führen. In einem weiteren Schritt (IV.) werde ich der Frage nachgehen, inwieweit die<br />

Verfassung den von ihr dem Gesetzgeber grundsätzlich eingeräumten weiten Gestaltungs-<br />

∗ Bei der Abfassung des Manuskripts wurde der Autor von seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter beim BVerfG,<br />

Herrn Regierungsdirektor Dr. Amadeus Hasl-Kleiber, tatkräftig unterstützt.<br />

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