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des Kündigungsschutzes. Das ändert aber nichts daran, dass den Ländern ein ganz erheblicher<br />

Teil sozialpolitischer Gesetzgebungskompetenzen verbleibt. Dabei geht es keineswegs nur um<br />

die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung über den Bundesrat oder um die Art<br />

und Weise der Ausführung bundesrechtlicher Sozialgesetze, sondern auch um ganz originäre<br />

Aufgaben. Das zeigt sich nicht erst an der ausdrücklich den Ländern zugewiesenen Kompe-<br />

tenz für das Heimrecht 36 . Vor allem die staatliche Schul- und Bildungspolitik muss - insbe-<br />

sondere wegen ihres Zieles, die soziale Chancengleichheit von Generation zu Generation zu<br />

ermöglichen und zu erhalten - als zentraler Aspekt staatlicher Sozialpolitik und als eine Vor-<br />

aussetzung für Generationengerechtigkeit verstanden werden. Und nicht zuletzt über den in<br />

vielen Bereichen vorgesehenen Vollzug der Sozialgesetze des Bundes durch die Länder oder<br />

Kommunen können diese einen nicht unbedeutenden Einfluss auf die konkrete Art und Weise<br />

der sozialen Verhältnisse nehmen.<br />

2. Doch diese Einbettung des Sozialrechts in die föderale Struktur hat eine nicht unbeachtliche<br />

Kehrseite. Bei einer Gesamtbetrachtung der öffentlichen Sozialleistungen können sich aus<br />

der Perspektive der Leistungsempfänger Unterschiede von Land zu Land ergeben.<br />

a) Damit ist zum einen das - mehr rechtspolitische - Problem angesprochen, dass unterschiedliche<br />

Länderregelungen, wie sie ein föderalistisches System zwangsläufig mit sich bringt, in<br />

öffentlichen und medialen Debatten häufig wenig Anklang finden. Im Vordergrund steht offenkundig<br />

das Bedürfnis der deutschen Bevölkerung nach überregional einheitlichen Lebensverhältnissen<br />

in ganz Deutschland, wie es sich beispielsweise zuletzt bei den Diskussionen<br />

über die von Land zu Land unterschiedlich geregelten Rauchverbote gezeigt hat, wo sehr<br />

schnell von einem „Flickenteppich“ und von „Kleinstaatlichkeit“ die Rede war. Vor diesem<br />

Hintergrund hat der Föderalismus, früher lange Zeit als eine zwar aufwändige, aber gleichwohl<br />

effektive Organisationsform verstanden und gefeiert, in den letzten Jahren einen bedenklichen<br />

Vertrauensverlust in der Bevölkerung erlitten, obwohl er als Prinzip staatlicher<br />

Einheitsbildung von der Bismarck´schen Reichsgründung über den Wiederaufbau deutscher<br />

Staatlichkeit nach 1945 bis hin zur Wiedervereinigung Deutschlands unschätzbare Dienste<br />

geleistet hat und immer noch leistet. Zu diesem Problem gäbe es viel zu sagen. Weil die Prob-<br />

35<br />

Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG.<br />

36<br />

Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 (Klammerzusatz) GG.<br />

45

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