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Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

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Eingliederungshilfe<br />

Problem der Abgrenzung zwischen seelischer Behinderung<br />

und Mehrfachbehinderung sowie der rechtlichen Zuordnung<br />

10 SGB VIII<br />

(4)¹Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach dem<br />

Zwölften Buch vor. ²Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem<br />

Zwölften Buch für junge Menschen, die körperlich oder geistig<br />

behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehen<br />

Leistungen nach diesem Buch vor.<br />

³Landesrecht kann regeln, dass Leistungen der Frühförderung für Kinder<br />

unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von anderen<br />

Leistungsträgern gewährt werden.

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