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Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

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Teilhabe Arbeitsleben<br />

1. Geschützte Arbeitsplätze, etwa in WfbM o. Tafö (Förderbereich) gem.<br />

III, 40 f. SGB IX<br />

136 I, II,<br />

2. Integrationsfirmen, unterstützte Beschäftigungsmöglichkeiten gem. 38a SGB IX<br />

bis zu 2 Jahren zur Ermöglichung, Aufnahme einer geeigneten<br />

(sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung, v.a. für Schulabgänger aus<br />

Förderschulen<br />

3. allg. Arbeitsmarkt (z:B. Sonderkündigungsschutz, 85 ff. SGB IX, Zusatzurlaub<br />

125 SGB IX; Ausgleichsabgabe gem. 71 SGB IX für Arbeitgeber;<br />

Integrationsämter für Hilfen zum Erhalt/Erweiterung beruflicher Fertigkeiten;<br />

Integrationsfachdienst zur Hilfe bei Erschließung von Arbeitsplätzen)<br />

4. Berufsbildungswerke, betriebl. Ausbildung

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