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Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

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Schwerbehinderung<br />

Der Grad der Schwerbehinderung (GdS) bei Autismus-Störungen wird<br />

nunmehr wie folgt beschrieben:<br />

Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher<br />

Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)<br />

Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen<br />

- ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten GdS 10 bis 20,<br />

- mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdS 30 bis 40,<br />

- mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdS 50 bis 70,<br />

- mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdS 80 bis 100.<br />

Die Kriterien gem. ICD-10 (F.84) müssen erfüllt sein.

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