Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
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Schwerbehinderung<br />
Der Grad der Schwerbehinderung (GdS) bei Autismus-Störungen wird<br />
nunmehr wie folgt beschrieben:<br />
Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher<br />
Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)<br />
Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen<br />
- ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten GdS 10 bis 20,<br />
- mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdS 30 bis 40,<br />
- mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdS 50 bis 70,<br />
- mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten GdS 80 bis 100.<br />
Die Kriterien gem. ICD-10 (F.84) müssen erfüllt sein.