16. Juli 2012 - Stadt Kuppenheim: Home
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Bewirtschaftungs- und<br />
Pflegepflicht<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Kuppenheim</strong> weist aus gegebenem Anlass<br />
auf die Pflegepflicht für alle nutzbaren Feldgrundstücke<br />
hin. Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz verpflichtet<br />
gemäß § 26 die Besitzer landwirtschaftlicher Grundstücke,<br />
diese zu bewirtschaften oder dadurch zu pflegen, dass sie<br />
mindestens einmal im Jahr mähen. Dadurch soll gewährleistet<br />
werden, dass die Nutzung der Nachbargrundstücke nicht<br />
unzumutbar erschwert wird. Ordnungswidrig nach § 28 des<br />
Gesetzes handelt unter anderem, wer der Verpflichtung zur<br />
Bewirtschaftung oder Pflege der Grundstücke nicht, oder<br />
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit<br />
kann mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />
Sollte es Ihnen aus verschiedenen Gründen nicht möglich<br />
sein, dieser Verpflichtung zur Grundstückspflege nachzukommen,<br />
können Sie sich auch der Dienste privater Landwirte<br />
bedienen.<br />
Kindergarten<br />
Spenden für den Kindergarten!<br />
Die <strong>Kuppenheim</strong>er Knöpfle sowie das Sozialwerk <strong>Kuppenheim</strong>,<br />
vertreten durch Ossi Kahles und Herrn Philipp, spendeten<br />
unserem Kindergarten einen größeren Geldbetrag, der<br />
bald darauf eingesetzt werden konnte.<br />
Da unser Bällebad schon längere Zeit nicht aktiviert in der<br />
Halle des Kindergartens stand, konnten wir von der Spende<br />
eine Überdachung sowie ein übergroßes Kissen besorgen.<br />
Solche Spenden sind immer eine große Bereicherung.<br />
Alle Kinder freuen sich nun über diese neue Rückzugsmöglichkeit<br />
und sagen ein lautes DANKESCHÖN!!!<br />
Schulen<br />
Förderverein Grundschule Bischweier<br />
Einladung zur Mitgliederversammlung<br />
Liebes Mitglied<br />
des Fördervereins der Grundschule Bischweier,<br />
die Vorstandschaft unseres Fördervereins lädt Sie recht<br />
herzlich zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, 19. <strong>Juli</strong><br />
<strong>2012</strong> um 20.00 Uhr in die Aula der Grundschule ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden<br />
3. Bericht des Kassiers<br />
4. Bericht der Kassenprüfer<br />
5. Neuwahlen<br />
- 1. Vorsitzender<br />
- Kassier<br />
- Kassenprüfer<br />
6. Entlastung des Gesamtvorstandes<br />
7. Geplante Aktionen <strong>2012</strong>/2013<br />
8. Wünsche und Anträge der Mitglieder<br />
Anträge sind 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich<br />
bei Uwe Röder einzureichen.<br />
Wir würden uns über Ihre Anwesenheit sehr freuen.<br />
Mit herzlichem Gruß<br />
Uwe Röder, 1. Vorsitzender<br />
Presse Bischweier und Internet<br />
Taekima – eine Idee hat Bestand. Am 30. Juni zeigten die<br />
Taekima-Kids ihr Können unter den wachsamen Augen des<br />
eigens eingeladenen Prüfers von Taekima!<br />
Mit den Schwerpunkten sportlich, entspannt und selbstsicher<br />
zeigte jedes Kind hochmotiviert sein Können in Einzel- und<br />
Partnerübungen.<br />
Das Sportkonzept Taekima hat sich als feste Größe und Beliebtheit<br />
in Bischweier und Umgebung einen Namen gemacht,<br />
was auch bei der Präsentation der Kinder schön zu sehen<br />
war, durch den gewachsenen Reifegrad !<br />
Trainer und Prüfer sind immer wieder erneut beeindruckt,<br />
welche positiven Effekte sich bei der Persönlichkeitsentwicklung<br />
jedes Einzelnen zeigen bei dem langfristigen Betreiben<br />
von Taekima !<br />
Taekima macht nach den Sommerferien im Sept. einen neuen<br />
Kurs. Weitere Informationen/Anmeldung erhalten Sie unter:<br />
E-Mail: gabert@taekima.de und www.taekima.de<br />
28 – 12. 07. <strong>2012</strong> – S. 6