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Satzung des Zweckverbandes INFOKOM Gütersloh

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(1) Organe <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> sind- die Verbandsversammlung und- der Verbandsvorsteher- der Verwaltungsausschuss.§7Organe, Ausschüsse(2) Die Verbandsversammlung kann Ausschüsse mit beratender Funktion bilden.§ 8Zuständigkeiten der Verbandsversammlung(1) Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten, die ihrer Bedeutungnach einer solchen Entscheidung bedürfen, soweit das Gesetz oder diese <strong>Satzung</strong> nichtetwas anderes bestimmen. Sie ist insbesondere zuständig für:a) die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen der Zweckverband geführtwerden soll,b) den Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung der Umlage,c) die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses und die Entlastung <strong>des</strong> Verbandsvorstehers,d) die Wahl <strong>des</strong> Verbandsvorstehers und seines Stellvertreters,e) die Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertreter,f) die Änderung dieser <strong>Satzung</strong> und die Auflösung <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> gemäß § 23,g) die Entscheidungen über Beitritt und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern,h) die Entscheidungen bei Auflösung bzw. Aufgabenänderung <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> unddie damit verbundene Auseinandersetzung gemäß § 25,i) die Entscheidung von Personalangelegenheiten gem. § 19 (2),j) den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen und die Wahlder zu entsendenden Vertreter,k) die Zustimmung zur Stellenbesetzung eines Mitglieds der Geschäftsleitung mit demTätigkeitsschwerpunkt in der Niederlassung Gütersloh gem. § 5 (3) <strong>des</strong>Konsortialvertrages,l) die Aufgaben der Rechnungsprüfung gemäß §§ 101 ff. GO NRW.4Lesefassung 8. Änderungssatzung vom 19.10.2011, ABl. Reg. Dt. 2011, S. 261-264

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