12.07.2015 Aufrufe

Musterlösung kurz - wirtschaftsrecht@jku.at

Musterlösung kurz - wirtschaftsrecht@jku.at

Musterlösung kurz - wirtschaftsrecht@jku.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A n t r ä g e ,der Verwaltungsgerichtshof mögea. gemäß § 42 Abs 2 Z 1 bis 3 VwGG den angefochtenen Bescheid der belangtenBehörde vom 17.3.2008, GZ GA-176/01/08, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts,infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde und infolge Verletzung von Verfahrensvorschriftenaufheben sowieb. gemäß den §§ 47 ff VwGG iVm der Verordnung des Bundeskanzlers BGBl II2003/333 erkennen, das Land Oberösterreich ist schuldig, die uns durch das verwaltungsgerichtlicheVerfahren entstandenen Kosten im gesetzlichen Ausmaß zuhandenunseres ausgewiesenen Vertreters binnen bei zwei Wochen bei sonstigerExekution zu ersetzen.III. Meine Anträge begründe ich im Einzelnen wie folgt:1. Die Beschwerde ist zulässig:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!