Gewusst wie – den Betrieb erfolgreich führen - starterzentrum-rlp.de
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30 5. Schritte in die Selbstständigkeit<br />
Ihre Sicherheit<br />
Bevor Sie sich als Existenzgrün<strong>de</strong>r auf die betrieblichen Aufgaben konzentrieren, sollte Ihr<br />
persönlicher Vorsorge-Rahmenplan bestehen. Als Unternehmer sind Sie für die Absicherung<br />
von Risiken im privaten <strong>wie</strong> im betrieblichen Bereich selbst verantwortlich. Es gilt:<br />
Es gibt keine Patentrezepte, je<strong>de</strong>r Fall ist individuell zu lösen. Lassen Sie sich von Versicherungsfachleuten<br />
beraten, <strong>wie</strong> Sie Ihr persönliches und betriebliches Vorsorgekonzept<br />
gestalten.<br />
Ihre private Sicherheit<br />
� Krankenversicherung<br />
Eine vernünftige und bedarfsorientierte Krankenversicherung (KV) gehört zur Grundausstattung<br />
je<strong>de</strong>s Unternehmers, wenngleich sie in <strong>de</strong>r Regel mit relativ hohen finanziellen<br />
Belastungen einhergeht. Sie haben hier die Wahl zwischen <strong>de</strong>m gesetzlichen<br />
System o<strong>de</strong>r einer privaten KV. Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2009 ein bislang<br />
entschei<strong><strong>de</strong>n</strong><strong>de</strong>r Bestandteil <strong>de</strong>r gesetzlichen KV <strong>–</strong> das sogenannte Krankentagegeld,<br />
das Ihnen im Falle einer Krankheit ausbezahlt wur<strong>de</strong> <strong>–</strong> ersatzlos aus <strong>de</strong>r Grundversorgung<br />
<strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherer gestrichen wur<strong>de</strong>. Sie sollten dieses Risiko<br />
daher auf je<strong><strong>de</strong>n</strong> Fall durch eine Zusatzpolice ab<strong>de</strong>cken.<br />
� Unfallversicherung<br />
Hier ist vorab zu klären, ob Sie sich als Unternehmer in <strong>de</strong>r jeweiligen Berufsgenossenschaft<br />
pflichtversichern müssen. Für <strong><strong>de</strong>n</strong> Fall, dass Sie einen Arbeits- o<strong>de</strong>r Wegeunfall<br />
erlei<strong><strong>de</strong>n</strong>, <strong>de</strong>r in einer Invalidität en<strong>de</strong>t, stellt Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft<br />
eine monatliche Rente zur Verfügung, <strong>de</strong>ren Höhe sich am Schweregrad <strong>de</strong>r Invalidität<br />
bemisst. Private Unfallversicherungen bezahlen eine Rente aus o<strong>de</strong>r einen Einmalbetrag.<br />
Hier sind Berufs- und auch Privatunfälle versichert.<br />
� Berufsunfähigkeit<br />
Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren ist zwar statistisch weniger wahrscheinlich,<br />
hat aber umso fatalere monetäre Folgen, da Sie um die Möglichkeit gebracht<br />
wer<strong><strong>de</strong>n</strong>, sich ein eigenes Vermögen zu erarbeiten. Sichern Sie sich mit einer<br />
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die Ihnen im Fall <strong>de</strong>r Fälle eine ausreichen<strong>de</strong><br />
monatliche Rente garantiert. Da diese private Rentenzahlung mit <strong>de</strong>m Eintritt<br />
in <strong><strong>de</strong>n</strong> Ruhestand en<strong>de</strong>t, muss die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit <strong>de</strong>r eigenen Altersversorgung<br />
abgestimmt sein.<br />
� Arbeitslosigkeit<br />
Existenzgrün<strong>de</strong>r haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig<br />
gegen das Risiko Arbeitslosigkeit zu versichern. Um sich weiterversichern zu<br />
können, müssen Sie vor Aufnahme ihrer Selbstständigkeit innerhalb <strong>de</strong>r letzten 24<br />
Monate min<strong>de</strong>stens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestan<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
haben. Darüber hinaus muss eine sog. Unmittelbarkeit vorliegen, d.h., dass zwischen<br />
<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungspflichtverhältnisses und <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>r Selbstständigkeit<br />
nicht mehr als ein Monat liegen darf.<br />
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in <strong>de</strong>r Arbeitslosenversicherung muss<br />
innerhalb <strong>de</strong>s ersten Monats <strong>de</strong>r Selbständigkeit bei <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit gestellt<br />
wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Sie müssen anhand Ihrer Gewerbeanmeldung nachweisen, dass Sie eine<br />
selbständige Tätigkeit ausüben, die min<strong>de</strong>stens 15 Stun<strong><strong>de</strong>n</strong> wöchentlich beansprucht.