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Gewusst wie – den Betrieb erfolgreich führen - starterzentrum-rlp.de

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2. Gründung als Chance<br />

und Herausfor<strong>de</strong>rung<br />

2.Gründung als Chance und Herausfor<strong>de</strong>rung 9<br />

Qualifizierung als Grundlage Ihrer Existenzgründung<br />

Bestens vorbereitet und rundum qualifiziert ist <strong>de</strong>r Schlüssel zu je<strong>de</strong>r <strong>erfolgreich</strong>en Gründung<br />

eines Handwerksunternehmens. Dabei geht es neben <strong>de</strong>m fachlichen Know how insbeson<strong>de</strong>re<br />

auch um die persönliche und unternehmerische Eignung, <strong><strong>de</strong>n</strong> künftigen <strong>Betrieb</strong><br />

markt-, kun<strong><strong>de</strong>n</strong>- und kostenorientiert zu <strong>führen</strong>. <strong>Betrieb</strong>swirtschaftliches und rechtkundliches<br />

Wissen ist Teil <strong>de</strong>r unternehmerischen Qualifikation und genauso unverzichtbar<br />

<strong>wie</strong> handwerkliches Können, um <strong>erfolgreich</strong> ein Unternehmen zu <strong>führen</strong>.<br />

Die Handwerkskammern bieten hierzu maßgeschnei<strong>de</strong>rte Konzepte in Form von Gründungslehrgängen<br />

so<strong>wie</strong> weiter<strong>führen</strong><strong><strong>de</strong>n</strong> Seminaren zu betriebswirtschaftlichen und juristischen<br />

Themenschwerpunkten an, die Ihnen das unternehmerische Rüstzeug vermitteln,<br />

um <strong>erfolgreich</strong> in die Selbstständigkeit zu starten. Setzen Sie sich wegen einer persönlichen<br />

Qualifizierungsberatung mit Ihrer Handwerkskammer in Verbindung.<br />

Rechtliche Voraussetzung zur Selbstständigkeit im Handwerk ist grundsätzlich die <strong>erfolgreich</strong>e<br />

Ablegung <strong>de</strong>r Meisterprüfung in Ihrem Handwerk.<br />

Im Übrigen: Im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Unternehmensgrün<strong>de</strong>rn weisen Handwerksmeister<br />

die höchste „Überlebensrate“ auf. Fünf Jahre nach <strong>de</strong>ren Existenzgründung bestehen im<br />

zulassungspflichtigen Handwerk (also mit Meisterbrief) laut einer Erhebung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>de</strong>r Handwerkskammern Rheinland-Pfalz und <strong>de</strong>s Saarlan<strong>de</strong>s noch 70 % <strong>de</strong>r<br />

gegrün<strong>de</strong>ten <strong>Betrieb</strong>e. Im handwerksähnlichen Bereich (also ohne Meisterbrief) dagegen<br />

sind nach dieser Zeit nur noch 40 % am Markt.<br />

Auch qualifizierte Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung können eine Existenz in Gewerben<br />

<strong>de</strong>r Anlage A <strong>de</strong>r Handwerksordnung (HWO) grün<strong><strong>de</strong>n</strong>. Hierzu müssen sie nach bestan<strong><strong>de</strong>n</strong>er<br />

Gesellenprüfung sechs Jahre im entsprechen<strong><strong>de</strong>n</strong> Handwerk tätig gewesen sein,<br />

davon nachweislich vier Jahre in leiten<strong>de</strong>r Funktion. Diese so genannte „Altgesellenregelung“<br />

gilt allerdings nicht für Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker,<br />

Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.<br />

Darüber hinaus besteht in Härtefällen zu<strong>de</strong>m die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung<br />

zu beantragen. Gerne informiert Sie Ihre zuständige Handwerkskammer über die Voraussetzungen<br />

so<strong>wie</strong> die formalen Schritte <strong>de</strong>r Beantragung.<br />

Eine weitere Möglichkeit <strong>de</strong>r Gründung eines Unternehmens in einem zulassungspflichtigen<br />

Handwerk besteht seit <strong>de</strong>r Handwerksnovelle 2004 in <strong>de</strong>r Anstellung eines Meisters<br />

als Arbeitnehmer. Das „Inhaberprinzip“, welches bis 2004 vorsah, dass <strong>de</strong>r <strong>Betrieb</strong>sinhaber<br />

zugleich auch Meister sein musste, existiert so nicht mehr.

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