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Sprachgebrauch in öffentlichen Ämtern

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GESUNDHEITSWESENAlle Mitteilungen und Befunde über den Gesundheitszustande<strong>in</strong>es Patienten/e<strong>in</strong>er Patient<strong>in</strong>, diedirekt an diese Person gerichtet s<strong>in</strong>d, müssen <strong>in</strong> dermutmaßlichen Sprache des Patienten verfasst werdenoder <strong>in</strong> der von ihm verwendeten Sprache.Mediz<strong>in</strong>ische Dokumentation, die dagegen nicht anden Patienten/die Patient<strong>in</strong> selbst gerichtet, sondernfür den <strong>in</strong>ternen Amtsverkehr bestimmt ist, wird kostenlosübersetzt, sofern e<strong>in</strong> konkretes und begründetesInteresse vorliegt. Ähnliches gilt für den Fall, dass e<strong>in</strong>Patient/e<strong>in</strong>e Patient<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus des deutschen18Im Gesundheitswesen wirdjene Sprache verwendet, dieder (mutmaßlichen) Muttersprachedes Patienten/der Patient<strong>in</strong>entspricht.bzw. italienischen Sprachraumes außerhalb Südtirolsüberwiesen wird. In diesem Fall kann der/die betroffenePerson die kostenlose Übersetzung mediz<strong>in</strong>ischer Unterlagenbeantragen. In allen weiteren Fällen, <strong>in</strong> denen diebetroffene Person e<strong>in</strong>e Übersetzung e<strong>in</strong>er mediz<strong>in</strong>ischenDokumentation beansprucht, steht es dem Gesundheitsdienstfrei, diese gegen Gebühr durchzuführen.

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