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Alt – allein – was nun? - Schule für Sozialbegleitung

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Abschlussarbeit / <strong>Alt</strong> <strong>–</strong> <strong>allein</strong> <strong>–</strong> <strong>was</strong> <strong>nun</strong>? Seite 28 von 49<br />

Mir ist schon bewusst, dass die meisten Menschen nicht gerne über den eigenen Tod<br />

sprechen. Aber auch Menschen, denen das Reden über die eigene Sterblichkeit schwer fällt,<br />

können eine vertrauliche Anweisung <strong>für</strong> den Todesfall anhand einer Checkliste persönlich <strong>für</strong><br />

sich aufstellen und bei einer Vertrauensperson deponieren. Sind keine Vertrauenspersonen<br />

vorhanden jedoch der Wunsch nach einer geregelten Bestattung besteht, können die<br />

Anweisungen beim Bestattungsamt oder beim Bestattungsunternehmen hinterlegt werden.<br />

Auch wenn wir die Auseinandersetzung mit der Endlichkeit unseres Lebens <strong>für</strong>chten oder<br />

uns bemühen, diese zu verdrängen, die Konfrontation mit dieser ist unvermeidlich. Dass wir<br />

eines Tages sterben müssen, ist ja das einzige, <strong>was</strong> im Leben ohne jeden Zweifel ganz<br />

sicher feststeht.<br />

Stirbt in der Stadt Zürich ein <strong>allein</strong> stehender Mensch - weder Angehörige noch Freunde -<br />

ohne Anord<strong>nun</strong>gen über seine Bestattung zu hinterlassen, entscheidet das Bestattungsamt<br />

über die Bestattungsart (in der Regel: Kremation, Gemeinschaftsgrab).<br />

2.5.5 Testament<br />

Haltet euch bereit, denn Ihr wisst weder den Tag noch die Stunde.<br />

In der Schweiz werden Jahr <strong>für</strong> Jahr Vermögen in unbestimmter Höhe verteilt, welche<br />

testamentarisch nicht vermacht wurden. Viele Leute sterben, ohne ein Testament zu<br />

hinterlassen. Stirbt eine Person mit letztem Wohnsitz im Kanton Zürich so wird die<br />

Erbenermittlung durch das Bezirksgericht nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

(Schweizerisches Zivilgesetzbuch, ZGB) aufgenommen. Die gesetzliche Erbenermittlung<br />

hört mit dem Stamm der Grosseltern (dritter Stamm) auf.<br />

Hinterlässt der Verstorbene kein Testament und hat er auch keine blutsverwandten<br />

Angehörigen mehr, fällt sein Nachlass an den Staat.<br />

Wie bereits schon bei der Bestattungsvorsorge umschrieben, ist es vielen alten <strong>allein</strong><br />

stehenden Menschen auch ein Bedürfnis zu wissen, wem ihr noch vorhandenes Hab und<br />

Gut einmal zufallen soll.<br />

Cornelia Schwyter, <strong>Schule</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialbegleitung</strong> Klasse 2006/B, Juni 2009

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