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Deutsche Forschungsgemeinschaft Tierversuche in der Forschung ...

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Deutschland, die auf die E<strong>in</strong>schränkung von <strong>Tierversuche</strong>n gerichtet s<strong>in</strong>d, ausdrücklich anerkannt. Die Erhaltung<br />

von Menschenleben rechtfertigt nach allgeme<strong>in</strong>er Auffassung auch <strong>Tierversuche</strong>. Me<strong>in</strong>ungsunterschiede<br />

gibt es häufig darüber, wie offenkundig die Beziehung zwischen diesem Ziel und dem jeweiligen Tierexperiment<br />

se<strong>in</strong> soll. Dabei ist zu bedenken, daß <strong>Forschung</strong> eher noch weniger als an<strong>der</strong>e professionelle Tätigkeiten<br />

<strong>der</strong> Beurteilung durch Laien zugänglich ist. Das gilt sowohl für die wissenschaftliche Qualität <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong><br />

als auch für ihren Innovationswert im Vergleich zum weltweiten Stand <strong>der</strong> Erkenntnis sowie für mögliche<br />

Anwendungsperspektiven. Für alle drei Aspekte gilt <strong>in</strong> allen Wissenschaftsgebieten – also auch <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

tierexperimentellen <strong>Forschung</strong> –, daß sie mit h<strong>in</strong>reichen<strong>der</strong> Sicherheit nur durch unabhängige, auf dem gleichen<br />

<strong>Forschung</strong>sgebiet ausgewiesene Fachleute beurteilt werden können.<br />

Das Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit ist die Grundlage aller rechtlichen Bestimmungen,<br />

die for<strong>der</strong>n, daß <strong>in</strong> <strong>Tierversuche</strong>n ermittelt wird, ob Substanzen, die Menschen beispielsweise als Arzneimittel<br />

o<strong>der</strong> mit Nahrungsmitteln aufnehmen können, gesundheitlich unbedenklich s<strong>in</strong>d. Die Schutzabsicht solcher<br />

Bestimmungen erstreckt sich <strong>in</strong> neuerer Zeit nicht mehr alle<strong>in</strong> auf den Menschen, son<strong>der</strong>n auch auf<br />

Tiere, auf Wildpflanzen und allgeme<strong>in</strong> auf den „Naturhaushalt„ wie etwa <strong>in</strong> § 6 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes<br />

von 1986.<br />

Auch für diesen Bereich, auf den die weitaus meisten <strong>Tierversuche</strong> entfallen, weil die Hersteller von Arzneimitteln<br />

<strong>der</strong>en Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachweisen müssen, ist im öffentlichen Bewußtse<strong>in</strong> die<br />

Abwägung e<strong>in</strong>deutig: Das Recht des Menschen hat Vorrang und legitimiert die im E<strong>in</strong>zelfall erfor<strong>der</strong>lichen<br />

<strong>Tierversuche</strong>. Nach allgeme<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung gilt dies auch für Schutzziele wie die Gesundheit von Tieren und<br />

Pflanzen und die Vermeidung schädlicher E<strong>in</strong>flüsse auf den Naturhaushalt.<br />

Bis zu diesem Punkt gibt es e<strong>in</strong>e weitgehende Übere<strong>in</strong>stimmung zwischen <strong>der</strong> öffentlichen Me<strong>in</strong>ung und den<br />

Vorschriften <strong>der</strong> §§ 7 und 8 des Tierschutzgesetzes (<strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung von 1986) zu den erlaubten Zielen und<br />

zur ethischen Vertretbarkeit von <strong>Tierversuche</strong>n.<br />

Das Gesetz stellt die Grundlagenforschung im H<strong>in</strong>blick auf die anerkannten Zwecke von <strong>Tierversuche</strong>n den<br />

beiden bisher erörterten Varianten (anwendungsorientierte <strong>Forschung</strong> und Prüfung von Substanzen) gleich.<br />

Über diesen Bereich <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>, <strong>in</strong> dem weit weniger <strong>Tierversuche</strong> vorgenommen werden als <strong>in</strong> den<br />

an<strong>der</strong>en Bereichen, s<strong>in</strong>d die Me<strong>in</strong>ungsunterschiede zwischen Forschern und Tierversuchsgegnern am größten.<br />

Denn die Grundlagenforschung ist, soweit sie sich s<strong>in</strong>nvoll von an<strong>der</strong>en Arten <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong> unterscheiden<br />

läßt, eben dadurch gekennzeichnet, daß sie neben <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Erkenntnis ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>en,<br />

unmittelbaren Ziele verfolgt.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Wissenschaft wird die Grundlagenforschung mit Recht von <strong>der</strong> Verfassung gestützt, weil<br />

nach aller bisherigen Erfahrung fremde E<strong>in</strong>flüsse auf die Wissenschaft, auch um noch so hochstehen<strong>der</strong><br />

Ziele willen, den Erkenntnisprozeß nie geför<strong>der</strong>t haben. Nur wenn die wissenschaftliche Erkenntnis auf dem<br />

bestmöglichen Niveau und nach ihren eigenen Gesetzen vorangetrieben werden kann, wird es möglicherweise<br />

gel<strong>in</strong>gen, das Wissen <strong>der</strong> Menschheit weiterh<strong>in</strong> so zu vermehren, daß sie ausreichend ausgestattet ist<br />

für die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zukunft, von denen die heute schon identifizierbaren globalen Probleme –<br />

zum Beispiel die Stabilisierung des Bevölkerungswachstums, die Vermeidung von Klimaverän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

die Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt – nur e<strong>in</strong>en Teil darstellen. Es hat sich gerade <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong><br />

immer wie<strong>der</strong> erwiesen, daß zweckorientierte <strong>Forschung</strong>, auf das Erreichen ganz bestimmter, vom Bedarf<br />

<strong>der</strong> Anwendung gefor<strong>der</strong>ter Ziele nur begrenzte Fortschritte ermöglicht hat, während Durchbrüche <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Entwicklung neuer Behandlungsformen, Präventivmaßnahmen o<strong>der</strong> diagnostischer Verbesserungen im wesentlichen<br />

aus <strong>der</strong> Grundlagenforschung hervorgegangen s<strong>in</strong>d. Das Wissen muß nach se<strong>in</strong>en eigenen Gesetzen<br />

erweitert werden, damit es für das Handeln neuen Nutzen entfalten kann. So ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> ethischen Abwägung<br />

zu bewerten, daß Grundlagenforschung <strong>in</strong> Biologie und Mediz<strong>in</strong> nicht, wie es so oft heißt, <strong>der</strong> Be-

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