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Thüringer Lehrplan - Thillm

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1 Vorbemerkungen<br />

Der <strong>Lehrplan</strong> ist für den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht im Bildungsgang<br />

Bautechnik auf der Grundlage der <strong>Thüringer</strong> Schulordnung die Berufsfachschule - ein- und<br />

zweijährige Bildungsgänge, ThürSOBFS 2 vom 11. Juli 1997, geändert durch Verordnung vom<br />

3. Februar 2004, konzipiert.<br />

1<br />

Der <strong>Lehrplan</strong> baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss der Regelschulen auf und beschreibt<br />

die Mindestanforderungen.<br />

Ziel der zweijährigen Berufsfachschule ist es, einen dem Realschulabschluss gleichwertigen<br />

Abschluss zu erreichen und gleichzeitig spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der<br />

Bautechnik zu erhalten. Damit verbessern sich für die Schüler 1 die Möglichkeiten einer beruflichen<br />

Ausbildung.<br />

Der <strong>Lehrplan</strong> ist sowohl für die Vollzeitausbildung der Berufsfachschule sowie für die kooperative<br />

Ausbildung gültig.<br />

Der Bildungsgang orientiert sich an berufsbezogenen und berufsübergreifenden Tätigkeiten und<br />

Qualifikationen in der Bauwirtschaft. Diese basieren auf der Fähigkeit, richtige Entscheidungen<br />

bezüglich der Auswahl von Baustoffen, der Gestaltung von Baukonstruktionen sowie der<br />

Bauausführung zu treffen. Dies muss auf der Grundlage der Verdeutlichung grundlegender<br />

bauphysikalischer und bauchemischer Zusammenhänge geschehen.<br />

Die Vermittlung der Qualifikations- und Bildungsziele sollen angewandt handlungsorientiert erfolgen,<br />

wobei sich auf der Grundlage von Fach-, Human- und Sozialkompetenz Fähigkeiten entwickeln<br />

sollen, die ein eigenverantwortliches Lernen und Handeln in beruflichen Situationen ermöglichen.<br />

Dabei sollen die Handlungen selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft und bewertet werden.<br />

Grundsätze des Gesundheit- und Sicherheitsschutzes sowie des Umweltschutzes sollen beachtet<br />

werden. Bei der Auswahl von Baustoffen, Geräten und Werkzeugen sowie Baukonstruktionen sollen<br />

die Qualitätssicherungen im Vordergrund stehen.<br />

Im <strong>Lehrplan</strong> sind keine Vorgaben für den Unterricht enthalten. Grundsätzlich kann jedes methodische<br />

Vorgehen zum Erreichen der Unterrichtsziele beitragen. Methoden, welche die berufliche<br />

Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollen deshalb in der<br />

Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden. Selbstständiges und<br />

verantwortungsbewusstes Denken und Handeln wird vorzugsweise in solche Unterrichtsformen<br />

vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzepts ist. Dies wird besonders unterstützt<br />

durch eine enge Verbindung der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie durch<br />

fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung.<br />

Die Ziele und Inhalte des <strong>Lehrplan</strong>s sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen <strong>Lehrplan</strong>einheiten<br />

sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden.<br />

Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und<br />

unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und<br />

Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre<br />

didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.<br />

1Personenbezeichnung im <strong>Lehrplan</strong> gelten für beide Geschlechter.

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