Thüringer Lehrplan - Thillm
Thüringer Lehrplan - Thillm
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1 Vorbemerkungen<br />
Der <strong>Lehrplan</strong> ist für den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht im Bildungsgang<br />
Bautechnik auf der Grundlage der <strong>Thüringer</strong> Schulordnung die Berufsfachschule - ein- und<br />
zweijährige Bildungsgänge, ThürSOBFS 2 vom 11. Juli 1997, geändert durch Verordnung vom<br />
3. Februar 2004, konzipiert.<br />
1<br />
Der <strong>Lehrplan</strong> baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss der Regelschulen auf und beschreibt<br />
die Mindestanforderungen.<br />
Ziel der zweijährigen Berufsfachschule ist es, einen dem Realschulabschluss gleichwertigen<br />
Abschluss zu erreichen und gleichzeitig spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der<br />
Bautechnik zu erhalten. Damit verbessern sich für die Schüler 1 die Möglichkeiten einer beruflichen<br />
Ausbildung.<br />
Der <strong>Lehrplan</strong> ist sowohl für die Vollzeitausbildung der Berufsfachschule sowie für die kooperative<br />
Ausbildung gültig.<br />
Der Bildungsgang orientiert sich an berufsbezogenen und berufsübergreifenden Tätigkeiten und<br />
Qualifikationen in der Bauwirtschaft. Diese basieren auf der Fähigkeit, richtige Entscheidungen<br />
bezüglich der Auswahl von Baustoffen, der Gestaltung von Baukonstruktionen sowie der<br />
Bauausführung zu treffen. Dies muss auf der Grundlage der Verdeutlichung grundlegender<br />
bauphysikalischer und bauchemischer Zusammenhänge geschehen.<br />
Die Vermittlung der Qualifikations- und Bildungsziele sollen angewandt handlungsorientiert erfolgen,<br />
wobei sich auf der Grundlage von Fach-, Human- und Sozialkompetenz Fähigkeiten entwickeln<br />
sollen, die ein eigenverantwortliches Lernen und Handeln in beruflichen Situationen ermöglichen.<br />
Dabei sollen die Handlungen selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft und bewertet werden.<br />
Grundsätze des Gesundheit- und Sicherheitsschutzes sowie des Umweltschutzes sollen beachtet<br />
werden. Bei der Auswahl von Baustoffen, Geräten und Werkzeugen sowie Baukonstruktionen sollen<br />
die Qualitätssicherungen im Vordergrund stehen.<br />
Im <strong>Lehrplan</strong> sind keine Vorgaben für den Unterricht enthalten. Grundsätzlich kann jedes methodische<br />
Vorgehen zum Erreichen der Unterrichtsziele beitragen. Methoden, welche die berufliche<br />
Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollen deshalb in der<br />
Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden. Selbstständiges und<br />
verantwortungsbewusstes Denken und Handeln wird vorzugsweise in solche Unterrichtsformen<br />
vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzepts ist. Dies wird besonders unterstützt<br />
durch eine enge Verbindung der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie durch<br />
fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung.<br />
Die Ziele und Inhalte des <strong>Lehrplan</strong>s sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen <strong>Lehrplan</strong>einheiten<br />
sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden.<br />
Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und<br />
unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und<br />
Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre<br />
didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.<br />
1Personenbezeichnung im <strong>Lehrplan</strong> gelten für beide Geschlechter.