GWG Report - GWG Halle-Neustadt
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<strong>GWG</strong> Ratgeber<br />
RAUCHMELDER<br />
WARNEN RECHTZEITIG<br />
Immer wieder kommen Menschen bei Wohnungsbränden<br />
ums Leben, die meisten von<br />
ihnen durch den entstehenden Rauch.<br />
Dieser breitet sich schneller und lautloser<br />
aus als Feuer und überrascht zwei Drittel aller<br />
Brandopfer im Schlaf. Rauchvergiftung<br />
ist deshalb die häufigste Todesursache bei<br />
Bränden.<br />
Mehr Sicherheit schafft der Einbau von<br />
Rauchmeldern. Der laute Alarm des Rauchmelders<br />
macht Sie auch im Schlaf rechtzeitig<br />
auf den Brand aufmerksam und gibt<br />
Ihnen damit die Möglichkeit, sich und Ihre<br />
Familie in Sicherheit zu bringen.<br />
Die lebensrettenden Rauchmelder sind<br />
nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig,<br />
leicht zu installieren und überall im<br />
Fachhandel erhältlich. Hochwertige Rauch-<br />
Rechtsecke<br />
KEIN ANSPRUCH AUF<br />
ÜBERSENDUNG VON<br />
KOPIEN<br />
Mit seinem Urteil vom 08.03.2006 (Az:<br />
VIII ZR 78/05) hat der BGH ein weiteres<br />
mietrechtliches Problem abschließend<br />
geklärt.<br />
Zwischen Vermieter und Mieter war häufig<br />
umstritten, ob der Vermieter die einer Betriebskostenabrechnung<br />
zu Grunde liegen-<br />
melder mit VdS-Zeichen funktionieren nach<br />
einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige<br />
Raucherkennung und entsprechende<br />
Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder<br />
sollten batteriebetrieben sein, um auch bei<br />
Stromausfall zu funktionieren. Sie sind ohne<br />
zusätzliche Kabelverlegung zu installieren<br />
Bevor die Batterie ausgetauscht werden<br />
muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig<br />
Warnsignale. Als Mindestschutz gilt ein<br />
Rauchmelder pro Wohnung.<br />
Rauchmelder lassen sich auch ohne<br />
handwerkliches Geschick mit wenigen, dem<br />
Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln<br />
montieren. Damit Sie von Ihren Rauchmeldern<br />
optimalen Schutz erwarten können,<br />
müssen Sie bei der Installation Folgendes<br />
beachten:<br />
Befestigen Sie Rauchmelder<br />
immer an der Zimmerdecke, da der<br />
Rauch nach oben steigt.<br />
an der Decke in der Raummitte bzw.<br />
mindestens 50 cm von Wänden<br />
entfernt.<br />
nicht in der Nähe von Luftschächten<br />
und nicht in starker Zugluft.<br />
nicht in Räumen, in denen normalerweise<br />
starker Dampf, Staub oder<br />
Rauch entsteht (z. B. im Bad).<br />
Im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen<br />
oder bei Brandschutzfirmen erhalten<br />
Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern<br />
auch kompetente Beratung für den<br />
richtigen Umgang mit Rauchmeldern. Verwenden<br />
Sie nur optische Rauchmelder, die<br />
folgende Merkmale erfüllen:<br />
VdS-Prüfzeichen<br />
mit Warnfunktion bei Nachlassen<br />
der Batterieleistung<br />
mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung<br />
Rauch kann von allen Seiten gut<br />
in den Melder eindringen.<br />
den Abrechnungsunterlagen an den Mieter<br />
übersenden muss. Hier bestand die Auffassung,<br />
dass eine Pflicht des Vermieters<br />
besteht, soweit der Mieter die entsprechenden<br />
Kopierkosten übernimmt.<br />
Der BGH hat klargestellt, dass eine Pflicht<br />
des Vermieters zur Übersendung von Rechnungskopien<br />
auch bei Kostenübernahme<br />
grundsätzlich nicht besteht. Eine solche<br />
Pflicht besteht auch nicht, wenn der Mieter<br />
die Unterlagen benötigt, um sie gegebenenfalls<br />
dem Mieterverein, einem Rechtsanwalt<br />
oder sonstigen sachkundigen Dritten die<br />
Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Der<br />
BGH hat hier die Auffassung vertreten, dass<br />
der Mieter den Dritten, der die Unterlagen<br />
prüfen soll, entweder mit der Einsichtnahme<br />
Betriebskosten ABC<br />
S – WIE SONSTIGE<br />
BETRIEBSKOSTEN<br />
Die rechtliche Grundlage für die Umlage<br />
der Kostenart Sonstige Betriebskosten<br />
ist ebenfalls die Betriebskostenverordnung<br />
(BetrKV). Diese<br />
Verordnung besagt im § 2, Punkt 17:<br />
„... hierzu gehören Betriebskosten im<br />
Sinne des §1, die von den Nummern 1<br />
bis 16 nicht erfasst sind.“<br />
Die „Sonstigen Betriebskosten“ als letzte<br />
Kostenart des Betriebskostenkataloges<br />
dürfen nicht als Position „Verschiedenes“<br />
betrachtet werden. Die Kostenart wurde<br />
für objektiv anfallende, aber nicht<br />
unter Ziffer 1 bis 16 der BetrKV ansetzbare<br />
Betriebskosten geschaffen. Umlagefähig<br />
sind diese Kosten jedoch nur,<br />
wenn sie durch den bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen,<br />
des Grundstücks u.s.w. objektiv<br />
und laufend anfallen und den Grundsätzen<br />
einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />
entsprechen. Weiterhin müssen die darunter<br />
fallenden Positionen im Mietvertrag<br />
aufgezählt sein.<br />
Für unseren Wohnungsbestand entfallen<br />
auf die „Sonstigen Betriebskosten“<br />
zum Beispiel die Wartung von Feuerlöschern,<br />
Steigleitungen und Rauchwärmeabzugsanlagen<br />
sowie die Immissionsmessung<br />
von Gasthermen. Dabei erfolgt<br />
die Wartung bei mechanischen RWA-<br />
Anlagen aller 2 Jahre, bei pneumatischen<br />
oder elektrischen RWA-Anlagen jährlich,<br />
bei Feuerlöschern und Steigleitungen aller<br />
2 Jahre.<br />
beauftragen kann oder aber, dass er sich<br />
von dem Dritten begleiten lassen kann. Der<br />
Grundsatz soll nach Auffassung des BGH<br />
nur in ganz wenigen Ausnahmefällen durchbrochen<br />
werden, was z. B. dann der Fall<br />
sein kann, wenn der Ort der Wohnung und<br />
der Sitz der Vermietung in weit voneinander<br />
entfernten Städten liegen.<br />
Hintergrund der Entscheidung ist wohl<br />
vor allem die Annahme des BGH, dass bei<br />
der Einsichtnahme auftretende Fragen und<br />
Probleme ohne Zeitverzögerung geklärt werden<br />
können, während auf der anderen Seite,<br />
das Versenden von umfangreichen Unterlagen<br />
in der Praxis häufig zu Zeitverlusten<br />
und vor allem auch erheblichen Missverständnissen<br />
führt.<br />
<strong>GWG</strong> <strong>Report</strong> 10<br />
Ausgabe 3 - 10/2006