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GWG Report - GWG Halle-Neustadt

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<strong>GWG</strong> Ratgeber<br />

RAUCHMELDER<br />

WARNEN RECHTZEITIG<br />

Immer wieder kommen Menschen bei Wohnungsbränden<br />

ums Leben, die meisten von<br />

ihnen durch den entstehenden Rauch.<br />

Dieser breitet sich schneller und lautloser<br />

aus als Feuer und überrascht zwei Drittel aller<br />

Brandopfer im Schlaf. Rauchvergiftung<br />

ist deshalb die häufigste Todesursache bei<br />

Bränden.<br />

Mehr Sicherheit schafft der Einbau von<br />

Rauchmeldern. Der laute Alarm des Rauchmelders<br />

macht Sie auch im Schlaf rechtzeitig<br />

auf den Brand aufmerksam und gibt<br />

Ihnen damit die Möglichkeit, sich und Ihre<br />

Familie in Sicherheit zu bringen.<br />

Die lebensrettenden Rauchmelder sind<br />

nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig,<br />

leicht zu installieren und überall im<br />

Fachhandel erhältlich. Hochwertige Rauch-<br />

Rechtsecke<br />

KEIN ANSPRUCH AUF<br />

ÜBERSENDUNG VON<br />

KOPIEN<br />

Mit seinem Urteil vom 08.03.2006 (Az:<br />

VIII ZR 78/05) hat der BGH ein weiteres<br />

mietrechtliches Problem abschließend<br />

geklärt.<br />

Zwischen Vermieter und Mieter war häufig<br />

umstritten, ob der Vermieter die einer Betriebskostenabrechnung<br />

zu Grunde liegen-<br />

melder mit VdS-Zeichen funktionieren nach<br />

einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige<br />

Raucherkennung und entsprechende<br />

Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder<br />

sollten batteriebetrieben sein, um auch bei<br />

Stromausfall zu funktionieren. Sie sind ohne<br />

zusätzliche Kabelverlegung zu installieren<br />

Bevor die Batterie ausgetauscht werden<br />

muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig<br />

Warnsignale. Als Mindestschutz gilt ein<br />

Rauchmelder pro Wohnung.<br />

Rauchmelder lassen sich auch ohne<br />

handwerkliches Geschick mit wenigen, dem<br />

Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln<br />

montieren. Damit Sie von Ihren Rauchmeldern<br />

optimalen Schutz erwarten können,<br />

müssen Sie bei der Installation Folgendes<br />

beachten:<br />

Befestigen Sie Rauchmelder<br />

immer an der Zimmerdecke, da der<br />

Rauch nach oben steigt.<br />

an der Decke in der Raummitte bzw.<br />

mindestens 50 cm von Wänden<br />

entfernt.<br />

nicht in der Nähe von Luftschächten<br />

und nicht in starker Zugluft.<br />

nicht in Räumen, in denen normalerweise<br />

starker Dampf, Staub oder<br />

Rauch entsteht (z. B. im Bad).<br />

Im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen<br />

oder bei Brandschutzfirmen erhalten<br />

Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern<br />

auch kompetente Beratung für den<br />

richtigen Umgang mit Rauchmeldern. Verwenden<br />

Sie nur optische Rauchmelder, die<br />

folgende Merkmale erfüllen:<br />

VdS-Prüfzeichen<br />

mit Warnfunktion bei Nachlassen<br />

der Batterieleistung<br />

mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung<br />

Rauch kann von allen Seiten gut<br />

in den Melder eindringen.<br />

den Abrechnungsunterlagen an den Mieter<br />

übersenden muss. Hier bestand die Auffassung,<br />

dass eine Pflicht des Vermieters<br />

besteht, soweit der Mieter die entsprechenden<br />

Kopierkosten übernimmt.<br />

Der BGH hat klargestellt, dass eine Pflicht<br />

des Vermieters zur Übersendung von Rechnungskopien<br />

auch bei Kostenübernahme<br />

grundsätzlich nicht besteht. Eine solche<br />

Pflicht besteht auch nicht, wenn der Mieter<br />

die Unterlagen benötigt, um sie gegebenenfalls<br />

dem Mieterverein, einem Rechtsanwalt<br />

oder sonstigen sachkundigen Dritten die<br />

Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Der<br />

BGH hat hier die Auffassung vertreten, dass<br />

der Mieter den Dritten, der die Unterlagen<br />

prüfen soll, entweder mit der Einsichtnahme<br />

Betriebskosten ABC<br />

S – WIE SONSTIGE<br />

BETRIEBSKOSTEN<br />

Die rechtliche Grundlage für die Umlage<br />

der Kostenart Sonstige Betriebskosten<br />

ist ebenfalls die Betriebskostenverordnung<br />

(BetrKV). Diese<br />

Verordnung besagt im § 2, Punkt 17:<br />

„... hierzu gehören Betriebskosten im<br />

Sinne des §1, die von den Nummern 1<br />

bis 16 nicht erfasst sind.“<br />

Die „Sonstigen Betriebskosten“ als letzte<br />

Kostenart des Betriebskostenkataloges<br />

dürfen nicht als Position „Verschiedenes“<br />

betrachtet werden. Die Kostenart wurde<br />

für objektiv anfallende, aber nicht<br />

unter Ziffer 1 bis 16 der BetrKV ansetzbare<br />

Betriebskosten geschaffen. Umlagefähig<br />

sind diese Kosten jedoch nur,<br />

wenn sie durch den bestimmungsgemäßen<br />

Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen,<br />

des Grundstücks u.s.w. objektiv<br />

und laufend anfallen und den Grundsätzen<br />

einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung<br />

entsprechen. Weiterhin müssen die darunter<br />

fallenden Positionen im Mietvertrag<br />

aufgezählt sein.<br />

Für unseren Wohnungsbestand entfallen<br />

auf die „Sonstigen Betriebskosten“<br />

zum Beispiel die Wartung von Feuerlöschern,<br />

Steigleitungen und Rauchwärmeabzugsanlagen<br />

sowie die Immissionsmessung<br />

von Gasthermen. Dabei erfolgt<br />

die Wartung bei mechanischen RWA-<br />

Anlagen aller 2 Jahre, bei pneumatischen<br />

oder elektrischen RWA-Anlagen jährlich,<br />

bei Feuerlöschern und Steigleitungen aller<br />

2 Jahre.<br />

beauftragen kann oder aber, dass er sich<br />

von dem Dritten begleiten lassen kann. Der<br />

Grundsatz soll nach Auffassung des BGH<br />

nur in ganz wenigen Ausnahmefällen durchbrochen<br />

werden, was z. B. dann der Fall<br />

sein kann, wenn der Ort der Wohnung und<br />

der Sitz der Vermietung in weit voneinander<br />

entfernten Städten liegen.<br />

Hintergrund der Entscheidung ist wohl<br />

vor allem die Annahme des BGH, dass bei<br />

der Einsichtnahme auftretende Fragen und<br />

Probleme ohne Zeitverzögerung geklärt werden<br />

können, während auf der anderen Seite,<br />

das Versenden von umfangreichen Unterlagen<br />

in der Praxis häufig zu Zeitverlusten<br />

und vor allem auch erheblichen Missverständnissen<br />

führt.<br />

<strong>GWG</strong> <strong>Report</strong> 10<br />

Ausgabe 3 - 10/2006

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