Partnerschaft & Teilhabe
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Dazu gehören u. a. auch bei neurogener<br />
Darmlähmung (wie bei Querschnittlähmung)<br />
Abführmittel, Mittel gegen Verstopfung,<br />
Desinfektionsmittel bei ISK (Katheterisieren)<br />
oder methioninhaltige Medikamente zur<br />
Vorbeugung von Nierensteinen (Harnan-<br />
säuerung) und manche Vitamine. Besonder-<br />
heiten: Harn- und Blutteststreifen sind stets<br />
zuzahlungsfrei. Für Trink- und Sondennah-<br />
rung sowie Verbandmittel bemisst sich die<br />
Zuzahlung am Wert pro Verordnungszeile.<br />
Hilfsmittel aller Art:<br />
Hier müssen 10 % Zuzahlungen geleistet<br />
werden; mindestens 5 E, maximal 10 E, je-<br />
doch nie mehr als das Hilfsmittel selbst kostet.<br />
(z. B. Rollstühle, Bettschutzeinlagen usw.)<br />
Auch hier sind einige Besonderheiten zu<br />
berücksichtigen:<br />
• Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch be-<br />
stimmt sind (z. B. Katheter) beträgt die<br />
maximale Zuzahlung insgesamt 10 E /<br />
Monat, egal wieviel und welche Hilfsmittel<br />
dafür benötigt werden. Auch bei zwei<br />
unterschiedlichen Indikationen (z. B. Ka-<br />
theterisierung und Stoma wird dieser Be-<br />
trag nur einmal fällig.<br />
-Anzeige-<br />
• Reparaturen von Hilfsmitteln/Ersatzteile<br />
sind keine eigenständigen Hilfsmittel. Es<br />
ist deshalb keine Zuzahlung zu leisten.<br />
• Auch Pflegehilfsmittel nach SGB XI (bei<br />
festgestellter Pflegestufe in der Pflege-<br />
versicherung) wie Einmalhandschuhe, Un-<br />
terlagen etc. fallen nicht unter dieses<br />
Gesetz. Es ist keine Zuzahlung zu leisten.<br />
• Es gibt auch Hilfsmittel, die sowohl zum<br />
Verbrauch bestimmte Hilfsmittel als auch<br />
Pflegehilfsmittel sein können je nach Indi-<br />
kation. Beispiele: Einmal-Bettschutzein-<br />
lagen, Einmalhandschuhe.<br />
Heilmittel (KG, MTT, Ergotherapie):<br />
Es sind 10 E / Verordnung und 10 % / Leis-<br />
tung zu zahlen. Das heißt, bei Verordnungen<br />
für 3 oder 6 mal Krankengymnastik ist es<br />
teurer als vor 2004, bei der Verordnung von<br />
20, 30 oder 50 Behandlungen – „außerhalb<br />
des Regelfalls“ – ist die Zuzahlung jetzt<br />
niedriger. (Anmerkung: Die heiß diskutierte<br />
„Unterbrechung“ von 6 oder 12 Wochen ist<br />
bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls –<br />
„V.a.d.R.“ – nicht vorgesehen. Diese werden<br />
auch nicht auf das Arztbudget angerechnet.<br />
Das sollte jeder Arzt wissen!)<br />
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
Das qualifizierte Behandlungszentrum für Querschnittgelähmte im Süden Deutschlands zur<br />
• umfassenden Akutbehandlung bei Verletzungen und Erkrankungen des Rückenmarks<br />
• Frührehabilitation mit interdisziplinärem Behandlungskonzept einschließlich der Neuro-Urologie<br />
• Behandlung lähmungsbedingter Komplikationen<br />
• lebenslangen Nachsorge<br />
• Anlehnung der Therapiekonzepte an die neuesten Forschungsergebnisse, Teilnahme an den großen internationalen<br />
wissenschaftlichen Projekten<br />
Für Beratung und ambulante Behandlungen steht eine Spezialsprechstunde zur Verfügung.<br />
Kontaktaufnahme: Telefon +49 (8841) 48-2940 e-mail dmaier@bgu-murnau.de<br />
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