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Partnerschaft & Teilhabe

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Dazu gehören u. a. auch bei neurogener<br />

Darmlähmung (wie bei Querschnittlähmung)<br />

Abführmittel, Mittel gegen Verstopfung,<br />

Desinfektionsmittel bei ISK (Katheterisieren)<br />

oder methioninhaltige Medikamente zur<br />

Vorbeugung von Nierensteinen (Harnan-<br />

säuerung) und manche Vitamine. Besonder-<br />

heiten: Harn- und Blutteststreifen sind stets<br />

zuzahlungsfrei. Für Trink- und Sondennah-<br />

rung sowie Verbandmittel bemisst sich die<br />

Zuzahlung am Wert pro Verordnungszeile.<br />

Hilfsmittel aller Art:<br />

Hier müssen 10 % Zuzahlungen geleistet<br />

werden; mindestens 5 E, maximal 10 E, je-<br />

doch nie mehr als das Hilfsmittel selbst kostet.<br />

(z. B. Rollstühle, Bettschutzeinlagen usw.)<br />

Auch hier sind einige Besonderheiten zu<br />

berücksichtigen:<br />

• Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch be-<br />

stimmt sind (z. B. Katheter) beträgt die<br />

maximale Zuzahlung insgesamt 10 E /<br />

Monat, egal wieviel und welche Hilfsmittel<br />

dafür benötigt werden. Auch bei zwei<br />

unterschiedlichen Indikationen (z. B. Ka-<br />

theterisierung und Stoma wird dieser Be-<br />

trag nur einmal fällig.<br />

-Anzeige-<br />

• Reparaturen von Hilfsmitteln/Ersatzteile<br />

sind keine eigenständigen Hilfsmittel. Es<br />

ist deshalb keine Zuzahlung zu leisten.<br />

• Auch Pflegehilfsmittel nach SGB XI (bei<br />

festgestellter Pflegestufe in der Pflege-<br />

versicherung) wie Einmalhandschuhe, Un-<br />

terlagen etc. fallen nicht unter dieses<br />

Gesetz. Es ist keine Zuzahlung zu leisten.<br />

• Es gibt auch Hilfsmittel, die sowohl zum<br />

Verbrauch bestimmte Hilfsmittel als auch<br />

Pflegehilfsmittel sein können je nach Indi-<br />

kation. Beispiele: Einmal-Bettschutzein-<br />

lagen, Einmalhandschuhe.<br />

Heilmittel (KG, MTT, Ergotherapie):<br />

Es sind 10 E / Verordnung und 10 % / Leis-<br />

tung zu zahlen. Das heißt, bei Verordnungen<br />

für 3 oder 6 mal Krankengymnastik ist es<br />

teurer als vor 2004, bei der Verordnung von<br />

20, 30 oder 50 Behandlungen – „außerhalb<br />

des Regelfalls“ – ist die Zuzahlung jetzt<br />

niedriger. (Anmerkung: Die heiß diskutierte<br />

„Unterbrechung“ von 6 oder 12 Wochen ist<br />

bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls –<br />

„V.a.d.R.“ – nicht vorgesehen. Diese werden<br />

auch nicht auf das Arztbudget angerechnet.<br />

Das sollte jeder Arzt wissen!)<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

Das qualifizierte Behandlungszentrum für Querschnittgelähmte im Süden Deutschlands zur<br />

• umfassenden Akutbehandlung bei Verletzungen und Erkrankungen des Rückenmarks<br />

• Frührehabilitation mit interdisziplinärem Behandlungskonzept einschließlich der Neuro-Urologie<br />

• Behandlung lähmungsbedingter Komplikationen<br />

• lebenslangen Nachsorge<br />

• Anlehnung der Therapiekonzepte an die neuesten Forschungsergebnisse, Teilnahme an den großen internationalen<br />

wissenschaftlichen Projekten<br />

Für Beratung und ambulante Behandlungen steht eine Spezialsprechstunde zur Verfügung.<br />

Kontaktaufnahme: Telefon +49 (8841) 48-2940 e-mail dmaier@bgu-murnau.de<br />

Fax +49 (8841) 48-2115 Internet www.bgu-murnau.de<br />

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