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Ferienfreizeit 23. 7. – 28. 7. 2012 Wir fahren ins Museumsgästehaus ...

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Weitere Informationen:W.I.B.K.E e. V.Michaela Jörling-HahnWiehagen 6659368 WerneTel.: 02389/536264hahn-werne@t-online.de<strong>Ferienfreizeit</strong>W.ERNERANERI.NTEGRIERENB.EHINDERTEK.INDER UNDE.RWACHSENE<strong>23.</strong> <strong>7.</strong> – <strong>28.</strong> <strong>7.</strong> <strong>2012</strong>e.V.<strong>Wir</strong> <strong>fahren</strong> <strong>ins</strong>MuseumsgästehausMottenburg-Euskirchen


Formalien:TeilnehmerInnen müssen mindestens12 Jahre alt seinNähere Informationen zu Transport,Reiseziel, Verpflegung und Unterbringungerhalten Sie mit der TeilnahmebestätigungAnmeldung:Bei der schriftlichen Anmeldung wirdein Reisevertrag zwischen der teilnehmendenPerson und dem VereinW.I.B.K.E e. V. geschlossen. Er wirdrechtskräftig nach der Bestätigungdurch den Verein W.I.B.K.E e. V. Dieteilnehmende Person bzw. ihr gesetzlicherVertreter erkennen hierbei dieseTeilnahmebedingungen an.Zahlung:Im März wird die erste Hälfte des Teilnehmerbeitragseingezogen Der Restdes Beitrags wird 2 Wochen nach denSommerferien eingezogen.Rücktritt:Bei einem Rücktritt ist der volle Reisepreiszu zahlen. Außerdem ist beikrankheitsbedingtem Rücktritt einärztliches Attest mitzubringen. Dieteilnehmende Person kann von einerdritten Person ersetzt werden, wenn dasSchachcafé-Team nicht widerspricht.Abbruch:Wenn das Schachcafé-Team den Verbleibeiner teilnehmenden Person in der<strong>Ferienfreizeit</strong> aus pädagogischen Gründenoder wegen Überlastung derPflegekräfte für unverantwortbar hält,so trägt die betreffende Person bzw. ihrgesetzlicher Vertreter die Kosten fürden Rücktransport. Ein Anspruch aufRückerstattung des Teilnehmerbeitragesbesteht nicht.Bricht eine teilnehmende Person auseigener Veranlassung die Reise ab, soträgt sie selbst bzw. der gesetzlicheVertreter die Kosten für den Rücktransport.Ein Anspruch auf Rückerstattungdes Teilnehmerbeitrags besteht nicht.Leistungen:Der Reisepreis enthält, wenn nichtanders bekannt gegeben, Fahrtkosten,Verpflegung, Unterkunft, pädagogischesAngebot und alle durch dasProgramm entstehenden Kosten.Versicherung:Der Verein W.I.B.K.E e. V. schließtfür alle TeilnehmerInnen eine subsidiäreHaftpflichtversicherung ab.Eine Haftung entsteht hierbei grundsätzlichnicht für verlorene oderabhanden gekommene Gegenständeund Schäden, die von Dritten verursachtwerden. Gemäß den gesetzlichenVorlagen besteht eine Reiseversicherungim erforderlichen Rahmen.Sonstiges:Die teilnehmende Person bzw. derengesetzlicher Vertreter ist für die Mitnahmealler für die <strong>Ferienfreizeit</strong> notwendigenDinge, wie Medikamente,Versicherungskarte, Krankenscheineusw. verantwortlich. Die teilnehmendePerson ist verpflichtet, alle zur besonderenBetreuung oder Verpflegungnotwendigen Angaben zu machen

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