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4.6. Der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ist ausgenommen für kindergartenpflichtigeKinder freiwillig.4.7. Bei der Aufnahme wird sichergestellt, dass kindergartenpflichtige Kinder einenPlatz erhalten, ohne dass jüngere Kinder, die bereits den Kindergartenbesuchen, abgemeldet werden müssen.4.8. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:a) Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes,b) ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand desKindes,c) Impfbescheinigungf) Bestätigung über die Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung derEltern (für Kinder unter 3 Jahren)4.9. Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> entscheidet bis zum 1. Mai überdie Aufnahme in den Kindergarten und teilt diese den Eltern / Erziehungsberechtigtenschriftlich mit.4.10. Wird die Aufnahme eines kindergartenpflichtigen Kindes verweigert, hat dieLandesregierung auf Verlangen der Eltern auf eine einvernehmliche Einigungzwischen den Eltern und dem Rechtsträger hinzuwirken. Kommt innerhalbeines Monats keine Einigung über die Aufnahme des kindergartenpflichtigenKindes zustande, können die Eltern eine schriftliche Beschwerde an die Landesregierungerheben.4.11. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, werdenjene Kinder unter 3 Jahren bevorzugt aufgenommen, deren Eltern berufstätig,arbeitssuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre odersoziale Verhältnisse eine Aufnahme erfordern.Seite 105. Elternbeiträge, Werkbeiträge5.1. Für Kinder, die jünger sind als 30 Monate und für Kinder, die über keinenHauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen, ist ein Elternbeitrag gemäß desOö. Kinderbetreuungsgesetzes 2007, LGBl. Nr. 39 /2007, i.d.F. der Novelle2010, LGBl. Nr. 59/2010, zu leisten.5.2. Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern / Erziehungsberechtigten(Elternbeitrag) sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtungabgedeckt, außer- die allenfalls verabreichte Verpflegung,- einen möglichen Kostenbeitrag für die Begleitperson be<strong>im</strong> Transport zurbzw. von der Kinderbetreuungseinrichtung und

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