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Beteiligungshandbuch - Burgenlandkreis

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Vorwort:<br />

Der <strong>Burgenlandkreis</strong> hat einen großen Teil seiner vielfältigen Aufgaben selbständigen<br />

Unternehmen übertragen, an denen er als Gesellschafter in unterschiedlicher Höhe beteiligt ist.<br />

Dabei sind Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit ebenso berücksichtigt wie politische und<br />

gesellschaftliche Rahmenbedingungen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften sollen so vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation<br />

ihren Beitrag zur Haushaltsentlastung des <strong>Burgenlandkreis</strong>es leisten.<br />

Dieser Beteiligungsbericht soll dazu beitragen, auf breiter Informationsbasis eine<br />

Standortbestimmung der Unternehmen vornehmen zu können und Anregung für eine weitere<br />

strategische Entwicklung zu bieten.<br />

Der Beteiligungsbericht des <strong>Burgenlandkreis</strong>es entspricht den Vorschriften des § 65<br />

Landkreisordnung LSA in Verbindung mit § 118 der Gemeindeordnung LSA und wird mit dem<br />

Entwurf der Haushaltssatzung dem Kreistag als Bericht über die unmittelbare und mittelbare<br />

Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen im <strong>Burgenlandkreis</strong> in einer Rechtsform des<br />

öffentlichen Rechts und des Privatrechts, an denen der Landkreis mit mindestens 5 v. H. beteiligt<br />

ist, vorgelegt.<br />

Nur im <strong>Beteiligungshandbuch</strong> erwähnt und zugeordnet werden die Sparkasse <strong>Burgenlandkreis</strong>,<br />

der Mitteldeutsche Verkehrsverbund und die Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft.<br />

Über diese Beteiligungen des <strong>Burgenlandkreis</strong>es besteht keine Berichtspflicht, weil<br />

sie nicht als wirtschaftliche Unternehmen im Sinne der Gemeindeordnung gelten, nach speziellen<br />

gesetzlichen Vorschriften geführt werden oder keine 5%- ige direkte oder indirekte Beteiligung<br />

des <strong>Burgenlandkreis</strong>es sind.<br />

Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über:<br />

1. den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der<br />

Organe und die Beteiligungen des Unternehmens,<br />

2. den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen,<br />

3. die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens, die wichtigsten<br />

Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, die<br />

Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die<br />

Haushaltswirtschaft für das jeweilige letzte Geschäftsjahr sowie im Vergleich mit den<br />

Werten des vorangegangenen Geschäftsjahres die durchschnittliche Zahl der<br />

beschäftigten Arbeitnehmer, sowie<br />

4. die Gesamtbezüge, die den Mitgliedern der Organe des Unternehmens zugeflossen sind.<br />

Der Beteiligungsbericht wird im Kreistag in öffentlicher Sitzung erörtert und den Einwohnern im<br />

Internet bekanntgemacht, soweit das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner nicht<br />

verletzt werden. Damit wird die Transparenz des <strong>Burgenlandkreis</strong>es hinsichtlich seiner<br />

wirtschaftlichen Aktivitäten weiter erhöht.<br />

Der <strong>Burgenlandkreis</strong> teilt den Beteiligungsbericht in zwei Teile:<br />

1. das <strong>Beteiligungshandbuch</strong>, in welchem ständig aktuell die Grundinformationen über die<br />

einzelnen Beteiligungen zusammengefasst werden, sowie<br />

2. dem jährlichen Beteiligungsbericht.<br />

Mit Teil 1 liegt Ihnen hiermit das <strong>Beteiligungshandbuch</strong> vor.<br />

Landrat Harri Reiche<br />

12-11 <strong>Beteiligungshandbuch</strong>.doc- Seite 2 von 34

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