Vielfältiger, stimmungsvoller - Gewerbeverein Wassenberg eV
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Unternehmenssteuerreformgesetz 2008<br />
Ausschüttungsverhalten im Wirtschaftsjahr 2008<br />
A. Einleitung: Das Unternehmenssteuerreformgesetz<br />
2008 ist im Bundestag<br />
beschlossen und im Bundesrat verabschiedet<br />
worden. Erklärtes Ziel dieser<br />
Reform war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
sowohl von Körperschaften<br />
als auch von Personenunternehmen<br />
zu verbessern. Einher damit<br />
geht eine umfassende Neuordnung der<br />
Kapitalbesteuerung. Während die<br />
Reform auf Unternehmensebene<br />
schon weitestgehend in 2008 greift,<br />
erfolgt die Neuausrichtung der Kapitalbesteuerung<br />
auf Ebene der Gesellschafter<br />
ab 2009.<br />
B. Bedeutung des Körperschaftsteuersatzes,<br />
absolute Belastung mit Gewerbesteuer:<br />
Im Bereich der Kapitalgesellschaften<br />
ist der Körperschaftsteuersatz<br />
ab 2008 auf 15 % reduziert worden,<br />
die Gewerbesteuer ist nicht mehr<br />
vom Gewinn abzugsfähig, sondern<br />
belastet das Unternehmen absolut.<br />
Aufgrund der geänderten Gewerbesteuermesszahl<br />
von nunmehr 3,5 %<br />
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einem Gewerbeertrag von 100.000<br />
Euro also 3.500 Euro sowie die Gewerbesteuer<br />
bei einem Hebesatz von 400<br />
% 14.000 Euro. Es ergibt sich somit<br />
eine Gesamtbelastung ab 2008 von<br />
29,83 %, sodass ein Betrag von 70,17 %<br />
zur Ausschüttung an die Anteilseigner<br />
zur Verfügung steht. Hier stellt sich die<br />
Frage der Vorteilhaftigkeit der vorzunehmenden<br />
Ausschüttung in 2008 oder<br />
erst in 2009.<br />
C. Abgeltungssteuer ab 2009: In 2009<br />
wird das derzeit noch geltende Halbeinkünfteverfahren<br />
abgelöst durch das<br />
System der Abgeltungssteuer. Insbesondere<br />
Dividenden werden beim<br />
Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte<br />
zur Besteuerung herangezogen, ab<br />
2009 wird hier grundsätzlich eine<br />
Abgeltungssteuer von 25 % auf die<br />
volle Dividende fällig. Bei Halten der<br />
Anteile an der Kapitalgesellschaft in<br />
Privatvermögen ergibt sich bei laufender<br />
Besteuerung beim Halbeinkünfte-<br />
verfahren bei einem unterstellten<br />
Spitzensteuersatz von 42 % eine Einkommensteuer<br />
von 14,74 % und ein<br />
Solidaritätszuschlag von 0,81 %, also<br />
eine Belastung von insgesamt 15,55 %,<br />
so dass ein Nettozufluss von 54,62 %<br />
des Einkommens der Kapitalgesellschaft<br />
zu verzeichnen ist. Bei der<br />
Abgeltungssteuer ab 2009 ergibt sich<br />
ein Betrag an Einkommensteuer von<br />
17,54 % und ein Solidaritätszuschlag<br />
von 0,96 %, eine Belastung insgesamt<br />
also von 18,5 %, so dass in diesem Fall<br />
insgesamt ein Nettozufluss von 51,67<br />
% zu verzeichnen ist. Es gilt also zu<br />
überlegen, ob es vorteilhaft ist, die<br />
Reduzierung der Unternehmensbesteuerung<br />
mit dem grundsätzlich<br />
günstigeren Halbeinkünfteverfahren<br />
auf Gesellschafterebene zu kombinieren<br />
und im Erhebungszeitraum/Wirtschaftjahr<br />
2008 im Wege der Vorwegausschüttung<br />
zu profitieren.<br />
(H.-J. Harren, Wirtschaftsprüfer und<br />
Steuerberater)