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Vielfältiger, stimmungsvoller - Gewerbeverein Wassenberg eV

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Unternehmenssteuerreformgesetz 2008<br />

Ausschüttungsverhalten im Wirtschaftsjahr 2008<br />

A. Einleitung: Das Unternehmenssteuerreformgesetz<br />

2008 ist im Bundestag<br />

beschlossen und im Bundesrat verabschiedet<br />

worden. Erklärtes Ziel dieser<br />

Reform war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

sowohl von Körperschaften<br />

als auch von Personenunternehmen<br />

zu verbessern. Einher damit<br />

geht eine umfassende Neuordnung der<br />

Kapitalbesteuerung. Während die<br />

Reform auf Unternehmensebene<br />

schon weitestgehend in 2008 greift,<br />

erfolgt die Neuausrichtung der Kapitalbesteuerung<br />

auf Ebene der Gesellschafter<br />

ab 2009.<br />

B. Bedeutung des Körperschaftsteuersatzes,<br />

absolute Belastung mit Gewerbesteuer:<br />

Im Bereich der Kapitalgesellschaften<br />

ist der Körperschaftsteuersatz<br />

ab 2008 auf 15 % reduziert worden,<br />

die Gewerbesteuer ist nicht mehr<br />

vom Gewinn abzugsfähig, sondern<br />

belastet das Unternehmen absolut.<br />

Aufgrund der geänderten Gewerbesteuermesszahl<br />

von nunmehr 3,5 %<br />

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einem Gewerbeertrag von 100.000<br />

Euro also 3.500 Euro sowie die Gewerbesteuer<br />

bei einem Hebesatz von 400<br />

% 14.000 Euro. Es ergibt sich somit<br />

eine Gesamtbelastung ab 2008 von<br />

29,83 %, sodass ein Betrag von 70,17 %<br />

zur Ausschüttung an die Anteilseigner<br />

zur Verfügung steht. Hier stellt sich die<br />

Frage der Vorteilhaftigkeit der vorzunehmenden<br />

Ausschüttung in 2008 oder<br />

erst in 2009.<br />

C. Abgeltungssteuer ab 2009: In 2009<br />

wird das derzeit noch geltende Halbeinkünfteverfahren<br />

abgelöst durch das<br />

System der Abgeltungssteuer. Insbesondere<br />

Dividenden werden beim<br />

Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte<br />

zur Besteuerung herangezogen, ab<br />

2009 wird hier grundsätzlich eine<br />

Abgeltungssteuer von 25 % auf die<br />

volle Dividende fällig. Bei Halten der<br />

Anteile an der Kapitalgesellschaft in<br />

Privatvermögen ergibt sich bei laufender<br />

Besteuerung beim Halbeinkünfte-<br />

verfahren bei einem unterstellten<br />

Spitzensteuersatz von 42 % eine Einkommensteuer<br />

von 14,74 % und ein<br />

Solidaritätszuschlag von 0,81 %, also<br />

eine Belastung von insgesamt 15,55 %,<br />

so dass ein Nettozufluss von 54,62 %<br />

des Einkommens der Kapitalgesellschaft<br />

zu verzeichnen ist. Bei der<br />

Abgeltungssteuer ab 2009 ergibt sich<br />

ein Betrag an Einkommensteuer von<br />

17,54 % und ein Solidaritätszuschlag<br />

von 0,96 %, eine Belastung insgesamt<br />

also von 18,5 %, so dass in diesem Fall<br />

insgesamt ein Nettozufluss von 51,67<br />

% zu verzeichnen ist. Es gilt also zu<br />

überlegen, ob es vorteilhaft ist, die<br />

Reduzierung der Unternehmensbesteuerung<br />

mit dem grundsätzlich<br />

günstigeren Halbeinkünfteverfahren<br />

auf Gesellschafterebene zu kombinieren<br />

und im Erhebungszeitraum/Wirtschaftjahr<br />

2008 im Wege der Vorwegausschüttung<br />

zu profitieren.<br />

(H.-J. Harren, Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater)

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