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Einfach ab die Post! - Deutsche Kreditbank AG

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DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Kontonummer114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v123EUR berechnet. § 675f Abs. 4Satz 2 (Entgelte für <strong>die</strong> Erfüllung von Nebenpflichten) desBürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht. Nummer 15.2 gilt entsprechend.3.3 Der Ersatz von Aufwendungen der Bank richtet sich nachden gesetzlichen Vorschriften.3.4 Das Institut ist berechtigt, <strong>die</strong> ihm zustehenden Entgelte sowieanfallende Auslagen von dem gutzuschreibenden Lastschriftbetrag<strong>ab</strong>zuziehen.4. KundenkennungenFür das Verfahren hat der Zahlungsempfänger--<strong>die</strong> ihm von dem Institut erteilte IBAN² – und bei grenzüberschreitendenZahlungen bis 31. Januar 2016 zusätzlich denBIC³ – als seine Kundenkennungsowie--<strong>die</strong> ihm vom Zahlungspflichtigen mitgeteilte IBAN² – und beigrenzüberschreitenden Zahlungen (innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraums 4 bis 31. Januar 2016) zusätzlichden BIC³ des Zahlungs<strong>die</strong>nstleisters des Zahlungspflichtigen– als Kundenkennung des Zahlungspflichtigen zu verwenden.Das Institut ist berechtigt, den Einzug der SEPA-Basis-Lastschriftenausschließlich auf der Grundlage der ihm übermittelten Kundenkennungendurchzuführen.5. SEPA-Lastschriftmandat5.1 Der Zahlungsempfänger muss vor Einreichung von SEPA-Basis-Lastschriften vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandatmüssen <strong>die</strong> folgenden Erklärungen des Zahlungspflichtigenenthalten sein:--Ermächtigung des Zahlungsempfängers durch denZahlungspflichtigen, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigenmittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen,und--Weisung des Zahlungspflichtigen an seinen Zahlungs<strong>die</strong>nstleister,<strong>die</strong> vom Zahlungsempfänger auf das Kontodes Zahlungspflichtigen gezogenen SEPA-Basis-Lastschrifteneinzulösen.Für ein SEPA-Lastschriftmandat muss der als Anlage A.1, A.2bzw. A.3 beigefügte Autorisierungstext oder ein inhaltsgleicherText in einer Amtssprache der in Anlage B genannten Staaten undGebiete gemäß den Vorg<strong>ab</strong>en des EPC 5 verwendet werden.2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)3Business Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)4Für <strong>die</strong> Mitgliedstaaten siehe Anlage B5siehe hierzu unter: http://www.europeanpaymentscouncil.eu6siehe hierzu unter: http://glaeubiger-id.bundesbank.de7Telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen sind nicht SEPA-fähig.Neben dem Autorisierungstext muss das SEPA-Lastschriftmandatfolgende Mindestang<strong>ab</strong>en enthalten:--Name des Zahlungsempfängers--<strong>die</strong> Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers(<strong>die</strong>se wird für in Deutschland ansässige Zahlungsempfängervon der <strong>Deutsche</strong>n Bundesbank vergeben) 6--Name des Zahlungspflichtigen oder Bezeichnung gemäß AnlageC2--Kundenkennung (IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen[innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums 4 bis31. Januar 2016] zusätzlich den des Zahlungspflichtigen)--Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenderZahlungen--Datum des SEPA-Lastschriftmandats--Unterschrift des ZahlungspflichtigenDie vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz--bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummerdas jeweilige Mandat eindeutig,--ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und--kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahlungspflichtigennachträglich bekannt gegeben werden.Über <strong>die</strong> genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandatzusätzliche Ang<strong>ab</strong>en enthalten.5.2 Der Zahlungsempfänger kann eine vor dem 1. Februar 2014erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandatnutzen.(1) Dazu müssen <strong>die</strong> folgenden Voraussetzungen vorliegen:--Der Zahlungspflichtige hat dem Zahlungsempfänger eineschriftliche 7 Einzugsermächtigung erteilt, mit der er denZahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinemKonto mittels Lastschrift einzuziehen.--Der Zahlungspflichtige und dessen Zahlungs<strong>die</strong>nstleisterh<strong>ab</strong>en vereinbart, dass--der Zahlungspflichtige mit der Einzugsermächtigungzugleich seinen Zahlungs<strong>die</strong>nstleister anweist, <strong>die</strong> vomZahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschrifteneinzulösen, und--<strong>die</strong>se Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandatgenutzt werden kann.(2) Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdatenenthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--Bezeichnung des Zahlungspflichtigen,--Kundenkennung nach Nummer 4 oder Kontonummer undBankleitzahl des Zahlungspflichtigen.Über <strong>die</strong> Autorisierungsdaten hinaus kann <strong>die</strong> Einzugsermächtigungzusätzliche Ang<strong>ab</strong>en enthalten.(3) Vor dem ersten SEPA-Basis-Lastschrifteinzug hat der Zahlungsempfängerden Zahlungspflichtigen über den Wechselvom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift aufden Einzug per SEPA-Basis-Lastschrift unter Ang<strong>ab</strong>e vonGläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz inTextform zu unterrichten. Auf Nachfrage des Instituts hat derZahlungsempfänger <strong>die</strong> Unterrichtung des Zahlungspflichtigennach Satz 1 in geeigneter Weise nachzuweisen.SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 2 von 7 Stand: Januar 2014

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